Suche verzweifelt Lösung für Raum mit nur einer Steckdose

Red-John schrieb:
Je nach dem, ob noch andere Steckdosen auf dieser Phase verfügbar sind, sind i. d. R. bei einer 16A (250 Volt) Sicherung 3500W (plus etwas Reserve) drin.
Die wenigsen Steckdosenleisten sind darauf ausgelegt. In der Regel sind die für 8-10 Ampere Dauerlast ausgelegt.
1800-2000Watt sollten für den TE locker reichen.

bloxx schrieb:
Mir ist bekannt, daß man keine zweite Steckdosenleiste in eine vorhandene Steckdosenleiste einstecken sollte,
aber hat jemand evtl. eine Idee wie ich das sonst lösen könnte?
Das ist kein Problem, solange man den Gesamtstrom dabei im Auge behält. Idealerweise die stärksten Verbraucher an der ersten Leiste anstecken.

Nachdem dem ich letztens kopfschüttelnd meinen Vater (Elektriker hust) beobachtet habe, als er zwei Rasenmäher in eine nicht abgewickelte Kabeltrommel gesteckt hat, hab ich da keine Bedenken mehr :D
 
shadowrid0r schrieb:
Es geht um sichere Schaltzeiten von Schutzorganen die Lebenswichtig sind im Fehlerfall und unbedingt eingehalten werden müssen.
Ob das der Fall ist, bestimmt das Messgerät.
Nicht das Glauben, dass dir die VDE das schon richtig macht.
War mein erster Satz, aber anscheinend haben dich die folgenden 9 Sätze verwirrt.
 
shadowrid0r schrieb:
TE folgt Mir und betreibt sein Zeug nach Fachgerechter Installation Sicher bis er eines natürlichen Todes durch Alter stirbt.
Ich Vermute, das eine Fachgerechte Installation nicht möglich ist, da es sich um eine Erweiteung handelt.
Wie der TE beschieb, Bau von 1959, nur eine Steckdose pro Raum.
Da war zuletzt eben 1959 ein Elektriker im Haus.
Und das geht nur mit kompletter Neuinstallation.
 
Der TE kann ja einfach mal so ein simples Strommessgerät an die Steckdose ranmachen und mal messen, was überhaupt an Spitzenlast mit allen Geräten so rauskommt.

@shadowrid0r
Bringen da Steckleisten mit FI-Sicherung etwas, oder ist das dann auch egal?
 
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Die Frage ist an welchen Stromkreis hängt die einzelne Steckdose drann?
Ist die einzeln abgesichert oder ist womöglich an einem anderen Steckdosenring wo schon sonstige Gerätschaften hängen?
 
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@rg88 Ich habe von der Phase gesprochen und dennoch sind qualitative hochwertige Steckdosenleisten dafuer geeignet. ;-)
 
Ihr redet alle von hochwertigen Steckdosenleisten.
Was nuzt eine superduper Leiste, wenn der Rest nicht stimmt.
Ist genau so als wenn man einen PC mit RTX2080 + 8-Kerne an ein AT-Netzteil anno 1989 betreiben will.
 
@pedder59 ich oder wir reden nicht von einer Steckdosenleiste fuer "ne Mark fuffzich" vom Asia oder Polen Markt sondern halt preislich intensiver ...
 
Und was soll die bringen, wenn die Steckdose in der Wand über eine 2-Draht Leitung angeschlossen ist?
Und die ganze Wohnung nur mit eine Sicherung abgesichert ist?
 
bloxx schrieb:
Meine Überlegung war, die Wand durchzubohren und eine Steckdosenleiste mit 5m Kabel durchzuziehen, aber dann müsste ich ja ein mindestens 5cm² Loch durch die Wand bohren um den Stecker dort überhaupt durchzubekommen.

Das Durchbohren könntest Du machen, müsstest es bei Auszug dann aber wieder entsprechend verschließen. Die Aussage Deiner Hausverwaltung würde ich allerdings nicht vertrauen. Glaube kaum, dass die Sachbearbeitung Ahnung von Deinem Stromsystem hat und Elektriker. Mein Haus ist auch uralt samt Leitungen aus den 90ern und noch früher (DDR) und hier hat man auch eine neue Starkstrom für den E-Herd vom Sicherungskasten problemlos ziehen können. Einen neuen Sicherungskasten mit Kippschalter statt der alten Keramik-Dreh-Sicherungen müsste ja vorhanden sein. Da wird es zu mindestens 80% realistisch sein eine neue Leitung für eine Steckdose zu ziehen.

