News Solarpaket I in Kraft: Wechselrichter-Updates auf 800 Watt dürfen ausgerollt werden

andy_0 schrieb:
Ich bin hier Laie aber Solargeräte müssen nur angemeldet werden, wenn diese in das Netz einspeisen. Daraus schließe ich, dass ein Speicher nicht anmeldepflichtig ist.
Jain. Der Paragraph 14a EnGW gibt vor, aber eine Ladeleistung/Abgabeleistung >4,2kW sind die Speicher Anmeldepflichtig. Da eine Einspeisung nur in den wenigsten Fällen absolut ausgeschlossen werden kann (Software reicht nicht), sollte man die Speicher dann anmelden.
 
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Daywalker1986 schrieb:
Wer denn sonst, er ist der verantworliche Minister?
Glaubst Du wirklich ,dass Minister Gesetze erlassen?
Offiziell ist es der Bundestag, tatsächlich sind es die Lobbyisten, die die Fäden ziehen.
 
Verständnisfrage. Wenn mein Stromzähler rückwärts zählen sollte und ich erst seit heute mein balkonkraftwerk angeschlossen habe. Kommt mein Netzbetreiber überhaupt drauf, mir meinen Stromzähler auszutauschen. Sehen die das von der Ferne? Angenommen ich würde in einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 10 Stromzählern wohnen :)

Hab gelesen, 4 Monate werden geduldet, dann kommt der Netzbetreiber. Aber wie will der das sehen?
 
djdone000 schrieb:
Hab gelesen, 4 Monate werden geduldet, dann kommt der Netzbetreiber. Aber wie will der das sehen?
Du meldest dein BKW ja ordnungsgemäß beim MaStR an. Die teilen das deinem Netzbetreiber dann mit. Bei meinen Eltern hat es keine zwei Wochen nach der Anmeldung gedauert, da kam der Termin zum Zählertausch.
 
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Ja schei...e
Hab mich schon gefreut. Was muss ich denn tun um das maximal raus zu zögern
 
SaxnPaule schrieb:
hat es keine zwei Wochen nach der Anmeldung gedauert
Aus diesem Grund wäre mein Tip, die Meldung beim MaStR so weit wie möglich nach hinten zu schieben (4 Wochen Zeit nach Inbetriebnahme), um die Vorteile des alten Zählers maximal auszunutzen.
 
Ok verstanden. Danke.

Gibt es eine Möglichkeit sich die eingespeisten kWh bezahlen zu lassen.

Wenn das Zeug bezuschusst werden würde, wäre das für mich ja fein. Aber so schenke ich wie viele andere meinen Netzbetreiber täglich richtig viel Geld. Sehr schade...
 
djdone000 schrieb:
Was muss ich denn tun um das maximal raus zu zögern
Einfach nicht anmelden, wenn du das mit deinem Gewissen vereinbaren kannst. Mit dem Wissen, dass dir im Schadensfall auch die Versicherung einen Strick daraus drehen kann.

Mal ganz ehrlich, was bringt es dir denn, wenn du die Anmeldung jetzt noch 4 Wochen hinauszögerst? Dann gewinnst du 40kWh * 30 Cent = 12 EUR, jeeehhaaa.

djdone000 schrieb:
Gibt es eine Möglichkeit sich die eingespeisten kWh bezahlen zu lassen.
Nein. Zumindest nicht so, dass es am Ende auch wirtschaftlich ist.

djdone000 schrieb:
Aber so schenke ich wie viele andere meinen Netzbetreiber täglich richtig viel Geld. Sehr schade...
Sieh es doch von der positiven Seite. Du sparst jeden Tag Geld.
Wenn du soooo viel einspeist, ist dein BKW falsch konfektioniert oder falsch ausgerichtet.

Ich habe im gesamten Mai gerade mal 60kWh verschenkt bei 1670Wp. Dafür aber über 100kWh selbst verbraucht. Ist doch super.
 
SaxnPaule schrieb:
Nein. Zumindest nicht so, dass es am Ende auch wirtschaftlich ist.
Ja, anstatt ein BKW eine große PV bauen und anmelden lassen. Dann gibt es auch die EEG Einspeisevergütung.
SaxnPaule schrieb:
Einfach nicht anmelden
Ich bin kein Fan davon, vorzuschlagen, dass offiziell bestehende Pflichten ignoriert werden. Das hat schon seinen Sinn, dass man die PV Kapazität melden soll.
SaxnPaule schrieb:
Ende auch wirtschaftlich ist.
PV Anlagen werden immer noch gebaut und sind wirtschaftlich. Quasi immer.
 
Samurai76 schrieb:
PV Anlagen werden immer noch gebaut und sind wirtschaftlich. Quasi immer.
Es ging um die Einspeisevergütung eines BKW. Wenn man das als "echte" PV anmeldet ist es eben nicht mehr wirtschaftlich.
Samurai76 schrieb:
Ich bin kein Fan davon, vorzuschlagen, dass offiziell bestehende Pflichten ignoriert werden.
Ich auch nicht, daher hab ich ja auch direkt einen Grund genannt es eben doch anzumelden.
 
