• ComputerBase erhält eine Provision für Käufe über eBay-Links.

Strittiger Betrag falsch bei Paypal, was nun?

Sephirothnova

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Hab bei Ebay ein Artikel gekauft. Der Artikel war nicht so, wie beschrieben und wollte dem Verkäufer das Angebot machen, dass er ein Teil des Kaufbetrags mir zurückzahlt und damit die Sache gutheißen.

Leider hat er sich nicht damit einverstanden gefühlt und wollte auch nicht, den Artikel zurücknehmen.

Habe bei Paypal ein Fall geöffnet und bedauerlicherweise als Strittiger Betrag erstmal die Summe angegeben, die ich zurück haben will. Nicht die Gesamtsumme.

Habe beim Fall dies auch nochmal erläutert, dass ich nun eigentlich den Gesamtbetrag haben möchte, da der Verkäufer sich nicht mit sich reden lässt und ich, wie Paypal mir gesagt hat, den Artikel an ihn zurückschickt habe.

Den Artikel hat er seit dem 18.12.

Jetzt, nach vielen herumtelefonieren bei Ebay und Paypal, habe ich von Paypal erfahren, dass ich wohl nur den strittigen Betrag, den ich angegeben habe, zurückerhalten werde und nicht den gesamten Kaufbetrag. Morgen wird wohl der Fall geschlossen wurde mir gesagt und dass ich nur den strittigen Betrag erhalten werde, den ich angegeben habe und man könnte das nicht mehr ändern und soll mit dem Fehler jetzt leben.

Bin da jetzt ein wenig verblüfft, dass das so abläuft. Klar, war das ein Fehler von mir. Aber so ein Fehler jetzt zu akzeptieren finde ich falsch.

Was wäre, wenn ich ein Artikel für mehrere Tausend € gekauft hätte und als Strittiger Betrag ich 0€ oder 0,01€ angegeben hätte, aus Versehen?

Wo ist da die Menschlichkeit und das logische Denken und Nachvollziehen? Mir ist es klar, dass es vom System her wohl nicht möglich ist, aber jedes System kann man umgehen, mit den nötigen Berechtigungen. Wie schon gesagt bei meinem Beispiel, muss es dafür eine Lösung geben und hoffe nicht, dass es heißt damit vor Gericht zu gehen.

Bin nun am Überlegen was ich machen soll, wenn ich nur den Teilbetrag zurückerhalten werde, was nicht mal 50% sind.

Kann mir Ebay da weiterhelfen?

Habe auch gelernt, dass ich da erstmal Ebay verständig hätte sollen. Habe leider an dem Tag versucht es bei beiden zu melden, Ebay und Paypal und leider habe ich bei Paypal es als erstes gemeldet, was mein erster Fehler war. Somit konnte ich es nicht mehr bei Ebay melden.

Sehr schönes Weihnachtsgeschenk, das ein Betrügerischer Verkäufer, der klare Mängel am Artikel verheimlicht hat und kein Einsehen hatte da irgendwas zu tun, außer mir zu drohen und mich als Betrüger darstellen zu wollen, jetzt seine Ware und über 150€ bekommen hat und ich für nichts jetzt über 100€ gezahlt habe außer, das ich inzwischen weiß, das man immer beim strittigen Betrag die größte Summe überhaupt angeben soll, weil man das nicht mehr selber ändern kann bzw. auf Anfrage auch nicht mehr ändern lassen kann, warum auch immer.

Da denkt man, da ist man abgesichert durch Paypal und man wird immer wieder doch eines Besseren belehrt...

Einen neuen Fall darf ich laut der Paypal Mitarbeiterin auch nicht mehr eröffnen, um den Restbetrag zurückzuverlangen.

Heute wurde der Fall endlich zu meinen Gunsten beendet und wie mir gesagt wurde, habe ich nur die 110€ bekommen.
Wäre echt super, wenn mir jemand da helfen kann, was ich nun machen kann, um auch meinen restlichen Betrag zurückzuerhalten.
 
Cooler rant, wenn es paypal direkt nicht kann wie soll dann jemand hier weiter wissen?
 
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ist halt alles automatisiert, da sind solche absprachen (nix halbes nix ganzes) das schlicht nicht vorgesehen

und dann kämpfst du gegen die maschine

gehört einfach zu den dinen die man bei Paypal nie machen darf. nicht per Freunde schicken. nicht den Fall einstellen. nicht den falschen Betrag angeben. etc
 
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Lohnt sich ja null für ein paar Euro, selbst wenn die Geschichte nach ein paar Stunden Zeiteinsatz erledigt sein sollte und du den Rest bekommst. Vermutlich wird es eh nur mit Anwalt vorwärts gehen und der Arbeitet nicht unbedingt umsonst.
 
