Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

Ich verstehe nicht warum Rätsel aufwirft?

Nur weil ich nicht sofort voller Angriffslust klage?

Ich habe mit gerade erwähntem Fall zwei Jahre zugebracht und bin nicht prädestiniert für sowas, da hab ich halt die Hoffnung nicht aufgeben das sich ein leichterer Weg auftut.

Aus Fehlern lernt man, ist aber kein Grund darüber zu rätseln.
 
Adonay schrieb:
Nur weil ich nicht sofort voller Angriffslust klage?
Ach iwo.

Du schlägst die Dir erteilten Ratschläge in den Wind, um Dich dann von Lenovo, durch deren Hinhaltetaktik, verärgern zu lassen.

Wenn Du nicht gegen Lenovo vorgehen möchtest, dann lass es.

Schicke denen das "alte" Notebook zurück, verkaufe das neue Notebook und kauf Dir ein neues von einem anderen Hersteller.
 
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Was hat sich heute geändert?
 
Adonay schrieb:
...ich habe eigentlich gar nicht die Zeit für den Mist.

Gerade denn ist Dein aktuelles Vorgehen noch komischer / nicht verständlich! Weil denn hättest das Austausch Notebook angenommen, das alte abholen lassen und das neu erhaltene verkauft. Das wolltest aber nicht weil ja auch schon Arbeitsspeicher dafür gekauft wurde.

Dein Verhalten ist halt wie das der Influencer auf YouTube die künstlich einen Beef erzeugen und aufrecht erhalten (wollen) aufgrund der Clicks die wiederrum Geld bringen. Du hingegen handelst aus Trotz und willst auf Krampf noch Schaddensersatz für die Zeit die du dich schon mit Lenovo rumschlägst. Das kann dich vielleicht am Ende teuer zu stehen kommen wenn du den Prozess verlierst. Noch teurer als die Differenz zwischen dem Verkauf es neu erhaltenen Austauschgeräts + Differenz zum neuen Wunschobjekt (Notebook).

Aber ist Dein Leben, Dein Geld und Deine Zeit. Zieh auf Krampf Dein Ding durch und hoffe auf das beste!
 
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Yiasmat schrieb:
Das wolltest aber nicht weil ja auch schon Arbeitsspeicher dafür gekauft wurde.
Das wollte ich nicht weil ich mehrere hundert Euro in die Tonne werfe!
Wo hast du das her das ich wegen dem Arbeitsspeicher das Notebook nicht verkaufe?
Der geht morgen zurück zu Amazon.

Da kann ich jetzt nur mit dem Kopf schütteln.

Das ich keine Zeit dafür habe und es trotzdem machen werde ist ja wohl auch kein so krasser Widerspruch, oder meinst du nur weil mir die Zeit fehlt lasse ich Lenovo damit durchkommen?

Froki schrieb:
Was hat sich heute geändert?
Na das die mir ein schwächeres Gerät angedreht haben und weiterhin dreist agieren.
 
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Du wusstest welches Gerät sie dir schicken und jetzt redest du über ungerecht und das es schwächer ist als das alte?
Das du jetzt nach der Zusendung des neuen NB die Herausgabe des alten verweigerst, macht es aber auch nicht leichter.
Mit dieser Einstellung wird die Sache noch ewig dauern und du kannst dir, wenn alles vorbei ist, in ein paar Jahren das NB für einen 20er am Flohmarkt kaufen.
 
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Schatho schrieb:
Du wusstest welches Gerät sie dir schicken und jetzt redest du über ungerecht und das es schwächer ist als das alte?
Hatte ich eine Wahl?
Friss oder stirb war das Angebot, zumal die 4060 eigentlich nicht merklich schwächer sein sollte.

Schatho schrieb:
Das du jetzt nach der Zusendung des neuen NB die Herausgabe des alten verweigerst, macht es aber auch nicht leichter.
Ich habe die Herausgabe wenn überhaupt nur temporär verweigert bis ich Rücksprache mit einem RA gehalten habe.

Verstehe manche Kommentare nicht, man muss wohl selbst so eine Odyssee mitgemacht haben.
 
