keshkau
Commodore
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In diesem Thread soll es nicht um die Frage gehen, ob mit Herrn Schäuble der richtige Mann auf dem Stuhl des Bundesinnenministers sitzt. Denn dazu existiert bereits ein Thread. Dort können Theorien über posttraumatische Einflüsse auf die Qualität seiner Vorschläge diskutiert werden.
An dieser Stelle soll es vielmehr darum gehen, die einzelnen „Maßnahmen im Kampf für die Sicherheit“ gezielt aufzugreifen und zu beleuchten, zumal sie nicht selten eng miteinander verknüpft sind. Schließlich macht es aus der Sicht der Betroffenen keinen wesentlichen Unterschied, ob der eigene Rechner online durchsucht wird (inkl. Outlook) oder ob stattdessen die Telefonüberwachung greift, die Festnetz, Mobilfunk und E-Mail-Kommunikation umfasst. Im BKA-Thread (# 170 bis #175 auf Seite 9) wurden diese Abgrenzungsprobleme bereits deutlich.
Das Thema soll sein: Welchen konkreten Beitrag können die Maßnahmen zur Lösung des anstehenden Problems (offiziell meist Terrorbekämpfung) leisten? Wie hoch ist das Ausmaß der zusätzlich gewonnenen Sicherheit, das erreicht werden soll? Wie stark werden die Rechte der Bürger eingeschränkt? Sind die Maßnahmen in diesem Sinne verhältnismäßig?
Das Thema soll nicht sein: Wie hoch sind die rechtlichen Hürden für die Gesetzgebung? Gäbe es für die Maßnahmen überhaupt die erforderlichen Mehrheiten? Ist Schäuble noch zu retten? Sollte man besser auswandern?
Schauen wir uns den Maßnahmen-Katalog aus dem Bundesinnenministerium an, den die ZEIT am 16.04.2007 (also noch ohne die neuesten Vorschläge) schön aufbereitete. Hinweis: Die Darstellung gliedert sich in der Quelle in drei Teile: „Was ist geplant“ – „Was ist schon möglich“ – „Rechtliche Schranken“. Ich greife jeweils nur den Stand der Planungen auf.
http://www.zeit.de/online/2007/16/bildergalerie-sicherheitsplaene?1
http://www.zeit.de/politik/ueberwachung
1. Rasterfahndung:
Das Bundeskriminalamt soll das Recht erhalten, präventiv Rasterfahndungen durchzuführen. Es soll bei der Suche nach potenziellen Straftätern öffentlich oder privat gespeicherte Daten systematisch abgleichen dürfen.
2. Fingerabdrücke:
Speicherung von Fingerabdrücken in den Meldestellen.
3. Passbilder + Biometrische Daten:
Dateien der Einwohnermeldeämter sollen vernetzt werden, durch die Hintertür entstünde eine zentrale digitale Passbilderdatei. Auf diese soll die Polizei für die Fahndung automatisch Zugriff bekommen. Vor allem die Bundesländer drängen auf ein automatisiertes und auf Eilfälle zugeschnittenes Online-Abrufverfahren auch für biometrische Daten bei der Verbrecherjagd.
4. Daten aus der LKW-Maut:
Die Daten sollen zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen.
5. Online-Durchsuchungen:
Heimliche Durchsuchung von privaten Computern mit Hilfe einer speziell entwickelten Spy-Software, eines sogenannten Trojaners, vor allem zur Gefahrenabwehr. Das BKA arbeitet an der Entwicklung entsprechender Programme.
6. Telefonüberwachung:
Das BKA soll das Recht erhalten, auch präventiv zur Gefahrenabwehr Telefone abzuhören.
7. Großer Lauschangriff:
Die Möglichkeiten zur akustischen Wohnraumüberwachung mittels Wanzen und Richtmikrofonen sollen durch die Einführung eines sogenannten Richterbandes erheblich ausgedehnt werden. Zudem soll neben den Landeskriminalämtern auch dem BKA das Recht dazu eingeräumt werden.
8. Weitergabe von Flugdaten:
Weitergabe von umfangreichen Daten der Passagiere von Interkontinentalflügen an die US-Behörden sowie die Einräumung des Rechts, diese Daten bis zu 30 Jahre zu speichern.