Wie ist das eigentlich, wenn man schon eine "große" PV Anlage mit Einspeisung hat, auch ordentlich angemeldet etc, und man sich dann entschließt sein altes BKW auch noch anzuschließen... Dann würde man dafür ja auch einen Einspeisevegütung bekommen.
Ist die Anmeldung/Betrieb des BKWs dann überhaupt erlaubt?
 
So wie ich es verstanden habe, müsste dann eine Änderung der bestehenden PV angemeldet werden. Ist aber nur Halbwissen!
 
Blende Up schrieb:
Dann würde man dafür ja auch einen Einspeisevegütung bekommen.
Nein, ein BKW bleibt ein BKW und hat keinen EEG-Vergütungsanspruch. Du senkst damit nur effektiv deine EEG-Vergütung (die zusätzlichen kWp werden einfach mit 0€ in die bestehende Anlage eingepreist).
Blende Up schrieb:
Ist die Anmeldung/Betrieb des BKWs dann überhaupt erlaubt?
Ja, und in der Konstellation wird es gefährlich, wenn das BKW NICHT gemeldet wird, begeht man eine Ordnungswidrigkeit/Straftat (?), weil man für mehr Leistung als gemeldet die EEG Umlage erhält, denn für deinen Versorger stellt sich das BKW einfach nur mit erhöhter Einspeisung vor. Das nennt sich Betrug oder erchleichen von Leistungen.
SaxnPaule schrieb:
bestehenden PV angemeldet werden
Erstens gehen Änderungen an PV Anlagen nur im 1. Betriebsjahr. Danach wird eine neue Anlage gemeldet.
Zweitens ist es keine Pflicht, ein BKW zu der großen Anlage oder als eigene Anlage zu melden. Nur als BKW muss es gemeldet werden (mit den negativen Folgen).
 
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SaxnPaule schrieb:
Einfach nicht anmelden, wenn du das mit deinem Gewissen vereinbaren kannst. Mit dem Wissen, dass dir im Schadensfall auch die Versicherung einen Strick daraus drehen kann.

Nein. Zumindest nicht so, dass es am Ende auch wirtschaftlich ist.
Top, dem User eine Straftat nahezulegen.

Und natürlich kann man sich die Einspeisevergütung wirtschaftlich auszahlen lassen. Einfach fest verkabeln (lassen) und nicht als Steckersolargerät sondern als richtige PV-Anlage anmelden. Muss man sich halt alles mal durchkalkulieren, aber pauschal "Nö" sagen ist quatsch.
 
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Blende Up schrieb:
sich dann entschließt sein altes BKW auch noch anzuschließen... Dann würde man dafür ja auch einen Einspeisevegütung bekommen.
Ist die Anmeldung/Betrieb des BKWs dann überhaupt erlaubt?
PV-Anlagen werden u.a. nach der Anschluss- bzw. Einspeiseleistung angemeldet. Wenn du die Leistung erhöhst, und nichts anderes passiert bei der zusätzlich angeschlossenen Balkon-PV, muss das mitgeteilt werden. Das entspricht einer Änderung der Einspeiseleistung.
 
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WolledasKnäul schrieb:
Top, dem User eine Straftat nahezulegen.
Auf welchen Straftatbestand berufst du dich da?

Außerdem habe ich es ihm nicht nahegelegt, sondern gesagt, dass es die einzige Möglichkeit ist den Austausch des Zählers zu verhindern. Zudem auch gleich Argumente gebracht, die dagegen sprechen. Also halt mal den Ball flach!
 
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@ShiftC
Danke, ja das klingt absolut plausibel für mich.
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Samurai76 schrieb:
die zusätzlichen kWp werden einfach mit 0€ in die bestehende Anlage eingepreist
sorry, aber das kann ja nicht sein. Die bestehende PV Anlage weiß ja nichts von dem BKW. Und nur der Netzbetreiberzähler wird es registrieren, weiß aber ja auch nicht von wo der eingespeiste Strom überhaupt kommt.
 
djdone000 schrieb:
Aber so schenke ich wie viele andere meinen Netzbetreiber täglich richtig viel Geld
Jetzt bitte mal die Kirche im Dorf lassen. "Viel Geld" definiert natürlich jeder anders, aber Strom kostet an der Börse unter 20 ct pro kWh und gerade dann, wenn das BKW viel liefert (Im Sommer und/oder mittags) geht's sogar gegen 0 oder es wird negativ. Es hat schon seinen Grund warum die aktuelle Einspeisevergütung irgendwo bei 8 ct liegt und selbst dafür vermutlich noch der Steuerzahler was zuschießen muss.

Wir reden hier also von Strom im Wert von (z.T. deutlich) weniger als 1 Euro pro Tag.
 
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