InhaltDerNacht
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Dez. 2010
- Beiträge
- 411
Hallo zusammen,
ich konnte leider nichts eindeutiges finden, vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid und zwar:
Ich ziehe um und habe bei der Telekom (Magenta L) einen Umzugsauftrag aufgegeben, hier wurde mir der 28. März als frühester Freischaltungstermin genannt - Begründung: Die Leitung ist so lange noch belegt vom Vormieter, weil der sie nicht rechtzeitig gekündigt hat. Ich ziehe Ende Dezember um.
Das sind jetzt 4 Monate in denen ich kein Internet habe, mir wurde zwar ein LTE-Router angeboten, aber ich muss sehr viele Datenmengen jobbedingt versenden (CADs z.B.) und das geht nicht. Ich erwartet zwar nicht, dass innerhalb von wenigen Tagen umgestellt wird, aber 4 Monate finde ich etwas heftig.
Besteht bei sowas dann nicht ein außerordentlicher Kündigungsgrund, weil die Leistung nicht erbracht werden kann?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
IdN
ich konnte leider nichts eindeutiges finden, vielleicht weiß ja hier jemand Bescheid und zwar:
Ich ziehe um und habe bei der Telekom (Magenta L) einen Umzugsauftrag aufgegeben, hier wurde mir der 28. März als frühester Freischaltungstermin genannt - Begründung: Die Leitung ist so lange noch belegt vom Vormieter, weil der sie nicht rechtzeitig gekündigt hat. Ich ziehe Ende Dezember um.
Das sind jetzt 4 Monate in denen ich kein Internet habe, mir wurde zwar ein LTE-Router angeboten, aber ich muss sehr viele Datenmengen jobbedingt versenden (CADs z.B.) und das geht nicht. Ich erwartet zwar nicht, dass innerhalb von wenigen Tagen umgestellt wird, aber 4 Monate finde ich etwas heftig.
Besteht bei sowas dann nicht ein außerordentlicher Kündigungsgrund, weil die Leistung nicht erbracht werden kann?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
IdN