[Sammelthread] Post vom Anwalt, STA und Co (1. Beitrag beachten)

Übrigens zur Info:

Rechtsschutzversicherung lehnt Deckungszusage bei Urheberrechtsstreitigkeiten generell ab. Habe heute mit ihr telefoniert.
 
Also, ich möchte mal diesen Thread wiederbeleben.
Es geht zwar nicht direkt um mich, aber trotzdem:

Vor kurzem kam bei jmd. eine Abmahnung an, mit folgendem Inhalt:

Sie haben am XX.XX.2009 einen Film heruntergeladen, der urheberrechtlich geschützt ist. Neben einigen Passagen, wo aufgezeigt wird, dass man vor Gericht pro Musikstück mit min. 10.000€ belangt werden würde, wird auch noch geschrieben, dass die Kosten des Verfahrens mit 1,3 beziffert werden würden, falls der Beschuldigte das "Verfahren" verzögert oder Korrespondenz erzeugt. Nach oben hin sind die Grenzen offen.

Im Ergebnis gibt sich aber der Rechteinhaber mit 450€ bei sofortiger Klärung zufrieden und die Anwaltskosten belaufen sich auf "nur" 506€, falls man denn keinerlei Schwierigkeiten macht.

=> 956€ für einen Film, der nichtmal gesehen wurde, sondern nur zu Testzwecken runtergeladen wurde.

Daneben muss auch noch die Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.

So nun meine Frage: Wie soll der Betroffene nun vorgehen, da die Fristen mit 7 Tagen insgesamt recht niedrig sind?
 
Zuletzt bearbeitet:
einen anwalt konsultieren
 
Die Frage ist, welchen genau. Muss es Medienrecht sein, oder geht auch ein "normaler" Anwalt?
Wie schauts aus, wenn man direkt vor Gericht geht. Straftechnisch sollte es doch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, oder? Kann man dann überhaupt zivilrechtlich belangt werden, wenn die Strafsache eingestellt wurde ohne Urteil?
 
@Kreisverkehr:
1. Nein, es muss nicht Medienrecht sein, aber wäre ratsam.

2. Ja klar kann ohne strafrechtlichen Titel zivilrechtlich prozessiert werden. Ich denke aber nicht, dass es dazu kommt (reines Gefühl).



[
 
1. Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben!!!
2. Einen Anwalt (wnn möglich natürlich auf MEdien und Internet spezialisiert) kontaktieren und ihn alles weitere klären lassen (z.B. modifizierte Unterlassungserklärung, falls berechtig Widerspruch usw.)

Und meine ganz persönliche Meinung (auch wenn ich mich damit vielleicht nicht beliebt mache): jeder weiß, dass es illegal ist, Filme oder Musik herunterzuladen. Jetzt bist du halt erwischt worden - Pech! Und knapp 1000 Euro ist schon ne heftige Hausnummer, aber zum einen soll natürlich ein Abschreckungseffekt erreicht werden und zum anderen gehen die ja immer gleich davon aus, dass du den Film auch anderen Leuten zum Download anbietest - das treibt die Summe gleich ordentlich nach oben!
 
Gut, bei der UA habe nicht nur ich ein mieses Gefühl, bloß auf sich ruhen lassen kann man das ja auch nicht.
Inwiefern wirkt sich das aus, die UE nicht oder in modifizierter Form zu unterzeichnen?

Ist ein Gang vor das Gericht sinnvoll und auf eine Einstellung des Verfahrens zu hoffen (Unverhältnismäßigkeit und Geldschneiderei bei Abmahnungen)?


@ King_Rollo

Und zum einen: Ich bin nicht erwischt worden, nur tangiert es mich persönlich. Das es nicht legal war, ist klar und streitet keiner ab. Es bestand aber in dem Fall nicht die Absicht sich Geld zu sparen oder sich einen (geplanten) Kauf durchs runterladen zu ersparen. Macht aber im Endeffekt keinen Unterschied.
 
Es macht wirklich keinen Unterschied zu welchem Zweck Du das urheberrechtlich geschützte Material heruntergeladen hast. Es ist allgemein bekannt, dass dies nicht rechtens ist, und da kann man sich nicht einfach rausreden mit "Ich wollte doch nur testen...".

Lass es ruhig auf's Gerichtsverfahren ankommen. Entweder Du hast Glück und zahlst nichts, oder aber die können Dir das einwandfrei nachweisen, und Du zahlst bis zum Ende Deines Lebens. Viel Spaß beim darauf ankommen lassen.

