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Wenn ich mich nicht ganz täusche, konnte man sich zumindest früher mit Telekom Einwahldaten auch von einem anderen Telekom-DSL Anschluss einwählen.
Versuchsweise einfach mal deinen Router in die neue Wohnung mitnehmen und schauen, ob er sich verbindet?!
Angenommen, Geld spielt keine Rolex, dann könnte ich kurz vor dem Auszug einen 2 Jahresvertrag bei der Telekom machen und in der neuen Wohnung auf Kabel umsteigen, ohne den alten Vertrag zu kündigen.
Der Nachmieter hätte dann 2 Jahre lang kein Recht auf die Leitung? Ich kann ich mir nicht vorstellen, dass es sowas wirklich gibt bzw. rechtens ist. Das muss doch zu lösen sein, auch wenn der Vormieter unbekannt ist, der kann doch nicht recht auf die Leitung bzw. Leitungsmiete haben wenn er da nicht mehr wohnt und die Letung gar nicht nutzen kann.
nomadische Nutzung geht nicht mehr. Aber guter Denkansatz, denn man könnte natürlich testen, falls der Vormieter auch bei der Telekom ist, ob man ohne Zugangsdaten über den Tarif des Vomieters online kommt.
Evtl. kann man hier auch eine Absprache mit dem Vormieter treffen dass man die Zugangsdaten bekommt, dafür auf Schadenersatzansprüche verzichtet.
Dürfte aber recht unwahrscheinlich sein, dass der Vormieter komplett unbekannt ist. Zum einen sollte doch der Vermieter wissen, wer da vorher gewohnt hat und der Internetanbieter hat ja auch keinen Vertrag mit einem Unbekannten für einen Anschluss an der betroffenen Adresse. Also kann im Zweifelsfall entweder der Vermieter oder eben der entsprechenden Anschlussanbieter den Vormieter anschreiben und um eine Klärung bitten.
Wegen Datenschutz wird mir Vormieter nicht genannt...
Update in dieser Minute: Auftrag wurde storniert und Techniker kommt schon am 20.12. War wohl ein Fehler im System...
Vielen Dank aber für eure Antworten! Rechtstreit hätte ich sicherlich nicht angefangen wegen sowas, aber ggf. hätte es ja was eindeutiges gegeben hinsichtlich Kündigungsrecht.
Was ja an und für sich auch richtig ist. Dann wäre es aber eben Aufgabe deines Vermieters, den Vormieter entsprechend zu kontaktieren und das Problem aufzulösen.
Es gibt auch die Möglichkeit eine 2te Leitung zu legen,
wurde z.b. bei mir damals gemacht, als die alte Leitung
noch vom Vormieter belegt war. Das muss aber vom
Vermieter erlaubt werden, er wird aber zustimmen wenn,
es keine andere Möglichkeit gibt. Ich z.b. könnte auf
die weise auf 2 Leitungen zugreifen, wenn die 2te im Keller
aktiviert wäre.