Spiegel an Spiegel Unfall in der Probezeit

aid0nex

Commander Pro
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Guten Morgen,

ich bin gestern mit einer etwas älteren Frau in einer engen Kurve auf einer Landstraße wo 100 Km/h erlaubt sind Spiegel an Spiegel aneinander gekommen. Während mein Spiegel nur minimalste Kratzer hat, ist ihrer gesprungen. Das Glas ist also kaputt und das Plastik drum herum ist gebrochen. Dabei ist ihr Auto btw "nur" ein uralter Golf 3. Da Sie auf die Polizei bestanden hat, kamen diese also nach ca 45 Minuten raus. Für die Polizei war sofort klar: Frau hat angerufen, ich bin erst 18 Jahre alt (Führerschein seit 14 Monaten, damals mit 17 sofort gemacht) und daher noch "unerfahren" - da konnte ich gar nicht mehr viel sagen, mir wurde nicht zugehört, ich soll die volle Schuld tragen weil ich zu weit mittig gefahren bin. Die Sache war für die Polizei sofort klar und eindeutig. Da konnte ich gar nicht meine Version der Geschichte erzählen, meiner Meinung nach tragen beide Seiten schuld. Hätte ich weiter rechts fahren können? Ja! Hätte sie anders reagieren können und ebenfalls langsamer und weiter rechts fahren können? Definitiv Ja! Ich war übrigens nur bei ca 55-60 Km/h, die Frau hat ähnliche Angaben gemacht (kann ich schlecht einschätzen wie schnell sie war).

Jetzt muss ich erstens versicherungsmäßig ihren Spiegel bezahlen, zweitens Strafe zahlen wegen Ordnungswidrigkeit dass ich nicht ordnungsgemäß gefahren bin und drittens Strafe zahlen wegen Ordnungswidrigkeit weil ich nur eine Kopie des Fahrzeugscheins dabei hatte. Mit welchen Kosten genau habe ich ca zu rechnen? Oder mit welcher Strafe? Bin ja eben noch in der Probezeit. Der Polizist meinte ganz am Ende nochmal total asozial "joa, das wird teuer. Und dann schauen wir noch mal was wir genau da noch mit der Probezeit machen können -zwinker-". "Arschloch" - habe ich mir nur gedacht, aber natürlich nicht gesagt. Mein Auftreten war freundlich und zuvorkommend, ich bin sachlich und ruhig geblieben. Vielleicht sogar etwas zu ruhig. Ich kann jetzt nicht wochenlang in Ungewissheit leben und auf Post warten... Achja und, glaubt ihr dass die Versicherung die Spiegelkosten übernimmt?

MfG
 
Erstmal Luft holen und durchatmen.

Dann kommt es jetzt schonmal drauf an, was du gegenüber den Polizisten gesagt hast und ob du etwas unterschrieben hast. Normalerweise macht man, wenn der Gegner so drauf ist, erst einmal gar nichts außer die Versicherungsdaten austauschen.
Zu allem anderen Dingen keinerlei Aussage. Im Zweifelsfall regelt man das dann über einen Anwalt, wenn es sich persönlich lohnt (Punkte, Geld, Fahrverbote in etwa).

Die Versicherungen klären das ja untereinander bzw muss man dann auch sich gegen deren Entscheidung wehren. Auch hier kann eine Anwalt ggfs. von Vorteil sein. Ist aber auch die Frage, was es kostet einen Spiegel bei dem Fahrzeug zu ersetzen. Die Versicherung lässt dir ja auch die Wahl, ob du den Schaden selber tragen willst ohne dann hochgestuft zu werden.
 
Hi, nachdem die Schuldfrage geklärt wird, wird zunächst mal deine Haftpflicht den Schaden beim Unfallgegner zahlen müssen. Ob dann die Versicherung versucht, sich das wieder von dir zu holen, ist 'ne andere Frage, ich schätze aber eher nicht.
Das Nichtdabeihaben des Führerscheins gibt ein Ordnungsgeld von 10€. Wundert mich fast, dass er das nicht sofort eingezogen hat.
Die größten Kosten, die auf dich zukommen könnten, wären die für eine evtl. Nachschulung.
Ich würde auf jeden Fall sämtlichen Anschuldigungen widerspprechen. Du hast doch vor dem Polizisten hoffentlich nicht die Schuld an dem Unfall eingeräumt?
 
