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Telefonkabel Störanfälligkeit Vectoring 17a (VDSL 100) vs Supervectoring 35b (VDSL 250)
- Ersteller G00fY
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- 3.904
Ich wäre eigentlich mit 250 MBit/s schon zufrieden. Dafür sollte die 7583 ja auch reichen. Wie gesagt, hätte nur gerne die neuere Technik im Haus.
Ich schaue mal wie ichs anstelle. Werde ohnehin nochmal mit NetCologne Kontakt aufnehmen. Notfalls miete ich die 7582 und wechsle diese sobald AVM zB mit einer 7690 AX inkl. G.Fast um die Ecke kommt.
Ich schaue mal wie ichs anstelle. Werde ohnehin nochmal mit NetCologne Kontakt aufnehmen. Notfalls miete ich die 7582 und wechsle diese sobald AVM zB mit einer 7690 AX inkl. G.Fast um die Ecke kommt.
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IICARUS
Gast
Gibt es bei dir von der NetCologne noch kein Kabel? Kannst ja per Webseite deine Adresse prüfen.
https://www.netcologne.de/privatkunden/verfuegbarkeit/
https://www.netcologne.de/privatkunden/verfuegbarkeit/
steffen2891
Ensign
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- März 2020
- Beiträge
- 189
Ich konnte mit Euren Tipps und den Einstellungen an der Fritz!Box bisher Stabilität erreichen und habe seither keine Probleme mehr bemerkt. Vielen Dank nochmal. !
W
Wechsler
Gast
G00fY schrieb:Konkret steht ein Vertragswechsel an. Es soll von derzeit DSL 16Mbit/s auf einen Vertrag mit 100Mbit/s oder 250Mbit/s umgestellt werden. [...] Bedeutet dies nicht automatisch eine potentiell höhere Störanfälligkeit? [...] Erfahrungsberichte oder technische Fakten?
Ja, ich hatte jahrelang einen 16-Mbit/s-ADSL2+-Anschluß auf einer fast 2 km langen TAL, später einen 50-Mbit/s-VDSL2-Anschluß (ohne Vectoring) aus dem Hvt. Beides lief viele Jahre lang ohne jegliche Störungen und Unterbrechungen an Infineon-Technik mit einem Broadcom- und später Infineon-Modem. Nach einem kurzen Versuch mit 200/8-Mbit/s-HFC-Kabel (ständige Störungen) bin ich wieder zu Hvt-VDSL2 zurückgekehrt.
Es gab keine Probleme mit SISO-Powerline, was ich seinerzeit selbst eingesetzt habe und für Vectoring dann durch eine aufwendige WLAN-Bridge ersetzen mußte.
Bei Vectoring mit 100 Mbit/s und 250 Mbit/s (Broadcom-MSAN mit Broadcom-Modem) gab es regelmäßig Eingriffe durch DLM, also künstliche Resyncs und Upstream-Drosseln von bis zu 25 % unter dem gebuchten Tarif. Mit Blick darauf würde ich heute maximal 50 Mbit/s über DSL buchen, da wäre dann genug "Luft" drin.
Allerdings brauche ich diese Raten zu den aufgerufenen Preisen gar nicht mehr und bekomme 50/25 Mbit/s (down/up) und mehr inzwischen auch über Mobilfunk. Also habe ich gar keinen Festnetzanschluß mehr. Mobilfunk läuft bei mir wie seinerzeit VDSL2 aus dem Hvt völlig störungsfrei. Die BTS is auch dichter dran als das MFG.
I
IICARUS
Gast
Kann aber bei jedem anders ausfallen.
Habe einen ähnlichen Weg hinter mir.
Habe einen ähnlichen Weg hinter mir.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Wechsler
Gast
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß die DSL-Anschlüsse, die ohne jeglichen Störungen liefen, keine Telekom-Technik waren, sondern u. a. von Vodafone, Hansenet und Telefonica. Der Drossel-Ärger fing eigentlich erst an, als es (zwangsweise) zum Vectoring-Resale auf Telekom-Technik ging.