Wenn Du Geld hast, lass Dir einen Elektriker kommen, einen Kostenvoranschlag machen und den reichst Du bei der Hausverwaltung ein. Oder Du verzichtest darauf und lässt einfach fachmännisch eine Aufputzleitung legen. Kann mir nicht vorstellen, dass das nach dem Auszug und für den Nachmieter nachteilig sein soll. Wichtig ist nur die fachmännische VDE-Abnahme, damit Du abgesichert bist. Ansonsten wird der Vermieter das eh nicht mitbekommen. Wenn er das überhaupt bemerkt.
 
Ich bin mir ziemlich sicher, daß Du an der Elektrik im Hause ohne Zustimmung des Vermieters nichts machen darfst. Wenn es blöd kommt, und da spielt es keine Rolle, ob es ordentlich gemacht wurde oder nicht, kann der Vermieter sogar verlange, daß es wieder in den original Zustand zurück gebaut wird.
 
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cruse schrieb:
Da geht es eher um Kabeltrommeln und Leitungslängen und nicht pauschal um 1 Raum mit 2 Steckerleisten um an verschieden Positionen im Raum Steckdosen zu haben.
2 ineinander gesteckte Steckerleisten erhöhen nicht automatisch die Schleifenimpedanz.
Was glaubst Du macht ein 3-Schicht Betriebselektriker in einer, voll nach den geltenden VDE Bestimmungen ausgerüsteten Werkstatt und somit auch der Verpflichtung folgend, Halbjährig UVV Prüfungen (Protokolliert) an tausenden mobilen Gerätschaften auszuführen? Angesichts der Masse der Geräte in einem Industriebetrieb versucht er ´abzukürzen, vereinfachen & zu beschleunigen´. Die VPE im Industriebereich liegt oft 10 Stück.

UVV Messung im Schnellverfahren: Bereite 10 UVV Label vor. Steck die 10 Stück Verlängerungen zusammen. Häng das Gebilde an das UVV Prüfgerät. Prüfe...: Fehler. Teile auf 2 x 5: Fehler. Teste alle nun doch Einzeln (Sind doch Nagelneu aus der Verpackung) : Alle Bestanden, gelabelt und eingelagert.
Nein, nicht Kabeltrommeln, sondern 3-, 5-, 9- Fachverteiler zwischen 1,8m und 3m...

Du vermutest also nur und gibst hier im Forum ein entsprechenden Rat auf Basis der Vermutung und weil ja X Jahre nichts passiert ist, folgst Du noch einer eigens passend dazu erfolgten Falschbehauptung. Den geänderte Schleifenwiderstand, pro dazu Steckung, wird auf dem UVV Messgerät angezeigt. Und das ist auch der Grund warum das so nicht durchgeht.

Ich habe es selbst gemessen im Verlauf meiner Arbeit als Betriebselektriker und gebe ein Rat auf Grund meiner Erfahrung und im Rahmen der geltenden VDE Bestimmungen. Und nochmal: ´Ja´ es hat seinen (technischen) Grund warum auf Verlängerungen die Kennzeichnungspflicht besteht diese nicht hintereinander zu stecken. Auch wenn du das nicht einsehen willst.
Ergänzung ()

PHuV schrieb:
Der TE kann ja einfach mal so ein simples Strommessgerät an die Steckdose ranmachen und mal messen, was überhaupt an Spitzenlast mit allen Geräten so rauskommt.

@shadowrid0r
Bringen da Steckleisten mit FI-Sicherung etwas, oder ist das dann auch egal?
Nein. Durch die Vorgabe 1959 / 1 Steckdose pro Raum haben wir eine Basis die schlechter nicht geht. Wenn er Pech hat fehlt die separate Schutzerde (Wichtig für FI). Bei dem Alter kann auch noch die ´schnelle Nullung´ verwendet worden sein.

Von der schnellen Lösung: Steck die benötigte Anzahl von Steckdosen über Verlängerungen hintereinander würde ich bei dieser Basis (BJ 1959/1 Dose pro Raum) dringendst abraten!
Da muss ein Elektriker (Fachmann, kein selbst Ernannter) zumindest mal drauf schauen. Man kann auch mit sehr kleinem Kanal/Scheuerleisten-Kanal vom Verteiler/Zähler Platz etwas zusätzliches Fachgerecht legen wenn da noch ein Sicherungsplatz frei ist. Aber das geht nur mit einer Ortsbesichtigung der technischen Verhältnisse da. Und wird vermutlich etwas kosten...
 
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@shadowrid0r
in welcher Zeit die Sicherung/der FI reagiert

Und mit einem zusätzlichen FI in der ersten Steckdosenleiste?
Ergänzung ()

SavageSkull schrieb:
...
Aber woher soll ich das auch nach Ausbildung Fachabi und Studium schon wissen?

