Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

Nach all dem Ärger, wünsche ich dir ebenfalls, das du damit zufrieden bist.
 
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Guten Abend,

das neue ist heute angekommen und ich habe schon einiges getestet.

Positiv:
Es läuft temperaturseitig einwandfrei.

Negativ:
Ich muss mit Abstrichen klar kommen, die da wären:
  • Leistung ist geringer als vergleichbare Notebooks mit 3070 Ti, auch die CPU ist wohl minimal langsamer.
  • Display ist merklich dunkler
  • Tastatur leuchtet nur weiß, kein RGB verbaut.
  • Lüfter haben einen sehr hochfrequenten Pfeifton im mittleren Drehzahlbereich

Die Frage ist was nun?!

Wenn ich mich mit diesen Punkten beim Support beschwere, gibt es wieder keinen Abschluss.
Aber abgesehen davon das ich in keiner Form für 9,5 Monate entschädigt wurde, muss ich nun auch noch Abstriche hinnehmen.

Was würdet ihr tun?
 
Adonay schrieb:
Was würdet ihr tun?

Das Teil (immer noch) verkaufen wie Ich auch schon am Anfang geschrrieben hatte und mir von dem Geld ein neues Gerät holen.
 
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Würde mindestens 350€ Verlust bringen, eher mehr.
 
Adonay schrieb:
Ich muss mit Abstrichen klar kommen, die da wären:
Nein, musst Du nicht.
Adonay schrieb:
Wenn ich mich mit diesen Punkten beim Support beschwere, gibt es wieder keinen Abschluss.
Davon gehe ich aus, wobei Du daran ja nicht ganz unschuldig bist.

Adonay schrieb:
Aber abgesehen davon das ich in keiner Form für 9,5 Monate entschädigt wurde
Hättest Du gleich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, wäre das mit Sicherheit schneller gelaufen.

Adonay schrieb:
muss ich nun auch noch Abstriche hinnehmen.
Musst Du nicht.

Adonay schrieb:
Was würdet ihr tun?
Yiasmat schrieb:
Das Teil (immer noch) verkaufen wie Ich auch schon am Anfang geschrrieben hatte und mir von dem Geld ein neues Gerät holen.
Adonay schrieb:
Würde mindestens 350€ Verlust bringen, eher mehr.
Da musst Du leider mit leben, denn Du wirst eh nicht gerichtlich gegen Lenovo vorgehen.
 
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Froki schrieb:
Da musst Du leider mit leben, denn Du wirst eh nicht gerichtlich gegen Lenovo vorgehen.
Abwarten...
 
Ich schreibe da jetzt nichts zu.

Aber falls Du gegen Lenovo vorgehen möchtest, sollte das zeitnah geschehen und Du solltest den Lenovo Kundenservice selbst nicht kontaktieren, denn Lenovo sollte jetzt über die vorliegenden Einschränkungen/Mängel informiert und ein weiterer Austausch gefordert werden.

Das lässt Du aber bitte eine Rechtsanwältin, oder einen Rechtsanwalt machen.

Bitte Deine Rechtsschutzversicherung um eine Deckungszusage und lasse Dir von der einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beim AG Stuttgart empfehlen.
 
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@Froki

Ich wollte eigentlich gerade dem Support Menschen schreiben, sollte ich das lassen?

Rechtsschutz kostet mich leider auch sofort 250€ Selbstbeteiligung.

Blöde Situation...
 
Adonay schrieb:
sollte ich das lassen?
Auf jeden Fall.

Die werden eh mit Ausreden kommen und Dich weiter hinhalten.

Adonay schrieb:
Rechtsschutz kostet mich leider auch sofort 250€ Selbstbeteiligung.
Wenn Du in dem Verfahren obsiegst, wirst Du die Selbstbeteiligung zurückerhalten.

Adonay schrieb:
Blöde Situation...
Ich weiß.

Aber wie schon hier geschrieben wurde: Entweder mit dem Austauschgerät leben, oder das Gerät verkaufen und Dir dann ein neues kaufen.
 
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Ich verstehe es halt nicht. Entweder du hast keine Kohle, dann akzeptiere das Ergebnis oder fahre zu deren Hauptquartier und kacke vor die Türe (das solltest du natürlich nicht machen, wäre ja völlig irre, ne).

