Seltsame Störungen bei 1&1

@BlubbsDE
Hör auf, es stimmt einfach nicht was du schreibst
Fakt ist, die 1. TAE ist Übergabepunkt und fertig.
 
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@Hayda Ministral
Links reichen dann ja auch immer nicht da sie aus diesem und jenem Grund auch nicht akzeptiert werden usw.
https://www.telefon.de/manuals/TAE1.html

Aussage Telekom selbst:
Die Telekom sorgt nicht nur für eine Versorgung bis zum APL, sondern bis zur TAE. Das ist beim Bereitstellungsbetrag inklusive, außer der Kunde wünscht Sonderdienste wie Unterputz-Verlegung, das würde extra kosten. Auch eine Entstörung ist bis zur TAE kostenlos.

Philipp Blank, Pressestelle der Telekom

https://de.wikipedia.org/wiki/Netzabschluss

765439
 
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Lade mal ein Screenshot von deiner Fritzbox in der Zeit wo die Störung auftritt hoch und zwar von dem Spektrum deiner Verbindung.

Bei solche Fälle habe ich vereinzelt schonmal gelesen dass hier Powerline in der Nachbarschaft dazu führen kann dass dir Sync wegbricht.

Powerline sendet nämlich genau in dem Frequenzbereich von VDSL.

Da die Hauselektroinstallation nicht geschirmt ist können die Leitungen als Antennen dienen und somit dein Anschluss stören.

Devolo und auch andere Hersteller versuchen dem bereits entgegenzuwirken indem sie spezielle Profile in den Endgeräten etablieren. Auszuwählen sind diese dann über die eigenen Tools (devolo cockpit etc.)


Vielleicht fragst du einfach mal lieb in der Nachbarschaft rum ob jemand solche Adapter verwendet und bietest deine Hilfe an um diese richtig zu konfigurieren.

Die meisten machen von solchen Geräten keine Updates sondern stecken sie einfach rein und fertig.
 
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Du bist möglicherweise der Meinung dass ich anderer Meinung bin als Du. Womit Du allerdings auf dem Holzweg bist. Ich habe lediglich darauf hinweisen wollen dass "Beweis durch Behauptung" gefolgt von "Fakt ist..." alles andere als glaubwürdig macht.
Was die Links angeht hast Du Recht, die sind wertlos. Wikipedia fehlt die Quellenangabe und die Telekom schreibt nur wofür sie sich noch interessiert. Entscheidend ist die Rechtslage und die findet man bei der BNA.
 
Warum soll man jeden Kram mit Links bestätigen. Wer es nicht glaubt, Google steht jedem zur Verfügung.

heronimo schrieb:
Aussage Telekom selbst:
Die Telekom sorgt nicht nur für eine Versorgung bis zum APL, sondern bis zur TAE. Das ist beim Bereitstellungsbetrag inklusive, außer der Kunde wünscht Sonderdienste wie Unterputz-Verlegung, das würde extra kosten. Auch eine Entstörung ist bis zur TAE kostenlos.

Da wäre die Quelle interessant.

Das ist der Stand heute und das gilt seit zig Jahren.
Zuständigkeiten beim DSL-Anschluss

Grundversorgung

Wenn das Grundstück noch nicht an das öffentliche Telefonnetz angeschlossen ist – etwa bei einem Neubau – muss der Hauseigentümer dafür sorgen, dass eine Teilnehmeranschlussleitung verlegt und ein Hausanschluss (APL) installiert wird. Diese sogenannte Grundversorgung ist vom Hauseigentümer über die Bauherrenberatung der Deutschen Telekom zu beauftragen, unter: 0800 330 19 03 (montags bis freitags 08:00 bis 20:00 Uhr und samstags 08:00 bis 16:00 Uhr).

Innenverkabelung

Die Innenverkabelung bzw. Endleitung verläuft vom Hausanschluss zu den Telefondosen (TAE-Dosen) in Ihrem Wohnraum und muss durch einen Elektriker installiert werden. Auch dieser wird vom Hauseigentümer beauftragt. Die Reparatur einer defekten Telefondose fällt in denselben Zuständigkeitsbereich.

