Haudrauff
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.788
Hallo,
bei jedem Thema hier im Forum zu einem Verbrechen wird irgendwann der Vorwurf laut, dass in der BRD für den Täter mehr getan wird als für das Opfer.
Das mag ja auch stimmen. Aber ich denke, von staatlicher Seite aus ist es nun mal wichtiger, dass man sich um eine erfolgreiche Resozialisierung des Täters kümmert, als sich um das Opfer oder um eventuelle Angehörige/Hinterblieben des Opfers zu kümmern.
Ich denke, als Opfer hat man in Deutschland ja die Möglichkeit zu einem Arzt zu gehen, der einem weiterschickt zu einem Therapeuten, dank Krankenkasse entstehen da auch keine/kaum kosten, ein eingreifen von staatlicher Seite seh ich als nicht Notwendig.
Anders verhält es sich da bei Tätern. Diese sehen ja in der Regel nicht ein, dass mit ihnen etwas nicht stimmt, ein staatlich organisiertes Resozialisierungsprogramm finde ich da absolut notwendig.
Meine Meinung:
Der Staat kann schon alleine vom Grundgesetz her für das Opfer nicht viel mehr tun, als den Täter zu verurteilen.
Beim Täter dagegen kann man meiner Meinung gar nicht genug tun, um eine wiederholte Straffälligkeit zu verhindern. Denn was sind den die Alternativen? Ein lebenlanges wegsperren ist ja nur bei absoluten Ausnahmefällen, bei Kapitalverbrechen, möglich, bei Kleinkriminellen überhaupt nicht.
Wird also zuviel oder zuwenig für Opfer und Täter getan? Oder krankt unser Rechtssystem von Grundauf? Wobei ich denke, wir haben noch eins von den humansten und fairsten Rechtssysteme weltweit.
bei jedem Thema hier im Forum zu einem Verbrechen wird irgendwann der Vorwurf laut, dass in der BRD für den Täter mehr getan wird als für das Opfer.
Das mag ja auch stimmen. Aber ich denke, von staatlicher Seite aus ist es nun mal wichtiger, dass man sich um eine erfolgreiche Resozialisierung des Täters kümmert, als sich um das Opfer oder um eventuelle Angehörige/Hinterblieben des Opfers zu kümmern.
Ich denke, als Opfer hat man in Deutschland ja die Möglichkeit zu einem Arzt zu gehen, der einem weiterschickt zu einem Therapeuten, dank Krankenkasse entstehen da auch keine/kaum kosten, ein eingreifen von staatlicher Seite seh ich als nicht Notwendig.
Anders verhält es sich da bei Tätern. Diese sehen ja in der Regel nicht ein, dass mit ihnen etwas nicht stimmt, ein staatlich organisiertes Resozialisierungsprogramm finde ich da absolut notwendig.
Meine Meinung:
Der Staat kann schon alleine vom Grundgesetz her für das Opfer nicht viel mehr tun, als den Täter zu verurteilen.
Beim Täter dagegen kann man meiner Meinung gar nicht genug tun, um eine wiederholte Straffälligkeit zu verhindern. Denn was sind den die Alternativen? Ein lebenlanges wegsperren ist ja nur bei absoluten Ausnahmefällen, bei Kapitalverbrechen, möglich, bei Kleinkriminellen überhaupt nicht.
Wird also zuviel oder zuwenig für Opfer und Täter getan? Oder krankt unser Rechtssystem von Grundauf? Wobei ich denke, wir haben noch eins von den humansten und fairsten Rechtssysteme weltweit.