Ich bin anderer Meinung als die meisten User hier:
Zwar unterstütze ich das Begehren des TO nach einem Austausch des Netzteils nicht, jedoch wäre eine gewisse Kulanz hier durchaus angebracht.
Die könnte beispielsweise in einem Nachlass in einer Größenordnung um 25 bis 30 Prozent liegen.
Fakt ist, dass ein Gerät mit Produktionsfehlern erst gar nicht ausgeliefert werden darf. Stellen sich diese Fehler erst nach der Auslieferung einer Produktionsserie heraus, ist eine Rückrufaktion durchzuführen - wie immer diese im Detail auch aussehen mag (Einsenden und Austausch von Komponenten; Neulieferung; ...).
Vorliegend ist wohl tatsächlich - wie vom TO behauptet - ein mangelbehaftetes Netzteil ausgeliefert worden. Ob hier nun Gewährleistungsansprüche, Produkthaftungsansprüche oder Garantieansprüche greifen oder nicht (was vorliegend nicht der Fall ist), ist für die Beurteilung einer Kulanzbefürwortung nicht von Belang.
Von Belang ist nur, dass der Ausfall aus Gründen geschehen ist, die beim Hersteller und nicht beim TO lagen.
Zudem kann man von einem Marken- (!) -netzteil durchaus eine längere Haltbarkeit als vier oder fünf Jahre erwarten. Ich persönlich betreibe eine Reihe von Systemen - manche Netzteile halten bei mir seit über 15 Jahren.
Dem TO hier unverschämtes Verhalten zu unterstellen, weil er darauf abstellt, dass sein Netzteil aufgrund eines vom Hersteller zu verantwortenden Defektes nach Ablauf der Garantie unbrauchbar wurde, ist schlicht und ergreifend falsch.
Denn wie das Wort "Kulanz" schon aussagt geht es hier nicht um die Wahrnehmung gesetzlicher Ansprüche, sondern um Verständnis und Kundenorientiertheit seitens des Herstellers.
Ein neues Netzteil würde ich als Hersteller dem TO vorliegend auch nicht gewähren, das wäre zuviel des Guten. Doch ein Entgegenkommen wäre hier durchaus angebracht. Wie oben beschrieben in einer Größenordnung zwischen 25 und 30 Prozent. Hierzu ist nur ein Kaufnachweis eines neuwertigen Gerätes bei einem lizenzierten Vertragshändler erforderlich, den der TO dann an BQ zu senden hätte.
Würde bei meinem gerade fünf Jahre alt gewordenen Audi A4 8H Cabrio das Verdeck plötzlich kaputt gehen (Garantie: nur zwei Jahre) und dieses Problem auch noch vielfach (als Herstellungsfehler) bekannt sein, würde ich mich ebenfalls an Audi wenden und um Kulanz bitten. Denn ein Verdeck hat länger zu halten (wie ein Netzteil auch). Und würde Audi dies ablehnen, wäre dies mein letzter gewesen.
Ein Entgegenkommen von BQ - wenn auch nicht in der vom TO gewünschten Form - wäre hier mE angebracht.
MfG,
Dominion.