SAT Schüssel auf Balkon aufstellen - Erlaubt?

gnrmarcel

Lt. Junior Grade
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Feb. 2005
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Hallo,

ich wohne in einem Mietshaus, mit 8 Parteien.
Jede Wohnung ist mit Kabel von KD ausgestattet.
Da ich mir jetzt aber einen HDTV Fernseher kaufen möchte und ich gehört habe, das HDTV (Premiere) über Kabel nicht so gut sein soll (Bildquali) gegen über SAT und das ich dort mehr Programme bekomme, würde ich mir gerne eine SAT Schüssel auf den Balkon aufstellen.
Ich habe einen Ständer dafür, so dass die Schüssel nicht angebohrt werden muss etc.

Darf ich das so einfach oder kann mein Vermieter mir das aufstellen der Schüssel verbieten... gerade weil Sat mehr Vorteile gegen über Kabel hat.
 
Also ich hab gehört, wenn man seine Heimatsender nur über SAT empfangen kann (Türkei, Russland...) darf der Vermieter nichts dagegen haben. Zumal bei deinem Vorhaben keine bauliche Maßnahme vollzogen werden muß und die Schüssel spurlos wieder entfernt werden kann.

Aber dazu mal den Vermieter nett fragen und darauf hinweisen, daß deshalb Kabel nicht abgemeldet wird. Oft auch sehr hilfreich seinen Vermieter gutzustimmen. ;)
 
Nein kann er nicht, nur gegen das Anbohren der Schüssel kann angreifen. Ist bei uns genauso, es gibt zwar Experten die auch die Schüssel angebohrt haben (hätte ich auch gemacht), jedoch heißt es im Vorhinein - "nicht anbohren, sondern aufstellen". Aber bis jetzt hat sich der Vermieter auch nicht beschwert, hauptsache die Hütte ist voll :)

Das Hauptargument gegen eine SatSchüssel von Vermietern, ist immer das hässliche Bild der SatSchüssel, wenn man sich das Haus von vorn ansieht. Da stechen die Teile eben hervor.
 
Das Haus ist eh weiter nach hinten von der Straße versetzt und die 90cm Schüssel würde nur etwas über den Balkon schauen...
Nur möchte ich nicht, dass ich jetzt einen teueren Receiver, Kabel etc. kaufe und nachher muss ich die Schüssel wieder abbauen (rechtlich gesehen).
 
Der Punkt mit den ausländischen Sendern, die man über Kabel nicht empfangen kann bringt hier wohl nichts.
Oder ist der Threadersteller ein Ausländer? Das wäre ja was anderes.

Wie umgänglich ist denn der Vermieter? Ich meine bis dato sehe ich kein Problem, da du die Satschüssel nicht an den Balkon baust sondern im Balkon aufstellen willst.
Mal Fragen kostet nichts oder?

Was ist eigentlich mit dem Loch dass er für das Kabel bohren muss? Das sollte eigentlich keine Probleme darstellen oder?
 
Man muss kein Loch bohren... es gibt spezielle Flachkabel für Balkontüren :-)
 
gnrmarcel schrieb:
und die 90cm Schüssel würde nur etwas über den Balkon schauen...

da wäre bei uns das Problem. Schüssel können wir haben, eben darf natürlich nichts angebohrt und durchgebohrt werden, und die darf auf keinen Fall übern Balkon schauen.

bei manchen hier das man die überhaupt nicht sehen von außen. jedenfalls mußt du das nachfragen bevor du dich in Unkosten stürzt
 
Muß es denn gleich eine 90cm Riesenschüssel sein? Im Normalfall reicht auch eine 60cm Schüssel locker aus.
 
Im Normalfall reichen 60cm für das Ku-Band. Aber was ist bei schlechtem Wetter?
Empfohlen werden auf vielen Infoseiten 85cm. Die Kosten sind lächerlich, für Fenster gibt Flachbänder, gebohrt werden muss gar nichts. Die wirklich großen Kosten verursacht lediglich der Receiver.

Ebenso kann man auch auf den Ständer verzichten und die Schüssel mit einer Gewindestange im Fensterrahmen verankern.
 
Hallo meine Eltern hatten genau dieses Problem.

-> Sat-Schüssel angebort - Vermieter schickte Schreiben - Verboten ...
-> Eltern Sat-Ständer geholt und Löcher wieder verputzt. - Vermieter kann nichts machen. Laut EU-Gesetz ist es erlaubt und da meine Eltern nicht gebohrt haben, dürfen Sie es nutzen.

Schüssel: 45cm Technisat (die quadradische) + MTI DVB-S2 Quad-LNB = Kristallklarer Empfang.
 
also von der größe her: 90cm muß sein. Schwiegereltern ham ne 60cm, wenns mal regnet ist das Bild i.A. (schüssel aufm Balkon)

mein Dad(aufm Land) hat ne Ovale, 90x100cm. bei regen und Unwetter Top Bild. aber wenn Gewitter kommt gehts auch aus. er weiß immer 5min vorher wenns donnert:D
 
GaBBa-Gandalf schrieb:
Hallo meine Eltern hatten genau dieses Problem.

