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Stornierung nicht möglich da Sonderbestellung

domii666

Lieutenant
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Okt. 2009
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Hallo,

hab ein kleines Problem mit einem Händler. Und zwar hab ich am 12.08.2015 was bestellt, sofort Per Paypal bezahlt. Nach langem hin und her wäre heut anscheinend der Ankunftstermin der Ware(laut heutiger Mail).

In der Zwischenzeit habe ich aber wo anders bestellt und die Ware schon erhalten. Jetzt brauch ich natürlich Artikel aus Bestellung 1 nicht mehr.

Habe dann gestern angerufen, wollte per Telefon stornieren. Da wurde ich darauf verwiesen dass man nur per Mail stornieren kann, was ich dann direkt gemacht habe. Heute Morgen dann die Antwort das der Artikel eine Sonderbestellung war(war im Angebot und bei der Bestellung nirgends vermerkt).

Wie sollte ich hier weiter vorgehen?

Gruß Domi
 
Das ist zwar noch nicht ganz eindeutig, aber wenn es sich um Dichtmasse handelt oder um solche Bleche ist das natürlich keine Sonderbestellung.
Sollte der Warenwert 40 EUR nicht übersteigen, würde ich von der Rückabwicklung trotzdem absehen und das überschüssige Set selbst verkaufen.
 
AGB gelesen, ob er spezielle Auschlusskriterien hat? Selbst wenn ist die Frage ob diese AGB dann gültig wären.
Sonderfertigung / Herstellung nach Kundenwunsch ist sicherlich auuzuschließen, wenn es aber tatsächlich Standardartikel sind, würde ich nochmals mit dem Vermerk zurück schreiben. Wenn er meint zu liefern, nicht annehmen.

Aber wie immer sind wir Laien und keine Rechtsberater. Nur die können dir eine Rechtsauskunft geben.
 
Sonderanfertigungen ja, wie ich schrieb aber ist es auch tatsächlich eine? Das ist doch die Frage.
 
Hier steht doch nix.

Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
- zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen

- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
 
Keine Ahnung, wie PayPal sich anstellt. Notfalls musst du gerichtlichen Zwang versuchen. Dass kein Widerrufsrecht bestehen soll, kann ich hier nicht erkennen. Wenn du sicher bist, notfalls aufs Ganze zu gehen, verweigere die Annahme (dem Verkäufer dürften vier Euro Kosten entstehen, diese solltest du ersetzen; kannst aber auch darüber streiten, wenn du willst); ansonsten behalte die Ware lieber und verkauf sie, wie von Henn empfohlen, wenn das weitgehend ohne Verlust funktionieren könnte.
 
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