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Da bleibt dir nur der zivilrechtliche Klageweg.

Aber wieso hast du bei PayPal überhaupt einen kleineren Betrag angegeben und dann den Artikel zurückgesendet, obwohl dies ja nicht in deinem Sinne sein konnte!
Wieso sollte man auch nicht auf den Gesamtbetrag pochen!?

Deine Handlungen sind halt überhaupt nicht konkludent in diesem Fall gewesen.
Sephirothnova schrieb:
Kann mir Ebay da weiterhelfen?
Eventuell könnten sie das- wieso nicht gleich ebay hinzugezogen? Es gibt ja sogar eine entsprechende Meldung von PayPal, dass man zunächst sich an eBay wenden soll.
Kann mir aber vorstellen, dass nun auch eBay einen weiteren Käuferschutzfall verweigert, da ja bereits einer von PayPal abgeschlossen worden ist.

Dies wäre dein erster Ansprechpartner gewesen.
Sephirothnova schrieb:
Habe beim Fall dies auch nochmal erläutert, dass ich nun eigentlich den Gesamtbetrag haben möchte, da der Verkäufer sich nicht mit sich reden lässt und ich, wie Paypal mir gesagt hat, den Artikel an ihn zurückschickt habe.
Und wenn PayPal dir gesagt hätte, dass du in die Elbe springen sollst, hättest du dies auch getan?
Wie gesagt, ich verstehe deine Handlungen überhaupt nicht.
Ergänzung ()

Fujiyama schrieb:
Vermutlich wird es eh nur mit Anwalt vorwärts gehen und der Arbeitet nicht unbedingt umsonst.
Für ein Mahnverfahren und auch für den nachfolgenden Zivilprozess benötigt nicht jeder einen Anwalt.
Aber dies selbst zu tun, ist selbst bei "klaren Fällen" relativ zeitaufwendig, besonders, da man auch eine gewisse Sorgfalt an den Tag legen muss.

D0m1n4t0r schrieb:
Verbraucherzentrale einschalten.
Was soll dies bewirken?
Bitte nicht so naive Postings.
 
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Verbraucherzentrale einschalten. Neuen Paypal Fall aufmachen und da reinschreiben dass du mit nem echten Menschen sprechen willst.
Ansonsten ginge noch, falls Paypal automatisch von deinem Bankkonto abbucht, die Abbuchung rückabzuwickeln. Dafür müsstest du zur Bank. Dein Paypal Konto ist danach allerdings weg.
 
D0m1n4t0r schrieb:
Neuen Paypal Fall aufmachen und da reinschreiben dass du mit nem echten Menschen sprechen willst.

Man kann keinen weiteren Fall aufmachen. Er hat bereits mit Menschen gesprochen.
Er hat Mist gebaut und nun sollen andere dafür haften?

Der Beitrag von @Pepsi.Cola hat es perfekt zusammengefasst.
 
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Bei eBay hast du doch Käuferschutz. Ich habe aktuell die gleiche Situation gehabt. Der Verkäufer wahr uneinsichtig und noch frech und dreist. Leider muss man nachdem man den Verkäufer kontaktiert hat 3 Tage warten bis man den Fall an eBay melden kann. Da in den 3 Tagen der Verkäufer weiterhin uneinsichtig wahr und mich sogar der mutwilligen Zerstörung und Rassismus beschuldigt hat, hat er den Fall an eBay gemeldet. Warum er das schon am zweiten Tag konnte... Keine Ahnung. Auf jeden Fall kam eBay auf mich zu und hat mit das mitgeteilt. Nach 2 weiteren Tagen teilte mir eBay mit, dass sie zu meinen Gunsten entschieden haben. Mir Retouren Labels geschickt und nach Rücksendung der Ware automatisch den gesamten Kaufpreis aus dem Angebot überwiesen ohne dass ich irgendwelche Summe angeben musste.

Ich verstehe überhaupt nicht wofür du diesen Zirkus mit Teilerstattung und PayPal veranstaltet hast und was eBay überhaupt mit dem strittigen Beitrag den du bei PayPal angegeben hast zu tun hat. Irgendwie passt hier alles von vorne bis hinten nicht.
Ergänzung ()

D0m1n4t0r schrieb:
Verbraucherzentrale einschalten. Neuen Paypal Fall aufmachen und da reinschreiben dass du mit nem echten Menschen sprechen willst.
Ansonsten ginge noch, falls Paypal automatisch von deinem Bankkonto abbucht, die Abbuchung rückabzuwickeln. Dafür müsstest du zur Bank. Dein Paypal Konto ist danach allerdings weg.
Toller Tipp.

