Drewkev
Geizkragen
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Dann wird es schwierig.SchwedenStahl85 schrieb:und wenn man die apple ID nicht mehr weiß
Am besten rufst du bei Apple an.
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Dann wird es schwierig.SchwedenStahl85 schrieb:und wenn man die apple ID nicht mehr weiß
SchwedenStahl85 schrieb:und wenn man die apple ID nicht mehr weiß?
vor und nachname weiß ich natürlich.BlubbsDE schrieb:Viel steht auf der Seite nicht. Einfach mal die paar Worte lesen.
Du bist der Tagessieger: Was kann man nach dem Zurücksetzen? Richtig, sich Einloggen. Diebstahlschutz gleich Null.tollertyp schrieb:Gegen das Einloggen okay... aber gegen das Zurücksetzen, da kann man halt geteilter Meinung sein.
Ich denke nicht, dass das alleine reicht.SchwedenStahl85 schrieb:vor und nachname weiß ich natürlich.
BlubbsDE schrieb:
Die "Punkte" müssen nicht der realen Zeichenanzahl entsprechen.SchwedenStahl85 schrieb:passt aber von den punkten.
CB-Andi schrieb:Also ich kann dir nur empfehlen ruf die Hotline an
Wer weiss, ob dort damals auch das korrekte GebDat angegeben wurde.SchwedenStahl85 schrieb:offensichtlich passt das geb. datum nicht.
Du hast sicherlich alle PW bei Dir im Ordner auf Papier, damit eventulle Erben oder Vorsorgeberechtigte im entsprechenden Fall die HW (nicht den Account) irgendwie nutzen können.CB-Andi schrieb:Ich weiss nicht was daran so schwer ist sich sein PW für den Apple Account oder seinen Google Account zu merken oder zu sichern.
Dafür muss man keine 90 werden. Ein entsprechender Pflegefall kann auch viel früher eintreten. Klar ist in dem Falls hoffentlich ein Apple-Produkt das kleinere Problem. Aber wenn ein Produkt auf die betroffene Person registriet ist und ich juristisch ausreichend nachweisen kann, dass ich die Vorsorge oder das Erbe der Person übernommen habe (oder ich es gar selber bin, der nach einem Schlaganfall die PW vergessen hat), dann gilt das auch für Apple-HW, die ohne PW und ohne Originalrechnung (die nach garantieende nur noch als Foto auf dem Apple-Account vorhanden sein könnte) in meinen legalen Besitz übergegangen sind.SchwedenStahl85 schrieb:sei du mal fast 90 und dann reden wir nochmal...
Danke, ich habe solche Geräte bisher nicht. Aber wenn der Fall mal eintreten sollte wäre es gut wenn die Erben auch ohne Zugriff auf meinen Account die Geräte noch zu Geld machen könnten.Cardhu schrieb:Ja, das geht. Und schon etwas "länger".
Sowas sollte man mal gesetzlich verbieten. Firmen schaffen es auch, zurückgegeben iPads/iPhones noch weiter nutzen zu können. Da wurde sich groß über die Vernichtungspolitik von Amazon aufgeregt aber hier wird seit Jahren wissentlich die Vernichtung funktionfähiger HW gestattet. Wenn mir mein Apple-Produkt geklaut wird, zahlt das im Zweifel meine Versicherung und es ist mir einzig wichtig, dass niemand an meinen Account kommt.tomgit schrieb:Das betrifft aber eine derartig geringe Menge an Geräten. Gerade bei Schul-ITs