verbaliBerlin schrieb:
Du hast doch gar keines an Lenovo gezahlt?
Die von Lenovo versprochene Herstellergarantie ist an das Gerät, also den Laptop, gebunden, nicht an eine natürliche Person.
In den Tiefen der Lenovo-Garantie ist festgehalten, dass es die Möglichkeit zur Erstattung des Kaufpreises gibt. Aber dies nur für den Fall, dass der Kundenservice vorher sagt, dass eine Reparatur nicht möglich ist.
@Adonay , hat der Kundenservice eine solche Erklärung abgegeben?
Falls nein: Höre endlich auf, Dich von Lenovo weiter hinhalten zu lassen.
Schildere den Fall Deiner Rechtsschutzversicherung und bitte die um eine Deckungszusage für ein gerichtliches Klageverfahren gegen die Firma Lenovo auf Inanspruchnahme der Herstellergarantie. Du kannst dann zweistufig klagen.
Liegt die Deckungszusage Deiner Rechtsschutzversicherung vor, wird Dich sicherlich auch eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt anwaltlich vertreten, weil der Streitwert um ein vielfaches höher ist, als der Streitwert für die Behebung eines Displayschadens.
Die Rechtsschutzverischerung kann Dir für ein solches Verfahren vielleicht auch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt empfehlen.