Rundfunkbeitrag Zahlungsweise umstellen zum 15.05.2022 besser nicht vergessen

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Discovery_1 schrieb:
Die GEZ ist echt dreist.
In solchen Situationen muss man den Gebührenzahler schriftlich abmelden, völlig unabhängig davon, ab man ein Erbe annimmt oder ausschlägt. Vor allem, wenn man selbst im Haushalt eines Verstorbenen gelebt hatte und durch den Tod das Mietverhältnis aufgelöst worden ist.
Da muss man unmittelbar handeln.

Ich habe das durch, da ich, unmittelbar nach dem Tod meiner Mutter im Dezember letzten Jahres, die Abmeldung online vollzogen hatte. Ansonsten läuft die Zahlungspflicht weiter. Darauf wurde ich durch einen Bekannten, der in einer ähnlichen Situation war und das Abmelden zu spät vollzogen hatte, hingewiesen.
 
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NotNerdNotDau schrieb:
Ich habe das durch, da ich, unmittelbar nach dem Tod meiner Mutter im Dezember letzten Jahres, die Abmeldung online vollzogen hatte. Ansonsten läuft die Zahlungspflicht weiter. Darauf wurde ich durch einen Bekannten, der in einer ähnlichen Situation war und das Abmelden zu spät vollzogen hatte, hingewiesen.
Das ganze läuft derzeit über einen Anwalt. Aber was wäre das für eine Gesetzeslage, wo der Wohnungsinhaber verstorben ist, das Mietverhältnis längst aufgelöst und die Erben die Erbschaft fristgerecht ausgeschlagen haben und jemand soll trotzdem bei einer längst nicht mehr existierenden Wohnanschrift weiterhin der GEZ gegenüber zahlungspflichtig sein? Dann würde die GEZ quasi über allem stehen. Aber wie gesagt, ein Fachanwalt kümmert sich gerade darum.;)
 
@calippo

Wenn du dich für genauere Zahlen interessiert, musst du auch die Finanzberichte der einzelnen Anstalten anschauen. Die ARD ist ja keine richtige Rundfunkanstalt, das meiste erfolgt ja durch die einzelnen Landesrundfunkanstalten. Diese geben auch immer Berichte heraus.

Es erfolgt eine Umverteilung des Budgets innerhalb der redaktion. Es sind zwischen 10 bis 20 % die jährlich in die multimedialen Produktionen der einzelnen Redaktionen fließen müssen. Man hat ja dafür nicht neue oder nur wenig neue Redaktionen gebildet.
 
Ezechiel schrieb:
musst du auch die Finanzberichte der einzelnen Anstalten anschauen.
Den von der ARD habe ich mir angesehen, da bleiben leider viele Fragen offen.

Mir würde z.B: eine Darstellung wie im reddit dataisbeautiful gefallen, so was wie hier, nur viel, viel detaillierter
https://www.reddit.com/r/dataisbeautiful/comments/ucbpcc/netflixs_2021_fiscal_year_visualized_oc/

Bis runter auf einzelne Sendungen und vorher gebündelt nach verschiedenen Perspektiven.
 
Discovery_1 schrieb:
Dann würde die GEZ quasi über allem stehen.
Das Problem ist, dass die Gebührenzentrale von solchen Ereignissen nichts mitbekommt, wenn man sie nicht darüber in Kenntnis setzt. Man ist sogar verpflichtet, jede Veränderung, die sich auf die Gebührenzahlung auswirkt, anzuzeigen.

Nicht falsch verstehen, ich finde solche Umstände auch nicht gut und bin ein bekennender Gegner dieser Zwangsgebühren. Man muss da aber aufpassen, ansonsten kann es unter Umständen teuer werden.
Mit einem Anwalt dagegen vorzugehen, halte ich aber auch für sinnvoll und für erfolgsversprechend.
 
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calippo schrieb:
Den von der ARD habe ich mir angesehen, da bleiben leider viele Fragen offen.

Mir würde z.B: eine Darstellung wie im reddit dataisbeautiful gefallen, so was wie hier, nur viel, viel detaillierter
https://www.reddit.com/r/dataisbeautiful/comments/ucbpcc/netflixs_2021_fiscal_year_visualized_oc/

Bis runter auf einzelne Sendungen und vorher gebündelt nach verschiedenen Perspektiven.

https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/serviceangebot/geschaeftsbericht-144.pdf

Das wäre der Bericht vom WDR zum Beispiel. Da findet man eigentlich alles nachgewiesen wofür was verwendet wurde.
 
@calippo

So eine genau Auflistung wirst du wohl nicht finden, rein die Verteilung nach den verschiedenen Direktionen.
Eine Übersicht was eine einzelne Sendung kostet ist auch nur bedingt darstellbar. Die Kosten der einzelnen Sendungen sind zu unterschiedlich.
Können da aber gerne per PM uns weiterunterhalten.
 
