RX 6900 XT - mechanischer Schaden - welche Probleme drohen?

Oh wow, gut das der Zentrale Aspekt des Posts im Bild am Rand liegt...

Gute Händler haben wegen Gewährleistungsfällen ein paar Karten in der Hinterhand liegen...
 
Aber du solltest doch Ersatz bekommen, kann dir doch egal sein, wo die die herbekommen und zu welchem Kurs.

Selbst wenn die mit Luftfracht Express SameDay Lieferung aus Asien eingeflogen wird.
 
Ich hab hier noch ne Uralt- Soundkarte rausgegraben. Hab die mal mit dem Slotblech auf den (Fliesen-) Boden gedrückt. Da hats schon viel Kraft gebraucht bis sich das Blech gebogen hat. Dann ist der Kühlkörper ja auch noch verbogen.
Sorra, aber da kann ich [Moppel] nur zustimmen. So frustrierend wie es ist. Das Ding muss zurück. Denn selbst wenn die Karte jetzt supi läuft nud keinen Schaden hat. Sollte dann in einem Jahr ein Garantiefall eintreten und du schickst die Karte ein wird man die aufgrund dessen die Garantie verweigern.
 
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Gar keine Frage: Zurück. Bei einer >1000€-Karte würde ich kein Risiko eingehen.

Eventuelle Probleme bei einem zukünftigen Garantiefall wurden schon erwähnt. Und im Falle eines Weiterverkaufs in in paar Jahren wirst du so eine Karte auch nur mit ordentlichem Nachlass losbekommen.
 
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Ich würde sie umtauschen. Auch wenn sie jetzt funktioniert, aber wenn Du sie mal verkaufen willst musst

Du mit Einbußen rechnen.
 
Lupus M schrieb:
Weiß nicht wie das bei AMD läuft, aber mWn kann man sich bei nvidia bei einer defekten FE direkt an nvidia wenden und bekommt Ersatz.
Das fällt nicht unter die Garantie sondern ist ein Thema zwischen Verkäufer und Käufer. Gefahrenübergang (in DE bei privaten Kunden) ist die Lieferung vom Paket, die Garantie dazu wird jedoch sehr sicher vom Hersteller abgelehnt da nur der Verkäufer Geld vom Versanddienstleister einfordern kann.

Ich würde mich auf jeden Fall an den Händler wenden und mindestens den Schaden dokumentieren lassen. Wie du weiter vorgehst kannst du dann abstimmen, aber ohne Dokumentation vom Transportschaden bleibst du unter Umständen später falls die Karte ausfällt darauf sitzen.
 
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bdb schrieb:
Direkt reklamieren. Wie mein Vorredner schon gesagt hat, niemand weiß ob es evtl. kleinere Haarrisse gibt. Sollte später mal etwas mit der Karte sein, auch wenn sie jetzt läuft, hast du nur Ärger beim Erklären wieso die Karte so aussieht. Ganz zu schweigen vom Wertverlust beim eventuellen Verkauf.

EDIT

@Berlinrider Das stimmt so nicht, als Privatkunde muss man Transportschäden nicht sofort bei Lieferung reklamieren.

Das sehe ich anders, denn der Schaden war rein äußerlich am Paket zu erkennen. Gerade wenn die Karte so aussieht wie auf dem Bild.

Für verdeckte Schäden gilt eine 7-Tage Frist, das ist korrekt: https://www.paketda.de/fragen-antworten.php?suche=schaden&suche_carrier=dhl

Hat DHL die verformte Sendung komplett neu verpackt ist es was anderes, dann ist es natürlich ein verdeckter Schaden. In diesem Fall hätte ich persönlich direkt die Annahme verweigert.
 
