Ich möchte mal versuchen, deinen Beitrag so neutral wie möglich zu beantworten. Natürlich lediglich aus meiner persönlichen Meinung, als nicht-Jurist. Für Rechtsberatung brauchst du auch einen Anwalt.
Im Grunde stehen 3 Fragen im Raum:
1. Ist die Rechnung gerechtfertigt?
2. Ist nachvollziehbar wer du bist?
3. Ist dein Verhalten gerechtfertigt?
Zu 1. kann man mit so wenigen Informationen nicht viel sagen. Die Rechtssprechung ist sich weitgehend einig, dass wenn Preise nur versteckt aufgeführt werden, diese kein Vertragsbestandteil werden. Sprich: Nur weil irgendwo am Seitenende im Kleingedruckten steht dass du ein Zweijahresabo zu 8€ im Monat abschließt heißt das nicht automatisch, dass dies aus jurisitscher Sicht vertretbar ist.
2. Eine E-Mail-Adresse mit falschem Namen in Verbindung mit einer falschen Adresse sollte eine recht harte Nuss sein. Prinzipiell ist es ein Leichtes, über die Verbindungsdaten an deine Identität zu kommen. Ob bei den einschlägigen zwielichtigen Downloadanbietern - gegen die oft schon ganze Schränke voller Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft existieren - die Kooperationsbereitschaft der Behörden sehr hoch ist, kann man derzeit wohl verneinen. In deinem Fall könnte das aber theoretisch auch anders sein.
3. Wohlwollend liest sich dein Beitrag so als warst du einfach zu faul, durchzulesen was da auf der Anmeldemaske so steht. Genauso könnte man dich aufgrund deines Beitrags aber beschuldigen, bewusst falsche Informationen angegeben zu haben. Wenn dem so ist, dann hilft es dir natürlich nichts dass die Forderung im Normalfall unberechtigt ist. Schließt du in dem Bewusstsein die Anmeldung ab, dass da zwar Kosten kommen könnten, du das aber ignorierst, dann ist es nicht dem Unternehmen anzulasten dass sie nicht ausreichend informiert haben. Hast du sogar in der Absicht, die Rechnung nicht begleichen zu müssen, bewusst falsche Daten angegeben könnte das eine Straftat sein!
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nein, es ist unwahrscheinlich, dass etwas passiert. Aber der Irrglaube, das Internet sei ein Selbstbedienungsladen ohne Kasse geht mir schon eine ganze Weile gehörig auf den Keks