Ich hab schon Pferde kotzen und "Elektriker" total versagen sehen. Vor allem im Krankenhaus bei München war so ne Flachpfeife unterwegs, wie der die UVV Prüfung nicht gemacht hat...:stacheln:

Selbst Hersteller von Kabeln gaben Zeug raus, an denen die Erdung nicht nach BG Vorschrift war (50 Ohm? - bin zu lange raus)
Ergänzung ()

shadowrid0r schrieb:
Was glaubst Du macht ein 3-Schicht Betriebselektriker in einer, voll nach den geltenden VDE Bestimmungen ausgerüsteten Werkstatt und somit auch der Verpflichtung folgend, Halbjährig UVV Prüfungen (Protokolliert) an tausenden mobilen Gerätschaften auszuführen...

Halbjährlich? Dachte je nach Defekte Grad zwischen drei Monate und einem Jahr?
Ergänzung ()

shadowrid0r schrieb:
...
Und nochmal: ´Ja´ es hat seinen (technischen) Grund warum auf Verlängerungen die Kennzeichnungspflicht besteht diese nicht hintereinander zu stecken. ......

Bei uns war das auch ein Thema: 30m Verlängerungskabel an eine Steckdose in einer Windkraftanlage -> es wurde überelgt, einen zusätzlichen FI Schalter zu nutzen, leider musste ich, aus gesundheitlichen Gründen, vor der Endscheidung die Firma verlassen.
 
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andi_sco schrieb:
Und mit einem zusätzlichen FI in der ersten Steckdosenleiste?
Die hinge dann bei Ihm an der BJ 1959/1 Dose pro Raum Installation.
Wenn die kein Fachmann öffnet und minimal optisch sicherstellt das wenigstens die auf einem Stand ist mit dem man arbeiten kann, würde ich da gar nichts betreiben. Höchstens ein Schutzisoliertes LED Nachtlicht...

Normal gehört so ein Vermieter/Eigentümer verhaftet der so eine Ausstattung vermietet. Wir haben 2019 und mit Verhältnismäßig wenig Aufwand lässt sich das aktuell modernisieren. Wenn es nicht gerade der schärfste Designknaller sein muss, kommst du mit 300€+/- hin pro Raum und lebst dann zumindest Sicher. 2/3 auf die Miete umlegen, nach 3 Jahren amortisiert, und mindestens 10 Jahre Ruhe in einem gemachten Raum...
 
Geld sparen ist wichtiger ;)

Aus einem Krankenhaus:
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Und diese Typen haben die Zeit, aber keine Lust zur Kontrolle
 
Grad hier unter Punkt 3 nachgelesen, nach 40 Jahren gibt es keinen Bestandsschutz mehr (unter Umständen). Da Du die Forderung hast und die Räume anders genutzt werden, ist der Eigentümer theoretisch verfplichtet, Sie (die Elektroinstallation) auf den neusten Stand zu bringen. Wie du den Eigentümer aber dazu bewegst, ohne Stress mit Ihm zu haben, ja, das ist eine gute Frage. Theoretisch darf er Dir nicht kündigen, selbst wenn du Dieses Projekt mit einem Anwalt durchsetzt. Aber das wird vermutlich ein ungemütliches wohnen zukünftig. Wobei der Eigentümer natürlich das Recht hat, diese Investition über die Miete und Zeit wieder reinzuholen.
 
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shadowrid0r schrieb:
Nein. Durch die Vorgabe 1959 / 1 Steckdose pro Raum haben wir eine Basis die schlechter nicht geht. Wenn er Pech hat fehlt die separate Schutzerde (Wichtig für FI). Bei dem Alter kann auch noch die ´schnelle Nullung´ verwendet worden sein.
Ja, sowas hatte ich mal in meiner alten Wohnung auch, hat mich 2 Monitorboxen und einen kleinen Mischer gekostet, als es mal geknallt hat.
 
PHuV schrieb:
Wenn es blöd kommt, und da spielt es keine Rolle, ob es ordentlich gemacht wurde oder nicht, kann der Vermieter sogar verlange, daß es wieder in den original Zustand zurück gebaut wird.

Korrekt, aber der Vermieter wird nie und nimmer eine Verlegung einer extra Dose innerhalb einer Wohnung mitbekommen, es sei denn er wohnt im Haus oder der Hauswart ist sehr eifrig im Beobachten. Eine Zurückverlegung in den Originalzustand kann passieren, aber worin läge die Logik? Selbst nach Auszug? Die zusätzliche Steckdose stellt ja eine Wohnraumwertverbesserung dar, ist sie fachmännisch installiert.

Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Letztlich muss der TE sehen, was er möchte.
 
Der TE hat sich schon eine ganze Zeit nicht mehr gemeldet.
Er wird doch wohl nicht....
 
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