Tablet geschenkt bekommen, kann mich nicht anmelden

SchwedenStahl85 schrieb:
und wenn man die apple ID nicht mehr weiß?

Viel steht auf der Seite nicht. Einfach mal die paar Worte lesen.

Und wenn ihr da auch die AppleID nicht raus bekommt dann geht das schon in Ordnung wenn Ihr kein Zugriff mehr bekommt.
 
BlubbsDE schrieb:
Viel steht auf der Seite nicht. Einfach mal die paar Worte lesen.
vor und nachname weiß ich natürlich.
aber seine email nicht und er natürlich auch nicht, da es ja sein sohn einmalig eingerichtet hat.
die haben wohl gedacht, die email braucht man später eh nicht mehr :rolleyes:
 
Klingt alles etwas merkwürdig. Sicher braucht man die Mailadresse. Bei der Erstnutzung der AppleID kommt dort ein Freischalt Code hin.

Wie viel Mailadressen nutzt der 90 Jährige denn?
 
Mal unabhängig von der ganzen Thematik, es handelt sich um ein Ipad 1 oder 2, ich würde den Aufwand in Grenzen halten. Im Alltag ist das Teil für nichts mehr brauchbar, außer vielleicht noch als digitaler Bilderrahmen.
 
Vllt ist es einfach die Mail-Adresse vom Sohn?
Oder der Sohn hat extra dafür eine eingerichtet?
Alles schon dutzendfach erlebt bei Kunden.
Für Microsoft Office und co. sollen in der Regel extra neue Adressen für die Kunden eingerichtet werden, wo dann eben ALLE Angaben schriftlich dem Kunden mitgegeben werden. So merkwürdig ist das nicht.
 
tollertyp schrieb:
Gegen das Einloggen okay... aber gegen das Zurücksetzen, da kann man halt geteilter Meinung sein.
Du bist der Tagessieger: Was kann man nach dem Zurücksetzen? Richtig, sich Einloggen. Diebstahlschutz gleich Null.
 
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Und das hilft auch nicht?

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kennst das doch bei alten leuten, die vergessen dann einiges oder verlegen die pw's und dann hat man halt so ein theater. kann man nicht bei apple dann mit ihm die sicherheitsfragen nochmal beantworten, bezüglich geb. datum usw.?

BlubbsDE schrieb:

er heißt halt jürgen.

habe erst probiert Juergen@icloud.de geht aber nicht...
 
Das kann jede beliebige email Adresse sein, das muss nicht mit iCloud.com enden. Hab bei meinen iOS Geräten auch meine Googlemailadresse verwendet.

Vermutlich wird es erst klappen wenn du die Apple ID Daten erfahren hast oder mit Kaufnachweis zu Apple gehst.
 
passt aber von den punkten.
geht also nun, hatte mich wohl nur vertippt gehabt.
jetzt brauch er das geb. datum als sicherheitsfrage, meine eltern sind mit denen befreundet, also kann ich diese antwort nun ja leicht in erfahrung bringen :)
 
Also ich kann dir nur empfehlen ruf die Hotline an. Dann weisst du Bescheid und verschwendest nicht deine Zeit.

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das nutze ich als letzte option morgen dann.
ein teil was technisch einwandfrei läuft in die e-schrott zu schmeißen, halte ich für unfug!
 
passt aber, da ich ja nun das geb. datum eingeben muss.
die frage ist nur was passiert dann?
kommen noch mehr fragen und dann ist das teil wieder freigeschaltet?
 
CB-Andi schrieb:
Also ich kann dir nur empfehlen ruf die Hotline an

sry, aber dir zeigt Apple hinter der freundlichen Maske einfach nur den gestreckten Mittelfinger.
Nur mit Orginalrechnung oder Zugriff auf die AppleID / Account wäre es möglich, da etwas zu machen.
Selbst mit Erbschein brauchst du die Orginalrechnung, ansonsten verstecken die sich hinter "könnte je gestohlen worden sein und Datenschutz etc."
 
offensichtlich passt das geb. datum nicht.
weder von ihm, noch von seiner frau.
kann man eine andere frage anzeigen lassen?
 
SchwedenStahl85 schrieb:
offensichtlich passt das geb. datum nicht.
Wer weiss, ob dort damals auch das korrekte GebDat angegeben wurde.

Da kann ich ja nur froh sein, dass meine Eltern nur vernünftiges Zeugs ohne Hersteller-Lock gekauft haben.

CB-Andi schrieb:
Ich weiss nicht was daran so schwer ist sich sein PW für den Apple Account oder seinen Google Account zu merken oder zu sichern.
Du hast sicherlich alle PW bei Dir im Ordner auf Papier, damit eventulle Erben oder Vorsorgeberechtigte im entsprechenden Fall die HW (nicht den Account) irgendwie nutzen können.

SchwedenStahl85 schrieb:
sei du mal fast 90 und dann reden wir nochmal...
Dafür muss man keine 90 werden. Ein entsprechender Pflegefall kann auch viel früher eintreten. Klar ist in dem Falls hoffentlich ein Apple-Produkt das kleinere Problem. Aber wenn ein Produkt auf die betroffene Person registriet ist und ich juristisch ausreichend nachweisen kann, dass ich die Vorsorge oder das Erbe der Person übernommen habe (oder ich es gar selber bin, der nach einem Schlaganfall die PW vergessen hat), dann gilt das auch für Apple-HW, die ohne PW und ohne Originalrechnung (die nach garantieende nur noch als Foto auf dem Apple-Account vorhanden sein könnte) in meinen legalen Besitz übergegangen sind.

Cardhu schrieb:
Ja, das geht. Und schon etwas "länger".
Danke, ich habe solche Geräte bisher nicht. Aber wenn der Fall mal eintreten sollte wäre es gut wenn die Erben auch ohne Zugriff auf meinen Account die Geräte noch zu Geld machen könnten.

tomgit schrieb:
Das betrifft aber eine derartig geringe Menge an Geräten. Gerade bei Schul-ITs
Sowas sollte man mal gesetzlich verbieten. Firmen schaffen es auch, zurückgegeben iPads/iPhones noch weiter nutzen zu können. Da wurde sich groß über die Vernichtungspolitik von Amazon aufgeregt aber hier wird seit Jahren wissentlich die Vernichtung funktionfähiger HW gestattet. Wenn mir mein Apple-Produkt geklaut wird, zahlt das im Zweifel meine Versicherung und es ist mir einzig wichtig, dass niemand an meinen Account kommt.
 
es handelt sich um das Ipad A1395!

dann muss ich noch das geb. von dem sohn erfragen, aber dann ist natürlich die frage, ob es auch das richtige ist. aber warum sollte man in einer sicherheitsfrage irgend einen müll eingeben, wäre ja noch bescheuerter :rolleyes:
 
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