Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Samsung S8+ Display defekt, Rückgabe?
- Ersteller HDopfer
- Erstellt am
AwesomSTUFF
Rear Admiral
- Registriert
- Juli 2011
- Beiträge
- 5.428
...wenn es nicht so traurig wär, würd ich vielleicht lachen. Alles Gute für Dich und dass Du dein Leben auf die Reihe bekommst!
Personen aus der ganzen Welt erreicht man nicht, indem man sie einfach anruft. Die normale Telefonfunktion nutzt heute eh keiner mehr und verursacht nur Kosten. Unvorstellbar, jemanden im Ausland einfach unbedacht so anzurufen.Madmax schrieb:ja die normale Telefonfunktion , zum Telefonieren...so macht man das. Nicht mit irgendeiner App
![]()
Auch wenn du es Dir nicht vorstellen kannst, es gibt durchaus noch genügend Leute, die einfach ganz normal telefonieren ….
Und wenn du wirklich so ungeheuer wichtige Gespräche mit Amerika, Asien oder wem auch immer führen musst, dann hat man ein Zweitgerät für den Notfall ….
Und ansonsten, setzt dich endlich mit Samsung oder deinem Händler in Verbindung und klär deine Optionen.
Nach einem Jahr Rückgabe gegen vollen Kaufpreis zu erwarten ist jedenfalls lustig.
Und wenn du wirklich so ungeheuer wichtige Gespräche mit Amerika, Asien oder wem auch immer führen musst, dann hat man ein Zweitgerät für den Notfall ….
Und ansonsten, setzt dich endlich mit Samsung oder deinem Händler in Verbindung und klär deine Optionen.
Nach einem Jahr Rückgabe gegen vollen Kaufpreis zu erwarten ist jedenfalls lustig.
Zuletzt bearbeitet:
Madmax
Captain
- Registriert
- März 2002
- Beiträge
- 3.821
wenn du mit Asien oder USA etc. telefonierst.HDopfer schrieb:Personen aus der ganzen Welt erreicht man nicht, indem man sie einfach anruft. Die normale Telefonfunktion nutzt heute eh keiner mehr und verursacht nur Kosten. Unvorstellbar, jemanden im Ausland einfach unbedacht so anzurufen.
Ansonsten in Europa kein Problem zu telefonieren
![Lächeln :) :)](/forum/styles/smilies/smile.gif)
Doom Squirrel
Banned
- Registriert
- Juli 2011
- Beiträge
- 2.565
Hi,
wenn das Gerät vor einem Jahr gekauft wurde, dann ist die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren noch "gültig" und somit ist die Saturn-"Filiale" auf ebay.de dein allererster Ansprechpartner. Samsung kann, muss aber nicht dein S8 reparieren. Was Du jedoch in der Handy-freien Zeit macht, bleibt Dir überlassen. Das juckt weder Saturn noch Samsung.
Wenn Du erwachsen bist, dann löst Du das Problem auch ohne Forum. Denn, der von mir genannte Sachverhalt sollte jedem Erwachsenen bekannt sein, der im Stande ist, teure Unterhaltungselektronik zu kaufen.
wenn das Gerät vor einem Jahr gekauft wurde, dann ist die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren noch "gültig" und somit ist die Saturn-"Filiale" auf ebay.de dein allererster Ansprechpartner. Samsung kann, muss aber nicht dein S8 reparieren. Was Du jedoch in der Handy-freien Zeit macht, bleibt Dir überlassen. Das juckt weder Saturn noch Samsung.
Wenn Du erwachsen bist, dann löst Du das Problem auch ohne Forum. Denn, der von mir genannte Sachverhalt sollte jedem Erwachsenen bekannt sein, der im Stande ist, teure Unterhaltungselektronik zu kaufen.
finley
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2006
- Beiträge
- 1.701
Doom Squirrel schrieb:Hi,
wenn das Gerät vor einem Jahr gekauft wurde, dann ist die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahr noch "gültig" und somit ist die Saturn-"Filiale" auf ebay.de dein allererster Ansprechpartner. Samsung kann, muss aber nicht dein S8 reparieren. Was Du jedoch in der Handy-freien Zeit macht, bleibt Dir überlassen. Das juckt weder Saturn noch Samsung.
Wenn Du erwachsen bist, dann löst Du das Problem auch ohne Forum. Denn, der von mir genannte Sachverhalt sollte jedem Erwachsenen bekannt sein, der im Stande ist, teure Unterhaltungselektronik zu kaufen.
Samsung bietet 2 Jahre Garantie auf alle Smartphones. D.h. sie reparieren es gemäß den Garantiebestimmungen kostenlos.
Zuletzt bearbeitet:
Doom Squirrel
Banned
- Registriert
- Juli 2011
- Beiträge
- 2.565
CastorTransport
Captain Pro
- Registriert
- Apr. 2017
- Beiträge
- 3.409
finley
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2006
- Beiträge
- 1.701
Doom Squirrel schrieb:@finley
Wo in meinem Posting habe ich das Gegenteil behauptet? Lesen, verstehen usw ...