Berlinrider schrieb:
Für verdeckte Schäden gilt eine 7-Tage Frist, das ist korrekt: https://www.paketda.de/fragen-antworten.php?suche=schaden&suche_carrier=dhl

Hat DHL die verformte Sendung komplett neu verpackt ist es was anderes, dann ist es natürlich ein verdeckter Schaden. In diesem Fall hätte ich persönlich direkt die Annahme verweigert.
keine reeechtsberatung, jungs, das ist ohne angaben von meiner seite irrelevant und ins blaue hinein vermuten.
Ergänzung ()

strempe schrieb:
Oh wow, gut das der Zentrale Aspekt des Posts im Bild am Rand liegt...
Ja, nicht wahr? Daher habe ich im Text auch noch drauf hingewiesen. Abgesehen davon braucht es ja immer auch eine Referenz, um zu sehen, was gerade und was krumm ist ;)
 
Hatte selbst kurz Angst, meine liegt noch hier, heute geliefert, aber original verpackt. Da passt auch alles von außen gesehen.

Ich würd dir raten sie zu tauschen weil es bei jedem Garantie Defekt zukünftig heißt "beschädigt" und das geht nicht gut für dich aus.

Da hast echt Pech gehabt :/ aber es ist besser so wenn sie getauscht wird
 
n8mahr schrieb:
Bekomme ich gerade NICHT. Händler: "Lager leer. Sorry"
Und welche Lösung schlägt der Händler dann vor? Im Rahmen der Gewährleistung muss er dir ja den Mangel beheben. Und zwar so, dass dir keine Kosten entstehen. Er kann entweder den Mangel beheben (wohl faktisch unmöglich) oder eine mangelfreie Sache liefern.
 
Moep89 schrieb:
Und welche Lösung schlägt der Händler dann vor? Im Rahmen der Gewährleistung muss er dir ja den Mangel beheben. Und zwar so, dass dir keine Kosten entstehen. Er kann entweder den Mangel beheben (wohl faktisch unmöglich) oder eine mangelfreie Sache liefern.
Tja, das einzige, was er anbietet, ist (großzügig eingeräumte) kostenfreie Rücksendung gegen Geld zurück nach Eingang der Karte. Womit ich nicht einverstanden bin, da ich dann wieder ohne Grafikkarte darstehe.. so wie das aussieht, werde ich mich wohl rechtlich beraten lassen (müssen), denn eine zweite, andere Karte bestellen und mit dem vollen Kaufpreis 2 x in Vorleistung gehen ist nicht das, was ich mir vorgestellt habe. :rolleyes:
 
Aber im Endeffekt ist das doch ein Transportschaden. Da ist ja der Dienstleister der richtige Ansprechpartner. Sprich DHL, DPD.
 
michi_z1981 schrieb:
Aber im Endeffekt ist das doch ein Transportschaden. Da ist ja der Dienstleister der richtige Ansprechpartner. Sprich DHL, DPD.
nein. der händler. er muss mangelfrei liefern. hat er nicht. der händler kann sich wiederum an dhl für ersatz melden. ich bin -als privatkunde- nicht zuständig.
 
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Aso. Ja das hängt dann wahrscheinlich davon ab ob der Schaden sichtbar oder nicht sichtbar war. Halt uns bitte am laufenden.
 
michi_z1981 schrieb:
Aso. Ja das hängt dann wahrscheinlich davon ab ob der Schaden sichtbar oder nicht sichtbar war. Halt uns bitte am laufenden.
mache ich ! danke :)
 