Ich habe einfach nur versucht es so zu erklären wie ich es hier auch geschrieben habe, auch wenn die Polizei sich dafür recht wenig interessiert hat. Unterschrieben habe ich rein gar nix. Ich melde mich mal bei meiner Versicherung und bin gespannt was dann kommt.

Meinen Führerschein hatte ich dabei, aber nur eine Kopie des Fahrzeugscheins. Eine Nachschulung wäre der absolute Horror für mich. Ich habe keine Schuld vor der Polizei eingeräumt, aber eine Teilschuld, die andere Teilschuld eben ihr womit sie überhaupt gar nicht einverstanden war.
 
In der Probezeit wird man üblicherweise zu einer Nachschulung gebeten. Vor 20 Jahres kostete es mich 300 Mark. Hab einem Mittachziger der kaum noch gucken konnte die Vorfahrt genommen. Gut sein Auto war grau, es war frühmorgentlich dunkel und der hatte im Gegensatz zum restlichen Verkehr kein Licht hat und hat statt zu Bremsen versucht, mich rechtsseitig zu überholen so das es wir dann nebeneinander kollidiert sind. Spielte keine Rolle. Wenn ich da nun richtig informiert bin, darf die Polizei vor Ort die Schuldfrage nicht festlegen, dafür sind Richter zuständig. Also hast du hoffentlich weder etwas unterschrieben noch eingestanden. Letztendlich ist es Aussage gegen Aussage und solang du auf deiner Seite geblieben bist, würde ich darauf bestehen unschuldig zu sein. Im Endeffekt müsste dann im Streitfall jeder seinen eigenen Schaden tragen wenn kein Schuldiger ausgemacht werden kann,und ohne erwiesene Schuld bleibt dir die Nachschulung hoffentlich erspart denn die wird aktuell deutlich teurer sein als zu meinen Zeiten
. Also weise im kommenden Anhörungsbogen die Schuld von dir, das ist dein gutes Recht, niemand muss sich selbst belasten, auch nicht in Teilen
 
gammelkeule schrieb:
Jetzt muss ich erstens versicherungsmäßig ihren Spiegel bezahlen
Das wird sich noch herausstellen. Du könntest nämlich auch noch den Schaden (Kratzer) an deinem Außenspiegel bei der Versicherung geltend machen. Per se steht jedem Unfallbeteiligten zu, dass das Fahrzeug in den Zustand vor dem Unfall wieder gebracht wird und das alles sogar in einer Vertragswerkstatt.

zweitens Strafe zahlen wegen Ordnungswidrigkeit dass ich nicht ordnungsgemäß gefahren bin
Das ist keine Strafe (in Form eines Bußgelds), sondern eine Verwarnung i.H.v. 35€. Wenn die Polizei dir so eine Verwarnung angeboten hat, gibt es auch keine Konsequenzen für dich in Form einer Probezeitverlängerung oder Nachschulung.

Aber die Verwarnung ist kein Schuldeingeständnis. Die Dame bekommt den nämlich auch.

und drittens Strafe zahlen wegen Ordnungswidrigkeit weil ich nur eine Kopie des Fahrzeugscheins dabei hatte.
Das macht, wie oben schon gesagt, 10€.

Der Polizist meinte ganz am Ende nochmal total asozial "joa, das wird teuer.
Das war eher Sarkasmus. Die werden sich eher geärgert haben, wegen einem solchen Bagatellunfall extra rausgerufen worden zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn du keine Aussage etc unterschrieben hast, gut.

Melde einfach den Unfallhergang deiner Versicherung.

Ich denke letztendlich wird es auf Teilschuld hinaus laufen (jeder zahlt seinen Schaden selbst) da es wohl schwer nachweisbar sein wird, wer denn jetzt zu weit in der Mitter der Fahrbahn gefahren ist.
 
Schaden Deiner Versicherung melden ist klar ;-)

Nach Möglichkeit diesen kleinen Schaden selbst tragen macht auf jeden Fall Sinn.

MfG
 
Old Knitterhemd schrieb:
Einer von beiden muss ja seine Spur verlassen haben.

Beide?
Nicht möglich.

Quatsch! Warum soll das nicht möglich sein? Es gibt doch in der Mitte kein Betonzaun!! :evillol:

Und zur Polizei: Da diese nur den Sachtatbestand aufnehmen kann - also Spuren am Ort, Zeugen etc. - und während des "Unfalls" nicht dabei war, können die gar nix sagen. Erst recht können sie nicht spontan vor Ort festlegen, wer Schuld hat. Blöderweise vergessen das viele Beamte ganz schnell. :( Tipp: Nie was sagen und nie vor Ort was unterschreiben oder zahlen!!!

