Die Studie lügt. Den Leuten ist es prinzipiell wurscht, unter welchem Namen sie unterwegs sind, platzt einem der Kragen, dann isses halt so. Das Problem in der Vergangenheit war Facebook, weil die einfach mit irgendwelchen Ausreden sich weigerte, IPs oder sonstiges rauszurücken.
Ich hatte es einmal drauf angelegt, als jemand in einer Facebookgruppe vor über 2 Jahren, dauernd Bilder von der Hakenkreuzflagge und dem Sieg Heil Spruch gepostet hatte. Die Gruppe war eine der vielen Addbörsen, hatte also noch nichmal was mit dem Thema Adi und Co zu tun.
Ich also nen Screenshot + Direktlink zum Beitrag gespeichert und noch den Link zu seinem Profil und online bei der Polizei Hessen eine Anzeige angestoßen. ACHT Monate später -ich hatte die Sache schon vergessen- schreibt mich die StA Darmstadt mit dem Ergebnis an und ich fasse es mal zusammen:
Blabla ...verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen... Ermittlungen sind ergebnislos verlaufen. Eine sofortige Überprüfung der Links ergab, das der Gruppenbeitrag nicht mehr existierte (ok da war der Admin schneller!). Jetzt kommt das wichtige.
Eine Prüfung des Facebooknamens mit dem Einwohnermeldeamt ergab tatsächlich jemand mit genau dem Namen in Hessen, aber weil das Facebook-Profilbild nicht mit dem realen übereinstimmte, wurde der Junge als Verdächtiger ausgeschlossen. Weiterhin war es Facebook laut dem Brief trotz eines gerichtlich erwirkten Beschlusses zur Herausgabe der Bestandsdaten des Profileigentümers nicht möglich, diesem nachzukommen.
So war das im Frühjahr 2014.
Heißt, solange die Plattformbetreiber nicht wollen oder können, macht ein Staatsanwalt auch bei solchen Sachen einfach mal nix.
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Ich persönlich bin auch gegen eine große VDS, aber gegen eine 1-2 wöchige Speicherung von IPs habe ich nix. In größeren Sachen als nur die üblichen Beleidigungen könnte das helfen. Einfach IP + Facebookname oder Forenname für nen angemessenen, aber kurzen Zeitraum speichern, danach automatisiert löschen. Wenn das die ISPs dann auch so machen ist jedem geholfen.
Außerdem gilt ja zu guter letzt die Unschuldsvermutung, außer die Beweislage ist wirklich eindeutig.