Notebook von privat mit Rechnung gekauft, Händler lehnt Gewährleistung ab.

Davon ist auch nicht mehr auszugehen.
Ich warte nun noch den Vorschlag ab und dann schauen wir weiter.

Habe auf jeden Fall klar geschrieben das ich keinen Austausch wünsche da ich davon ausgehe wiederum ein gebrauchtes Gerät zu bekommen mit dem es möglicherweise von vorne beginnt (übrigens auch unverständlich das sie es nicht erstatten dann hätten die selbst endlich Ruhe).
 
Mit deinem Schreiben das du keinen Austausch willst, hast es wieder in die Länge gezogen.
Hier wird dir wenn überhaupt wieder ein Reparaturvorschlag unterbreitet und das war es.

Geld werden sie dir nie einfach so auszahlen, alleine schon weil es nicht bei Ihnen erworben wurde, sondern bei einem Reseller.

Bleibt dir nur der Rechtsanwalt und da ist der Ausgang ungewiss, da sie dir sicher auch vorwerfen werden, das du in Ihren Augen unkooperativ bist.
Und vergiss nicht, Lenovo ist ein Konzern und hat sicher ein ganzes Anwaltsbüro zur Verfügung welche dann Zugriff auf alle Mails erhalten..
 
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Genau genommen habe ich es so geschrieben das ich keinen Austausch gegen ein gebrauchtes möchte.
Sollten sie mir ein unbenutztes anbieten würde ich das annehmen aber das wird wohl kaum vorgesehen sein.

Was für eine verfahrene Situation... :(
 
Adonay schrieb:
Ich warte nun noch den Vorschlag ab und dann schauen wir weiter.
Mehr als das wird Dir aktuell nicht bleiben. Ich drücke Dir die Daumen, dass die Nummer doch noch gut wird.

EDIT:
Von diesem unkooperativ kannst Du sehr sicher ausgehen. Diesen Gedanken oder einfach taktisch unklug reagiert hatten hier sicherlich auch einige schon, inkl. mir, obwohl wir auf Deiner Seite sind.
 
@Schatho

Die Garantie gilt auf das Gerät, egal von wem es gekauft wurde. Ich habe nicht gelesen, dass Lenovo im Rahmen der Garantie die Abnutzung etc. abziehen darf.

Warum redest du die Position des TE schlecht?


PS: Völlig unabhängig von dem Thema hier: In den USA geht's jetzt bezüglich Lugi Mangione weiter. Ich bin gespannt!
 
Unerwartet gibt es zeitnah was neues:

Mir wurde gerade ein Austausch angeboten, laut der Bezeichnung sollte es dieses Modell sein:
https://geizhals.de/lenovo-legion-slim-5-16arp9-83ex0012ge-a3217037.html

Es wäre also ein kleines Upgrade bezogen auf die Komponenten (RTX 3000 > 4000) aber ein Downgrade der Modellklasse.
Prinzipiell wäre das nicht schlimm das einzige was die Sache schmälert ist die Displayhelligkeit, 350 statt 500 Nits.

Habe erstmal gefragt ob es genau dieses verlinkte Modell ist und unverblümt ob das Display denn da von der Helligkeit mithalten kann.

Mal schauen was da als Antwort kommt aber tatsächlich tut sich nun mal schneller etwas.

Ach so und wohlgemerkt wäre der Austausch ein Neugerät.
 
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Scheint ja doch noch ein einigermaßen gutes Ende zu finden. Ich drücke weiter die Daumen
 
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Adonay schrieb:
hakt es denn dann nicht wieder an der Stelle das ich nicht der ursprüngliche Käufer bin?
Nein, da die Herstellergarantie von Lenovo an das Gerät gebunden ist, nicht an die Person eines Käufers.

Adonay schrieb:
Oder ist das nun wieder komplett unproblematisch weil es der ursprüngliche Fehler ist?
Solange der Garantiezeitraum noch nicht abgelaufen ist, ist die Inanspruchnahme Lenovos auf Garantieerfüllung unproblematisch.

Adonay schrieb:
Jetzt wieder alles in die Wege leiten nur um festzustellen das kein Anwalt Lust hat sich damit zu beschäftigen wäre eine weitere Frustration die ich gerade nicht brauche.
Dann solltest Du die Sache für Dich abhaken und entweder mit dem Fehler am Gerät leben, oder Dich von dem Gerät trennen.