Discovery_1 schrieb:
wo der Wohnungsinhaber verstorben ist, das Mietverhältnis längst aufgelöst und die Erben die Erbschaft fristgerecht ausgeschlagen haben und jemand soll trotzdem bei einer längst nicht mehr existierenden Wohnanschrift weiterhin der GEZ gegenüber
https://gez-gebuehren.de/ Scroll nach
"Was ist bei einem Umzug zu beachten?"

Die GEZ bekommt das nicht automatisch mit. In der heutigen Zeit eigentlich ein Unding, aber in DEU ist das nun mal so.
Ich hoffe, dass dich der Anwalt da rausboxen kann und dass das unterm Strich nicht zu viel kostet. Dann hätte man auch bezahlen können...
 
Danke für die Info. Ging bei mir völlig unter. Bleibt jetzt bloß die Frage, für welchen Zeitraum ich zuletzt überwiesen haben. Die Schreiben hebe ich nicht auf.:confused_alt:

Ich kann ausnahmsweise etwas positives berichten. Als ich kurzzeitig einen Zweitwohnsitz hatte, hat die Befreiung für selbigen auf Anhieb funktioniert.
 
In meinem letzten Schreiben von Ende Februar, erhalten und bezahlt am 01. März 22, mit der Zahlung für den Zeitraum Feb. - April 2021, stand davon jedenfalls noch nichts.
 
Also ich werde nicht ganz schlau aus den Angaben der Website. Dort heißt es:

Zahlungsfrist
Der Rundfunkbeitrag ist innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit zu zahlen. Der Beitragsservice ist nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungserinnerung zu verschicken. Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro.

Damit Sie in Zukunft keine Zahlung vergessen, nutzen Sie das bequeme SEPA-Lastschriftverfahren.

Zahlungsaufforderung
Wenn Sie per Überweisung zahlen, informiert Sie der Beitragsservice schriftlich über Höhe und Fälligkeit des zu zahlenden Rundfunkbeitrags.

Sie erhalten keine Zahlungsaufforderung,

  • wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen
  • wenn rückständige Beträge nicht fristgerecht gezahlt werden. Dann wird ein Festsetzungsbescheid verschickt.
Sie benötigen einen Zahlungsnachweis? Als Nachweis gilt der Kontoauszug Ihrer Bank.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass keine Rechnungen erstellt werden, da der Rundfunkbeitrag nicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Bitte beachten Sie: Der Beitragsservice versendet Zahlungsaufforderungen nicht per E-Mail.

Ich verstehe das so: Alle Überweisenden bekommen eine Beitragsinformation per Post.
 
Das stimmt auch weiterhin. Der wesentliche Unterschied ist nun aber, dass es nicht mehr vier einzelne Zahlungsaufforderungen pro Jahr (= quartalsweise) geben wird, sondern nur noch eine pro Jahr.

In dieser einen Zahlungsaufforderung stehen die Beitragshöhe und die vier Zahlungsfristen, die innerhalb eines Jahres eingehalten werden sollen.

In diesem Artikel sind die Infos dazu. Dort stehen auch die Höhen und Fristen:
  • Gängig ist es, den Rundfunkbeitrag in der Mitte der Quartale zu bezahlen – also immer zum 15. Februar, Mai, August und November und damit viermal im Jahr zu je 55,08 Euro.
  • Auch zum Ersten eines Quartals können Zahlungspflichtige die Gebühren zu je 55,08 Euro entrichten.
  • Darüber hinaus gibt es auch eine halbjährliche Bezahlmöglichkeit zum Ersten eines Halbjahrs – Kosten: 110,16 Euro.
  • Wer möchte, kann den gesamten jährlichen Rundfunkbeitrag von 220,32 Euro auch zum Ersten des neuen Jahres im Voraus bezahlen.

Für diejenigen, die das Lastschriftverfahren nutzen, erübrigen sich die Zahlungsaufforderungen natürlich.
 
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in frankreich sollen ja auch die rundfunkgebühren nun gleichzeitig mit der obligatorischen wohnsteuer (taxe habitation) verrechnet werden.
 
Die GEZ verschickt doch im Regelfall schon seit langem keine Erinnerungsbriefe mehr, so dass man automatisch und ohne weitere Nachricht in Verzug kam.
Was dann bei ganz Vergesslichen zu sehr hohen Rückzahlungen nebst Inkassogebühren, Zinsen etc. führen konnte.
Einen Trick gab es allerdings, wie man trotzdem zu seinem 3-monatlichen "Liebesbrief von der GEZ kam.
Und zwar musste man immer ein paar Cent mehr überweisen, als auf der Rechnung stand, so dass das Konto immer ein klein wenig im Plus war.
Das setzte einen Automatismus in Gang, der dafür sorgte, dass die Erinnerungsschreiben weiterhin rechtzeitig verschickt wurden.
Ob dieser Trick mit der neuen Regelung ab 15.5., von der ich auch noch nichts mitbekommen hatte, weiterhin funktioniert, kann ich nicht beurteilen.
 
