Seit Ausbau vor 3 Jahren gestört, ist halt so

63680er Sync erlaubt bestenfalls:
63680 * (64/65) * ((1500-8-20-20)/(1500+26)) = 59659.8 Kbps TCP-Nutzlastrate
also mit dem ueblichen PTM/VLAN7/PPPoE/IPv4/TCP Telekom-Stack....

Fuer mich sehen die immer noch sehr krumm aus.... Aber

cabut schrieb:
So "krumm" ist 63.680 nicht. Das ist GENAU das Maximum eines DSL50 Vertrages.
Das koennte in der Tat die Loesung sein, vielleicht hat DLM jetzt auch eine Untergrenze? Oder aber ein Eingriff eines Technikers. Koennen die denn die Obergrenzen des Profils haendisch festsetzen?
 
Ich hab ein bisschen herumgegoogelt, ein 63680/23360 Deckel kommt wohl öfter vor. Es ist aber mit Sicherheit nicht die Untergrenze für DSL100 Verträge, da ich auch schon einen von 40 im DL hatte, UL dabei weiss ich nicht mehr.
Vor kurzem wurde hier die ganze Vectoring-Engine wegen Defektes getauscht, komischerweise war die Drossel danach noch vorhanden und ist es seitdem
 
cabut schrieb:
Ich hab ein bisschen herumgegoogelt, ein 63680/23360 Deckel kommt wohl öfter vor. Es ist aber mit Sicherheit nicht die Untergrenze für DSL100 Verträge, da ich auch schon einen von 40 im DL hatte, UL dabei weiss ich nicht mehr.
Vor kurzem wurde hier die ganze Vectoring-Engine wegen Defektes getauscht, komischerweise war die Drossel danach noch vorhanden und ist es seitdem

Es handelt sich auf jeden Fall um einen Wert, der mir auch schon bei Eingreifen von DLM (Dynamic Line Management) untergekommen ist. Stehst du noch mit den Serviceexperten in Kontakt? Der müsste hier ja besprochen haben, wie es mit dem Anschluss aktuell aussieht. Soweit mir bekannt ist, wird das DLM nicht unbedingt sofort mit deaktiviert.

Viele Grüße

Natalie P.
 
Die neueste Info vom letzten Freitag ist: Mit der BNA werden die erkannten Störer gesucht + abgeschaltet.
Im Verzweiger sind meine Pins und die der Störer bereits auseinandergesetzt. [und sollten keinen so grossen Einfluss mehr haben]
Ich gehe davon aus dass ich weitere Infos bekomme wenn es was neues gibt
 
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Es erstaunt mich immer wieder auf neue wie unfähig die Telekom ist. Es nervt mich sowas dass ich mich ständig damit herumschlagen muss. In 10 Jahren KDG/Vodafon gab es das nicht

Heut kam ne Mahnung weil ich nur 64% der monatliche Kosten bezahlt habe. Die Rechnung für diesen Monat hatte ich reklamiert und eine Breitbandmessung-PDF mitgeschickt und mitgeteilt dass ich soviel bezahle wie ankommt (64%). Telekom Reaktion: keine. Im Dez/Jan hatte ich auch schon Breitbandmessungen mitgeschickt, mit der gleichen Reaktion.
Im Dezember 2021 hatte ich eine eine Frist für 6.1.2022 wegen der Bandbreite gesetzt und Minderung angekündigt.

Aufgrund der Mahnung heute hab ich meine geliebte Hotline angerufen...
- 1. Versuch: Der Typ wollte unbedingt dass ich von DSL100 auf 50 wechsele und für 10 Euro zusätzlich monatlich einen Speedport andrehen. Damit war ich nicht einverstanden. Er wollte etwas nachfragen und ich versauerte in der unendlichen Warteschlagen. ...
- 2. Versuch: Der Typ hat auf die Frage nach seinem Namen aufgelegt, ...
- 3. Versuch: Ich bin wohl auf der Blacklist, nach 30 Minuten ging noch immer niemand ran. ...
Ich hab mit über die Mahnung und Hotliner auch schriftlich beschwer

