Täterschutz vs. Opferschutz

@ jhoech
Auch wenn es eigentlich ok ist was du sagst, aber die Justiz hat wohl kaum das Recht dem Täter zu vergeben, das steht allein dem Opfer bzw. dem Hinterbliebenen zu.
Dafür darf ja die Justiz darüber entscheiden wie schwer und ob der Täter überhaupt bestraft wird.

@ Haudrauff
Ich schreibe das weil ich zumindest deine ersten Postings so interpretiert habe und nicht um die zu ärgern^^
Bei kleinern Delikten kann das Verhältnis schon "etwas" mehr in Richtung Ressozialiserung rutschen. Einfach um zu verhindern das sich der Täter steigert, was leider alt zu oft der Fall ist und aus einem Kleinganoven ein Mörder wird.


Also. Mag ja sein das es sich lohnt Ressourcen in die Resozialisierung zu stopfen.
Aber sich hinzustellen und die Versorgung der Opfer gänzlich auf Krankenkassen und Co. abzuwälzen ist nicht korrekt. Zumal Opferschutz über das bezahlen von Krankenhausaufenthalten geht.
Opferschutz heisst auch das Opfer beispielsweise weiteren Übergriffen von Tätern zu schützen.
Nur so als Beispiel: Opfer von Stalkern (ich meine jetzt nicht die Typen die nach Artefakten suchen)? Oftmals muss erst das Opfer mit aufgeschlitzter Kehle im Strassengraben liegen bis die Justiz aus dem *Piep* kommt. Das nur als zwei Beispiele von vielen.
Oder wie war das mit der Zeugin die von ihrem Peiniger (weiß nicht mehr was er Ihr zuvor angetan hat) erschossen wurde? Das ist auch Opferschutz.

Zudem fühlen sich Opfer bzw. Hinterbliebene ziemlich verraten, wenn Sie völlig links liegen gelassen werden, während die Verbrecher aus ihrer Sicht Zucker dortrin geblasen bekommen wo zuvor die Justiz gekrochen kam:Hust
Das Opfer hat (von einem kleinern Delikt aus gesehen, also nicht Mord und Totschlag) schon genug gelitten.

Ich denke ein gutes Verhältnis zwischen beiden wäre besser. Und damit meine zwischen Gesellschaft und Opfer. Denn Resozialisierung dient ja dem Schutz der Allgemeinheit -wobei man wohl leider bedingt durch Ress-Knappheit (Geld:rolleyes:) Abstriche beim Opferschutz machen muss - und nicht dem Täter das Händchen zu halten.
 
ich denke, dass die art der resozialisierung überarbeitungsbedürftig ist. hab mal einen interessanten bericht über ein projekt gesehen, in dem kriminelle und asoziale (im sinne von sozial unverträglichem verhalten) jugendliche in eine hütte in sibirien ohne strom und fließend wasser untergebracht wurden mit einem sozialarbeiter. holzhacken und andere harte arbeiten waren an der tagesordnung - und fürs eigene wohl.
viele mussten dort einen kalten entzug durchmachen (damit sind nicht die temperaturen in sibirien gemeint ;) ). der erfolg war phenomenal. die jugendlichen haben auf die harte tour den sozialen umgang miteinander gelernt und die rückfallquote war minimal. einer hat das harte leben in der kleinen gemeinschaft so gut gefallen, dass sie am liebsten in sibirien geblieben wäre.
im knast dagegen fangen kriminelle karrieren meist erst richtig an. rückfallquote extrem hoch, kosten extrem hoch, sozialer lernfaktor minimal. als strafe akzeptabel aber zur resozialisierung imho suboptimal.

hier sehe ich viel verbesserungspotential.
 
Ich hab den Tread auch deswegen eröffnet, weil ich mir gar nicht so wirklich vorstellen kann was Opferschutz überhaupt ist.
Den Täter einsperren wäre in der Tat ein sehr effektiver Opferschutz. Aber gleichzeitig auch der absolut unbrauchbarste Täterschutz. Irgendwie schließt sich das irgendwie immer aus.

Da Model aus Norwegen gefällt mir aber auf jedenfall sehr gut. Dies ist kein wegsperren so wie bei uns, sondern geht mehr in die Richtung Therapie.

Edit:
Im Knast kommt man ja (zum erstenmal?) auch massiv mit anderen Kriminellen zusammen. Da wird dann den ganzen Tag gefachsimpelt. Ob dies dann prinzipiell so eine gute Idee ist weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
True. Darüber habe ich mich schon mal mit einem anderen über PN unterhalten. Es gibt Personen die Vorstrafen und Gefängisaufenthalte als Titel bzw. Orden ansehen:(
Und sich zudem im Knast wirklich wohl fühlen. In der Aussenwelt ein Loser der andere für seine Unzulänglichkeiten leiden lässt, ist im Knast aufgrund Prollverhaltens der King.
Mein Bruder hat mal folgenden Satz in der S-Bahn gehört: (ungläubig)"Was du bist nicht vorbestraft?! Ehrlich?:eek:" Krank.