Adonay schrieb:
Eine kommerzielle Lösung kann wohl kaum Sein nach der Rechnung zu verlangen und das Thema anschließend auszusitzen.
Naja, die wollen vielleicht wissen, was ursprünglich für das Gerät b gezahlt wurde, weil Lenovo Geräte ja nicht nur ausschließlich über Lenovo direkt vertrieben werden und die ja nicht wissen können, zu welchem Preis der Laptop ursprünglich verkauft wurde. Denn nur den Ursprungspreis wird Lenovo im möglichen Fall im Rahmen der Herstellergarantie erstatten.

Einfacher und leichter durchsetzbar wäre IMO der Anspruch auf ein Austauschgerät, wie es ja auch die Lenovo Herstellergarantie vorsieht.

Adonay schrieb:
Diese schriftliche Bestätigung ist doch bestimmt letzten Endes verwertbar?
Jein. Diese Erklärung entspricht ja inhaltlich den Bestimmungen der Lenovo Herstellergarantie.

Adonay schrieb:
Was würdet ihr daraus machen?
Das Austausch- /Ersatzgerät nehmen, wenn es denn gleichwertig oder besser als das defekte Gerät ist.

Adonay schrieb:
Ich möchte kein Gerät mehr von der Bude?!
Kann ich durchaus nachvollziehen, aber der Anspruch auf den ursprünglich vom Erstkäufer gezahlten Kaufpreis dürfte schwerer, wenn nicht sogar unmöglich durchsetzbar sein.

Deswegen habe ich weiter oben auch von einer zweistufigen Klage gesprochen.

Schatho schrieb:
Beim Geldwert würden sie dir wahrscheinlich auch nicht das ganze Geld auszahlen sondern die Benutzung aufgrund des Alters abziehen.
Das wäre aber nur dann zulässig, wenn der Hersteller dies explizit in seinen Garantiebedingungen so festgehalten hätte. In den Garantiebedingungen von Lenovo habe ich diesbezüglich nichts gefunden. Also nein.

Adonay schrieb:
Wenn die gegen dasselbe Modell austauschen wäre es ein großes Verlustgeschäft.
Dasselbe, oder ein gleiches Gerät wäre aber nach der ständigen REchtsprechung von BGH und den Obergerichten zulässig.
Ergänzung ()

Adonay schrieb:
Habe auf jeden Fall klar geschrieben das ich keinen Austausch wünsche
Warum machst Du so etwas, ohn die Rechtslage zu kennen?

Adonay schrieb:
da ich davon ausgehe wiederum ein gebrauchtes Gerät zu bekommen
Die müssen Dir kein neues Gerät im Austausch geben. Das kann z. B. ein instandgesetztes gebrauchtes Gerät sein.

Adonay schrieb:
Mir wurde gerade ein Austausch angeboten, laut der Bezeichnung sollte es dieses Modell sein:
Mehr wirst Du auch durch ein gerichtliches Verfahren IMO nicht bekommen können.

Adonay schrieb:
Ach so und wohlgemerkt wäre der Austausch ein Neugerät.
Nehmen und die Sache abhaken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Froki schrieb:
Warum machst Du so etwas, ohn die Rechtslage zu kennen?
Was hab ich noch zu verlieren?
Aus dem Fenster lehnen kann man sich ja mal, scheint ja glücklicherweise funktioniert zu haben.

Froki schrieb:
Nehmen und die Sache abhaken.
Falls ein Pro Gerät nicht verhandelbar ist werde ich das natürlich machen.
 
Froki schrieb:
Jetzt dramatisiere bitte nicht. :D
:D
Meinte natürlich in Bezug auf die Zeit die eine Klage oder sonstiges nochmal zusätzlich in Anspruch nehmen würde.