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@bender_ Weißt du ob bei dieser Lösung mit hinter-geschalteter Fritzbox noch analog-Telefone an der Fritzbox funktionieren? Oder geht dies nur wenn die Box auch als Modem agiert?bender_ schrieb:Wenn Du frei sein willst, Vigor 166 + Router deiner Wahl: https://geizhals.de/draytek-vigor166-v166-a-a2272803.html
bender_
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Werden funktionieren.G00fY schrieb:ob bei dieser Lösung mit hinter-geschalteter Fritzbox noch analog-Telefone an der Fritzbox funktionieren?
Eine Fritzbox kann sogar Analogtelefonadapter spielen, wenn sie nur als simpler IP Client konfiguriert ist. Dafür benötigt man nur einen Internetzugang und die SIP Zugangsdaten. Wie dieser Internetzugang zustande kommt, ist dem SIP Client der Fritze egal.
Aber auch hier gilt: Die Einrichtung ist nicht so trivial, wie wenn Du die beigestellte 7583 nimmst.
Ohne es wirklich zu wissen, würde ich vermuten, dass für FTTB Anschlüsse dieser Netzplan gilt:
Zuletzt bearbeitet:
Unabhängig von der Zugangstechnik solltest du dir dann Gedanken um einen Zweitweg machen. Auch G.Fast oder Glasfaser kann mal ausfallen.G00fY schrieb:Verkopft bin ich im übrigen auch in erster Linie weil der Anschluss beruflich benötigt wird und ich aus Erfahrung weiß wie aufwändig eine Reklamation bei Internetprovidern ablaufen kann.
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Bin aktuell Angestellter. Notfalls geht aber natürlich immer noch Hotspot.
Mir gings auch weniger um 100% Ausfallsicherheit (kann ja theoretisch wartungsbedingt immer mal Zwischenfälle geben) sondern eher um generelle Verbindungsprobleme, Packet-Loss, Disconnects usw.
Mir gings auch weniger um 100% Ausfallsicherheit (kann ja theoretisch wartungsbedingt immer mal Zwischenfälle geben) sondern eher um generelle Verbindungsprobleme, Packet-Loss, Disconnects usw.
Ist im Home Office wirklich der Arbeitgeber dafür zuständig? Die Zeiten, als es einen privaten und einen geschäftlichen Festnetzanschluss gab sind doch eigentlich lange vorbei.bender_ schrieb:Wohl eher der Arbeitgeber, wenn @G00fY nicht gerade selbständig ist...
bender_
Banned
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Der Arbeitgeber ist zuerst mal verantwortlich dem Angestellten alle Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die er für die Ausübung seiner vertraglich vereinbarten Tätigkeit benötigt.rezzler schrieb:Ist im Home Office wirklich der Arbeitgeber dafür zuständig?
Ich bezweifle zwar, dass @G00fY wirklich einen wie von ihm beschriebenen Internetanschluss benötigt, da er sehr wahrscheinlich die eigene "Wichtigkeit" etwas überschätzt, wenn dem aber so wäre, gilt nach allgemeiner Rechtsauffassung:
Quelle: https://korten-ag.de/blogs/arbeitsmittel-arbeitgeber/Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für Arbeitsmittel verantwortlich
Grundlegend sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die für die auszuübende Tätigkeit notwendigen Betriebsmittel bereitzustellen. Dieser Grundsatz lässt sich insbesondere aus § 618 BGB herleiten. Gemeint sind solche Mittel, die zur Verrichtung der Arbeit wesentlich sind und nicht als gewöhnlich gelten. Der Beruf eines angestellten Rechtsanwaltes / einer angestellten Rechtsanwältin setzt zum Beispiel gewöhnlich voraus, dass „angemessene“ Arbeitskleidung getragen wird. Konkrete Vorgaben vom Arbeitgeber gibt es nicht. Die Arbeitskleidung kann der angestellte Jurist / die angestellte Juristin natürlich nicht vom Arbeitgeber verlangen. Dagegen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bereitstellung von Arbeitskleidung, für welche konkrete Vorgaben existieren, z. B. einheitliche Dienstbekleidung oder Arbeitsschutzkleidung. Während der „Corona-Zeit“ kommt mehrfach die Frage auf, ob der Arbeitgeber auch sämtliche Arbeitsmittel für das Homeoffice zur Verfügung stellen muss. Hierbei ist jedoch zu differenzieren: Ungeachtet der rechtlichen Bewertung, inwieweit der Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice anordnen darf, muss der Arbeitgeber entsprechende Betriebsmittel und Einrichtungen auch im Homeoffice bereitstellen, soweit der Input hierzu von diesem gesetzt wird. Wenn jedoch der Wunsch im Homeoffice zu arbeiten grundlegend vom Arbeitnehmer ausgesprochen wird, ist es möglich, dass der Arbeitgeber für die Bereitstellung von Betriebsmitteln im Homeoffice nicht verantwortlich ist, soweit er einen ausgestatteten Arbeitsplatz (z. B. in dem Betrieb) zur Verfügung stellt. So hatte bereits das Bundesarbeitsgericht argumentiert und die Forderung des Arbeitnehmers zurückgewiesen. Dennoch wird zu diesem Thema der jeweilige Einzelfall zu bewerten sein.