michi_z1981 schrieb:
Aso. Ja das hängt dann wahrscheinlich davon ab ob der Schaden sichtbar oder nicht sichtbar war.
Nein. Hat damit nichts zu tun. Als Kunde hast du ein Recht auf Lieferung einer mangelfreien Sache. WIE ein Mangel entsteht ist unerheblich, sofern er nicht vom Kunden verursacht wird bzw. erst nach Gefahrenübergang entsteht. Der Händler kann natürlich ggf. einen Rückgriff auf den Versanddienstleister tätigen, aber das hat mit dem Kunden nichts mehr zu tun.
n8mahr schrieb:
Tja, das einzige, was er anbietet, ist (großzügig eingeräumte) kostenfreie Rücksendung gegen Geld zurück nach Eingang der Karte. Womit ich nicht einverstanden bin, da ich dann wieder ohne Grafikkarte darstehe.. so wie das aussieht, werde ich mich wohl rechtlich beraten lassen (müssen), denn eine zweite, andere Karte bestellen und mit dem vollen Kaufpreis 2 x in Vorleistung gehen ist nicht das, was ich mir vorgestellt habe.
Kostenfreie Rücksendung muss er ohnehin bieten. Da hat er keine Wahl. Wäre sie verbaut, müsste der Händler sogar den Ein- bzw. Ausbau zahlen. Wenn er Nacherfüllung verweigert, sieht es leider schlecht aus. Dann läuft es in der Regel auf Rücktritt hinaus, selbst wenn das für den Käufer extrem nachteilig ist. MMn eine große Schwäche bei der Gewährleistung (von den immer noch viel zu kurzen Zeiträumen und der Beweislast nach 6 Monaten ganz abgesehen).
Mann könnte natürlich vor Gericht gehen und anzweifeln, dass die Nacherfüllung unverhältnismäßig hohe Kosten zur Folge hätte. Aber bis du DANN eine Graka hast, bist du alt und grau. Mit guter RSV könnte man das aus Prinzip einfach durchziehen um dem Händler für die Fechheit mal die Leviten zu lesen, aber ne neue Karte parallel kaufen wird wohl unumgänglich sein. Wenn du ne RSV hast, kannst du das ja aber problemlos besprechen.
 
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Moep89 schrieb:
Mit guter RSV könnte man das aus Prinzip einfach durchziehen um dem Händler für die Fechheit mal die Leviten zu lesen, aber ne neue Karte parallel kaufen wird wohl unumgänglich sein. Wenn du ne RSV hast, kannst du das ja aber problemlos besprechen.

Na ob es so sinnvoll ist die RSV für so eine "Lapalie" zu benutzen ist fraglich. Die kündigen einem nämlich auch mal gerne den Vertrag im Anschluss und wenn man sie dann mal für etwas wirklich Wichtiges braucht, stehste da.

Es ist zwar ärgerlich aber jetzt auch kein Weltuntergang. Ich würde sie zurückschicken und zusehen, dass das Geld wiederkommt und dann nach einer neuen Ausschau halten. Was haste denn für die 6900Xt bezahlt?
 
Moep89 schrieb:
Nein. Hat damit nichts zu tun. Als Kunde hast du ein Recht auf Lieferung einer mangelfreien Sache. WIE ein Mangel entsteht ist unerheblich, sofern er nicht vom Kunden verursacht wird bzw. erst nach Gefahrenübergang entsteht. Der Händler kann natürlich ggf. einen Rückgriff auf den Versanddienstleister tätigen, aber das hat mit dem Kunden nichts mehr zu tun.
Kostenfreie Rücksendung muss er ohnehin bieten. Da hat er keine Wahl. Wäre sie verbaut, müsste der Händler sogar den Ein- bzw. Ausbau zahlen.
ja. genau das.
Moep89 schrieb:
Wenn er Nacherfüllung verweigert, sieht es leider schlecht aus. Dann läuft es in der Regel auf Rücktritt hinaus, selbst wenn das für den Käufer extrem nachteilig ist. MMn eine große Schwäche bei der Gewährleistung (von den immer noch viel zu kurzen Zeiträumen und der Beweislast nach 6 Monaten ganz abgesehen).
naja, was heißt schwäche. es ist nur gerecht, wenn er nicht ALLES machen muss. rechtlich müsste er nachbessern bzw nacherfüllen, wenn der kunde das wünscht, AUßER es ist unzumutbar oder unmöglich (mehr als 10% Aufpreis, Einzelstück,..). das ist in der theorie schon vollkommen ok. in der praxis läuft es oft - wie man sieht und von dir beschrieben - auf eine verweigerung der nacherfüllung "wegen isnich" hinaus.
Moep89 schrieb:
Mann könnte natürlich vor Gericht gehen und anzweifeln, dass die Nacherfüllung unverhältnismäßig hohe Kosten zur Folge hätte. Aber bis du DANN eine Graka hast, bist du alt und grau. Mit guter RSV könnte man das aus Prinzip einfach durchziehen um dem Händler für die Fechheit mal die Leviten zu lesen, aber ne neue Karte parallel kaufen wird wohl unumgänglich sein. Wenn du ne RSV hast, kannst du das ja aber problemlos besprechen.
ja, genau. der händler behauptet unmöglichkeit, und das stimmt einfach nicht. prüfen lassen werde ich es, denn dieses "ätschibätsch, wir haben genau DAS modell gerade nicht und haben auch keinen bock, eine weitere baugleiche Karte rauszuschicken, die jetzt 20€ mehr kostet" kann aus meiner sicht kein grund sein. ich würde die differenz sogar zahlen, aber sie wollen keine raussenden, bevor nicht die rücksendung da und überprüft ist.

