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NotNerdNotDau
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In solchen Situationen muss man den Gebührenzahler schriftlich abmelden, völlig unabhängig davon, ab man ein Erbe annimmt oder ausschlägt. Vor allem, wenn man selbst im Haushalt eines Verstorbenen gelebt hatte und durch den Tod das Mietverhältnis aufgelöst worden ist.Discovery_1 schrieb:Die GEZ ist echt dreist.
Da muss man unmittelbar handeln.
Ich habe das durch, da ich, unmittelbar nach dem Tod meiner Mutter im Dezember letzten Jahres, die Abmeldung online vollzogen hatte. Ansonsten läuft die Zahlungspflicht weiter. Darauf wurde ich durch einen Bekannten, der in einer ähnlichen Situation war und das Abmelden zu spät vollzogen hatte, hingewiesen.