Ach ja, da die den Verstoß gegen Ihre Rechte nicht auch einfach so auf sich sitzen lassen wollen, der Gedanke ist Dir schon gekommen, oder?
 
@ Kreisverkehr: Ganz wichtig: DU schickst gar nichts zurück! Weder die UE, noch ein modifizierte UE noch sonst irgendwas! Das macht alles dein Anwalt! (Sonst wird das glaube ich gar nicht anerkannt.) Tja, und aussitzen halt ich persönlich für keine gute Idee ... aber vielleicht hat's ja Erfolg ...
 
Mich hats heute auch erwischt :D

Laut U+C Rechtsanwälte habe ich per eMule "Teens with Tits 13" geladen und verteilt :evillol:

Nach längerer Recherche im Netz läuft es wohl darauf hinaus einen Fachanwalt (Medienrecht) damit zu beauftragen, der höchst wahrscheinlich die zu zahlende Summe (bei mir 650€) drücken kann.

Der Überwiegende Teil der Betroffenen rät zwar das Schreiben zu ignorieren und das ganze auszusitzen da es bis jetzt noch zu keiner Verhandlung gekommen ist, da das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde oder schlicht weil die Gerichte wegen der schieren Anzahl von Mahnung nicht nachkommen.

Halte ich persönlich nicht für ratsam da die Chance auf ein Verfahren zwar verschwindend gering ist, sollte es jedoch dazu kommen kann dies den finanziellen Ruin bedeuten!

Also persönlich nichts Unterschreiben oder zahlen und sich direkt an den Verbraucherschutz bzw Fachanwalt wenden.

OT:

Wenn man Downloads in Relation zu 650€ stellt, ist die Summe einfach nur:volllol:

Was war das früher schön im Netz, wo noch nicht der überwiegende Teil der Menschheit (also die Idioten) online war. Ok man zahlte noch pro Minute, aber man musste sich nicht ständig Gedanken über Spam, Massenabmahnungen, kostenpflichtige Downloads oder Arschlochkinder im Onlinegame machen...
 
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Hab mich letztes WE mit nem Freund von nem Freund unterhalten der bei Bertelsmann arbeitet. Er meinte i.d.R. kommen max. drei Briefe mit Drohungen und gut ist.
Die sind von dem vorgehen der Anwälte auch nicht begeistert, da auch oft gegen gewisse Regeln verstoßen und daher auch die Unternehmen ausehen, als wollte sie die Büger (oft HartzIV Empfänger, Eltern bei denen die minderjährigen Kinder was gezogen haben etc.) abzocken.

Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es i.d.R. nicht, ausser du hast mehr als 30, 40 Lieder, Filme, Hörbücher gezogen.

Das rechtliche ist ja auch die Frage,

1. Sind seit diesem Jahr die Anwaltkosten gedeckelt worden auf glaub 100€-150€
2. Ist die Staatsanwaltschaft angehalten worden, nur eine Rausgabe der Daten zu beantragen, wenn es sich hier um mehr Dateine handelt. Also ein handel mit daten erkennbar ist.
3. Die Daten werden von einer Firma erhoben die staatlich überhaupt nicht kontrolliert werden (meist inner Schweiz) und nur davon leben. Von daher ist ja auch die Frage wie seriös das ist.
etc...

Gerichtsverhandlung !
Das können die sich nicht leisten, es werden jedes Jahr über 1/4 Mio. Abmahnungen verschickt, mittlerweile bezahlen nur noch 28% (2007 waren es noch 48%).
Das kann sich aber jeder mal ausrechnen, welche Summe da zusammen kommt beim schnitt von 800€ und jetzt stellen wir uns mal vor die ziehen wegen 800€ vor Gericht und verlieren auch noch. Was bedeutet das für die 250.000 Mio. Abmahnungen im Jahr ?

Es gibt einen Präzedenzfall, worauf sich mit etwas Glück (kommt auf den Präzedenzfall an) jeder drauf berufen kann. Das Risiko gehen die nicht ein.

Im übrigen leben die Herren ja auch so sehr gut, hab damals in München in ner Nebenstraßen von dem Waldorfanwalt gewonnt. Nobel, Nobel. Der wohnt anner Theresienwiese, wer mal während des Oktoberfestes schauen will.

Ach ja, was mich wundert. 250.000 Mio. Abmahnungen, aber irgendwie hat nie einer was damit zu tun. Der Kollege von Bertelsmann, meinte nach nen paar bier, dass er sogar selber ab und an zieht :freaky:
 
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