Studienkosten von der Steuer absetzen: Jedes Jahr einen neuen Laptop kaufen und von der Steuer absetzen?

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rdx2

Ensign
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Man kann ja seine Kosten fürs Studium von der Steuer absetzen.
Wenn man sich im Jahr 2024 einen neuen Laptop fürs Studium kauft und diesen von der Steuer absetzt, kann man sich dann im Jahr 2025 auch wieder einen neuen Laptop fürs Studium kaufen und diesen auch wieder von der Steuer absetzen?
 
Kurzum: Das ist in der Praxis eine schlechte Idee und wird wahrscheinlich auch nicht funktionieren.

Prinzipiell kann man alle berufliche benötigten Arbeitsmittel von der Einkommensteuer absetzen. Zunächst einmal auch egal, wie viel man davon benötigt. Das ist also auch nicht an ein bestimmtes Jahr gebunden. Allerdings muss man halt auch glaubhaft machen können, dass man die beruflich benötigt bzw. muss das Finanzamt das eben durchgehen lassen. Und das wird es in dem Fall eher nicht.

Zudem: Jedes Jahr einen neuen Laptop kaufen kostet Geld. Laptops halten meist deutlich länger als ein Jahr, also warum sollte man das überhaupt tun?
 
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Um etwas von der Steuer absetzen zu können muß man ja erst mal welche zahlen, also ein Einkommen haben. Als Student hat man eher kein steuerpflichtiges Einkommen oder kein größeres und zahlt wenig Steuern.

Aber grundsätzlich interessiert mich das auch mal. Kann ein Student Arbeitsmittel (er arbeitet ja nicht, sondern studiert) absetzen?
PCs/Notebooks schreibt man über 3 Jahre ab, also pro Jahr ein Drittel vom Kaufpreis. Also kann man sich alle 3 Jahre ein Notebook anschaffen und absetzen.
 
Muhladde schrieb:
PCs/Notebooks schreibt man über 3 Jahre ab, also pro Jahr ein Drittel vom Kaufpreis. Also kann man sich alle 3 Jahre ein Notebook anschaffen und absetzen.
Das ist falsch. Er wird in 1 Jahr abgeschrieben.
Ergänzung ()

Muhladde schrieb:
Um etwas von der Steuer absetzen zu können muß man ja erst mal welche zahlen, also ein Einkommen haben. Als Student hat man eher kein steuerpflichtiges Einkommen oder kein größeres und zahlt wenig Steuern.
Das Einkommen ist vorhanden.
Ergänzung ()

simpsonsfan schrieb:
Kurzum: Das ist in der Praxis eine schlechte Idee und wird wahrscheinlich auch nicht funktionieren.
Warum?
Eine Begründung hast du nicht geschrieben.
Ergänzung ()

simpsonsfan schrieb:
Allerdings muss man halt auch glaubhaft machen können, dass man die beruflich benötigt bzw. muss das Finanzamt das eben durchgehen lassen. Und das wird es in dem Fall eher nicht.
Das ist doch falsch!
Natürlich braucht man als Student einen Laptop. Er wird ja in einem Jahr bereits voll abgeschrieben.
Außerdem kann der Laptop ja verloren gegangen sein und man kauft sich im nächsten Jahr einen neuen Laptop.
 
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Klar hat er das. Man muss glaubhaft machen, dass das wirklich benötigt wird, und das wird es wohl nicht. Niemand kann ernsthaft erwarten, dass man für deine Low-effort-Beiträge Aufsätze hier runterrattert, das ist doch keine Seite zur Beschäftigungstherapie, siehe dazu insbesondere auch deine anderen angeblich ernst gemeinten Themen.
 
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cbkk schrieb:
Klar hat er das. Man muss glaubhaft machen, dass das wirklich benötigt wird, und das wird es wohl nicht. Niemand kann ernsthaft erwarten, dass man für deine Low-effort-Beiträge Aufsätze hier runterrattert, das ist doch keine Seite zur Beschäftigungstherapie, siehe dazu insbesondere auch deine anderen angeblich ernst gemeinten Themen.
Quatsch. Das stimmt doch gar nicht.