Worin besteht das Problem dass nur soviel bezahlt wird wie ankommt? Selbst der Telekom sollte die TKG-Novelle von Dez 2021 bekannt sein. Ausserdem hätte ich (bei Fertigstellung von Glasfaser) so ein Sonderkündigungrecht.
Natürlich könnte die Telekom den Verzweiger in meiner Leitung ausbauen, wordurch die vollen 100 ankommen sollten. Dann würde ich auch den vollen Betrag bezahlen.
Ergänzung ()

Ich bekommt sowas von die Kotze.
Endlich ging ein Frau (name kommt per Beschwerdeformular) dran. Auf die Frage ob ich das Telefonat aufzeihnen darf hat sie es verneint und ich hab sie gebeten mich an einen Kollegen zu verbinden der dem zu stimmt.
Darauf wurde umgehen aufgelegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
cabut schrieb:
Worin besteht das Problem dass nur soviel bezahlt wird wie ankommt? Selbst der Telekom sollte die TKG-Novelle von Dez 2021 bekannt sein. Ausserdem hätte ich (bei Fertigstellung von Glasfaser) so ein Sonderkündigungrecht.
Es ist noch nicht ganz klar wie dieses Minderungsrecht in der Praxis genau bemessen werden sollte, vielleicht kannst Du da den Verbraucherschutz mit ins Boot holen, eine offiziele Klaerung weare hier echt gut.

cabut schrieb:
Endlich ging ein Frau (name kommt per Beschwerdeformular) dran. Auf die Frage ob ich das Telefonat aufzeihnen darf hat sie es verneint und ich hab sie gebeten mich an einen Kollegen zu verbinden der dem zu stimmt.

Ich vermute mal Du kannst schlicht und einfach auch ohne Ton-Aufzeichnung während des Telefonats Stichworte notieren und direkt danach ein Erinnerungsprotokoll anfertigen, das dürfte im Zweifel besser sein als nichts.
 
cabut schrieb:
Es erstaunt mich immer wieder auf neue wie unfähig die Telekom ist.
Und ich verstehe immer noch nicht wieso du das nicht mit dem Telekom Hilft Team klärst.
Das würde dir den ganzen Stress ersparen.

Natürlich steht dir frei die Hotline anzurufen und es ist auch völlig legitim sich über deren Unfähigkeit auszukotzen, aber ich würde schon gerne verstehen warum du das machst, obwohl du die bessere Alternative dazu kennst :confused_alt:
 
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Ich hab die Mahnung per Mail erhalten und mich auf der Internetseite zu Rechnnungen durchgeklickt. Sowas muss sofort widersprochen werden. Ich würde ja einfach ein Fax schicken, die Telekom hat ihre Faxnummer aber abgeschaltet, vermutlich um sich Beschwerden von Hals zu halten. Einschreiben finde ich nervig.
Aber du hast Recht, ich sollte diese nutzlose Hotline nie wieder anrufen! Das ist einfach nur Zeitverschwendung. Eigentlich sollte Rechnung/Widerspruch/Mahnung bei einem größeren Unternehmen nichts aussergewöhliches sein. Bei der Telekom ist aber grundsätzlich immer alles ein Drama.
Ich bin einfach nur genervt, und hoffe Glasfaser von DG wird noch dieses Jahr fertig.

Ich hatte noch einen 4. Versuch unternommen, nach 50 Minuten wurde ich aus der Warteschleife geworfen ohne dass jemand durchgestellt wurde.

@pufferueberlauf Nach den Erfahrungen von heute wollte ich auf Nummer sicher gehen. Ausserdem wird man an der Telekom Servitzhotline auch gefragt ob eine Aufzeichnung okay ist. Warum sollte nur die Telekom das Telefonat aufzeichnen?

@Telekomhilft Falls ihr auch hierbei weiterhelfen könnt, ruft mich doch nach dem Wochenende an (0177...)
 
cabut schrieb:
Ich würde ja einfach ein Fax schicken, die Telekom hat ihre Faxnummer aber abgeschaltet, vermutlich um sich Beschwerden von Hals zu halten.