Aber ich denke das geht auch etwas vom Thema ab. Denn hier geht es um Opfer- vs. Täterschutz. Und eigentlich hat das mit Strafvollzug auch nicht unbedingt was zu tuen.
Ausser man denkt an Dinge wie dem Mörder von Michelle. Ich glaube der sitzt immernoch in diesem Übergangsknast, weil kein anderer ihm haben will. Weil man zuviel Angst hat das man ihm killt. Das bedeutet allerdings auch im Übergangsknast Hof (zum Ärger der Mithäftlinge) räumen wenn er raus kann, Einzelzelle und Extraschutz für denn Spinner. Und das auf Kosten der Steuerzahler und somit Michelles Eltern.

Aber gleichzeitig auch der absolut unbrauchbarste Täterschutz.
Dazu dient ja auch der Haftaufenthalt nicht. Bitte differenziere zwischen denn verschiedenen Funktionen der Justiz. Nicht böse sein, ist nun mal so.:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Opfer sollten bei der Verurteilung der Täter ein Wörtchen mitzureden haben. Der Täter hat dem Staat oder Richter nichts getan, sondern dem Opfer und somit sollte das Opfer über den Täter richten mit unterstützung des Richters.

Das ist immer leicht über solche Sachen zu babbeln wenn man selbst noch nie in so eine Situation gekommen ist.

Würde einem von euch der liebste Mensch auf Erden, von einem hinrverbrannten Psycho, genommen werden, glaube ich nicht das ihr sagen würdet: "Oh, den Psycho können wir ja therapieren. Schickt den auf die Bahamans zur Selbstfindung und nach Florida zu einem Antiaggressionstraining!" ist natürlich etwas überspitzt formuliert, aber ich denke mal ihr wisst was ich damit sagen will.

Wer den Schmerz eines Opfers nicht kennt, sollte sich nicht anmaßen Regeln und Gesetzte für Täter zu verfassen oder diese zu richten.

Ich persönliche würde als Angehöriger den Mörder eigenhändig den Gar ausmachen wollen. Bevor er stirbt sollte er über Wochen hinweg gequält werden und zwar in diesem Maße, dass er sich den Tot mehr wünscht als alles andere auf dieser Welt. Ich würde ihm die Arme und Beine amputieren, ihm die Zunge rausschneiden und Säure in die Augen kippen und dann würde ich vielleicht davon absehen ihn zu töten, weil er würde sich dann durchs Leben quälen müssen, so wie ich mit dem Verlust meines Liebsten. Das wäre die, aus meiner Sicht, gerechteste Strafe!

Auch wenn ich die Muslimischen Sitten nicht gut heiße, aber dort wird mit Mörder & Co. anders verfahren und das finde ich auch GERECHT!

In Deutschland wird auf die Opfer geschPunktPunktPunkt und die Täter bekommen die ganze Aufmerksamkeit des Staates. Die werden nach paar Jahren entlassen und können schön weiterleben und die Opfer/Angehörigen quälen sich bis zum Lebensende damit. Stell euch vor, eure Tochter/Sohn würde vergewaltigt und danach getötet werden von so einem Wahsinnigen und der kommt nach 10 Jahren frei. Ist das gerecht? Warum darf er weiterleben und euere Tochter/Sohn nicht?

Über solchen Themen dürften eigentlich nur Opfer mitreden, die anderen haben nicht mal einen Hauch Ahung davon, wie sich Opfer fühlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
n'blöder Spruch aus der Bibel, aber das ist Christentum:

Vergeltet niemandem Böses mit Bösem. Seid auf Gutes bedacht gegenüber jedermann. Ist's möglich, soviel an euch liegt, so habt mit allen Menschen Frieden. Rächt euch nicht selbst, meine Lieben, sondern gebt Raum dem Zorn Gottes; denn es steht geschrieben (5.Mose 32,35): »Die Rache ist mein; ich will vergelten, spricht der Herr.« Vielmehr, »wenn deinen Feind hungert, gib ihm zu essen; dürstet ihn, gib ihm zu trinken. Wenn du das tust, so wirst du feurige Kohlen auf sein Haupt sammeln« (Sprüche 25,21-22). Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem.

Weiß ja jetzt nicht was du an der Scharia und so gut findest, aber ich denke viel über dieses Thema nach, ist es doch Wort Gottes (oder anscheinend). Noch ne Meinung?
 
