Mondgesang
Lieutenant
- Registriert
- Dez. 2023
- Beiträge
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Ich baue derzeit ein Einfamilienhaus wieder auf. Derzeit ist es bis zum Mauerwerk entkernt. Keine Leitungen, kein Strom, nichts. Allerdings habe ich diese Anschrift bereits als meine Meldeanschrift bei der Stadt angemeldet, einfach damit die ganzen Briefe herkommen. Ich bin ja jeden Tag hier und auch später will ich nicht WIEDER alle Stellen kontaktieren wegen Adressenwechsel.
Und siehe da, lang hats nicht gedauert, bis die Blutsauger vom Rundfunk sich gemeldet haben und jetzt Knete sehen wollen. Frage: Muss für diese Anschrift bereits Rundfunk gezahlt werden, obwohl noch nicht bewohnbar und sogar rein technish/faktisch nichts empfangen werden kann? Oder wird im Rechtssinne eine Meldeanschrift direkt mit voll bewohnbar gleichgesetzt, egal was der technische Zustand ist?
Und siehe da, lang hats nicht gedauert, bis die Blutsauger vom Rundfunk sich gemeldet haben und jetzt Knete sehen wollen. Frage: Muss für diese Anschrift bereits Rundfunk gezahlt werden, obwohl noch nicht bewohnbar und sogar rein technish/faktisch nichts empfangen werden kann? Oder wird im Rechtssinne eine Meldeanschrift direkt mit voll bewohnbar gleichgesetzt, egal was der technische Zustand ist?