Aktuell: Seit dem 1.1.2021 gibt es eine besonders vorteilhafte Neuregelung für Computer aller Art und für Software: Das Bundesfinanzministerium legt äußerst großzügig fest, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer generell ein Jahr beträgt. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten von Computern und Software können nun immer - unabhängig von der Höhe - im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden (BMF-Schreiben vom 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:013).
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2023/312/wie_kann_ich_einen_computer_von_der_steuer_absetzen
Ergänzung ()

Utensil1538 schrieb:
Das ist nur so, wenn der Artikel unter 800€ netto kostet.
Das ist dann wohl auch falsch.

Aktuell: Seit dem 1.1.2021 gibt es eine besonders vorteilhafte Neuregelung für Computer aller Art und für Software: Das Bundesfinanzministerium legt äußerst großzügig fest, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer generell ein Jahr beträgt. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten von Computern und Software können nun immer - unabhängig von der Höhe - im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden (BMF-Schreiben vom 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:013).
 
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rdx2 schrieb:
Das ist doch falsch!
Natürlich braucht man als Student einen Laptop. Er wird ja in einem Jahr bereits voll abgeschrieben.
Außerdem kann der Laptop ja verloren gegangen sein und man kauft sich im nächsten Jahr einen neuen Laptop.
Dann ist das doch nicht "falsch!", sondern dann hast du eben, genau wie Simpson sagt, das glaubhaft gemacht, dass du ihn brauchst, oder gelogen 🤷 Dafür brauchst du doch nicht wirklich einen Rat hier, dass Betrügen ein Ding ist?

Deine Ergänzung, "Quatsch", leuchtet mir ebenso wenig ein, bestätigt aber einmal mehr den Charakter dieses Threads als reine Beschäftigungstherapie deinerseits. Wenn du meinst, dass das Quatsch wäre, weil so und so, was willst du dann hier noch wissen? Und was, wiederum, sollen wir dir hier mitteilen, was du nicht auch selber raussuchen kannst, der du dich offenbar, wie auch immer, damit befasst?

An der Frage, ob tatsächlich jedes Jahr ein neuer Laptop benötigt wird (und nur damit auch absetzbar ist), ändert das, was du da zitiert hast, meiner Ansicht nach überhaupt nichts. Aber wenn du das so liest, wie gesagt, fein, was willst du dann noch wissen?
 
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Nicht jedes Studium impliziert eine Absetzungsmöglichkeit der Studienkosten.
Hast Du schon geprüft, ob das auf Deinen persönlichen Fall überhaupt zutrifft?
Falls ja, kannst Du die Studienkosten im Rahmen der Angemessenheit absetzen.
Falls Du jedes Jahr einen neues notebook kaufen willst, könnte das FiAmt wissen wollen, was mit dem alten passiert ist und etwaige Veräußerungserlöse erwarten.
 
ThomasK_7 schrieb:
Hast Du schon geprüft, ob das auf Deinen persönlichen Fall überhaupt zutrifft?
Ja, bei mir kann man die Studienkosten absetzen.
Ergänzung ()

ThomasK_7 schrieb:
Falls Du jedes Jahr einen neues notebook kaufen willst, könnte das FiAmt wissen wollen, was mit dem alten passiert ist und etwaige Veräußerungserlöse erwarten.
Es ist ja nicht jedes Jahr, sondern nur in 2024 und 2025.

Was ist wenn man sich im August 2024 einen Laptop kauft und im Januar 2025 noch einen Laptop kauft?
Zwischen August 2024 und Januar 2025 liegt ja weniger als ein Jahr.
Kann man dann beide Laptops voll von der Steuer absetzen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum erwartest du Antworten, antwortest aber selber nicht?

Wenn du nicht für 2024 und 2025 gleichzeitig absetzen kannst, dann logischerweise auch nicht für August 2024 und Januar 2025.
 
Das ist in der Praxis letztens vom Ermessen des jeweiligen Finanzamtssachbearbeiters abhängig.