Mutmaßung Deinerseits die aber nicht stimmt.

Fax ist einfach nicht mehr DSGVO Konform. Wurde richterlich sogar schon so beschlossen.


Einen ähnlichen Fall gab es hier im TH Bereich auch schon. Da wollte auch wer was von der Telekom und im Schreiben stand die Faxnummer die er denn auch benutzt hat. Nur kam das nie bei der Telekom an. Also hat auch Er hier einen Thread aufgemacht und da kam denn Seitens des TH Team raus dass die Faxnummer gar nicht mehr hätte drauf gedruckt werden sollen / dürfen auf dem Schreiben und sie das an die entsprechende Stelle weiter geben und das denn abgeändert wird.

Deshalb ist die Faxnummer nun auch abgeschaltet. ;)
 
@Yiasmat: Das ist Unsinn. In Deutschland gibt es 2 rechtssichere Wege Dokumente zu verschick: Per Einschreiben und per Fax. Ich find es wirklich bewundernswert wie wich immer Telekom-Fanboys finden die solche kundenunfreundlichen Praktiken der Telekom verteidigen.
Aber wenn du schon mit DSGVO anfängst: Wenn die Telekom mir Rechnungen & Mahnungen unverschlüsselt an eine GMX Adresse zustellt IST DAS NICHT DSGVO konform

Ganz davon abgesehen: Jedermal wird man an der nutzlosen 1st Level Hotline der Telekom nach der Kontonummer ("letzten 6 Stellen der IBAN") gefragt. Dabei hat diese Firma schon sehr lange keine Einzugserlaubnis mehr und es gibt keinen Grund diese persönlichen Daten weiterhin zu speichern.
Ich hab sie auch bereits dazu aufgefordert diese Daten zu löschen, das wurde aber ignoriert.
Warum die Telekom keine Einzugserlaubnis hat: Es wird sich bedauerlicherweise ständig verrechnet. Zu allem Unglück immer zum Vorteil der Telekom. Gutschriften, Vertragsänderungen etc werden erst Monate später verrechnet. Ausrede: "Unser System kann das nicht besser" - dann stellt einen Profi ein der das repariert!
Ich bin keine Bank und verleihe kein Geld, an die Telekom schon gar nicht

Noch ein paar Stilblüten der Hotlinetortur gestern (aus dem Gendächnis):
- Wenn sie ein Auto kaufen das 250 fahren kann, dann mindern sie doch nicht den Kaufpreis wenn sie durch eine 30er Zone fahren - ne, aber wenn es nur 2 statt 4 Reifen hat
- Da die vor nicht allzu langem ausgebaute und trotzdem noch viel zu lange Leitung nie 100 Mbit schaffen wird, biete ich ihnen einen KOSTENLOSEN wechsel auf 50 Mbit an - Danke, ich behalte lieber den aktuellen Vertrag und bezahle nach der TKG-Novelle nur das was ankommt. Ich hatte bereits für Anfang Januar eine Fritz gesetzt
- Wie, die Leitung ist lahm. Bezahlen sie doch noch mehr und buchen sie doch kostenpflichtig zusätzlich Hybrid dazu, das bringt 300 Mbit mehr! - Der Gute hat wohl übersehen dass Hybrid bereits gebucht ist
- Der alte Speedport ist zu langsam. Aber ich vermiete ihnen gerne kostenpflichtig einen neueren - In Stosszeiten bringt Hybrid 10 Mbit, morgens um 5 schon mal 100. Daran würde ein anderes Gerät nichts ändern
- Und noch weiterer Unsinn der mir mittlerweile entfallen ist

Einfach nur eine Kaufveranstaltung die in keinster Weise hilfreich ist

@Telekomhilft: Bezüglich der Mahnung: Aktuell sind 19,94 für DSL100 monatlich vereinbart. Da laut der zugeschickten Breitbandmessungs-PDF nur 64Mbit ankommen wurden nur 19,94 * ,64 = 12,7616 ~ 12,77 überwiesen
Also 7,17 weniger. Es werden nur 9,37 mit zusätzlichen 2,2 Euro "Mahngebühr" (für den automatisierten Versand einer eMail!) verlangt
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte halte uns auf dem Laufenden was die Hoehe der Minderung betrifft, insbesondere worauf Ihr Euch letztlich einigt. Das TKG und die BNetzA Verlautbarungen lassen da viele Details offen, zu viele fuer meinen Geschmack.
 