Und noch einer der vielen Quellen.

https://telekomhilft.telekom.de/t5/...uer-Kabel-zwischen-APL-und-1-TAE/td-p/1296976
 
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Mein Zitat kommt von 1und1. Um den gehts hier ja. Kannst Du aber auch bei der Telekom, Vodafone, O2 usw. erfahren.

https://hilfe-center.1und1.de/dsl-c...taendigkeiten-beim-dsl-anschluss-a796646.html

Und die Bundesnetzagentur hält sich daraus. Ihre Formulierung kann APL oder auch 1te TAE bedeuten. Und das führt oft zu Problemen. Weil kein Provider heute mehr für das hinter dem APL zuständig ist. Und auch auf dem Rechtsweg nicht für zuständig erklärt wird. Ausgenommen natürlich Eigentümer, die Verträge über eben dieses mit ihrem Provider haben. Aber das ist hier irrelevant.
 
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BlubbsDE schrieb:

Cool, glattes Eigentor.
Oder nicht gelesen?
Ich kopiere die Lösung des verlinkten Threads mal her:

O.k. - here it goes...

Der Netzübergabepunkt bzw. die Netzzugangsschnittstelle ist vom Anbieter zur veröffentlichen - frag halt mal die 1&1 Hotline danach

"...genaue und angemessene technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen und zu veröffentlichen..."

http://www.gesetze-im-internet.de/fteg/__5.html

Aus diesem Gesetz heraus hat die Bundesnetzagentur in der Vergangenheit dann schulterzuckend auch Zwangsrouter akzeptiert - weil der Anbieter ganz einfach diesen als Netzzugangsschnittstelle definiert hat. Das wird derzeit geändert (wie lange ist die neue Bundesregierung denn schon im Amt...).

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wirtschaftsministerium-legt-Gesetzesentwurf-gegen-Routerzwang...


Beim 1&1 ist die Netzzugangsschnittstelle mittlerweile der Router... siehe deren aktuelle AGB (und bei Vorleister Telefonica bekommt man offenbar auch gar nicht mehr die VoIP Zugangsdaten, ist also auf den Router angewiesen und kann keinen anderen nehmen)

"Der Telefonanschluss muss mit einem von 1&1 zum bestellten Produkt gelieferten DSL-Modem, sowie stets der aktuellsten
Firmware betrieben werden. "

Ergo: tritt dem 1&1 ins Gesäß (das A-Wort ist hier leider nicht zulässig)!!! Der muss das dann regeln.

Hast Du aber am Kabel zum NTBA rumgepfuscht und das ist nachweisbar, dann wird man Dir vermutlich eine Rechnung schicken.


Also sogar der Router bei 1&1 und um genau die geht es ja hier, und was ist vorm Router? Die 1. TAE
Und wer einfach ein wenig sucht findest genügend Stellen gerade bei telekomhilft wo es um genau das Thema geht und regelmäßig läuft es auf genau was hinaus? Genau, Zuständigkeit bis zur 1. TAE

Und natürlich kann ich auch beispielhafte Links liefern, wobei du das ja selbst wunderbar erledigst um meine Meinung zu bestätigen.
https://www.heise.de/tp/features/Zum-Telefonieren-in-den-Keller-gehen-3370667.html
 
Nette Romane du die hier auftischt.
Leider sind (Kupfer-)Kabel die im Gebäude unterputz verlegt sich in das Eigentum des Hauseigentümers übergegangen.
Der Netzbetreiber mag in der Tat Zuständigkeit bis 1.TAE sein, ist die Leitung allerdings endgültig defekt, wird maximal nach Aufputz Art in der kostengünstigsten Bauweise Ersatz geschaffen, falls vom Eigentümer so genehmigt. Nach kürzlicher Rechtsprechung (Link finde ich gerade nicht), ist das allerdings alleiniges Problem des Eigentümers. Und genauso steht es doch auch in deinem verlinkten Text von Heise.
 
@arvan
Das eine schließt doch das andere nicht aus.
Du schreibst es doch auch selbst, zuständig ist der Netzbetreiber und genau dieser Punkt wurde ja verneint und das ist so nicht korrekt.

Klar, Regelbauweise der Telekom ist Aufputz durchs Treppenhaus genagelt. Will der Eigentümer das nicht muss er selbst handeln.
Das sind aber drei verschiedene Vertragsverhältnise, und natürlich ist jedes separat zu betrachten.

Um den Kreis zur Ausgangsfrage von @Acrylium zu schließen.
Die Aussage der Telekom ist eindeutig und etwas querlesen in deren Hilfeforum zeigt es auch, wenn du vermutest, dass die Endleitung im Haus einen Defekt aufweist nimm die Telekom als Anbieter.
 
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