Rundfunkbeitrag Pflicht, obwohl das Haus noch eine entkernte Baustelle ist?

Mondgesang

Lieutenant
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Ich baue derzeit ein Einfamilienhaus wieder auf. Derzeit ist es bis zum Mauerwerk entkernt. Keine Leitungen, kein Strom, nichts. Allerdings habe ich diese Anschrift bereits als meine Meldeanschrift bei der Stadt angemeldet, einfach damit die ganzen Briefe herkommen. Ich bin ja jeden Tag hier und auch später will ich nicht WIEDER alle Stellen kontaktieren wegen Adressenwechsel.

Und siehe da, lang hats nicht gedauert, bis die Blutsauger vom Rundfunk sich gemeldet haben und jetzt Knete sehen wollen. Frage: Muss für diese Anschrift bereits Rundfunk gezahlt werden, obwohl noch nicht bewohnbar und sogar rein technish/faktisch nichts empfangen werden kann? Oder wird im Rechtssinne eine Meldeanschrift direkt mit voll bewohnbar gleichgesetzt, egal was der technische Zustand ist?
 
Vermutlich™ (das heißt reine Laienspekulation) wird die gesetzte Meldeadresse damit als ein Haushalt zählen und du somit dafür Rundfunkbeitrag zahlen müssen.
Fällt denn der Rundfunkbeitrag an der alten Adresse weg oder sind im dortigen Haushalt noch mehr Personen gemeldet? Denn sonst wäre es ja irrelevant, auf welche der beiden Adressen gezahlt wird.
 
cartridge_case schrieb:
Wer hindert dich denn am UKW/DAB+/DVB-T-2-Empfang? So schlimm dort? Da würde ich nicht bauen. ;)
Nach dieser Logik müsste der Beitrag ja nicht an Haushalte sondern an Personen gebunden sein. Denn mich hindert niemand daran, mittels mobiler Daten dieselben Dienste zu empfangen. Die Logik sagt ja, dass der Haushalt dies tut. In diesem Falle ja technisch nicht.
 
Mondgesang schrieb:
Nach dieser Logik müsste der Beitrag ja nicht an Haushalte sondern an Personen gebunden sein.
Korrekt, dann würden die ja aber noch mehr einnehmen. Also können wir froh sein, dass "nur" Haushalte abgerechnet werden. ;)
Mondgesang schrieb:
Die Logik sagt ja, dass der Haushalt dies tut.
Nö, die Logik sagt, dass in diesem nun wieder angemeldeten Haushalt, Personen die Dienste empfangen könnten.
Mondgesang schrieb:
In diesem Falle ja technisch nicht.
Das interessiert die sicher nicht.
 
Mondgesang schrieb:
egal was der technische Zustand ist?

Na ja. Deswegen Haushalt. Du hast kein Smartphone, kein Tablett, kein Auto mit FM / DAB Empfang?

Und was die Blutsauger angeht. Sei froh, das wir die ÖR haben. Auch wenn man nicht mit allen konform geht, was die machen so sind sie dennoch wertvoll. Schau Dich mal bei unseren Nachbarn um.
 
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Ich würde dort mal nachfragen...
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und den Fall schildern, eventuell mit Fotos per Email.

Es gibt auch eine Regelung zu Nebenwohnungen, die für Dich in Frage kommen könnte.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buer...nformationen_zu_nebenwohnungen/index_ger.html

Das "Blutsauger" würde ich bei der Anfrage aber weglassen.
 
Mondgesang schrieb:
Und siehe da, lang hats nicht gedauert, bis die Blutsauger vom Rundfunk sich gemeldet haben und jetzt Knete sehen wollen. Frage: Muss für diese Anschrift bereits Rundfunk gezahlt werden, obwohl noch nicht bewohnbar und sogar rein technish/faktisch nichts empfangen werden kann? Oder wird im Rechtssinne eine Meldeanschrift direkt mit voll bewohnbar gleichgesetzt, egal was der technische Zustand ist?

Der technische Zustand war schon immer unerheblich, weil die Empfangsfähigkeit mit geringem Aufwand herstellbar ist.

In Deinem Fall würde ich ggfs. den Verweis auf das laufende Bauvorhaben anbringen und die Tatsache, dass noch keine Schlussabnahme erfolgt ist (sofern die in Deinem Bundesland erforderlich ist) bzw. keine Anzeige über die Fertigstellung des Bauvorhabens.

Musstest Du denn vorher schon Gebühren bezahlen? Dann könnten die je nach Sachlage am alten Wohnort weiter anfallen und es wäre nichts gewonnen ...
 
Habe einen entsprechenden Antrag mit dem Verweis auf den Zustand und die Nichtbewohnung gestellt. Mal sehen, was die sagen :)
 
Mondgesang schrieb:
Oder wird im Rechtssinne eine Meldeanschrift direkt mit voll bewohnbar gleichgesetzt, egal was der technische Zustand ist?
Kein Anwalt, aber so kenn ich es. Dem Beitragsservice ist deine konkrete Wohnsituation erstmal unbekannt. Bei deinen spezifischen Fragen würde ich eben jenen mal kontaktieren.

Was ich mich frage, pennst du im entkernten Haus?
 
cartridge_case schrieb:
Oh, ich dachte du hättest dich wenigstens schon ein wenig vorab informiert. :freak:
En contraire. Ich wollte mich hier im Vorfeld etwas umhören, bevor ich das Gespräch mit denen suche, oder es gleich sein ließe.

krupp-ag schrieb:
Das "Blutsauger" würde ich bei der Anfrage aber weglassen.
Schade, ich dachte das würde als Opener so ein wenig das Eis brechen.
Ergänzung ()

SE. schrieb:
pennst du im entkernten Haus?
du wirst lachen... Nein, aber nicht minder abenteuerlich.
 
Mondgesang schrieb:
Ich baue derzeit ein Einfamilienhaus wieder auf. Derzeit ist es bis zum Mauerwerk entkernt.
Also geht es hierbei um deinen Erstwohnsitz und dein Zweitwohnsitz ist dein tatsächliches Zuhause?
Dann müsstest du tatsächlich angeben über welche Beitragsnummer der Zweitwohnsitz angerechnet ist und den Erstwohnsitz befreien lassen.
Hast du keinen Zweitwohnsitz eingetragen, wird die Befreiung nicht funktionieren.
Wenn das dann auch noch jemand beim Meldeamt spitz kriegt, bekommst du da ggf. auch noch Ärger.
 
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