Bei Gewährleistung hast du nach 6 Monaten Beweislastumkehr. D.h. du musst beweisen dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat oder ein versteckter Mangel war. Vorher muss es der Verkäufer beweisen.
Doom Squirrel
Banned
- Registriert
- Juli 2011
- Beiträge
- 2.565
finley
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2006
- Beiträge
- 1.701
Doom Squirrel schrieb:@finley
Gewährleistung hat nichts mit der Herstellergarantie zu tun! Daher frage ich Dich nochmal: Wo habe ich in meinem ersten Posting geschrieben, dass Samsung auf jeden Fall keine Geräte auf Garantie repariert?
- Garantie: ein zwischen Käufer und einem Garantiegeber (Hersteller und/oder Verkäufer) abgeschlossener Vertrag bzw. vom Garantiegeber freiwillig gegebene Zusage, womit dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zugesichert wird.
Doom Squirrel
Banned
- Registriert
- Juli 2011
- Beiträge
- 2.565
Madmax schrieb:Wie wäre es mit Suchtberatung?Man kann doch mal ein paar Tage aufs Handy verzichten!
Wir hatten früher gar kein Handy....
Und noch früher hatten wir keinen Strom, fließend Wasser oder medizinische Versorgung, die über den Aderlass hinaus geht.
Ich brauche mein Smartphone für Bahnreisen, Onlinebanking, als Kalender und natürlich zur Kommunikation mit Freunden und Familie. Je nachdem wie umfangreich man gewisse Dinge nutzt, ist ne Woche ohne Smartphone halt einfach scheiße, ganz ohne dass man gleich ein "Smombie" ist.
finley
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2006
- Beiträge
- 1.701
Doom Squirrel schrieb:@finley
Schön, dass Du des copy&paste mächtig bist. Meine Frage hast Du damit allerdings immer noch nicht beantwortet.
Eine Garantie ist eine Selbstverpflichtung der Herstellers. Außer wenn man den Schaden durch unsachgemäße Handhabung herbeigeführt hat ist der Hersteller rechtsverbindlich verpflichtet das Gerät zu reparieren.
Doom Squirrel
Banned
- Registriert
- Juli 2011
- Beiträge
- 2.565
finley
Lt. Commander
- Registriert
- Mai 2006
- Beiträge
- 1.701
Doom Squirrel schrieb:@finley
Ich gebe es auf. Anscheinend bist Du nur des Kopieren und Einfügens mächtig. Sachverhalte zu verstehen oder gar Fragen zu beantworten liegt wohl außerhalb deines Kentnisstandes.
Deine Aussage dass der Hersteller das Gerät nicht reparieren muss ist einfach falsch. Offensichtlich verstehst du die Inhalte der kopierten Texte nicht. Ich hoffe ich konnte damit deine Frage für dich verständlich beantworten.
Zuletzt bearbeitet:
Palomino
Captain
- Registriert
- März 2005
- Beiträge
- 3.482
HDopfer schrieb:Ich zahle jährlich 120€ für ein Trading App um unterwegs Charts von Aktienkursen zu analysieren und bekomme ständig Push Nachrichten zu wichtigen Ereignissen. Ein Tag ohne Handy wäre unmmachbar an Werktagen.
Nicht vergessen, ich bin kein Insta oder Snap Nutzer sondern ich bin erwachsen.
Dann solltest Du wissen wie wichtig ein Backup für alle Fälle ist, in deinem Fall ein Ersatzgerät.
Entweder Du läufst zum nächsten Reparaturshop in deiner Nähe und hast Glück dass er es schnell hinbekommt, oder Du musst es einschicken. Das wird dann aber etwas dauern.
Wenn es so wichtig ist, kaufe Dir ein günstiges Zweitgerät, dass für den Übergang reicht und sei zufrieden damit. dann bist Du für den nächsten Defekt vorbereitet.
Doom Squirrel
Banned
- Registriert
- Juli 2011
- Beiträge
- 2.565
@finley
Nochmal für Dich zum Mitschreiben und idealerweise auch zum verstehen.
Wenn ich ein Produkt in Deutschland über einen im Handelsregister eingetragenen Händler kaufe, dann ist dieser verpflichtet mir eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren auf das gekaufe Produkt zu geben. Nach sechs Monaten wird die Beweislastumkehr "aktiv", so dass ich im Falle eines Defektes/Mangels beweisen muss, dass dieser bereits beim Kauf vorgelegen hat. Nichtsdestotrotz ist der Händler in den zwei Jahren gesetzlicher Gewährleistung verpflichtet, den Mangel/Defekt zu beseitigen. Das kann er durch Reparatur (bis zu 2x) oder eben Rückwicklung des Kaufvertrages, wenn der Mangel nicht reparierbar ist, machen. Alles was ein Händler darüber hinaus macht, geschieht in der Regel gemäß seiner Kulanz.