Ich sehe da 0 Spielraum. Ich vermute die Telekom hat scheinbar nur keine Lust.
Telekommunikationsgesetz § 57 Abs 4 zitiert von https://dejure.org/gesetze/TKG/57.html

aus § 57 Abs 4 Satz 1 TKG
ist der Verbraucher [..] berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Ich darf mir also aussuchen ob ich den Vertrag beende oder mindere. Das es aktuelle noch ausser dem Telefonkabel hier nichts gibt muss ich leider bei DSL bleiben. Daher bleibt nur Minderung.

§ 57 Abs 4 Satz 2 TKG
Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht

Vereinbart sind seit Dezember 2021 für 2 Jahre 100mbit, es kommen 64 laut dem der Telekom zugeschickten Breitbandmessungs-Protokoll an. Siehe 1. Bild im Anhang
Wie man sieht sind es eigentlich weniger als 64mbit, aber ich bin gern auf der sicheren Seite...

Dazu hänge ich seit 10 Tagen auf einem Sync von 63,x mbit, dem Maximum von DSL50. Soviel mehr sind seit dem Vectoring-Engine Austausch wohl auch nicht mehr zu erwarten (700m Leitung). Das Breitbandmessungs-Protokoll dazu zeigt 59mbit Durchsatz. Diese 59% hab ich der Telekom für nächsten Monat bereits angekündigt

§ 57 Abs 4 Satz 3 TKG
Ist der Eintritt der Voraussetzungen von Satz 1 Nummer 1 oder 2 unstreitig oder vom Verbraucher nachgewiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt

Damit liegt es jetzt an der Telekom mir einen Nachweis zu liefern.

Ich hätte dieses ganze Minderungs-Thema ja aus dem Forum herusgehalten da ich davon ausgehe dass es der Telekom "unangenehm" ist, diese zeitverschwndung am Freitag mit der Hotline lässt aber keine andere Möglichkeit. Die Mahnung hätte auch ganz einfach und schnell zurückgenommen werden können.

Im übrigend bin ich auch sauer weil die zum letzten Tarifwechsel vereinbarte 60 Euro Gutschrift verlorenging und auch nicht dokumentiert ist sondern nur am Telefon darüber gesprochen wurde. Die kann ich vergessen

--

Vor der Telekom war der ADSL-Internetzgang von Vodafone-DSL (wegen Vodfone-Docsis vorher). Wegen alter Hardware von Vodafone in der Vermittlungstelle war die Bandbreite nur 25% vom vertraglich verteinbarten. Dort bin ich mit Sonderkündigung raus was ca 6 Monate dauerte, lange vor der TKG-Novelle. Die Telekom hat an ADSL immerhin über 90% Sync geschafft
 

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Dass Minderung im TKG explizit vorgesehen ist unstrittig, die offenen Fragen bezeiehen sich auf den Umstand, dass eine Breitbandmessung.de Messkampagne die Verragskonformitaet bezüglich von 6 Parametern überprüfet (minimale, normalerweise zu Verfuegung stehende, und maximale Rate, jeweils fuer die Down- und Upload Richtung). Mir ist eben nicht klar wie man aufgrund unterschiedlicher Werte bei diesen Parametern (manche vertragskonform und andere nicht) einfach und zweifelsfrei einen Minderungsfaktor bestimmen kann. Da sehe ich noch Klaerungsbedarf, die Idee ist ja, dass man eben nicht vor Gericht ziehen muss um eine solche Minderung auch durchzusetzen (das Recht gab es ja auch schon bisher, hat nur kaum einer genutzt).
"Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht"
Ist da keine echte Hilfe ;)

cabut schrieb:
§ 57 Abs 4 Satz 3 TKG

Damit liegt es jetzt an der Telekom mir einen Nachweis zu liefern.
Ja, nur sagt die BNetzA halt auch, dass man sich mit entsprechendem Messprotokoll "bewaffnet" an seinen ISP wenden soll, pro-aktive Minderung war da bisher nicht vorgeschlagen worden... das heisst nicht, dass das nicht funktionieren kann, ist aber halt kein Selbstlaeufer.