Wie hier schon gesagt: Versicherung melden und wahrheitsgemäße Angaben machen. Denn eines ist laut Gesetz immer noch unverändert: Wer anderen eine Schadenverursachung vorwirft, muss dies glaubhaft beweisen/belegen.

Am Ende wird es dann eine Quotelung geben, bei der jeder Fahrer einen Prozentsatz X an Schuld trägt. Deine Versicherung wird das natürlich bezahlen und Dir die Chance geben das (mindestens) innerhalb 6 Monate zu erstatten. Du kaufst den Schaden damit zurück und wirst nicht schlechter gestuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Blackland schrieb:
Wie hier schon gesagt: Versicherung melden und wahrheitsgemäße Angaben machen. Denn eines ist laut Gesetz immer noch unverändert: Wer anderen eine Schadenverursachung vorwirft, muss dies glaubhaft beweisen/belegen.

Falsch!

Im Bereich des KFZ gilt nicht der Grundsatz der Verschuldens,- sondern der Gefährdungshaftung (übrigens genau so bei Tierhaltung und Eigentum). Der Eigentümer des PKWs haftet rein aus dem Besitz der Sache.
 
Eisbrecher99 schrieb:
Per se steht jedem Unfallbeteiligten zu, dass das Fahrzeug in den Zustand vor dem Unfall wieder gebracht wird und das alles sogar in einer Vertragswerkstatt.

Nur wenn das Fahrzeug jünger als drei Jahre ist oder wenn die Wartung durchgängig(Nachweis!) in einer markengebundenen Fachwerkstatt durchgeführt worden ist. Dürfte bei einem 3er Golf schwierig werden
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ja nicht mein 3er Golf sondern der meines Gegenübers und ich kann ja nix dafür wenn die so einen alten Wagen hat.

Ich melde mich einfach bei meiner Versicherung und werde wahrheitsgemäße Angaben machen und dann schauen was mal passiert und auf mich zukommt, auch von der Polizei her. Bis dahin kann ich ja sowieso nicht wirklich was machen.
 
solche Spiegelgeschichten gehen seit es keine Bremsspruren mehr zu sichten gibt immer 50/50 aus, und da hat man mit dem 3er golf nur nen hunderter an der Backe - der beheizte und verstellbare moderne Spiegel kostet da gerne mal das dreifache :P

wer holt für so nen scheiß denn die Polizei ? oder hast du wirklich z.b. die kurve so geschnitten das du schuld warst?
 
Die Polizei stellt doch vor Ort sowieso keine Schuld fest? Die nimmt doch nur auf wer gesagt hat. Das kommt dann ggf. vor Gericht.


So kenn ich das zumindest.

Zerr die alte Frau am besten vor Gericht, da wird dann schon entscheiden wer Schuld hat. Und zeig Sie zur Sicherheit noch an. Lieber auf Nr. Sciher gehen.


Polizei wegen so einem "VU" und noch ohne Personenschaden zu holen ist ein Witz. Daten austasuchen und die Versicherung regelt das das mit der anderen.
 
aso ist gar nicht dein auto?

Na dann müsste der Besitzer das seiner KFZ Verischerung melden oder?

Rest bleibt aber gleich, der Eigentümerversicherung melden, Schadenhergang darlegen etc.
 
Nein, mein gegenüber ist einen Golf 3 gefahren, ich einen Skoda Octavia 2.

Anzeigen? Vor Gericht zerren? Oh Gott nein, ich möchte eigentlich so wenig Stress wie möglich damit haben. Das tue ich mir da garantiert nicht an.

Sie holt dafür die Polizei, weil sie meint dass ich die Kurve so extrem geschnitten habe. Meiner Meinung nach habe ich das nicht. Ich fahre, wegen der G-Kräfte in Kurven, besonders auf Landstraßen des öfteren mal mittiger. Aber dabei achte ich immer auf den Gegenverkehr. Ich habe definitiv nicht so die Kurve geschnitten, dass ein Unfall unabdingbar gewesen wäre.

Ja, die Polizei wollte genau deswegen ja auch nicht rausrücken und hat sich 45 Minuten Zeit gelassen - weil sie das selber unnötig fanden dafür die Polizei zu rufen. Aber die Frau wollte es so, weil ich mit ihrer Version dass ich die alleinige Schuld trage nicht ganz einverstanden war.
 
aso... falsch verstanden beim lesen ;)
 
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