Samsung lehnt Gewährleistung ab bei Note 2

@mirzaa

Ich kenne zwar nicht das Recht in Österreich, vor allem nicht die Parallelen zum BGB, aber, basierend auf letzterem, kann ich sagen:
Du kaufst ein Gerät...
Du veränderst das Gerät in einer Weise, die nicht von der Garantie und gesetzl. Gewährleistung abgedeckt ist...
Ausnahme: Jemand sichert dir vertraglich zu, das auch Veränderungen wie Root die o.g. Rechte nicht verletzen, bzw. in dem Fall eben eine Garantie übernommen wird. (Bsp. Motortuning via Chip von Tuninghersteller auf gewisse Motorteile) Das wird hier kaum der Fall sein.

Der Shop will für seine Fehlersuche den Lohn haben und bíetet dir an zum Selbstkostenpreis das Gerät zu reparieren.
Alles normal.

Ohne Root wäre das eine ganz andere Nummer. Blöde Sache, das gebe ich zu, aber in meinen Augen kein Unrecht.
 
@mirzaa:
Hab ich damals bei meinem alten HD2 auch so gemacht und 2x eingeschickt und es wurde ohne Anstand repariert. Lieber blöd aussehen, als Ware im Wert von 600€ verrotten zu lassen, oder? :)
 
Fatal Justice schrieb:
@mirzaa

Ich kenne zwar nicht das Recht in Österreich, vor allem nicht die Parallelen zum BGB, aber, basierend auf letzterem, kann ich sagen:
Du kaufst ein Gerät...
Du veränderst das Gerät in einer Weise, die nicht von der Garantie und gesetzl. Gewährleistung abgedeckt ist...
Ausnahme: Jemand sichert dir vertraglich zu, das auch Veränderungen wie Root die o.g. Rechte nicht verletzen, bzw. in dem Fall eben eine Garantie übernommen wird. (Bsp. Motortuning via Chip von Tuninghersteller auf gewisse Motorteile) Das wird hier kaum der Fall sein.

Der Shop will für seine Fehlersuche den Lohn haben und bíetet dir an zum Selbstkostenpreis das Gerät zu reparieren.
Alles normal.

Ohne Root wäre das eine ganz andere Nummer. Blöde Sache, das gebe ich zu, aber in meinen Augen kein Unrecht.

er hat ja weiterhin den gewährleistungsanspruch. es sei denn der Händler könnte nachweisen, das durch die neue Software ein hardwareschaden entstanden ist.

@Matze89
ja gut, das teil gibt es erst seit August. ich merk mir aber nicht für jedes Handy den erscheinungstermin. das macht wohl keiner. und 5 Monate sind ja nun nicht "gerade eben".
 
Zuletzt bearbeitet:
@micha2

Derartige Veränderungen führen zum Ausschluss der Gewährleistung. Der Händler hat festgestellt, das vom Käufer Veränderungen vorgenommen wurden, für die er nicht aufkommen will und muss. Wenn es hier um Warscheinlichkeiten geht, ob der Root zum Ausfall des Hörers geführt hat, würde ich sagen, eher nein. Aber die Beweispflicht hat der Händler nicht, da das Gerät deutlich erkennbar stark verändert wurde, was über die gewöhnliche Nutzung hinausgeht. Für ein solches Risiko will kein Händler geradestehen. Dieser Fall ist ziemlich deutlich durch den sichtbaren Root und den Counter. Anders wäre es eben ohne diese Umstände, dann wäre ein Anspruch aus Gewährleistung und Garantie gegeben, bei ersterem in der Praxis sehr einfach durchsetzbar, weil die Beweislastumkehr noch gilt. Gilt wie erwähnt für die BRD...

Der Ersteller der Mod Firmware sichert sich z.B. auch gegen mögliche Klagen ab, indem er sinngemäss schreibt, für Schäden an Hard oder Software am Gerät des Nutzers wird keine Haftung übernommen..Installation auf eigene Gefahr. Die Gründe sind die Gleichen...
 
eben nicht!
schau dir den von mir geposteten link an, bevor du weiter Halbwissen verbreitest.
 
Hängt von den österreichischen Gesetzen ab!

@SymA
Naja, blöd aussehen heißt in einigen Fällen Versicherungs- bzw. Betrug.
 
Wieso gehst du zum Hersteller wenn du Gewährleistung in Anspruch nehmen willst?

Das musst du über den HÄNDLER machen.
Der Hersteller ist nur für Garantie verantwortlich.
 
Also der Artikel beschreibt ja das man es ausprobieren soll, flasht man das Gerät zurück in der Urzustand und der Fehler besteht weiterhin ist es wahrscheinlich ein Hardwaredefekt, und nicht durch modifizierte Software passiert (obwohl ich da auch nicht Brief und Siegel drauf geben würde, denke das zu beweisen ist nahezu fast unmöglich).

Naiv hingegen war, das Gerät so einzuschicken das man dem Counter einen Flash nachweisen konnte, also
Hab mir dabei gedacht, die sind eh zu blöd dafür, werden es schon reparieren

da würde ich mal meine eigene Einstellung zu den Dingen überprüfen. :D

Und ich wünsche dir viel Spaß beim Ansprüche geltend machen, Recht haben heißt nämlich nicht Recht bekommen, auf Garantie könnte es jetzt evtl. schwierig aussehen, wenn deine Seriennummer mit dem Fehler bei Samsung erfasst ist, dann darfst du evtl. ein zweites Mal um die 40€ für den Kostenvoranschlag auspacken, lässt du es jetzt für 200€ reparieren läuft die Garantie ja ganz normal weiter.
 
GrinderFX schrieb:
Hängt von den österreichischen Gesetzen ab!

.
Österreich ist ebenfalls in der EU. von daher hat man da die gleichen Gewährleistungsansprüche wie in DE. zumindest nicht schlechter.
wenn Österreich andere gewährleistungsansprüche geltend macht dann nur bessere. weil die mindestansprüche durch die EU geregelt sind. und das heist nunmal bei Neuware: 2 jahre Gewährleistung, wobei der Verkäufer im ersten halben jahr in der Beweispflicht steckt.
 
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