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ich starte ab dem 21.9 mit meiner Selbständigkeit im Nebengewerbe als KFZ Überführer.
Gibt es hier User die sowas machen oder in Zukunft machen wollen ?
Mit persönlicher Erfahrung kann ich nicht dienen. Aber guck auch, dass du mehrere Kunden hast und nicht in die Scheinselbstsändigkeit rutschst. (Auch wenn man argumentieren könnte, dass das hauptsächlich ein Problem des Kunden/Arbeitgebers wäre.)
Totaler unsinn. Ein Statusfeststellungsverfahren bringt genau gar nichts. Denn wenn du es nicht machst, musst du im worst case das bezahlen, was du eh bezahlt haettest. Ist NIEMANDEM zu empfehlen.
Wer da im schlimmsten Fall einfach mal so 30-40 Tsd. Euronen für die letzten 4 Kalenderjahre nachzahlen kann, soll das gerne tun. Bei Vorsatz sogar die letzten 10 Jahre.
Haupt oder Nebengewerbe spielt ersteinmal keine Rolle. Es werden alle selbständigen Tätigkeiten zusammengezählt zur Beurteilung. Jedoch keine daneben ausgeübte Arbeitnehmertätigkeit. Ggf. besteht da als Arbeitnehmer und in der Nebentätigkeit Versicherungspflicht.
Wer da im schlimmsten Fall einfach mal so 30-40 Tsd. Euronen für die letzten 4 Kalenderjahre nachzahlen kann, soll das gerne tun. Bei Vorsatz sogar die letzten 10 Jahre.
Also direkt das Geld zum Fenster rauswerfen? In den allermeisten Fällen kommt es niemals zu einm Statusfeststellungsverfahren - eines selbst anstoßen ist einfach sinnlos und exponiert einen. Und wenn doch, kann man die Betraege nachzahlen - verloren hat man dabei nichts.
Irgendwann ist bei jedem die Klärung des Versicherungskontos fällig. Eine Statusfeststellung ist da nicht nötig.
Im Invaliditätsfall durch Unfall oder Krankheit gibts kein Geld von der Rentenvericherung, weil keine Reserven für die Nachzahlung da sind.
Also rechtzeitig eine private Versicherung mit entsprechenden Prämien suchen, die diesen Ausfall mit abdeckt.
Mit der vermutlich ab 2025 kommenden Altersvorsorgepflicht für Selbständige, hat sich die Frage dann größtenteils eh' erledigt.
PS: Die Statusfeststellung liegt auch eher im Interesse der Auftraggeber, um keine Gesamtsozialversichungsbeiträge und andere Kosten für nachträglich festgestellte Arbeitnehmertätigkeit (z.B. bei Betriebsprüfungen) ihrer Auftragnehmer nachzahlen zu müssen.
Zur Scheinselbstständigkeit gehört Eingliederung in den Betrieb und Weisungsgebundenheit. Das sind die zwei Hauptkriterien. Ein Auftraggeber ist kein Problemo. Achtet halt drauf, dass ihr Arbeiten könnt, wann und wie ihr wollt.
Ich würde erstmal bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft nachfragen.
Gerade letzteres ist eigentlich wichtig, wenn es zu einem Unfall kommt und Behandlungskosten anfallen. Und erstere wegen eventuell höheren Krankengeld.