News Sony veröffentlicht Programm zum Flashen von ROMs

Der Landvogt schrieb:
Zudem musst du nach 6 Monaten nachweisen, dass das Gerät bereits bei Auslieferung einen Defekt hatte. Das ist im Prinzip unmöglich. Der Hersteller sitzt am längeren Hebel und du bist auf seine "Kulanz" angewiesen. In der Praxis geht es nicht um das juristische oder "moralische" Recht.

Du verwechselst hier aber Garantie mit Gewährleistung. Bei der Gewährleistung ist es so, dass du nach 6 Monaten den Defekt beweisen musst. Die Garantie vom Hersteller ist freiwillig. Daher kann der Hersteller auch die Regeln für diese freiwillige Leistung vorschreiben!
 

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