Na das war mal ein super Timing! Heute kam von meinem schlechtesten Provider Deutschlands ein Liebesbrief in Form einer "LETZTEN FESTNETZ-MAHNUNG" (Gruß an http://www.deppenbindestrich.de/)
Seit ca einem halben Jahr habe ich die Rechnung von 44,95 Euro auf 26,52 Euro nach monatelanger Ankündigung gekürzt.
Also auf 59% - genau so wenig wie das Telekom nur an Internet hinbekommt (bekommen will).
Nach wie vor hält sich das Telekom als ein ganz doller Gönner, und "erlässt" uns 5,01 Euro was als "Bandbreiten-Gutschrift" (immerhin konsequenter http://www.deppenbindestrich.de/) betitelt.
In §57 TKG steht das natürlich NICHT so und für das Telekom gibts da auch keine Ausnahme. Mit diese Mahnung ignoriert das Telekom also das Telekommunikationsgesetz.
Auszug von https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html
@Telekom hilft: Ich bitte um Klärung was diese Mahnung soll. Dieses jahrelange herumgeeiere nervt mich. Bitte die 0177 Telefonnummer nutzen, nicht 0178
Seit ca einem halben Jahr habe ich die Rechnung von 44,95 Euro auf 26,52 Euro nach monatelanger Ankündigung gekürzt.
Also auf 59% - genau so wenig wie das Telekom nur an Internet hinbekommt (bekommen will).
Nach wie vor hält sich das Telekom als ein ganz doller Gönner, und "erlässt" uns 5,01 Euro was als "Bandbreiten-Gutschrift" (immerhin konsequenter http://www.deppenbindestrich.de/) betitelt.
In §57 TKG steht das natürlich NICHT so und für das Telekom gibts da auch keine Ausnahme. Mit diese Mahnung ignoriert das Telekom also das Telekommunikationsgesetz.
Auszug von https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html
Telekommunikationsgesetz (TKG) § 57
(4) Im Falle von
2. anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes,
ist der Verbraucher unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Ist der Eintritt der Voraussetzungen von Satz 1 Nummer 1 oder 2 unstreitig oder vom Verbraucher nachgewiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt.
@Telekom hilft: Ich bitte um Klärung was diese Mahnung soll. Dieses jahrelange herumgeeiere nervt mich. Bitte die 0177 Telefonnummer nutzen, nicht 0178