Sockel pins verbogen

Ist euch schon mal die Idee gekommen, dass es möglicherweise auch Shops gibt, die so knapp kalkulieren, dass kein Budget mehr für guten Kundenservice bleibt und man sich dann als Händler nach Leibeskräften davor drückt, einen im Rahmen der Sachmängelhaftung reklamierten Mangel in Form der Nacherfüllung im Sinne des Kunden abzuwickeln? Es soll schon Geschichten gegeben haben, dass ein Kunde bei einem großen Online-Shop ein "günstiges Notebook" :D gekauft hat und nach dem Ablauf der ersten 6 Monate nach Kauf direkt auf die Beweislastumkehr hingewiesen wurde. Der Kunde stand im Regen mit einem (teil-)defekten Gerät. Guter Service geht anders. Bei manchen Läden ist die Gewährleistung von 24 Monaten nicht mal das Papier wert auf dem sie mal gedruckt wurde.

Wer sagt denn, dass nicht sogar ein Mitarbeiter in der Reklamationsabteilung den Sockel absichtlich beschädigt hat, um dies dem Kunden in die Schuhe zu schieben, damit man das vielleicht schon zuvor defekt gelieferte Board nicht austauschen muss? Das wär zwar schon fast ein Thema für Verschwörungstheoretiker, aber denkbar ist sowas doch.

Die Praxis zeigt zwar, dass es da draußen genug "Fachleute" gibt, die nicht wissen, wie man als Endkunde sachgerecht mit dem empfindlichen CPU-Sockel umgeht, aber grundsätzlich davon ausgehen, dass der Kunde das Board zerstört hat, kann man eben auch nicht, obwohl es doch genug in der Art beschädigte Boards gibt.

just my 2 Cents
 
neia bei mindfactory finde ich den reklamationsservice super z.b graka wegen spulenfiepen!! zurückgeschickt und brandneue bekommen.. das hwv wegen einem 60€ bord so rumheult... die lieferzeit etz. ist zwar top bei denen aber wenns um kundenservice/reklamationen geht nie wieder
 
Wenn du selbst reinen Gewissens sagen kannst, dass du es selbst nicht warst, dann würde ich einfach meine Schlüsse aus diesem Geschäftsgebaren ziehen und meine Artikel demnächst woanders bestellen! ;)

Ich würde dir allerdings empfehlen, einen "saftigen" Beschwerdebrief an die Geschäftsleitung zu schreiben, in dem du ganz klar deinen Standpunkt darlegst und jemand "Höheres" in der Unternehmenshirarchie darum bittest, sich den "Fall" nochmal anzusehen. Und immer gilt: Schön höflich bleiben! :D
 
Lord Extra, deine Ausführungen sind aber sehr weit her geholt. Anders herum wird eher ein Schuh draus. Seriöse Hardwareversender werden so nicht arbeiten. Und HWV zähle ich dazu. Gerade im Bereich *Selbstbaukomponenten* versuchen Kunden eben alles, um die eigene Schuld am Schaden von sich zu wenden.

Und nochmal zum TE. Wende Dich persönlich an HWV und versuche die Sache zu klären.
 
Da hast Du vollkommen Recht. Es war ja auch nur so ein Gedanke. Ich kann mir das ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass ein Shop so mit Kunden umgeht. Normalerweise war es der Kunde, wenn der Sockel "platt" ist. Ich habe schon zu viele von solchen Schäden gesehen und das nicht nur bei ebay, wo es einige bemitleidenswerte "Spezialisten" versuchen, ihre Glanzleistung noch zu versilbern. ;)
 
Email hab ich schon geschrieben... noch keine antwort
 
Beim so1155 sollte man generell nix ziehen, pulen oder zupfen ich mach des immer so die ratsche auf, dann lege ich die hand drauf pc kippen und dann fällt die cpu automatisch in die hand. Beim einbau gehts ja auch fast nach diesem prinzip, hab bis jetzt 5 rechner gebaut bzw. umgebaut is nix kaputt gegangen.
 
Ich wiederhole nochmal als ich die cpu raus genommen habe war definitiv noch alles perfekt i.O
 
GameOC schrieb:
Im Grunde hat Eisbrecher99 recht, nur alles sehr heikel. Ich kaufe mir eine Kamera, die gefällt mir nicht. Sende diese zurück und dort kommt diese an und das Batterie / Akkufach ist defekt. Wer soll das denn gewesen sein? Man vermutet stets den Kunden, so werden es auch die Richter sehen - denn ansonsten könnte wirklich jeder die Gewährleistungspflicht missbrauchen - ich denke das muss wirklich jeder zu geben ;)

Kein Richter in Dtl. wird so entscheiden, wie du es dir ausmalst. Natürlich kann es einen Missbrauch der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten geben, aber der Gesetzgeber hat hier vornehmlich an den Schutz des Käufers gedacht. Das ist wieder so ein typisches Problem mit dem Verständnis der Leute mit dem dt. Recht. Nicht alles was vom gesunden Menschenverstand aus als unlogisch eingestuft wird, ist es letztendlich auch.