NeoHazard schrieb:
Opfer sollten bei der Verurteilung der Täter ein Wörtchen mitzureden haben. Der Täter hat dem Staat oder Richter nichts getan, sondern dem Opfer und somit sollte das Opfer über den Täter richten mit unterstützung des Richters.
Das mag im Mittelalter so gewesen sein. In einem Rechtsstaat hat genau aus den von dir genannten Gründen das Opfer nichts mit der Strafe des Täters zu tun, sondern allein die Judikative.
 
Alrik schrieb:
Das mag im Mittelalter so gewesen sein. In einem Rechtsstaat hat genau aus den von dir genannten Gründen das Opfer nichts mit der Strafe des Täters zu tun, sondern allein die Judikative.

Genauso ist es, deshalb werden nach paar Jahren solche Psychos rausgelassen und paar Wochen später verüben die die nächste Tat! Ein Hoch auf die Judikative :p

Das Opfer/Angehörige haben an den Folgen des Täters bis zu ihrem Lebensende zu knabbern und die Täter führen ein Sorgenfreies und lässig Leben im Knast und nach paar Jahren auf GoodMensch machen und man wird vorzeitig entlassen und kann tun und machen was man will.

Erklär das mal den Opfern, die sind davon auch sehr begeistert. Oder versetzt Dich mal in die Lage der Opfer, ob Du dann immer noch so darüber denkst, dass es die Judikative schon richten wird?
 
@ jhoech
Nur ist Gott tot, bei dem Luftverkehr heutzutage musste ihm früher oder später ein Triebwerk erwischen.

Entschuldige bitte, aber deine Bibelsprüche müssen wie Hohn auf die Opfer wirken. Zudem denke ich das Gott auch was dagegen hat wenn man sein Lieblingsprojekt schädigt^^

Wir sind kein Gottesstaat, wir sind sekulär. Von daher ein weltliches Gericht hat über weltliche Verbrechen zu urteilen.


Allerdings etwas Mitspracherecht über das Strafmaß sollten Opfer auch haben. Wenigstens ein bisschen.
 
Wie soll das mit der Opferbeteiligung denn aussehen?
Auge um Auge, Zahn um Zahn?
Die Bestrafung wird in meinen Augen dadurch willkürlich, was wiederum gegen unser Grundgesetz verstöst.

Ich wollte damit ja nicht ausdrücke das ich es gut finde, dass viele Strafen so ausfallen wie sie ausfallen. Dann liegt das aber an fehlender Auschöpfung der geltendenen Gesetze oder an zu "laschen" Gesetzen. Das ist ein völlig anderer Punkt.
Die Beteiligung der Opfer an der Bestrafung halte ich aus den genannten Gründen für nicht verfassungsgemäß.
 
Genau der Punkt, dass bei uns Selbstjustiz ein Straftatbestand ist, unterscheidet unsere Gesellschaft vom Wilden Westen.
Das Opfer hat bei der Findung des Strafmaßes nichts verloren, da es nicht objektiv sein kann. Darum richtet es nicht selbst, sondern die Gesellschaft, die dafür die Judikative eingesetzt hat. Auch wenn der Täter die Rechte eines anderen verletzt hat, hat er selbst noch welche, unter anderem auf Objektivität bei der Findung der Strafe. Man kann nicht ein Unrecht durch ein anderes sühnen.

@NeoHazard
Und durch deine Rache würdest Du dich genau auf die selbe Stufe wie der Täter stellen, eher noch darunter, wenn man den Grad von Sadismus berücksichtigt.
Btw. muss die Gesellschaft gerade vor Tätern geschützt werden, die Verbrechen begehen, weil sie gefallen daran gefunden haben.
Nach der Ausübung deiner Rache würdest Du vermutlich sowieso irgendwann feststellen, dass sich dadurch nichts geändert hat, und die Leere nur vorübergehend mit dem Gefühl der Genugtuung gefüllt war.
 
Wie soll das mit der Opferbeteiligung denn aussehen?
Auge um Auge, Zahn um Zahn?
Mit keinem Wort gesagt oder auch nur angedeutet. Völlig übertriebe Reaktion auf einen kleinen Vorschlag, der bestenfalls nur theoretisch war. Und ihr nennt euch objektiv:rolleyes:
Was nicht heissen soll das ihr mit eurer Meinung zur Sache nicht unrecht habt.

Ich sagte ein bisschen und nicht das die Opfer Zahnarzt spielen dürfen.
Beispielsweise könnten sie darüber entscheiden was der Täter in der Haft an Sachen haben kann die über die Grundbedürfnisse des Menschen gehen. Daher kein TV, dafür aber Zeitung wenn das Opfer es wünscht.
Die Gründe dafür habe ich schon genannt und werde sie auch nicht wiederholen.
Ich möchte nur hinzufügen das dies vielleicht die Anzahl derer die nach Rückkehr ins Finstere Mittelalter schreien reduzieren würde.


