Redundanz
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2014
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es kann nicht angehen, dass es auch nur ansatzweise einen straftatbestand darstellt, wenn ich jemandem sage, dass seine haustür nicht ins schloss gefallen ist.
aber!! ich darf auch nicht einfach in fremde grundstücke mit dem "edlen vorhaben" zu schauen ob eine tür oder ein fenster offen steht, um dann den besitzer zu informieren.
hier muss ganz klar formuliert werden, was erlaubt ist und was nicht.
ich darf nicht ein sicherheitssystem knacken, um z.b. noch dahinterliegende lücken aufzudecken.
naja, schaun wir mal
aber!! ich darf auch nicht einfach in fremde grundstücke mit dem "edlen vorhaben" zu schauen ob eine tür oder ein fenster offen steht, um dann den besitzer zu informieren.
hier muss ganz klar formuliert werden, was erlaubt ist und was nicht.
ich darf nicht ein sicherheitssystem knacken, um z.b. noch dahinterliegende lücken aufzudecken.
naja, schaun wir mal