Wenn es einen Missbrauch gäbe, dann könnte der Händler es durch ein Gutachten beweisen lassen, was natürlich Kosten verursacht, die er später bei einem positiven Befund dem Kunden über eine Schadensersatzforderung wieder hereinholen könnte. (was er auch machen würde, täte er hinter seiner Behauptung voll stehen) Alle meinen hier immer so mündig zu sein, kuschen aber brav bei allem was der Händler einem vorwirft. Finde ich sehr seltsamt diese Einstellung. Das geht ja schon so weit, wenn ein Artikel von selbst defekt wird, dass der Kunde es brav an den Händler schickt und mehrere Woche auf eine Ersatzlieferung wartet, welche ihm eigentlich sofort zustehen würde. (Direktaustausch)
 
Zuletzt bearbeitet:
hab jetzt nochmal mit hwv geschrieben und ein bild per mail geschickt wie das aussieht. Habe die schuld von mir gewiesen mal schaun was die da noch machen können
 
Nitewing schrieb:
Leute, wenn das Board beschädigt ist, muß HW gar nbichts beweisen. die können das einfach behaupten und werden im Zweifelsfall auch recht bekommen...

Ich habe aber auch noch NIE erlebt, das ein unbenutztes Board in versiegelter Verpackung einen Sockeldefekt aufweist.

jupp, habe bei 500+ beruflich verbauten Boards kein einziges gehabt, wo Pins ab Werk verbogen waren.
 
sagt ja niemand das es ab werk so was?
 
BlubbsDE schrieb:
Man bekommt alles kaputt. Wie oft liest Du das denn, das sie verbogen sind?

Ich erinnere mich noch schön an den Sockel A von AMD. Wo noch kein Headspreader auf der CPU war. Da waren 10.000 Sockel A CPUs geschrottet durch unsachgemäße Handhabung. Auch das lag am Bauer, nicht an der CPU.

Der Heatspreader war eine längst überfällige Erfindung. Der Die ist extrem empfindlich, gerade bei den heutigen Monsterkühlern.

Da war es kein Wunder, dass massenweise CPUs kaputt gingen. Man musste nur etwas schrägt mit dem Kühler auftrefen und die CPU war Schrott (Mikroriß). AMD hat viel zu lange CPUs ohne Heatspreader ausgeliefert.

Man muss sich aber schon grob anstellen, um die Pins am Mainboard zu verbiegen.
 
die ursache war übrigens ein kaputter elko oder kondensator oder so.
 
Da Sockelpins von den Herstellern in der QA überprüft werden bevor ein Board das Werk verlässt sind die Grosshändler & Händler angewiesen Boards mit Pinschaden nicht im Rahmen der Garantie zurück zu nehmen - ist ja auch verständlich wenn man sich die Anzahl der durch Unwissenheit & Unvorsichtigkeit geschehenen "Unfälle" beim CPU-Einbau mal verinnerlicht.

Es gibt jedoch auch Hersteller die einem sowas aus Kulanz richten wenn man die Portokosten erstattet - Gigabyte z.B. macht das schonmal kostenlos bei Usern die - ehrlich - sind und zugeben das sie den Schaden selbst verursacht haben - Asus z.b. hingegen macht das nicht, dort darf man die Reparatur bezahlen, wie es sich bei Asrock verhält weiss ich nicht, da müsstest du mal nachfragen.

Kurzum, Pinschäden sind nur schwer bis unmöglich zu reklamieren - insbesondere dann wenn der Schaden bereits vorhanden gewesen sein soll (oder tatsächlich war).
 
@ bf3_3amer

Bezüglich des Mainboards ist zunächst fraglich, ob der Händler die Rückgabe aufgrund der verbogenen Pins überhaupt verweigern durfte. Denn wurde der Artikel im Rahmen der Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgeschickt, muss der Händler auch defekte Artikel zurücknehmen (kann dann aber ggf. Wertersatz geltend machen und nicht den vollen Kaufpreis rückerstatten)

Wenn Du den Computer für private Zwecke nutzt , hilft Dir hierbei auch die Beweislastumkehr des § 476 BGB: Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird grundsätzlich vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

Diese sieht eine gesetzliche Vermutung vor, dass ein innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auftretender Mangel dem Kaufzeitpunkt zugeordnet wird. Das heißt der Händler muss diese Vermutung widerlegen, also beweisen, dass der Mangel nicht zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Im konkreten Fall müsste der Händler also nachweisen, dass die mechanische Beschädigung vom Käufer verursacht wurde oder zumindest fahrlässig nicht verhindert wurde. Nach den sechs Monaten muss allerdings der Käufer beweisen, dass der Mangel nicht von ihm verursacht wurde und zum Kaufzeitpunkt bereits bestand.

Der Ausschluss mechanischer Beschädigungen geschieht denke ich mal zumeist in den AGB oder zumindest in Form einer AGB. Schließt ein Händler gegenüber Verbrauchern (!) pauschal alle mechanischen Beschädigungen aus, wird diese Klausel sehr wahrscheinlich gemäß §309 Nr.8 BGB bzw. §307 I S.1 BGB unwirksam sein.

Du solltest dich daher zunächst an den Fachhändler wenden und diesen unter angemessener Fristsetzung zur Reparatur des Board auffordern. Verweigert er dies oder schlägt die Nacherfüllung fehl, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist dagegen erst möglich, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder vom Verkäufer verweigert wird, § 440 BGB.

Hast Du bezüglich des Mainboards von gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, sollten Du den Händler erneut auffordern, den Artikel zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuzahlen (trotz verbogener Pins – ggf. muss der Händler dann mit seinen Wertersatzansprüchen aufrechnen, wenn die Voraussetzungen des § 357 Absatz 3 BGB gegeben sind).
 
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