Hatte schon selbst einen Rechtsstreit, habe es aber gleich der Rechtsschutz gegeben und musste mich nicht mehr selbst darum kümmern.
Die Rechtsanwältin hat einen Vergleich ausgehandelt mit dem ich zufrieden war.

Jetzt kriegst du maximal noch Ärger, da du die Herausgabe des NB, welches eigentlich jetzt schon Lenovo gehört verweigerst.
 
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Adonay schrieb:
Das ich keine Zeit dafür habe
Merkt man nicht wirklich. Du schlägst seit 9(!) Monaten jeden Ratschlag aus und machst was Du willst und wunderst Dich am Ende warum es nicht wird.
Adonay schrieb:
Friss oder stirb war das Angebot
Es war mit Nichten friss oder stirb.
Die haben Dir ein Angebot gemacht und Du hast es angenommen. Du hättest es auch locker ausschlagen können, aber dann hättest Du das tun müssen was @Froki seit 9 Monaten rät.

Du schreibst von keine Zeit und machst seit 9(!) Monaten rum und das sogar mit RV anstatt das zu tun was Dir jeder rät und es jemanden übernehmen zu lassen der es beruflich macht.

Ja, Du warst schon bei einem Anwalt und der hatte scheinbar keinen Bock, aber wenn Du mit dem genauso verfahren bist wie hier, dann wundert mich das ehrlich gesagt nicht.

Sorry für die harten Worte, aber mach doch mal die Augen auf.
Bevor Du mir wieder unterstellst ich bin auf Seiten von Lenovo oder was auch immer Wildes, nein, ich bin nach wie vor auf Deiner Seite, aber ich kann mittlerweile einfach nicht mehr glauben wie man sich anstellen kann.
 
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Schatho schrieb:
da du die Herausgabe des NB ... verweigerst.
Wenn @Adonay klagen möchte, dann kann er das defekte Notebook derzeit nicht an Lenovo herausgeben.

Wie sollte er ansonsten die angezeigten Mängel vor Gericht beweisen, da das AG mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Einholung eines Sachverständigengutachtens beschließen wird.

Deswegen meine Empfehlung hier zeitnah eine RAin bzw. einen RA zu beauftragen.

FrankenDoM schrieb:
aber ich kann mittlerweile einfach nicht mehr glauben wie man sich anstellen kann.
:D
 
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FrankenDoM schrieb:
Es war mit Nichten friss oder stirb.
Lenovo.jpg

@Froki
Warum muss das "alte" Notebook noch begutachtet werden?
Den Mangel hat Lenovo doch nicht in Frage gestellt und daraufhin ausgetauscht?
 
@Adonay , kläre deine Fragen mit einem Anwalt der dich in dieser Sache vertritt.
 
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Das alte Gerät könnte auch zur QS gehen. Zur zukünftigen Vermeidung dieser Umstände. Ist aber nicht dein Problem.
 
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Nachdem ich das Thema jetzt seit geraumer Zeit als stiller Mitleser verfolge, meine knappe Meinung dazu:

Weitermachen: Wenn du es als Gerechtigkeits-Vendetta machen "musst", mach weiter. Aber dann zieh es smart und konsequent durch. Kein Rumgeeiere a la "Aber der Support wird beim 300 Mal vielleicht doch endlich noch einknicken ...." - Such dir eine kompetente Anwältin und schreib exakt nichts mehr selbst.

Abschliessen: Gibt es keinen Bedarf für eine Vendetta: Lass gut sein. Nicht, weil man einen Kampf nicht kämpfen sollte oder "Weil der kleine Mann halt klein beigeben muss". Sondern, weil du einfach deutlich zu spät dran bist. 556 Beiträge, 9 Monate. Was da allein an Zeit und Nerven reingeflossen ist ... mal gezählt, wie viele Mails du dafür geschrieben hast? Überschlagen wie viel bewusste und unbewusste Stunden da reingeflossen sind?

Und nur weil du es endlich smart und konsequent angehen würdest, heisst es noch lange nicht, dass es binnen kürzester oder zumindest sinnvoller Zeit erfolgreich sein wird.