-> Sat-Schüssel angebort - Vermieter schickte Schreiben - Verboten ...
-> Eltern Sat-Ständer geholt und Löcher wieder verputzt. - Vermieter kann nichts machen. Laut EU-Gesetz ist es erlaubt und da meine Eltern nicht gebohrt haben, dürfen Sie es nutzen.

Schüssel: 45cm Technisat (die quadradische) + MTI DVB-S2 Quad-LNB = Kristallklarer Empfang.

Hast Du vielleicht einen Link zum EU Gesetz?
Das nicht anbohren wäre kein Problem... dachte aber, diese Ausnahme galt nur für Ausländische Bürger?
Wenn es dieses Gesetz gibt, dann brauch ich den Vermieter nicht fragen?
 
Ne meine Eltern sind (Ost-) Deutsche :evillol:

Siehe Infos hier:
http://www.ses-astra.com/consumer/de/how-to-receive-astra/rechtslage/index.php

Aktuelle Rechtsprechung: „Lichtblick für alle Schüsselfreunde“
Das Landgericht Hamburg hat erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen – Gleiches gilt auch für die Terrasse (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02). Voraussetzung ist, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Gebäudesubstanz durch Bohren und Ähnliches verbunden ist.

Wie die Juristin Eve Raatschen in einem Artikel in der „tageszeitung“ (19.03.2003) erläutert, ist auch das Grundsatzpapier der EU-Kommission ein „Lichtblick für alle Schüsselfreunde“. Die Kommission hatte in einer Mitteilung vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass jeder EU-Bürger das Recht habe, die von ihm gewünschten Fernsehprogramme zu empfangen und damit auch ein Recht auf eine Parabolantenne bestehe.
 
Dort steht aber auch, dass ich in einem verkabelten Gebiet die Zustimmung des Vermieters brauch - sollte er ablehnen, müsste ich "klagen"... auch nicht fein :-(

Naja mal schaun was er sagt.
 
Ich hab schon von einigen Kollegen gehört, dass sie sich n Rohr in nen mit Beton gefüllten Eimer betoniert haben und daran die Schüssel montiert und das ganze auf den Balkon auf höhe des Geländers gestellt haben... ohne Probleme....
 
Wie sieht denn das ganze aus, wenn man selbst Eigentümer einer Wohnung ist? Muß man da dann den Hausverwalter fragen? Da hier meist nur Wohnungseigentümer ihre Wohnungen vermieten gibts bisher noch keine aufgestellten Schüsseln. Das Haus hat 7 Stockwerke und mindestens 25 Parteien. Meine Wohnung wäre ganz unten (Terrassenwohnung).
 
=) auch nett .. mal den betonmischer anschmeißen.

also denke es ist nie verkehrt .. und zeigt anstand den vermieter darüber wenigstens zu informieren und zu erläutern, dass man sie ohne spuren anbringt bzw. auch wieder entfernen kann. sie sich auch nicht äußerlich negativ auf das hausbild auswirkt.

erlaubt ist es (ohne boren o.ä.)

ich habs mit ner halterung für das balkongeländer gemacht. weil es mir so keinen platz auf dem balkon selbst klaut. allerdings sollte man da auf jeden fall den vermieter fragen. und abwägen können ob geländer die last (auch unter starken wind) der schüssel tragen kann ohne beschädigt zu werden.

meiner hat mir sogar zwecks verschiebung umbau auf digital im haus selbst eine aufzustellen =)))
die kosten von (außer receiver 300euro) ungefähr 80-90euro (montagematerial, flachbandkabel, schüssel, lnb) haben wir sogar geteilt.
aber nur weil ich unter den angaben von digital sat anschluss damals eingezogen bin.
wusste er nicht besser und kam mir hier dann sogar entgegen.
wer will schon analog SAT (was eh bald abgeschaltet wird)

also fragen halte ich auf jeden fall für angebracht ...
 
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gute frage .. vor allem hat sich da rechtlich wieder einiges geändert.
zu dem kommt es da vermutlich auch wieder drauf an wie der kaufvertrag bzw. das nutzungsrecht dort geregelt wurde.

bei mir ja auch so. mein vermieter ist eigentümer der wohnung. ich glaub aber was bauliche maßnahmen
betrifft (außerhalb der wohnung, oder sowas wie an der fassade) wird von der hausverwaltung geregelt.

auf gut deutsch "glaube" ich, mein vermieter (eigentümer der wohnung) hätte mir auch nicht erlauben dürfen die schüssel
an die wand zu boren. dies hätte die hausverwaltung genehmigen müssen.

wie gesagt .. sicher bin ich mir da nicht.

konnte auf die schnelle auch nichts passendes und aktuelles finden :-/
vielleicht findet man aber hier ein beispiel
http://www.vermieter-ratgeber.de/index.php?id=147&backPID=147&begin_at=10
 
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