Ich wiederhole: prinzipiell kann man beruflich benötigte Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen. Wer beruflich 10 Laptops braucht, kann auch 10 absetzen. Nur wird das Finanzamt in den meisten Fällen nicht glauben, dass der Steuerpflichtige das benötigt.

Und wie ThomasK erwähnt, wird in dem Fall ggf die Rückfrage kommen, was mit dem vorherigen passiert ist.
Zudem wird manchmal pauschal eine Privatnutzung unterstellt.

Edith: Etwas umformuliert: Du scheinst zu glauben, es gäbe eindeutige Regelungen, die sagen "exakt diese Anzahl in diesem Zeitraum kann abgesetzt werden." Allerdings ist die Regelung viel abstrakter "Beruflich benötige Arbeitsmittel können abgesetzt werden."
 
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Die Antwort lautet Nein.

Was du zitiert hast, lies es doch gern mal genauer. Da wird lediglich geregelt, wie die Abschreibungen zu behandeln sind. Durch den Verweis auf § 7 EStG könnte dir sogar erhellen, dass es sich trotzdem um einen Gegenstand handelt, der für gewöhnlich länger als ein Jahr verwendet wird, sonst würde man gar nicht im 7 landen.

Die Antwort lautet Ja, wenn er benötigt wird. Da musst du – logischerweise nur, wenn danach gefragt wird – dann eben das Finanzamt überzeugen, dass das so ist. Das wurde alles schon geschrieben, im Prinzip schon in der ersten Antwort. Du hast es noch nicht verstanden, und Verdeutlichungen empfindest du angeblich als Belästigung. Wie lange werden hier eigentlich Trolle ernst genommen, was meiner Erinnerung nach schon bei deinem ersten Beitrag erkennbar war?

Was willst du jetzt angeblich wissen? Ob man die Leute vom Finanzamt verarschen kann? Darf? Du darfst dir auch 10 Laptops kaufen und und alle im selbem Jahr absetzen – wenn sie halt wirklich nötig sind. Daraus sollte eigentlich alles klar werden: Wenn nötig, ja, wenn nicht, dann nicht. Und wenn du einen zweiten Laptop drei Monate später nicht benötigst, aber trotzdem angibst, bekommst du vielleicht das Geld, aber hast ihn in Wahrheit doch nicht benötigt, aber das weiß doch jedes Kind? 🤷
 
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simpsonsfan schrieb:
Das ist in der Praxis letztens vom Ermessen des jeweiligen Finanzamtssachbearbeiters abhängig.

Ich wiederhole: prinzipiell kann man beruflich benötigte Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen. Wer beruflich 10 Laptops braucht, kann auch 10 absetzen. Nur wird das Finanzamt in den meisten Fällen nicht glauben, dass der Steuerpflichtige das benötigt.

Und wie ThomasK erwähnt, wird in dem Fall ggf die Rückfrage kommen, was mit dem vorherigen passiert ist.
Zudem wird manchmal pauschal eine Privatnutzung unterstellt.

Edith: Etwas umformuliert: Du scheinst zu glauben, es gäbe eindeutige Regelungen, die sagen "exakt diese Anzahl in diesem Zeitraum kann abgesetzt werden." Allerdings ist die Regelung viel abstrakter "Beruflich benötige Arbeitsmittel können abgesetzt werden."
Und was meinen die anderen Leute dazu?
 
Wohl alle das gleiche. Da bringen deine Urteile auch nichts. Deine Ansprüche kannst Du davon nicht ableiten.

Brauchst du alle 6 Monate als Student nen neues Notebook dann ist das toll. Für die Hersteller der Geräte.

Aber ob das Finanzamt das auch so sieht, dann musst Du denen glaubhaft erklären.
 
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@BlubbsDE Der Laptop kann ja verloren gegangen oder gestohlen worden sein.

Wenn das nur 1 Mal vorkommt. Wo soll das Problem sein?
 
Dann stellt sich doch aber die Frage nicht. Dann kannst du ihn schon immer auch im selben Jahr absetzen. Wurde dir aber schon gesagt. Ein paarmal.

"dann musst Du denen glaubhaft erklären" – Wer spricht hier von "Problem"?
 
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