9. Vorratsdatenspeicherung:
Zur effektiveren Strafverfolgung sollen Provider verpflichtet werden, sechs Monate lang alle Verbindungsdaten (Standort, Dauer, Kommunikationspartner) von Telefon, Handy, SMS und E-Mails zu speichern. Auf richterlichen Beschluss soll die Polizei auf diese Daten zugreifen dürfen. Anonyme E-Mail-Konten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
10. Bundeswehr im Inland:
Nach dem Willen der Union sollen Bundeswehrsoldaten im Inland bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus' und beim Objektschutz eingesetzt werden können.
11. Flugzeugabschuss:
Die Bundeswehr soll das Recht erhalten, ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug im Notfall abzuschießen.
12. Antiterrordatei:
Vernetzung der Dateien von insgesamt 38 Sicherheitsbehörden.
Stand der Umsetzung: Ende März wurde die Antiterrordatei mit insgesamt 15.000 Datensätzen in Betrieb genommen. Jetzt soll das Nachrichtendienstliche Informationssystem (Nadis), das das Bundesamt für Verfassungsschutz mit den 16 Landesämtern vernetzt, modernisiert werden.
13. Kronzeugenregelung:
Wiedereinführung der Kronzeugenregelung bei mittleren und schweren Straftaten. Strafminderung oder Straffreiheit für Kooperation bei der Aufklärung.
Meine Meinung gleich mal vorweg: Ich lese in dem Katalog unter Punkt 9 beispielsweise, dass anonyme E-Mail-Konten verboten werden sollen. Also nichts mehr mit keshkau@gmx.de, sondern Karl-Gustav August von Knutsch mich gut bei T-Online. Soll das tatsächlich die Terrorgefahr im Land eindämmen helfen? Oder Punkt 8, die Weitergabe von Flugdaten. Was soll das bringen, wenn eine US-Behörde noch im Jahr 2030 weiß, dass ich 2007 von Düsseldorf nach New York geflogen bin, neben wem ich gesessen habe ich welche Mahlzeit ich bestellt habe? Das hätte vor ein paar Jahren nicht einmal für einen schlechten Sketch auf RTL II gereicht. Heute ist es bereits Realsatire.
An dieser Stelle soll es vielmehr darum gehen, die einzelnen „Maßnahmen im Kampf für die Sicherheit“ gezielt aufzugreifen und zu beleuchten, zumal sie nicht selten eng miteinander verknüpft sind. Schließlich macht es aus der Sicht der Betroffenen keinen wesentlichen Unterschied, ob der eigene Rechner online durchsucht wird (inkl. Outlook) oder ob stattdessen die Telefonüberwachung greift, die Festnetz, Mobilfunk und E-Mail-Kommunikation umfasst. Im BKA-Thread (# 170 bis #175 auf Seite 9) wurden diese Abgrenzungsprobleme bereits deutlich.
Das Thema soll sein: Welchen konkreten Beitrag können die Maßnahmen zur Lösung des anstehenden Problems (offiziell meist Terrorbekämpfung) leisten? Wie hoch ist das Ausmaß der zusätzlich gewonnenen Sicherheit, das erreicht werden soll? Wie stark werden die Rechte der Bürger eingeschränkt? Sind die Maßnahmen in diesem Sinne verhältnismäßig?
Das Thema soll nicht sein: Wie hoch sind die rechtlichen Hürden für die Gesetzgebung? Gäbe es für die Maßnahmen überhaupt die erforderlichen Mehrheiten? Ist Schäuble noch zu retten? Sollte man besser auswandern?
Schauen wir uns den Maßnahmen-Katalog aus dem Bundesinnenministerium an, den die ZEIT am 16.04.2007 (also noch ohne die neuesten Vorschläge) schön aufbereitete. Hinweis: Die Darstellung gliedert sich in der Quelle in drei Teile: „Was ist geplant“ – „Was ist schon möglich“ – „Rechtliche Schranken“. Ich greife jeweils nur den Stand der Planungen auf.
http://www.zeit.de/online/2007/16/bildergalerie-sicherheitsplaene?1
http://www.zeit.de/politik/ueberwachung
1. Rasterfahndung:
Das Bundeskriminalamt soll das Recht erhalten, präventiv Rasterfahndungen durchzuführen. Es soll bei der Suche nach potenziellen Straftätern öffentlich oder privat gespeicherte Daten systematisch abgleichen dürfen.
