Steuererklärung für verwitwete Beamtengattin erforderlich?

Chrissi1967

Ensign
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Hallo Ihr Lieben,

benötige mal Euer Schwarmwissen bei einem Problem mit der Steuereklärung.

Im Februar 2022 ist mein Papa verstorben. War viele Jahre Beamter.
Meine Mama bezieht seit dem die Witwenrente.
Im Jahr 2023 hat sie eine Lohnsteuerbescheingung bekommen für 2022 mit abgeführter Lohnsteuer.
Dafür wurde auch eine Steuererklärung für das Jahr 2023 abgeben.

Dieses Jahr erhält sie die Lohnsteuerbescheinigung ohne abgeführte Lohnsteuer für das Jahr 2023.

Muss sie nun eine Steuererklärung für 2023 abgeben , oder ist das jetzt hinfällig?

Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Liebe Grüße
Chrissi
 
Hallo,

Eine Steuererklärung hast du bestimmt für das Jahr 2022 abgegeben, nicht für 2023.

Ob deine Mama im Jahr 2023 steuerpflichtig ist, wird dir niemand beantworten können, ohne die Einnahmesituation zu kennen.
Der Grundfreibetrag für Rentner beträgt für das Jahr 2023 - 10908 Euro (für Ledige). Ein Rentner ist verpflichtet, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Freibetrag übersteigt, eine Steuererklärung abzugeben.

Mfg
 
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ja klar, Du hast natürlich recht, die Steuererklärung hatte ich für für 2022 abgegeben.....

Danke für Deine Hinweise, dann werde ich mich mal daran begeben.
 
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Chrissi1967 schrieb:
Muss sie nun eine Steuererklärung für 2023 abgeben , oder ist das jetzt hinfällig?
Da sie 2022 noch verheiratet war und damit vermutlich auch gemeinsam veranlagt war, muss auch für das Folgejahr eine Steuererklärung gemacht werden.

Für 2024 muss dann (zumindest aufgrund der Ehe) keine mehr gemacht werden.

Daher kommt auch der falsche Mythos "wenn man einmal eine gemacht hat muss man immer".
Man muss eben nur 1x im Folgejahr, nachdem die Verpflichtung zur Abgabe geendet hat.
 
Du kannst davon ausgehen, daß eine Witwenpension so hoch ist, daß auf jeden Fall eine Steuerpflicht anfällt. Aber ich habe Zweifel ob das jemals aktiv verfolgt wird
 
Micha- schrieb:
Zweifel ob das jemals aktiv verfolgt wird
Im Ernst? Also das Finanzamt lässt kein Geld liegen. Und die fordern auch von Erben nach 5 Jahren Rückwirkend eine Steuererklärung zu machen. Also am besten einfach machen und man erspart sich Rennerei und ärger.
 
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