Oder aber du hast die Kohle, dann hätte ich längst einen völligen Es-geht-ums-Prinzip-Kreuzzug gestartet, mit dem Ziel, möglichst viel legalen Schaden anzurichten.


Aber immer dieses Suchen nach dem möglichst sinnfreisten Mittelweg. Das ebnet dir maximal eine Position in einer Bundesregierung (Vorteil: da werden Laptops gestellt). :P



Was willst DU denn? Nicht antworten. Machen.
 
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Verkauf das Notebook und kauf dir ein anderes von einem anderen Hersteller.
Egal welches NB sie dir jetzt noch schicken würden, du hast bereits eine Abneigung gegen Lenovo und wirst immer ein Problem finden.
Du kannst auch das NB in eine Lade stecken und einen Rechtsstreit anfangen.
Der kann aber einige Zeit dauern und nachdem das jetzt schon so lange geht, solltest es einfach lassen und die Differenz zu einem neuen NB als Lehrgeld verbuchen und Abstand von Lenovo halten.
 
Die ganze Nervenaufreiberei auf deiner Seite und nicht zuletzt aber auch die tatsächliche Zeit, die du (und viele andere hier :D) inzwischen reingesteckt hast, übersteigen doch die Selbstbeteiligung von 250 Euro um Längen 😳
 
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@Avatoma
an dem Punkt bin ich nun.

Ich kam ja nicht drum herum dem Support zu schreiben da die ja auch noch das alte Notebook abholen wollen.

Also habe ich die Tatsachen in eine Mail verpackt, die Antwort war heute nur dreist und bodenlos, das Gerät funktioniert und Sie haben es akzeptiert, also nennen Sie uns ein Abholdatum.

Das er mich praktisch erpresst hat mich für den Austausch zu entscheiden wird außer Acht gelassen, so habe ich das auch in der Antwort formuliert.

Zudem habe ich in der Antwort kundgetan das ich kein Abholdatum nennen werde bevor ich nicht Rücksprache mit einem RA gehalten habe und das Sie mir dies bitte bestätigen sollen.

Ich denke stattdessen wird mir nun das neue Notebook in Rechnung gestellt.

Ich weiß nur noch nicht wie ich einen guten Anwalt finde der am besten noch technikaffin ist.
Sollte ich diesen finden dann wird alles an Registern gezogen was geht, inkl. Schadenersatz für über 9 Monate Ausfall und weiß der Geier was da noch zu machen ist. 😤
 
Adonay schrieb:
Ich kam ja nicht drum herum dem Support zu schreiben
Du lernst es nie ...

Adonay schrieb:
und das Sie mir dies bitte bestätigen sollen.
Weshalb sollten sie das tun?

Adonay schrieb:
Ich denke stattdessen wird mir nun das neue Notebook in Rechnung gestellt.
Selbst schuld.

Adonay schrieb:
Ich weiß nur noch nicht wie ich einen guten Anwalt finde
Ich wiederhole mich:

Frag bitte bei Deiner Rechtsschutzversicherung nach.

Und Kaufrecht, Gewährleistung und Garantie sind kein Hexenwerk.

Das sollte jede(r) Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwaltpacken.

Frag doch hier mal nach, wenn Du Deiner Rechtsschutzversicherung offensichtlich nicht zutraust, eine(n) geeigenete(n) Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt zu empfehlen.

https://www.rechtsanwalt-mossmann.de/rechtsgebiete/kaufrecht.html
 
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@Froki

Hätte ich keine Rückmeldung gegeben, wären Sie halt auf mich zugekommen da sie ja Rückmeldung durch UPS bekommen, das Ergebnis wäre doch dann dasselbe, ich hätte geäußert das keine Abholung stattfindet.

Eine Rechnung ausstellen können Sie doch in beiderlei Konstellationen, ich hätte nun gedacht so kann mir zumindest keiner was vorwerfen da ich mich zurückgemeldet habe.

Bin da eben nicht so erfahren und ehrlich gesagt auch gar nicht so scharf drauf Erfahrungen zu sammeln, was sich nun nicht mehr vermeiden lässt.

Froki schrieb:
Ich wiederhole mich:

Frag bitte bei Deiner Rechtsschutzversicherung nach.
Danke, das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, abgesehen von dieser Geschichte habe ich momentan auch mit weiteren Differenzen zu kämpfen.