cabut schrieb:
Im übrigend bin ich auch sauer weil die zum letzten Tarifwechsel vereinbarte 60 Euro Gutschrift verlorenging und auch nicht dokumentiert ist sondern nur am Telefon darüber gesprochen wurde. Die kann ich vergessen
So etwas ist doof, kann helfen sich Gesprächsprotokoll direkt nach einem Gespraech zu machen und abzuheften...
 
pufferueberlauf schrieb:
"Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht"
Ist da keine echte Hilfe ;)

Ich verstehe nicht wie du das meinst, das ist doch ganz klar formuliert.
"die tatsächliche Leistung": 64mbit
"von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht": 36mbit weniger von den 100, also 64%
"Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen": Entgelt *,64


pufferueberlauf schrieb:
Mir ist eben nicht klar wie man aufgrund unterschiedlicher Werte bei diesen Parametern (manche vertragskonform und andere nicht) einfach und zweifelsfrei einen Minderungsfaktor bestimmen kann. Da sehe ich noch Klaerungsbedarf,
Mit der Desktop-App der BNA. In der PDF steht (bei mir)
Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung der
Datenübertragungsrate im [Upload und Download] wurde festgestellt.
und
Es wurde eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung der
Geschwindigkeit" von Festnetz-Internetzugängen i.S.v. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG entsprechend
der Allgemeinverfügung 99/2021 der Bundesnetzagentur festgestellt.
in aus § 57 Abs 4 Satz 1 TKG steht was man dann machen darf (siehe Post weiter oben)

pufferueberlauf schrieb:
jeweils fuer die Down- und Upload Richtung

Die Telekom hat Glück dass ich soo unendlich freundlich bin, 22 Mbit im Upload von 40 vereinbarten wären nur 55% :D
 

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cabut schrieb:
ch verstehe nicht wie du das meinst, das ist doch ganz klar formuliert.
"die tatsächliche Leistung": 64mbit
Jein, vertraglich sind Up und Download festgelegt, d.h. waere 60/40 von vertraglichen 100/40 eine Reduktion auf 60% oder auf 100*(60+40)/(100+40) = 71.4%? Oder ist die Schwelle gar nicht die vertragliche maximal Rate sondern nur die normalerweise zu Verfuegung stehende Rate? Was passiert bei Unterschreitung der minimalen Rate? Dad ist IMHO alles andere als klar... Ja, dass Minderung gewaehrt werden muss ist klar, nicht aber wie sich dere Hoehe genau aus dem Ergebnissen einer Kampagne ableitet.
 
"von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht" bedeutet natürlich die 100%, bzw hier 100 mbit

Dass der DL höher zubewerten ist zeigt wie die Telekom DSL "L" bewirbt, nämlich mit 100 mbit und nicht mit 40mbit.

Wobei das Extrembeispiel 60/40 mehr auf eine Störung hindeutet als auf technische Einschränkungen, wenn der DL sinkt, sint der Ul auch.

Ich hab aktuell 59% im DL und 55% im UL. Da hab ich es mir einfach gemacht ("Sichere Seite") und hab den für mich schlechteren Wert von (aufgerundeten) 59 genommen. Das verheisst weniger Komplikationen wenn sich die Telekom wirklich querstellen sollte
 
cabut schrieb:
"von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht" bedeutet natürlich die 100%, bzw hier 100 mbit
Das ist sicherlich eine moegliche Interpretation, aber bei weitem nicht die einzig moegliche oder logische.

cabut schrieb:
Dass der DL höher zubewerten ist zeigt wie die Telekom DSL "L" bewirbt, nämlich mit 100 mbit und nicht mit 40mbit.