Da manch ein Kommentar von dir in eine Richtung ging, manch einer kommentierenden Person die Berechtigung hier zu kommentieren abzusprechen bzw. keine / wenig Empathie für das dir entgegengebrachte Unverständnis zeigt: Ich befinde mich in einer Auseinandersetzung mit einer Versicherung.
Der Auslöser datiert auf Anfang 2023 zurück. Die Klageeinreichung liegt nun bereits sieben Monate zurück.
Bis heute wurden nur allerlei Schriftsätze ausgetauscht. Es gab bis heute keinen einzigen Verhandlungstag.
Für mich ist das absolut in Ordnung. Weil es der Anlass und Streitwert rechtfertigt.

Würde ich das bei der Mischung aus Anlass, Gerechtigkeitsbedarf und Streitwert heute wieder machen? Ja.

Bei 350€, neun vergangenen Monaten und einem Laptop? Definitiv Nein.
 
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FrankenDoM schrieb:
Die haben Dir ein Angebot gemacht und Du hast es angenommen. Du hättest es auch locker ausschlagen können, aber dann hättest Du das tun müssen was @Froki seit 9 Monaten rät.

Adonay schrieb:
[IMG]https://www.computerbase.de/forum/attachments/lenovo-jpg.1598185/[/IMG]
Und es ist immer noch kein friss oder stirb, sondern genau das was ich gestern schon geschrieben habe.
Annehmen und gut sein lassen oder eben Klage einreichen. Das wären zumindest die 2 logischsten Optionen. Du hast ja sogar noch eine weitere Option gefunden. Annehmen, beide Notebooks erstmal behalten und weiterjammern.

Du hattest in den vergangenen 9 Monaten und 28 Seiten hier, was vielleicht für diesen Forenbereich ein Rekord sein könnte wenn man Sammelthreads ausschließt, mehr als genug Zeit gehabt was zu tun, aber ich schreib jetzt nicht nochmal was ich gestern schon geschrieben habe und was @jtr00 nochmal bestätigt und weiter ausgeführt hat und User wie @Avatoma oder @Froki seit 9 Monaten schreiben.

Und ja, ich finde es immer noch zum kotzen wie sich ein Weltkonzern wie Lenovo verhält und Du tust mir immer noch Leid deshalb, aber ... naja, das aber ist hier reichlich ausgeführt worden.
 
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Adonay schrieb:
Warum muss das "alte" Notebook noch begutachtet werden?
Den Mangel hat Lenovo doch nicht in Frage gestellt und daraufhin ausgetauscht?
Es gibt viele Gründe, die denkbar sind, weshalb das "alte" Notebook noch begutachtet werden könnte. Auch dann, wenn Lenovo den Mangel nicht in Frage gestellt hat und das Notebook ausgetauscht wurde.

So zum Beispiel aus Gründen der Beweissicherung, aus Gründen der Rechtslage und aus Gründen der Schadensermittlung, um nur einige Gründe zu nennen.

Die richtige Prozessführung und Prozesstaktik entscheidet maßgeblich über Erfolg oder Niederlage über die Geltendmachung von Ansprüchen. Nicht selten können Ansprüche nur dann durchgesetzt oder abgewehrt werden, wenn das richtige prozessuale Mittel gewählt wird. So können Beweiserleichterungen oder Beweisschwierigkeiten einen Rechtsstreit entscheiden, selbst wenn der Anspruch zunächst fraglich oder sicher erscheint.

Die Wahl des richtigen rechtlichen Vorgehens ist entscheidend. Ich empfehle, Dir, @Adonay , sich zeitnah mit einer RAin oder einem RA in Verbindung zu setzen, um Deine Ansprüche korrekt und effektiv geltend zu machen, wenn Du an einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Lenovo weiterhin festhalten möchtest.
 
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Nicht zuletzt hängts natürlich auch vom jeweiligen Richter ab. Du musst damit rechnen, dass der Richter sehr wenig bis keine Ahnung von dem Thema hat.
Desto mehr du oder ein Sachverständiger dann vortragen und/oder an realen Objekten zeigen kannst, desto besser (bzw. erstmal nicht schlechter) für dich.
Wie oft hatten wir damals Vor-Ort-Termine in Werkstätten oder teilweise auf dem Parkplatz hinterm Gericht ;-) weil ein Richter sich die Dinge wirklich REAL ansehen wollte.
 
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