Froki schrieb:
Und Kaufrecht, Gewährleistung und Garantie sind kein Hexenwerk.

Das sollte jede(r) Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwaltpacken.
Denke ich auch aber der sollte da auch Bock drauf haben, nicht so wie mein ehemaliger Anwalt.


Froki schrieb:
wenn Du Deiner Rechtsschutzversicherung offensichtlich nicht zutraust
So weit hatte ich bisher nicht gedacht, gibt es Gründe weshalb man seiner Rechtsschutz nicht trauen könnte?

Froki schrieb:
Stuttgart ist 400km, kann ein Anwalt mich überhaupt über eine solche Distanz vertreten, speziell wenn es zu einem Gerichtstermin kommt?
 
Adonay schrieb:
Hätte ich keine Rückmeldung gegeben, wären Sie halt auf mich zugekommen
Hätte, hätte, Fahrradkette. :D

Ernsthaft? :confused_alt:

Hätte eine von Dir beauftragte Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt dazu Lenovos nichts geschrieben? :confused_alt:

Adonay schrieb:
Danke, das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm,
Das habe ich Dir erst vor wenigen Stunden geschrieben, erneut. :rolleyes:

Adonay schrieb:
aber der sollte da auch Bock drauf haben,
Der Streitwert/Gegenstandswert ist jetzt um ein vielfaches höher, als Du lediglich noch Anspruch auf die Displayreparatur hattest.

Adonay schrieb:
gibt es Gründe weshalb man seiner Rechtsschutz nicht trauen könnte?
Sag Du es mir. Du involvierst die ja nicht.

Adonay schrieb:
Stuttgart ist 400km, kann ein Anwalt mich überhaupt über eine solche Distanz vertreten, speziell wenn es zu einem Gerichtstermin kommt?
Du nimmst Lenovo auf die Herstellergarantie in Anspruch. Also musst Du Lenovo an ihrem deutschen Firmensitz verklagen. Der ist in Stuttgart.

Du kannst auch eine RAin bzw. einen RA an Deinem Wohnort beauftragen. Aber der wird auch nicht die Reise nach Stuttgart zu einem Gerichtstermin antreten, sondern jemanden vor Ort beauftragen, der den Fall dann womöglich nicht gut genug kennt.

Aber mach, wie Du magst.:D
 
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Froki für dich mag das alles bekannt und logisch sein, für mich nicht, solltest du nicht außer Acht lassen.

Danke für deine Infos, ich werde morgen meine Rechtsschutz kontaktieren.
 
@Adonay , auf Basis welcher Motivation machst du das eigentlich alles? Geld? Gerechtigkeitssinn? Spaßeshalber?

Dein Handeln wirft mir jedenfalls immer wieder Rätsel auf.
 
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Froki schrieb:
Du nimmst Lenovo auf die Herstellergarantie in Anspruch. Also musst Du Lenovo an ihrem deutschen Firmensitz verklagen. Der ist in Stuttgart.

Du kannst auch eine RAin bzw. einen RA an Deinem Wohnort beauftragen. Aber der wird auch nicht die Reise nach Stuttgart zu einem Gerichtstermin antreten
Das war mir nicht klar weil das eine Mal das ich ein Autohaus in Unna verklagt habe wurde in erster Instanz in Wuppertal und in zweiter Instanz in Düsseldorf verhandelt.

@R.Kante
Natürlich weil es ungerecht ist und nun natürlich weil ich nicht einsehe das Geld für ein Gerät ausgegeben zu haben das nun schwächer ist als das ursprünglich gekaufte, ist doch logisch, oder?

Zu "spaßeshalber" sag ich mal nichts, habe oben schon erwähnt das mich das neben anderen Dingen gerade schlaucht, ich habe eigentlich gar nicht die Zeit für den Mist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gehe nicht davon aus, dass Du mit Lenovo als Erfüllungsort für Ansprüche aus der Herstellergarantie Deinen Wohnort vereinbart hast.

Ansonsten ist der Erfüllungsort für Ansprüche eines Käufers aus einer Herstellergarantie nicht der (Wohn-)Sitz des Käufers.

Also geht es nach Stuttgart.
Ergänzung ()

R.Kante schrieb:
Dein Handeln wirft mir jedenfalls immer wieder Rätsel auf.
Mir auch ... :D
 
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