Bin mal gespannt was da geantwortet wird und hoffe das es ebenso zeitnah passiert.
Wenn weitere Verhandlung keinen Sinn hat sollen die das einstielen, es steht nämlich dabei das die Lieferung bis zu 5 Wochen dauern kann. -.-
 
Adonay schrieb:
es steht nämlich dabei das die Lieferung bis zu 5 Wochen dauern kann. -.-
Die fertigen extra für Dich ein mangelfreies Exemplar an ... :D :schluck:
 
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Die etwas geringere Displayhelligkeit ist doch wumpe, du hattest doch gesagt, dass du es eh nicht behalten willst und mit Lenovo nichts mehr zu tun haben möchtest.
Also nehmen und dann verkaufen, zumal du ja sogar ein Neugerät erhälst.
(Oder halt weiter quer stellen und das Ganze geht weiter).
 
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@Froki
Schau mal Screenshot 😄

@c-mate
ich hab auch noch mehr dazu geschrieben.
Der Verlust wäre mir zu hoch, liegt trotz Gen-Upgrade, bestimmt bei 400€.

Wenn damit alles in Ordnung ist wäre ich zufrieden, trotz dieser ganzen Misere sollte man nicht unerwähnt lassen das ein mangelfreies Legion 5 Pro ein sehr gutes Notebook ist.

Den Testberichten nach zu urteilen ist das Slim ebenfalls qualitativ hochwertig.

Ich hoffe das Beste.

Was ich mich frage:
Muss das Neugerät wieder über zwei Jahre Garantie verfügen oder darf das in diesem Rahmen eingeschränkt werden?
 
Die Garantie kann festlegen, dass bei Austausch die Garantie nicht neu startet, sondern weiter läuft.
 
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Frightener schrieb:
Gibts nicht Probleme mit der Gewährleistung, wenn man schon mehrfach die Garantie in Anspruch genommen hat?
ja da kann man glücklich sein wenn der Händler überhaupt noch aktiv würde über den Erstkäufer.
Aussage vom Anwalt hier schon vor Jahren...immer erst die Gewährleistung in Anspruch nehmen weil Sachmangelhaftung Zustand bei Übergabe/Kauf.
Nachdem das Ding woanders war (Hersteller) hat das Teil de facto nicht mehr den Zustand bei Übergabe und der Händler ist, so er denn wollte, fein raus.
 
@Einfallslos2023
Das erklärt auch warum NBB schon in der Warteschleife darum bittet sich an den Hersteller zu wenden mit der Argumentation das die Abwicklung schneller ist.
Nur im Sinne des Kunden :D

Schätzungsweise dauert es wieder ein paar Tage bis Lenovo antwortet...
 
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Ist ja auch schneller aber man muss eben wissen was man dafür opfert.
Freiwillige Herstellergarantie und deren Auslegung durch den Hersteller vs gesetzlich garantierten Gewährleistungsrechten.

Ab Jahr 2, Beweislastumkehr, ist es beim Hersteller dann evtl. sicherer, wenns mich Xiaomi oder so ist)
 
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Adonay schrieb:
Schau mal Screenshot 😄
?

Adonay schrieb:
Muss das Neugerät wieder über zwei Jahre Garantie verfügen oder darf das in diesem Rahmen eingeschränkt werden?
Lenovo schreibt in den Garantiebedingungen dazu:

"Das Ersatzprodukt oder das Ersatzteil erhält den Garantiestatus des Originalprodukts."

Einfallslos2023 schrieb:
immer erst die Gewährleistung in Anspruch nehmen
Da würde ich auch zu raten. Es gibt vielerlei gute Gründe dafür.
 
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Froki schrieb:
Lenovo schreibt in den Garantiebedingungen dazu:

"Das Ersatzprodukt oder das Ersatzteil erhält den Garantiestatus des Originalprodukts."
Ich bin per PN nun mehrfach gefragt worden, was diese Klausel von Lenovo bedeuten könnte:

Die Aussage der Firma Lenovo in ihren Garantiebedingungen bedeutet IMHO, dass ein Ersatzprodukt im Rahmen der Lenovo Herstellergarantie denselben Garantieschutz genießt, wie das ursprüngliche Produkt. Wird also das defekte Originalprodukt durch ein Ersatzprodukt ersetzt, erhält das Ersatzprodukt die gleichen Garantiebedingungen, wie das ursprüngliche Originalprodukt.

Die Herstellergarantie von Lenovo für das Ersatzprodukt beginnt somit nicht von neuem. Das heißt, dass die Garantiefrist die gleiche ist, wie bei dem ursprünglichen Originalprodukt.
 
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