Samsung lehnt Gewährleistung ab bei Note 2

mirzaa

Lieutenant
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Halloo


Ich war jetzt gerade in einem Reparaturshop (das zuständig ist für Samsung Handys), da wurde mir glatt die Gewährleistung verweigert. Ich fange jetzt mal von Anfang an an. Ich hab mir ein Note 2 zugelegt. Leider ist der Hörer kaputt, denn wenn ich telefoniere höre ich meistens nur ein Rauschen. Ich habe das Handy gerootet und entsperrt! Ich weiß die Garantie habe ich verloren, aber nicht die Gewährleistung. Nun heute hol ich mein Handy wieder ab, aber es wurde nichts repariert, ich müsste 200 € zahlen für die Reparatur. Wenn ich es nicht reparieren lassen will, dann 36 € Kostenanalysegebühr. Nun habe ich mit dem Typen diskutiert, und ihm erzählt bezüglich der Gewährleistung, das ich das Recht noch darauf habe und er es mir reparieren muss, doch der lehnt einfach ab. Das kann doch jetzt deren Ernst sein. Ich weiß, dass ich die Garantie verloren habe aber doch nicht die Gewährleistung oder ? War ich damit im Recht bzw. bin ich es ?
 
Wie lang ist der Kauf her?
Warum warum wurde abgelehnt?
Softwareveränderungen haben nicht mit einem defekten Lautsprecher zu tun.
Im schlimmsten Fall mal zur Verbraucherzentrale gehen.
 
Ahso ja. Verdammt,dass ist mir erst jetzt eingefallen. Wahrscheinlich war ich zu sehr aufgeregt deswegen. Zuerst zahlt man 500 € dann verlangen die Verbrecher noch 200 € für die Reparatur weil anscheinend das Mainboard kaputt ist wegen dem Root. Da hätten sie mir ja gleich sagen können, wenn ich auf meinem Laptop Vista installiere geht er kaputt und das beste noch ist das Handy funktioniert jetzt wieder einwandfrei.
 
Gewährleistung gibt der Händler, Garantie der Hersteller. Von daher hatte der Shop recht.
Und das noch Gewährleistung besteht denke ich auch nicht bei einem gerootetem Gerät. Und da du es aus Österreich hast stellt sich die Frage ob Österreich überhaupt ein Gewährleistungsgesetz hat.
 
Eigentlich schon, hat nicht vor 2 Monate ein EU Gericht nicht das Gesetzt bezüglich der Gewährleistung herausgebracht was gerootete Geräte betrifft?
 
Und warum machst du es nicht einfach so:
Du setzt dein Note 2 auf Werkszustand zurück, setzt den Flash-Counter auf 0 und bringst es erneut zu denen - am besten zu einem anderen Mitarbeiter. Dann sollte es definitiv keine Probleme mehr geben - da du ja offiziell ein orignales Gerät besitzt.
Ich nehme mal an, dass die Firmen und Shops nämlich keine Schwarze Liste führen mit IMEIs die keine Gewährleistung mehr besitzen.
 
@ micha2
Das Note II gibt es noch nicht lange. Deswegen dürfte nicht die Beweislastumkehr eingetreten sein.
 
Ja das könnte ich machen, leider bereue ich es das ich es nicht früher gemacht habe. Hab mir dabei gedacht, die sind eh zu blöd dafür, werden es schon reparieren, aber dann der Schock, dass ich zu Blöd war paar Minuten zu investieren um es neu aufzusetzen. Glaubt ihr wenn ich das Handy jetzt neu aufsetze, der Counter gelöscht wird und wie mach ich das, einfach neue Firmware draufspielen? Wenn ich aber wieder zu denen gehe, kann das nicht Konsequenzen haben, ich mein gestern war ich da mit einem gerooteten Gerät, am Montag stehe ich plötzlich mit dem selben Gerät und einem Counter bei 0?
 
evtl mal bei datrepair.de probieren ? ich auch ne firma die über samsung handy repariert.
da habe ich es auch so gemacht, handy counter auf 0 und die neuste über samsung verfügbare software geflasht
 
sich die mühen und die arbeit zu machen sich hier auszuheulen, mit dem shop zu diskutieren etc.
sind bei weitem mehr arbeit als das Gerät auf Originalzustand zurückzusetzen.

Du hast das Gerät gerootet, root ermöglicht dir u.a. die manipulation von Spannungen etc. du nimmst also serwohl
einfluss auf die hardware. Der Rest ist für den Hersteller/Händler absolut indiskutabel.

Also root raus, oem-rom drauf und counter zurück setzen....dass das dann nebenbei noch Betrug ist ;)
 
@mirzaa
Wenn du auf deinem Notebook dein eigenes entwickeltes Betriebssystem installierst und dadurch deine Hardware beschädigst, was natürlich möglich ist, dann wirds auch hier schwer mit der Garantie und Gewährleistung.
 
Sollte an sich schon - aber sowohl Händler als auch Hersteller sagen dann, dass du die Hardware beschädigt hast und sowas zu beweisen, ist für dich als Privatperson unmöglich.
Lieber auf Werkszustand zurücksetzen und zur Reparatur bringen, dann haben beide Parteien weniger Streß :P - auch wenn es irgendwie Ironie ist.
 
wenn der vertragspartner den vertrag und die gesetzlichen regelungen nicht erfüllen will, muss ein gericht her.

sprich: du brauchst nen anwalt ;)
 
@syma: Ja aber wenn ich es jetzt im Werkszustand bringe und dann wieder zu denen, stehe ich ja aber blöd da
 
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