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Smartphone bis 200 EUR

Ist ja auch ok, wenn es für Dich passt.

Für mich persönlich ist ein Smartphone mit einem veralteten Sicherheitsstand (älter als 5 Monate) nicht nutzbar.

Mit 6/8GB RAM und 128 GB Gerätespeicher komme ich persönlich völlig aus.
Ergänzung ()

rocka81 schrieb:
Schwer zu sagen. Dahinter steckt die Firma der Nothing Phones (1,2,2a). Bisher klappt es mit den Updates sehr gut und das OS ist auch gelungen. Mehr weiß man wohl erst in 1-2 Jahren.
Ok, Du kaufst also ein Smartphone, ohne zu wissen, wie lange es Sicherheitsupdates gibt?
 
Trefoil80 schrieb:
Motorola hat längst nicht so eine lange Versorgung mit Sicherheitsupdates wie Samsung.
Das sollte man auf dem Schirm haben...

Bei Motorola Edge 50 Neo gibt es 5 Android Updates, während alle Samsung Geräte bis auf die S-klasse für 1.000-1.500 € nur 4 Android Updates bieten...

Gibt es aktuell NEU für 236€ (UVP 500€)

https://www.ebay.de/itm/33568401918...pdvakhbtu-&var=&widget_ver=artemis&media=COPY

512 GB RAM, 12 GB Rom. Das kriegst du nicht mal beim Samsung S24. Nur beim 1.500-1.800€ teuren Ultra
 
diese Diskussion wird sich ja zum Glueck fuer alle Handys die dieses Jahr nach Juni rauskommen zumindest offiziell erledigt haben. Mal sehen ob und welche Hersteller sich am Ende nicht daran halten werden
 
@abcddcba kannst du deine Aussage bitte erläutern
Ergänzung ()

talika schrieb:
Bei Motorola Edge 50 Neo gibt es 5 Android Updates, während alle Samsung Geräte bis auf die S-klasse für 1.000-1.500 € nur 4 Android Updates bieten...

Gibt es aktuell NEU für 236€ (UVP 500€)

https://www.ebay.de/itm/33568401918...pdvakhbtu-&var=&widget_ver=artemis&media=COPY

512 GB RAM, 12 GB Rom. Das kriegst du nicht mal beim Samsung S24. Nur beim 1.500-1.800€ teuren Ultra
danke dir, leider ein versand nach österreich
 
AntiVirus schrieb:
Aussage bitte erläutern
Ein neues EU-Recht kommt zur Wirkung:

Zitat daraus:

"Aktualisierungen des Betriebssystems:

Ab dem Datum der Beendigung des Inverkehrbringens und für einen Mindestzeitraum von fünf Jahren sind von Herstellern, Importeuren oder Bevollmächtigten zur Verfügung gestellte Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen für ein Betriebssystem von diesen kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zugänglich zu machen"

aus:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32023R1670
 
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Das Stichwort lautet "zugänglich machen". Das heißt nicht, dass der Hersteller regelmäßig Updates liefern muss. Er muss nur die Updates die er macht zur Verfügung stellen. Desweiteren ist nicht festgelegt, kann ja gar nicht, wie die Updates auszusehen haben. Dann kriegt man alle 3 Monate ein 1 Kilobyte Update was nichts beinhaltet. Die Updates sind nur so gut wie es der Hersteller will. Da kann die tolle EU sich ausdenken was sich möchten.

Leider wird der Blödsinn der EU von den Laien total überbewertet.
 
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talika schrieb:
Dann kriegt man alle 3 Monate ein 1 Kilobyte Update was nichts beinhaltet.
das glaube ich kaum, man ist angehalten Sicherheitsupdates zur Verfuegung zu stellen, spaetestens 4 Monate nachdem solch ein Security-Fix im Quellcode fuer z.B. Android als OS online ist. Es sollte klar sein dass man dann nicht einen Link auf das Android Repo hochstellen kann, sonder muss es ausliefern als Patch.
Fuer nicht Android resp. closed Source OS muss man es 4 Monate nachdem solch ein Fix fuer andere, neuere, bessere Handys von der gleichen Marke ausgeliefert wurde, auch fuer die restlichen Modelle machen. So lese ich das zumindest aus dem Dokument, Punkt 6 c):

6)
Aktualisierungen des Betriebssystems:
a)Ab dem Datum der Beendigung des Inverkehrbringens und für einen Mindestzeitraum von fünf Jahren sind von Herstellern, Importeuren oder Bevollmächtigten zur Verfügung gestellte Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen für ein Betriebssystem von diesen kostenlos für alle Einheiten eines Produktmodells mit demselben Betriebssystem zugänglich zu machen;

b)die Anforderung gemäß Buchstabe a gilt sowohl für Aktualisierungen des Betriebssystems, die von Herstellern, Importeuren oder Bevollmächtigten freiwillig angeboten werden, als auch für Aktualisierungen des Betriebssystems, die zur Einhaltung des Unionsrechts bereitgestellt werden;

c)die unter dem Buchstaben a genannten Sicherheits- oder Korrekturaktualisierungen müssen dem Nutzer spätestens vier Monate nach der Veröffentlichung des Quellcodes einer Aktualisierung des zugrunde liegenden Betriebssystems oder — wenn der Quellcode nicht freigegeben wird —, nachdem eine Aktualisierung desselben Betriebssystems durch den Bereitsteller des Betriebssystems oder auf einem anderen Produkt derselben Marke freigegeben wird, zur Verfügung stehen;

d)Die unter Buchstabe a genannten Funktionsaktualisierungen müssen dem Nutzer spätestens sechs Monate nach der Veröffentlichung des Quellcodes einer Aktualisierung des zugrunde liegenden Betriebssystems oder — wenn der Quellcode nicht freigegeben wird —, nachdem eine Aktualisierung desselben Betriebssystems durch den Bereitsteller des Betriebssystems oder auf einem anderen Produkt derselben Marke freigegeben wird, zur Verfügung stehen.

e)eine Aktualisierung des Betriebssystems kann Sicherheits-, Korrektur- und Funktionsaktualisierungen kombinieren.
 
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@abcddcba Punkt A und B ignorierst du dabei vollständig?

Man muss die Updates vom Hersteller zugänglich machen. Gibt es keine Updates seitens des Herstellers, kann man auch nichts zur Verfügung stellen. "Wenn" der Hersteller ein Update herausgebracht hat, dann muss es innerhalb von 4 Monaten dem Endbenutzer zur Verfügung gestellt werden.
 
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Mag sein, dass man die gesetzliche Regelung kontrovers diskutieren kann, Vielleicht wird es ja tatsächlich spannend, falls die Hersteller versuchen "Lücken" zu ihrem eigenen Vorteil auszulegen. Wie die Masse der Kunden darauf dann reagieren würde, nunja, man kann ja mal hoffen...
 
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