In übrigen verstehe ich überigens immernoch nicht was die Richtung die diese Diskussion mit Täter vs. Opferschutz zu tuen haben soll?
Denn erstens sind Strafe, Resozialisierung eigenständige Dinge und haben nichts mit Täterschutz zu tuen (auch wenn hier und Dinge reinspielen) und zweitens denke ich zu wissen in welcher Richtung diese "Diskussion" gehen wird. Die einen schreien nach drakonischen Strafen und die anderen zitieren die Grundgesetze und Gerichtsordnung, ohne das etwas anständigs dabei rauskommen wird.

Von daher (und auch wissend das ich selbst OT ging) würde ich doch bitten zum Threadthema zurückzukehren.
 
Ich halte auch nichts von derart Opferbeteiligung. Ein Opfer ist nunmal immer befangen und wird in den allermeisten Fällen nicht objektiv entscheiden. Daher gehört diese Entscheidung in die Hand sachverständiger unbeteiligter Dritter.

Davon ab kann das Opfer bereits jetzt nach bestem Wissen und Gewissen die Tat mit aufklären helfen und seinen pers. Eindruck vom Täter und der Schwere der Tat vor Gericht verlautbaren. Bei Notwendigkeit auch von einem Leumund. Doch die allerletzte Entscheidung obliegt dem Richter. Und das finde ich auch gut so.

Unsere Gesetze sind nicht unbedingt zu lasch. Die Rechtsprechungen fallen allerdings öfters zu lasch aus und reizen eben nicht die Gesetze vollends aus. Daher müsste hier schon mal angesetzt werden.

Dann kann man auch über längere Strafen ohne vorzeitigen Haftabbruch nachdenken. 10 Jahre bekommen, bei guter Führung eh nach 6 Jahren schon raus.
Damit habe ich nämlich so meine großen Probleme, auch in Bezug auf die ursprüngliche Urteilsfindung des Richters. Schließlich hat er sich ja mal was dabei gedacht.

Hätte man damals zb. zur Urteilssprechung bereits höhere Haftstrafe vergeben (können, wollen), hätte man heute nicht das Problem mit der ganzen Sicherheitsverwahrung-Problematik.
Genauso sehe ich Nachteile im Jugendstrafrecht.
 
Also ich persönlich hab ja nichts gegen die Strafen die es hier in BRD so gibt. Weder über die länge kann ich meckern, noch über die vorzeitige Haftentlassung.
Was ich aber bemängle ist die wohl oft zu kurz kommende Therapie der straffällig geworden. Ich sehe hier noch viel Handlungsbedarf.
 
@Haudrauff
Es gibt Personen, die gelten als längst austherapiert. ;)
Und bezüglich Strafmaß und letztliche Umsetzung werden wir ja in den kommenden Jahren zb. beim Fall Brunner beobachten können, falls es dann noch wen interessiert.
 
Da gab gestern bei den ZDF.reporter eine passende Reportage zu diesem Thema.
Aktuell werden bei unseren aus der Sicherungshaft entlassenen Straftätern Zivilbeamte auf Schritt und Tritt hinterhergeschickt. Im Knast fand keine Therapie statt, weil bei gezeigten Beispiel ein Externen Psychologe zu teuer war, den internen Dienst wollte er aus verschiedenen Gründen nicht nutzen. Deshalb fand gar keine Therapie statt und jetzt ist er völig untherapiert frei.
Was ist also günstiger? Einen ordenlichen Therapeuten zu bezahlen oder in Freiheit Rund um die bewachen?

Wir haben in der BRD auf jedenfall ein riesen Problem das endlich mal vernüftig gelöst werden muß.
 
Haudrauff schrieb:
Wird also zuviel oder zuwenig für Opfer und Täter getan?

Wenn ich gerade wieder lese das im Prozess der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa, das Opfer wieder von einigen Stellen praktisch schon wie die Täterin behandelt wird, frage ich mich auch welche Stellung Opfer in unserer Gesellschaft eigentlich haben.
 
Über solche Promi-Fälle brauchen wir doch hier gar nicht diskuttieren. Die folgen eh ihren eigenen Gesetzen und machen wahrscheinlich nicht mal 0,01% der gesamten Straftaten in Deutschland aus.
Der Durchschnittskriminelle ist kein Promi, sondern ein ganz normaler Menschen (oder auch nicht normal).
 
Der Durchschnittskriminelle in Deutschland darf auch einige Straftaten (z.T. dutzende inkl. schwerer Körperverletzung) begehen, bevor er in den Knast muß. :rolleyes:

Und wenn es sich um einen Sexualstraftäter handelt, darf seine Identität nicht veröffentlich werden, denn seine Würde steht ja über der der zukünftigen Opfer. :rolleyes:
 
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