Das scheint mir mir vom Wunschdenken getrieben. Ja es erscheint fuer Dich guenstiger das so zu interpretieren, aber ob das BNetzA und Gerichte auch so sehen ist eine andere Frage.

cabut schrieb:
Wobei das Extrembeispiel 60/40 mehr auf eine Störung hindeutet als auf technische Einschränkungen, wenn der DL sinkt, sint der Ul auch.
Das haengt davon ab....

cabut schrieb:
Ich hab aktuell 59% im DL und 55% im UL. Da hab ich es mir einfach gemacht ("Sichere Seite") und hab den für mich schlechteren Wert von (aufgerundeten) 59 genommen. Das verheisst weniger Komplikationen wenn sich die Telekom wirklich querstellen sollte
Ja, in diesem Fall stellt sich zumindest dieses Problem nicht, was jedoch bleibt ist die Frage welche Bezugsgroesse anzusetzen ist die maximale Rate (oder etwa nur 90% davon?) oder die normalerweise zu Verfuegung stehende Rate? Persoenlich halte ich die beworbene maximale Rate fuer entscheidend, und zwar nicht 90% davon sondern deren vollen Wert (der 90% Wert ist ja der Abschlag fuer die Bewertung ob eine gravierende Abweichung vorliegt, beworben wurden aber 100%), aber auch das ist lediglich meine Interpretation.

Ich bleibe dabei, im Detail ist das ganze nicht ganz klar und hoffe darauf, dass Fälle wie Deiner bald Klärung schaffen werden, auch wenn ich keinen direkt Betroffenen darum beneide in einer solch blöden Situation zu stehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
pufferueberlauf schrieb:
Das ist sicherlich eine moegliche Interpretation, aber bei weitem nicht die einzig moegliche oder logische.
Jo, die Telekom interpretiert das laut Hotline (der Typ am Freitag der ohne Vorwarnung aufgelegt hat als ich ihn nach seinem Namen fragte) so: Egal wie lahm, es müssen immer 100% bezahlt werden

pufferueberlauf schrieb:
Das haengt davon ab....
... wenn man weiss wovon, kann man das dann ausdiskutieren.

pufferueberlauf schrieb:
Das scheint mir mir vom Wunschdenken getrieben. Ja es erscheint fuer Dich guenstiger das so zu interpretieren, aber ob das BNetzA und Gerichte auch so sehen ist eine andere Frage.
Eben nicht. Der Upload mit 55% wäre für mich "günstiger" als DL mit 59%. Es wäre für mich auch "günstiger" wenn der UL höher bewerter wäre.
Es ist aber auf jeden Fall klar dass es zwischen 55 und 59 liegt. Damit ist 59 unstrittig

pufferueberlauf schrieb:
Ich bleibe dabei, im Detail ist das ganze nicht ganz klar

Doch. Mach einfach selbst so eine Messkampage, da steht am Ende alles drin was es zu wissen gibt, wie zb

1645391604021.png


Allerdings auch eine eindeutige Kampagnen-ID mit der man das ganze wohl auf dem Server prüfen kann, weshlab ich die .pdf hier nicht anhänge
 
Ein letztes Mal, ich habe sowohl selber eine Messkampagne durchgeführt (direkt am ersten möglichen Tag mit der neuen App begonnen) und sowohl den Text des neuen TKG als auch der Allgemeinverfuegung und des begleitendem Materials der BNetzA durchgelesen, ich masse mir an zu behaupten, dass ich den Sachverhalt schon relativ intensiv recherchiert und erkundet habe. Und mir ist trotzdem nicht klar wie man von der Bewertung der App, dass eine Vertragsverletzung vorliegt dazu kommt eine mögliche Minderung auf Heller und Pfennig zu bestimmen (die BNetzA weist darauf hin dass eine einzelne Abweichung bei den 6 überprüften PIB-Werten ausreicht um eine Minderung/ausserordentliche Kuendigung zu rechtfertigen). Die BNetztA empfiehlt explizit sich mit dem Abschlussdokument der Kampagne an den eigenen ISP zu wenden. D.h. es gibt in meinen Augen bisher keine klaren Regen anhand deren man bei einer Minderung unzweifelhaft vorgehen kann.