ferris19 schrieb:
Na ob es so sinnvoll ist die RSV für so eine "Lapalie" zu benutzen ist fraglich. Die kündigen einem nämlich auch mal gerne den Vertrag im Anschluss und wenn man sie dann mal für etwas wirklich Wichtiges braucht, stehste da.

Es ist zwar ärgerlich aber jetzt auch kein Weltuntergang. Ich würde sie zurückschicken und zusehen, dass das Geld wiederkommt und dann nach einer neuen Ausschau halten. Was haste denn für die 6900Xt bezahlt?
du, es geht da um 1279€, lappalie ist das nicht für mich. und ich gehe das zu gunsten meiner rsv auch sehr defensiv an, die sollen prüfen, dann evtl schlichtung und dann noch mal entscheiden, ob es weiter geht. bin kein streithansel, für n paar € unterschied werfe ich kein geld (auch nicht das geld der versicherung) zum fenster raus. aber ich möchte nicht wieder zwei wochen ohne graka im hauptpc sein, ohne bild macht homeoffice nämlich auch keinen spaß. das problem ist nämlich, dass mir meine eigentliche graka, eine vega64 ausgerechnet jetzt einen schleichenden tod gestorben ist, daher brauche ich eine. und da war - so verrückt das klingt - die 6900xt prozentual am wenigsten über der uvpe und damit das beste angebot:freak: :freak: war eine reine verzweiflungstat, da ich mich bei einer 6900xt für 1300,- weniger verarsc.. fühle als bei einer 5700 xt für 850,-
 
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michi_z1981 schrieb:
Aso. Ja das hängt dann wahrscheinlich davon ab ob der Schaden sichtbar oder nicht sichtbar war. Halt uns bitte am laufenden.
Egal wie, die Versandversicherung kann eh nur der Versender in Anspruch nehmen. Daher ist der Paketdienstleister für den Empfänger nie der Ansprechpartner.
Moep89 schrieb:
Wenn du ne RSV hast, kannst du das ja aber problemlos besprechen.
Kann man überlegen und wenn der Händler gar nichts außer Geld anbietet wäre das durchaus eine Option. Evtl. müsste der Händler sogar die Differenz auf eine andere gleichwertige Karte bezahlen wenn er selbst nicht nachbessern kann. Immerhin hast du einen gültigen Kaufvertrag. Aber es soll ja keine Rechtsberatung werden :).
n8mahr schrieb:
aber sie wollen keine raussenden, bevor nicht die rücksendung da und überprüft ist.
Ist zwar nachvollziehbar, bei einem dokumentierten Versandschaden jedoch sehr unschön. Kann man nur ändern indem man zukünftig woanders kauft.
 
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