1.Versuche mal ein neues PayPal Konto aufzumachen. Kriegst du nicht hin. Und da PayPal fast überall zum Einsatz kommt, beschränkt man sich selbst.

2. Wird dir PayPal nicht nur das Konto sperren, sondern auch erst Mahnung und dann ganz zügig ein Inkasso Büro auf dem Hals hetzen. Dann kommen ganz schnell ganz andere geforderte Summen. Dann ein gerichtliches Mahnverfahren und danach ein Vollstreckungsbescheid.
 
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talika schrieb:
Bei eBay hast du doch Käuferschutz.

Da er einen Fall bei PayPal gegen die eBay-Transaktion gemeldet hat kann er bei eBay direkt keinen Fall mehr melden und somit ist auch das Thema ebay-Käuferschutz beendet. Das war ja sein erster Fehler, wie er selber schon mitbekommen hat.

Lösung: Es als Lehrgeld verbuchen oder den Rechtsweg bestreiten. eBay und PayPal sind jetzt raus.
 
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Die wird nur ein zivilrechtliche Auseinandersetzung vor Gericht was bringen . Aber Geschiss für die Summe ?
 
cee_en schrieb:
Da er einen Fall bei PayPal gegen die eBay-Transaktion gemeldet hat kann er bei eBay direkt keinen Fall mehr melden und somit ist auch das Thema ebay-Käuferschutz beendet. Das war ja sein erster Fehler, wie er selber schon mitbekommen hat.

Lösung: Es als Lehrgeld verbuchen oder den Rechtsweg bestreiten. eBay und PayPal sind jetzt raus.

Warum sollten man überhaupt bei PayPal etwas gegen die eBay Transaktion melden? Die Transaktion war völlig legitim. Bei eBay meldest du einfach den Verkäufer. Das hat überhaupt nichts mit deiner Zahlungsweise zu tun. Du kannst völlig unabhängig von deiner Zahlungsweise ein Fall bei eBay eröffnen und eBay übernimmt die Erstattung.
 
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Du hast halt wirklich so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte.

Direkt zu versuchen das Geld via Bank oder Zahlungsdienstleister wie Paypal zurückzuholen ohne es überhaupt erstmal über die Platform zu probieren ist immer ne richtig blöde Idee, damit fängt man sich vielerorts schnell den Permaban ein.
Dabei warnt dich Paypal sogar noch vorher dich direkt an Ebay zu wenden, und Ebay selbst hat eine entsprechende Nachricht in ihren Abbuchungen bei Paypal, was du vor aufmachen eines Falles groß und breit vor den Latz geballert bekommst:
2025-01-10 01_46_00-Resolution Center – Mozilla Firefox.jpg

Das zu ignorieren ist schon speziell.

Dann auch noch beim Fall die falsche Summe angegeben obwohl der Prozess eigentlich sehr klar ist.
Und zu guter Letzt die Ware zurückgeschickt obwohl der Fall noch auf den falschen Betrag lief und nicht abgeschlossen war.

Ich würd's als Lehrgeld verbuchen. Nächstes mal erst nachdenken / nachlesen, dann handeln.
Für die Kleckersumme den zivilen Klageweg zu gehen ist's nicht wert.
 
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talika schrieb:
Du kannst völlig unabhängig von deiner Zahlungsweise ein Fall bei eBay eröffnen und eBay übernimmt die Erstattung.

Das stimmt, hat der Ersteller aber nicht gemacht und ist gleich zu PayPal.
Damit ist eBay laut ihren Bedingungen für den Käuferschutz raus:

1736473437868.png


1736473489909.png


Richtige Reihenfolge wäre also gewesen, sich erst an eBay zu wenden. Gibt es dort keine Klärung, dann wendet man sich an den Zahlungsanbieter (wie z.B. PayPal).
 
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Sephirothnova schrieb:
Wäre echt super, wenn mir jemand da helfen kann, was ich nun machen kann, um auch meinen restlichen Betrag zurückzuerhalten.

Ich formuliere das jetzt so neutral wie möglich:


Deine eigene Dummheit hat dich ein paar Euros gekostet.


Vielen Dank und ich wünsche Dir noch frohe Ostern, falls wir uns nicht vorher hören.

Das hier ist übrigens Computerbase.
 