Als "gewöhnlich" würde ich die meistens mit 97% vertragliche zugesicherte Verfügbarkeit für private Internetanschlüsse ansehen.
Verbindungsabbrüche sind doch letztendlich nichts anderes als digitalisierte Pinkelpausen.
Totalausfälle ähnlich selten wie jene im Büroumfeld.
Einen BackUp Laptop wird @G00fY bestimmt auch nicht mit nach Hause bekommen...
Und wenns um bloße Erreichbarkeit geht, funktionieren Lösungen meist übers Mobilfunknetz und damit für Büro und Home Office gleichermaßen.
Ah ja, da haben wir ja prinzipiell eine sehr ähnliche Auffassung.bender_ schrieb:Als "gewöhnlich" würde ich die meistens mit 97% vertragliche zugesicherte Verfügbarkeit für private Internetanschlüsse ansehen.
Wenns nur ein kurzer Verbindungsabbruch ist geb ich dir recht. Wenn du mal einen ganzen Tag lang oder länger offline bist sieht die Sache halt anders aus.bender_ schrieb:Verbindungsabbrüche sind doch letztendlich nichts anderes als digitalisierte Pinkelpausen.
bender_
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Das kann dir im Büroumfeld genauso passieren - mit ziemlich sicher ähnlicher Wahrscheinlichkeit. Wo ist da der Unterschied?rezzler schrieb:Wenn du mal einen ganzen Tag lang oder länger offline bist sieht die Sache halt anders aus.
Im Büro kann man offline halt mit größerer Wahrscheinlichkeit weiterarbeiten, vermute ich. Und dürfte seine Anbindung selten über einen Privatkunden-Anschluss mit eher trägen Service-Reaktionszeiten laufen haben.bender_ schrieb:Das kann dir im Büroumfeld genauso passieren - mit ziemlich sicher ähnlicher Wahrscheinlichkeit. Wo ist da der Unterschied?
Pitt_G.
Admiral
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@G00fY der Paket Loss kann schon alleins im internen Netz bei Dir auftreten, wenn von Extern dem Internet zuviel geliefert wird. Sprich bekommst Du von einem Server im Netz 250 Mbit sollte der Client auch mit mindestens 500Mbit Brutto WLAN sich connected haben. Ansonsten kann es ja nach Buffer Grösse der Netzwerkkomponenten zu Paketverlusten im Netz kommen und der Server schickt dank TCP erneut, weil die Empfangsbestätigung ausbleibt.
bei UDP bleibt das Paket für immer verschollen.
Es wird zwar durch TCP in dem Moment kaschiert, schön ist das halt nicht.
bei UDP bleibt das Paket für immer verschollen.
Es wird zwar durch TCP in dem Moment kaschiert, schön ist das halt nicht.
Bei einem vorherigen Arbeitgeber gab es folgende Regelung für Homeoffice.
Kurzzeitige Unterbrechungen sind kein Problem, falls es jedoch zu Ausfällen kommt die nicht innerhalb weniger Minuten behoben sind muss der Arbeitnehmer sich umgehend um alternativen kümmern oder den Weg ins Büro antreten..
Kurzzeitige Unterbrechungen sind kein Problem, falls es jedoch zu Ausfällen kommt die nicht innerhalb weniger Minuten behoben sind muss der Arbeitnehmer sich umgehend um alternativen kümmern oder den Weg ins Büro antreten..
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