Sonderkündigung Umzug

Murphy411

Cadet 2nd Year
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Hallo,
ich finde nur was zum Thema Sonderkündigungsrecht beim Umzug nur, dass es möglich ist, wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht erreicht wird. Zählt ausschließlich die Bandbreite oder auch, wenn man aktuell einen Glasfaseranschluss hat und dieser dann nicht mehr verfügbar ist (also nur noch DSL)?

Vielen Dank für eure Antworten
 
Wenn Glasfaser am neuen Wohnort nicht anliegt wird die Leistung doch nicht erreicht bzw. erbracht? Sollte also zählen.

Genauso wäre es bei DSL wenn Du eine 100k Leitung hast am neuen Wohnort aber nur 50k maximal möglich sind. Da wird die Leistung des Vertrages ja auch nicht erreicht und damit die Sonderkündigung möglich.
 
Ja weiß nicht ob das als Leistung zählt. An beiden Wohnorten sind 250 mb möglich.
Aber ich muss halt von Glasfaser auf DSL wechseln
 
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Welche Leistung ist aktuell vorhanden/vereinbart und welche wird an dem neuen Wohnort geboten?

Cu
redjack
 
Guten Abend zusammen!

Ein Technikwechsel ist tatsächlich auch Grundlage für ein Sonderkündigungsrecht, da der bestehende Vertrag nicht in der gleichen technischen Form übernommen werden kann. Kund*innen können dann umziehen und in einen Vertrag mit neuer Mindestvertragslaufzeit wechseln oder das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Bei Bedarf unterstützen wir gerne über das verlinkte Kontaktformular

Frohe Festtage euch!

Viele Grüße

Natalie
 
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Telekom hilft schrieb:
Ein Technikwechsel ist tatsächlich auch Grundlage für ein Sonderkündigungsrecht, da der bestehende Vertrag nicht in der gleichen technischen Form übernommen werden kann
Dazu sei erwähnt, dass das aber noch sehr neu ist.
Bis vor kurzem war MagentaZuhause L 100er VDSL und 100er Glasfaser.

Siehe auch meine Vorbestellung auf Glasfaser 150, der bei uns leider mit g.fast realisiert wird. Da wurde mir kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
 
@h00bi Die Sachverhalte unterschieden sich ein wenig. Die gesetzliche Sonderkündigung im Rahmen des Umzuges bezieht sich auf die technische Verfügbarkeit des alten Produktes am neuen Standort. Wenn ich, beispielsweise einen Vertrag mit Kupfer im Bestand habe und einen Produktwechsel auf Glasfaser beauftragte, ist dies etwas Anderes. Wenn es möglich ist, ziehen wir immer FTTH vor. Hier gilt die Widerrufsfrist.

Viele Grüße

Natalie
 
Hallo @h00bi,

ja, in dem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wenn am neuen Standort die bisherige Leistung nicht 1:1 bereitgestellt werden kann, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt, wenn die Telekom die Leistung am neuen Standort nicht anbietet oder nur eine geringere Geschwindigkeit verfügbar ist.

Viele Grüße
Melanie
 
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