Sephirothnova schrieb:
Jetzt, nach vielen herumtelefonieren bei Ebay und Paypal, habe ich von Paypal erfahren, dass ich wohl nur den strittigen Betrag, den ich angegeben habe, zurückerhalten werde und nicht den gesamten Kaufbetrag. Morgen wird wohl der Fall geschlossen wurde mir gesagt und dass ich nur den strittigen Betrag erhalten werde, den ich angegeben habe und man könnte das nicht mehr ändern und soll mit dem Fehler jetzt leben.
Jepp. Und was genau hast du hier erwartet oder was erwartest du?
Du hast deine Summe genannt, die du haben willst, hast du bekommen und damit ist das Thema erledigt.

Wenn du mehr willst, dann war das dein Fehler, aber das ist dein Problem, nicht das von Paypal.
Du kannst jetzt den Differenzbetrag auf zivilrechtlichem Weg holen, wenn du die Zeit hast. Ansonsten ists halt einfach Lehrgeld.
Wie du hier agiert hast, ist das, sry, komplett deine Schuld.

Sephirothnova schrieb:
Sehr schönes Weihnachtsgeschenk, das ein Betrügerischer Verkäufer, der klare Mängel am Artikel verheimlicht hat und kein Einsehen hatte da irgendwas zu tun, außer mir zu drohen und mich als Betrüger darstellen zu wollen
Das ist deine Sicht der Dinge. Wir kennen den Fall nicht und die Backstory ist auch vollkommen irrelevant

D0m1n4t0r schrieb:
Verbraucherzentrale einschalten.
Ernsthaft? Was sollen die da bitte tun? Der TE hat mit einem Verkäufer, wahrscheinlich privater sogar, ein Problem. Er fordert eine Summe X zurück, bekommt diese und jetzt will er eigentlich Summe Y, weil er alle Hinweise und Meldungen weggeklickt hat und sich absolut NULL damit auseinander gesetzt hat, was er hier eigentlich macht.
Tja, dumme Handlungen haben eben Konsequenzen. Sowas bringt man Kindern schon bei und manchmal müssen es auch Erwachsene lernen.
Aber in keinem Fall ist das hier ein Thema, dass man solche guten Einrichtungen wie Vereine der Verbraucherzentrale mit so einem Bullshit zu belasten.
 
Dumm gelaufen, Ärger runterschlucken und die Sache unter Lehrgeld verbuchen.
 
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wenn der TE heute vorbeischaut kriege er erstmal zwölf Breitseiten verpasst
und es wurde quasi jedesmal das gleiche gesagt.
Nein, sein Vorgehen war nicht schlau und
ja, das war Lehrgeld, damit ist er aber ganz bestimmt nicht einzige hier, der das je zahlen musste.

Man sollte hier auch solche Geschichten posten dürfen ohne gleich von 10 Personen zerrissen zu werden, also bitte runter den Puls auf gesunde 80 hz PWM anstatt noch weiter Streusalz in die Wunde zu drücken.

Zumindest aber mal die Gelegenheit zum Antworten oder zur eigenen Einsicht zu geben wäre schon mal gentleman like :)
 
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cee_en schrieb:
Das stimmt, hat der Ersteller aber nicht gemacht und ist gleich zu PayPal.
Damit ist eBay laut ihren Bedingungen für den Käuferschutz raus:

Anhang anzeigen 1567548

Anhang anzeigen 1567549

Richtige Reihenfolge wäre also gewesen, sich erst an eBay zu wenden. Gibt es dort keine Klärung, dann wendet man sich an den Zahlungsanbieter (wie z.B. PayPal).
eBay "KANN" den Fall schließen. Aber soweit ich den TE verstanden habe, hat er offiziell nicht mal einen Fall bei eBay offiziell eröffnet?

Er sollte einfach den Fall erstmal über den Kontakt zum Händler bzw über die Rückgabe melden und schauen was dann passiert.
 
CyrionX schrieb:
Zumindest aber mal die Gelegenheit zum Antworten oder zur eigenen Einsicht zu geben wäre schon mal gentleman like :)
naja, er ist auch in der selben minute offline gegangen, nachdem er den post abgesetzt hat.
Sollen wir jetzt alle mit unserer Meinung und Ansicht warten, bis es gerade passt?
So funktioniert ein Forum nicht.

Und zudem sind hier durchaus verschiedene Ideen gekommen, ob hilfreich oder nicht sei mal dahingestellt. Aber ein Forum besteht nun mal aus Meinungen und Diskussionen und wenn der TE zu dem Zeitpunkt nicht anwesend ist, dann ist das halt so.

Weiß jetzt echt nicht, was genau dein Problem ist?
 
rg88 schrieb:
Weiß jetzt echt nicht, was genau dein Problem ist?
Inhaltlich mögen viele Antworten korrekt sein, aber bissl Empathie hätte sicher nicht geschadet.
 
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