S
strempe
Gast
Ist es immer noch so, dass die Polizei den, in ihren Augen, Unfallverursacher links auf dem Unfallberichtsbogen einträgt? Das ist zwar nicht Rechtsverbindlich aber sieht doof aus.
Weiterhin würde ich nicht mehr freundlich in der Sache sein. Was du "hättest tun" können darfst du gerne für dich behalten und das würde ich auch keinem auf die Nase binden.
Jedoch würde ich offensiv darauf bestehen, das die "ältere Dame" nicht nur gegen das Rechtsfahrgebot (§2 Absatz 2 [STVO])verstoßen hat sondern (höchstwahrscheinlich) sogar ihre Fahrbahn verlassen hat/haben muss. Ob du dich dazu hinleiten lassen willst hypothetisch einen erfolglosen Ausweichversuch unternommen zu haben ist und bleibt nur ein (teures) Gedankenspiel...
Weiterhin würde ich nicht mehr freundlich in der Sache sein. Was du "hättest tun" können darfst du gerne für dich behalten und das würde ich auch keinem auf die Nase binden.
Jedoch würde ich offensiv darauf bestehen, das die "ältere Dame" nicht nur gegen das Rechtsfahrgebot (§2 Absatz 2 [STVO])verstoßen hat sondern (höchstwahrscheinlich) sogar ihre Fahrbahn verlassen hat/haben muss. Ob du dich dazu hinleiten lassen willst hypothetisch einen erfolglosen Ausweichversuch unternommen zu haben ist und bleibt nur ein (teures) Gedankenspiel...