2. Fingerabdrücke:
Speicherung von Fingerabdrücken in den Meldestellen.
3. Passbilder + Biometrische Daten:
Dateien der Einwohnermeldeämter sollen vernetzt werden, durch die Hintertür entstünde eine zentrale digitale Passbilderdatei. Auf diese soll die Polizei für die Fahndung automatisch Zugriff bekommen. Vor allem die Bundesländer drängen auf ein automatisiertes und auf Eilfälle zugeschnittenes Online-Abrufverfahren auch für biometrische Daten bei der Verbrecherjagd.
4. Daten aus der LKW-Maut:
Die Daten sollen zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen.
5. Online-Durchsuchungen:
Heimliche Durchsuchung von privaten Computern mit Hilfe einer speziell entwickelten Spy-Software, eines sogenannten Trojaners, vor allem zur Gefahrenabwehr. Das BKA arbeitet an der Entwicklung entsprechender Programme.
6. Telefonüberwachung:
Das BKA soll das Recht erhalten, auch präventiv zur Gefahrenabwehr Telefone abzuhören.
7. Großer Lauschangriff:
Die Möglichkeiten zur akustischen Wohnraumüberwachung mittels Wanzen und Richtmikrofonen sollen durch die Einführung eines sogenannten Richterbandes erheblich ausgedehnt werden. Zudem soll neben den Landeskriminalämtern auch dem BKA das Recht dazu eingeräumt werden.
8. Weitergabe von Flugdaten:
Weitergabe von umfangreichen Daten der Passagiere von Interkontinentalflügen an die US-Behörden sowie die Einräumung des Rechts, diese Daten bis zu 30 Jahre zu speichern.
9. Vorratsdatenspeicherung:
Zur effektiveren Strafverfolgung sollen Provider verpflichtet werden, sechs Monate lang alle Verbindungsdaten (Standort, Dauer, Kommunikationspartner) von Telefon, Handy, SMS und E-Mails zu speichern. Auf richterlichen Beschluss soll die Polizei auf diese Daten zugreifen dürfen. Anonyme E-Mail-Konten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
10. Bundeswehr im Inland:
Nach dem Willen der Union sollen Bundeswehrsoldaten im Inland bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus' und beim Objektschutz eingesetzt werden können.
11. Flugzeugabschuss:
Die Bundeswehr soll das Recht erhalten, ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug im Notfall abzuschießen.
12. Antiterrordatei:
Vernetzung der Dateien von insgesamt 38 Sicherheitsbehörden.
Stand der Umsetzung: Ende März wurde die Antiterrordatei mit insgesamt 15.000 Datensätzen in Betrieb genommen. Jetzt soll das Nachrichtendienstliche Informationssystem (Nadis), das das Bundesamt für Verfassungsschutz mit den 16 Landesämtern vernetzt, modernisiert werden.
13. Kronzeugenregelung:
Wiedereinführung der Kronzeugenregelung bei mittleren und schweren Straftaten. Strafminderung oder Straffreiheit für Kooperation bei der Aufklärung.
Meine Meinung gleich mal vorweg: Ich lese in dem Katalog unter Punkt 9 beispielsweise, dass anonyme E-Mail-Konten verboten werden sollen. Also nichts mehr mit keshkau@gmx.de, sondern Karl-Gustav August von Knutsch mich gut bei T-Online. Soll das tatsächlich die Terrorgefahr im Land eindämmen helfen? Oder Punkt 8, die Weitergabe von Flugdaten. Was soll das bringen, wenn eine US-Behörde noch im Jahr 2030 weiß, dass ich 2007 von Düsseldorf nach New York geflogen bin, neben wem ich gesessen habe ich welche Mahlzeit ich bestellt habe? Das hätte vor ein paar Jahren nicht einmal für einen schlechten Sketch auf RTL II gereicht. Heute ist es bereits Realsatire.
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