Sonderkündigungsrecht bei preiserhöhung von Abo

jan4321

Lt. Commander
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Juli 2007
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Hi,
ich hab schon seit 3/4 Jahren ein Abo der Zeitung "Die Zeit" bei der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG. Im Gegensatz zu vielen anderen habe ich mit denen keinen negativen Erfahrungen gemacht.
Nun ist die wohl 20 Cent pro Ausgabe teurer geworden, was ich allerdings erst bemerkt hatte, als die Rechnung von PVZ bei mir eingegangen ist.
Ich natürlich gleich mit der hotline gesprochen, die meinen das währen verlagsgebundene Preiserhöhen, auf die PVZ keinen Einfluss hat.
Soweit so gut, dass ich das auch mal erfahre -.-, nun wolte mir die Dame am Telefon allerdings weiß machen, das ich bei so was KEIN Sonderkündigungsrecht hätte.

Stimmt das? Ok PVZ kann für die Erhöhung nichts, aber da ich nun ein Ipad habe, wollte ich sowieso kündigen und auf die Digitale Ausgabe umsteigen, was natürlich um einiges günstiger ist.

2. Frage: Wenn ich doch eins habe, muss ich trotzdem den höheren Preis der Aktuellen Rechnung zahlen, oder?
 
Edit Korrektur: ja du hast ein Sonderkündigungsrecht.
 
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Ich hab damals nur einen Wisch bekommen, das die zeit ab dann Liefern und der normale Blabla Mist. Auf pvz.de gibt es auch keine und nach dem was ich gelesen habe, kann ich nichts zur ketniss nehmen, was ich nie gesehen habe^^
Ich werde mal ein Einschreiben fertig machen, indem ich mit sofortiger Wirkung kündige, mal sehn was draus wird
 
Wenn es keine AGB gibt, dann sind auch keine Vertragsbestandteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe auch die Zeit, die ist IMO jederzeit kündbar, wenn man direkt beim Verlag aboniert hat.
Bei Preisänderungen hat man aber immer ein Sonderkündigungsrecht, Preiserhöhungen in AGB sind nicht vorab ankündbar, weil es für den Kunden dann keine Sicherheit gibt, sonst könnte jeder Vertrag nach kurzer Zeit im Preis erhöht werden ohne Kündigung durch den Kunden. Das ist wohl kaum gewollt.

Xyn schrieb:
...Also kannst du der Änderung widersprechen ..

Man kann IMO ohne Widerspruch kündigung, weil der Vertrag einseitig geändert wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Absolut richtig, man hat ein Kündigungsrecht. Mein Fehler, korrigiere ich mal.
 
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