Donald Duck schrieb:
"Was ist bei einem Umzug zu beachten?"

Die GEZ bekommt das nicht automatisch mit. In der heutigen Zeit eigentlich ein Unding, aber in DEU ist das nun mal so.
Man kanns halt nicht allen recht machen.
Wenn der Beitragsservice die Meldeämter abfrägt und prüft ists nicht recht.
Wenn sie es nicht machen und man sich daraus resultierend anders anmelden muss ists auch nicht recht.

Ich finde, dass seit der Abschaffung der GEZ und deren teilweise sehr dreisten Außendienstlern, sich die ganze Sache eigentlich deutlich verbessert hat.
Einzig die Gerichtsvollzieher haben nun deutlich mehr Arbeit als zuvor.
 
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h00bi schrieb:
Man kanns halt nicht allen recht machen.
Wenn der Beitragsservice die Meldeämter abfrägt und prüft ists nicht recht.
Wenn sie es nicht machen und man sich daraus resultierend anders anmelden muss ists auch nicht recht.
Ich finde es besser, wenn man sich selbst darum kümmert. Ich halte es für nicht hinnehmbar, wenn ein Amt ohne meine Zustimmung irgendwem, auch wenn es ein anderes Amt ist, meine Daten weiterleitet. Aber das kann ja jeder anders sehen. Ich halte das für besser so, wenn die von der Mehrheit gewählte Politik das morgen ändert, ist das halt so.

Ich habe beim Umzug auch explizit einen Antrag gestellt, dass meine Daten nicht an einige weitere Institutionen weitergegeben werden dürfen. Nennt sich "Widerspruch gegen die Übermittlung personenbezogener Daten nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)", falls das wen interessiert.
Widerspruch gegen die Übermittlung personenbezogener Daten nach dem
Bundesmeldegesetz (BMG)
Sie haben ein Widerspruchsrecht:
- gegen die Übermittlung Ihrer Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
denen Ihre Familienangehörigen (Ehegatte, minderjährige Kinder und Eltern)
angehören, wenn Sie selbst einer anderen oder keiner Religionsgesellschaft zugehörig
sind. Dies gilt nicht soweit die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts
(Kirchensteuer) der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Absatz 3
BMG)
- gegen die Übermittlung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und
Familiennamen, gegebenenfalls Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen
und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder
Kommunalwahlen
(§ 50 Absatz 5 BMG)
- gegen die Übermittlung Ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement
der Bundeswehr
, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und kein Informationsmaterial
durch die Wehrverwaltung über die Tätigkeit in den Streitkräften zum freiwilligen
Wehrdienst erhalten möchten (§ 36 Absatz 2 BMG)
- gegen die Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen an parlamentarische oder kommunale
Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk
(§ 50 Absatz 5 BMG)
- gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage, zum Zwecke der
Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern
(§ 50 Absatz 5 BMG)

Warum man da aktiv widersprechen muss, verstehe ich auch nicht. Ein Unding, dass das Amt meine Daten gerne an diese Interessensgruppen weitergeben darf, bis ich aktiv sage, dass ich das nicht möchte.

h00bi schrieb:
Ich finde, dass seit der Abschaffung der GEZ und deren teilweise sehr dreisten Außendienstlern, sich die ganze Sache eigentlich deutlich verbessert hat.
Einzig die Gerichtsvollzieher haben nun deutlich mehr Arbeit als zuvor.
Da kenne ich auch nur die Gruselgeschichten von früher, bin selbst zu jung um das erlebt zu haben. Wäre mit mir an der Haustür aber bestimmt interessant gewesen, wenn da ein Herr gerne in meine Wohnung gegangen wäre, um zu schauen, ob ich wirklich keinen Fernseher oder ein Radio habe.
 
Pym schrieb:
In dem letzten Brief steht die Info, dass zukünftig keine einzelnen Briefe mehr kommen.
Ich habe heute das Schreiben mit der Aufforderung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge für das nächste Quartal (Mai bis Juli 2022) erhalten, und die sieht aus wie die bisherigen auch. Kein Hinweis darauf, dass es in Zukunft kein Schreiben mehr per Post geben wird. Nur wie üblich dass es, nach Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats, per Lastschrift einfacher und bequemer wäre.

Rundfunkbeitrag_Zahlungsaufforderung_2022-06-01.jpg
 
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