Ein Hersteller von Produkten muss gesetzlich keine Garantie geben. Somit ist der Hersteller auch zu nichts verpflichtet. In der Regel jedoch geben die Hersteller in Deutschland eine freiwillige Garantie auf ihre Produkte. Wie diese Garantie im Einzelfall gelebt wird, steht meist in den AGBs des jewiligen Herstellers geschrieben. Auch kann ein Hersteller im Falle Anfrage bzgl. Reparatur eines Defektes auf den Händler verweisen, bei dem das Produkt gekauft wurde. Auch hier gilt: Wenn der Hersteller ein Produkt auf Garantie repariert, ohne den Händler bei dem das Produkt gekauft wurde, "dazwischen zu schalten", dann geschieht ebenfalls auf Kulanz des Herstellers und somit auch nicht gesetzlich verpflichtend.
Kurz zu meinem Hintergrund: Ich arbeite bei einem Hersteller und öfters erreichen uns Anfragen von Endkunden, ob wir nicht die Anlagen, die bei denen verbaut sind, warten/reparieren/austauschen können. Sollte jedoch diese Anlage durch einen Elektrobetrieb oder Leasing-Unternehmen bei uns eingekauft worden sein (wir waren nur der Lieferant des Materials) dann verweisen wir ganz freundlich auf die, die mit uns im direkten Kaufvertrag stehen. Wenn der Elektrobetrieb (oder anderer Käufer) mit Wartungen oder Reparaturen nichts zu tun haben will, dann übernehmen wir das gerne nach Auftrag zu unseren Verrechnungssätzen. Und wenn man unseren Fall ganz genau betrachtet, ist das weder ein Gewährleistungs- noch Garantiefall. Das ist lediglich die Beauftragung einer Dienstleistung. Erst, wenn mein Arbeitgeber die Anlage austauscht/repariert, können wir dem Endkunden eine gesetzliche Gewährleistung geben. Und zusätzlich einen Wartungsvertrag anbieten. Wenn der Endkunde keinen Wartungsvertrag wünscht, wird jede seine Anfrage im Falle von Mängel/Defekten geprüft und je nach Sachverhalt, muss der Endkunde die Beseitigung des Mängels/Defekts ggfs. bezahlen.
Nochmal für Dich zum Mitschreiben und idealerweise auch zum verstehen.
Wenn ich ein Produkt in Deutschland über einen im Handelsregister eingetragenen Händler kaufe, dann ist dieser verpflichtet mir eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren auf das gekaufe Produkt zu geben. Nach sechs Monaten wird die Beweislastumkehr "aktiv", so dass ich im Falle eines Defektes/Mangels beweisen muss, dass dieser bereits beim Kauf vorgelegen hat. Nichtsdestotrotz ist der Händler in den zwei Jahren gesetzlicher Gewährleistung verpflichtet, den Mangel/Defekt zu beseitigen. Das kann er durch Reparatur (bis zu 2x) oder eben Rückwicklung des Kaufvertrages, wenn der Mangel nicht reparierbar ist, machen. Alles was ein Händler darüber hinaus macht, geschieht in der Regel gemäß seiner Kulanz.
Ein Hersteller von Produkten muss gesetzlich keine Garantie geben. Somit ist der Hersteller auch zu nichts verpflichtet. In der Regel jedoch geben die Hersteller in Deutschland eine freiwillige Garantie auf ihre Produkte. Wie diese Garantie im Einzelfall gelebt wird, steht meist in den AGBs des jewiligen Herstellers geschrieben. Auch kann ein Hersteller im Falle Anfrage bzgl. Reparatur eines Defektes auf den Händler verweisen, bei dem das Produkt gekauft wurde. Auch hier gilt: Wenn der Hersteller ein Produkt auf Garantie repariert, ohne den Händler bei dem das Produkt gekauft wurde, "dazwischen zu schalten", dann geschieht ebenfalls auf Kulanz des Herstellers und somit auch nicht gesetzlich verpflichtend.
Kurz zu meinem Hintergrund: Ich arbeite bei einem Hersteller und öfters erreichen uns Anfragen von Endkunden, ob wir nicht die Anlagen, die bei denen verbaut sind, warten/reparieren/austauschen können. Sollte jedoch diese Anlage durch einen Elektrobetrieb oder Leasing-Unternehmen bei uns eingekauft worden sein (wir waren nur der Lieferant des Materials) dann verweisen wir ganz freundlich auf die, die mit uns im direkten Kaufvertrag stehen. Wenn der Elektrobetrieb (oder anderer Käufer) mit Wartungen oder Reparaturen nichts zu tun haben will, dann übernehmen wir das gerne nach Auftrag zu unseren Verrechnungssätzen. Und wenn man unseren Fall ganz genau betrachtet, ist das weder ein Gewährleistungs- noch Garantiefall. Das ist lediglich die Beauftragung einer Dienstleistung. Erst, wenn mein Arbeitgeber die Anlage austauscht/repariert, können wir dem Endkunden eine gesetzliche Gewährleistung geben. Und zusätzlich einen Wartungsvertrag anbieten. Wenn der Endkunde keinen Wartungsvertrag wünscht, wird jede seine Anfrage im Falle von Mängel/Defekten geprüft und je nach Sachverhalt, muss der Endkunde die Beseitigung des Mängels/Defekts ggfs. bezahlen.
Zuletzt bearbeitet:
Ähnliche Themen
- Antworten
- 18
- Aufrufe
- 556