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Wechsler
Gast
bender_ schrieb:Der Arbeitgeber ist zuerst mal verantwortlich dem Angestellten alle Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die er für die Ausübung seiner vertraglich vereinbarten Tätigkeit benötigt.
Ich bezweifle zwar, dass @G00fY wirklich einen wie von ihm beschriebenen Internetanschluss benötigt, da er sehr wahrscheinlich die eigene "Wichtigkeit" etwas überschätzt, wenn dem aber so wäre, gilt nach allgemeiner Rechtsauffassung:
Quelle: https://korten-ag.de/blogs/arbeitsmittel-arbeitgeber/
Als "gewöhnlich" würde ich die meistens mit 97% vertragliche zugesicherte Verfügbarkeit für private Internetanschlüsse ansehen.
Als "gewöhnlich" würde ich einen Smartphone-Tarif mit der üblichen Datenmenge ansehen. Damit kann ein Arbeitnehmer problemlos seinen Berufsalltag bewältigen, egal ob er im Büro arbeitet oder auf der Baustelle.
Nur fürs "Home Office" steigen dann die Anforderungen.