cabut schrieb:
Jo, die Telekom interpretiert das laut Hotline (der Typ am Freitag der ohne Vorwarnung aufgelegt hat als ich ihn nach seinem Namen fragte) so: Egal wie lahm, es müssen immer 100% bezahlt werden
Sorry, Hotliner werden oft (explizit oder implizit) dafuer bezahlt Beschwerden abzuwimmeln (abwimmeln geht schnell, bewertet wird nach Kunden/Zeit, ganz rational, dass die Mitarbeiter der ersten Linie exakt versuchen Zeit pro Kunde zu minimieren), d.h. die Aussagen solcher Mitarbeiter würde ich nicht auf die Goldwaage legen. Ich wuerde mich wahrscheinlich ans Telekom Hilft Team wenden, denn die scheinen sich intensiv um Problemfälle zu kümmern (gut, dass die Telekom solch ein Team hat, schade, dass die so oft ran muessen ;) ). Oder wenn ich weniger umgaenglich sein wollte an die Verbraucherberatung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@cabut : Ich möchte hier einmal etwas klarstellen. Selbstverständlich buchen wir Kund*innen, die nicht die 90 % erreichen und keine Sonderkündigung wollen, die Minderung ein, die gesetzlich vorgeschrieben wurde. Orientiert wird sich hier immer am nächst geringeren Produkt. Bei Sonderpreisen wird trotzdem der Wert übernommen, obwohl der Produktpreis identisch wäre ( z. B. bei Neukunden). Den Betrag aber selbst zu reduzieren, funktioniert nicht. Die Rechnungsstellung und die Störungsbearbeitung haben keine Schnittmenge. Es handelt sich um einen automatisierten Mahnprozess, der bei offenen oder teiloffenen Beträgen gestartet wird.

Zusätzlich müssen die Kundenberater*innen dokumentieren, weshalb die Minderung gebucht wird und dies wird auch nicht von jeder Anlaufstelle durchgeführt. In eurem Fall läuft noch ein Ticket beim Serviceexperten und der Sachverhalt ist bei der Bundesnetzagentur gemeldet, da es Fremdstörer gibt. Hier ist der Ausgang also noch nicht ganz klar. Im besten Fall werden die Ursachen der Fremdbeeinflussung gelöst und der Anschluss kann endlich besser performen. Ich kann die Ungeduld natürlich nachvollziehen, aber ein Anschluss, der aktuell bis zur Lösung "schlechter" läuft, ist in meinen Augen besser als ein Anschluss, der permanent die Verbindung verliert. Aus diesem Grund halte ich das Profil für ein Teil der Lösung, wenn es auch nicht im Sinne von uns ist diesen Zustand lange zu haben.

Ich weiß nicht, wie du da am Anfang mit Nadine drüber gesprochen hast, aber ich bin ein sehr großer Freund davon eine Gutschrift zu machen, wenn der Sachverhalt erledigt ist und ich genau abschätzen kann, wie lange das "Soll" nicht erfüllt wurde. So vereinbare ich es immer. Gerne werde ich dir hier schon eine Gutschrift für die aktuell offenen Beträge fertig machen. Ich bitte um Zahlung der kompletten weiteren Grundgebühren, bis es einen Ticketabschluss gibt. Kann der Fehler nicht behoben werden, weil sich die externen Störer*innen querstellen, werde ich dir selbstverständlich auch eine Minderung buchen und die Störungszeiträume berücksichtigen. Bitte wende dich möglichst nicht verschiedene Eingangskanäle, da es ansonsten zu noch mehr Verwirrung kommen wird.

Ist das für dich so in Ordnung?

Viele Grüße

Natalie P.
...
21. Februar 2022 Ich muss hier einmal noch ergänzen. Du hast oben kein Messprotokoll hinterlegt (wie es angefordert wird)
 
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