News Taipeh setzt App-Umtauschrecht um

Patrick

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Nachdem die erste Ankündigung Anfang Juni noch für einige Schmunzler sorgte, dürfte spätestens mit dem heutigen Tage klar sein, dass die Stadtverwaltung Taipeh ihre Drohung in Richtung Apple und Google durchaus ernst gemeint hat.

Zur News: Taipeh setzt App-Umtauschrecht um
 
Halte ich für eine gute Sache. Bei Spielen kann ich nachvollziehen, dass die Hersteller nicht mitmachen wollen. Aber bei Anwendungen würde ich zumindest mitgehen, da man diese ja i. d. R. längerfristig einsetzen möchte.
 
ich kann das weder bei spielen noch bei sonstwas nachvollziehen!

allerdings könnte ich bei spielen oder kurzeitkonsumsoftware eine sonderregelung verstehen. eine app die nur für einen kurzen zeitraum sinnmacht sollte eine demo haben dafür aber nur ne sehr kurze umtauschzeit.

aber ansonsten finde ich die 15min die wir haben ne absurde frechheit. das reicht meist nichteinmal um das optionsmenue gelesen zu haben.

btw. verstößt google eigentlih nicht auhc in deutshcland damit gegen das fernabsatzgesetzt? von apple mal ganz zu schweigen.

edit: im gegensatz zu spielen bieten aber die meisten anderen apps sowas wie ne demo - ne lite version.
 
Bei Apple ist das "Zurückgeben von Apps" ohne Probleme möglich. Aber mich interessiert das eh nicht mehr, ich bin auf wp7 umgestiegen :)
 
Finde den Grundgedanken ganz gut. Waere erstrebenswert, wenn es das auch hier geben wuerde.
 
Mich würde vielmehr interessieren, wie es dort mit geöffneter Software aussieht.
Darf man diese umtauschen?

Hier in Deutschland ist geöffnete Software schließlich auch vom Umtausch ausgeschlossen und nichts anderes ist eine App, wie ich finde.

EDIT: Bei Apple hatte ich bislang keine Probleme. Eine Mail an den Support mit einer kurzen Erklärung, weshalb ich die App nicht nutzen kann / möchte und dann wurde mir das Geld zurückerstattet.
 
na überlegt doch mal ob das Fernabsatzgesetz (im "normalen" Internet) bei Softwarekäufen greift?
Eher nicht...

Wirklich ein schwieriges Thema. Aber Google/Apple dahingehend ein bisschen an die Wand zu nageln finde ich gar nicht verkehrt. Zumal 25k wirklich nicht viel ist, aber dennoch eine Signalwirkung haben könnte.
 
Die Idee ist gut, aber die gesetzte Frist ist hier völlig überzogen und m.M.n extrem kontraproduktiv da man viele Spiele in dieser Zeit locker durchspielen kann und dann einfach umtauscht ...
.
 
Sehr wahrscheinlich, dass sich in einem Computerforum jemand damit auskennt.^^

Zum Einlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

Soweit ich den originalen Gesetzestext überflogen habe, werden da nur körperliche Sachen bzw. Software auf Datenträgern erfasst. Also immer etwas, dass eine körperliche Manifestationsform aufweist. Das ist bei Apps ja nicht der Fall. Nun stellt sich (vorausesetzt, dass es keine anderen Gesetzesstellen gibt, die diesen Bereich sehr wohl regeln) die Frage, ob man hier eine planwidrige Lücke annehmen kann und das Fernabsatzgesetz analog anwenden kann, oder aber nicht. Wird wohl ein Gericht entscheiden müssen.
 
finde ich gut so, was Taipeh macht.

Google will "verkaufen"? Dann haben die sich an die dortigen Gesetze zu halten oder Google soll da verschwinden.

Aber die Idee von Taipeh mit dem Umtauschrecht ist gar nicht mal so verkehrt, wäre auch für Deutschland genial :)

TOP Nachricht. @ ComputerBase: so etwas gehört oben ganz hin und nicht AMD/ATI Schrott. Oder es ist wie bei Google: Geld bekommen und "hoch setzen" ^^
Würde mich so wieso mal interessieren wie eurer "Rythmus" ist, was hoch gesetzt wird und was nicht, was dafür "Bedingungen" sind. Denn ich kann mich entsinnen, da war mal was hoch gesetzt und hatte nur 1,2 Schnitt Bewertung gehabt und war wirklich irrelevant gewesen!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Fetter Fettsack

apps sind auf der HDD nach dem sie von Server geladen werden. Sprich sie sind auf einem Datenträger.
 
Gut so! Auch wenn der Umsatz mit Apps dann mal deutlicher einbricht, die ganzen Scherzapps bleiben dabei endlich auf der Strecke und es findet ein kleine Bereinigung statt.

7 Tage sind schon heftig, grundsätzlich würde schon 1 Tag genügen.

Ich frage mich nur, wie das bei einer Tageszeitung als App funktionieren soll, die gibt man ja nach dem Lese zurück ;-)
 
@ Cool Master

Deiner Logik nach müsstest du dann deine HDD einschicken.^^
Nein, ich meinte, dass man in dem im Gesetz geregeltem Fall die jeweilige Software auf einem Datenträger geliefert bekommen muss (CD, DVD, USB-Stick), den man bei einem Rücktritt wieder zurückschicken kann. Das ist aber bei einer heruntergeladenen App nicht möglich, weil sie ja eben nicht auf diesem Wege zu dir kommt. Wie willst du sie also zurückschicken?
 
Genau so ist das.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
- die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Im Prinzip könnte man das so sehen:
Wurde der Download getätigt, dann ist keine Rückgabe möglich.
Bei Software-Käufen im Internet gilt noch:
Wenn der Key ausgeliefert wurde, dann ist (im Prinzip) keine Rückgabe mehr möglich.

Wenn sich diese Regelung nicht ändert, dann könnte man im Prinzip keine einzige App "zurückgeben"...
 
Ganz einfach löschen und aus dem iTunes store löschen lassen. Somit kann man sie nicht mehr nutzen. An sich ist eine App nur eine Kopie.

Aber wie dem auch sei das Gesetz ist offen für Interpretationen bis es das 1. urteil gibt^^ Ich mein man kann ja auch Software kaufen und zurück geben. Auch wenn die Hersteller bzw. Händler schreiben das es nicht geht stimmt das nicht da Gesetze über AGB oder EULAs stehen.
 
Ich finde die Möglichkeit gut, die Microsoft bei WP7 gewählt hat.
Die Entwickler können einen ich glaube 3 tägigen Testmodus freischalten.
 
Nun, man könnte jeweils gegensätzlich argumentieren.

Ich kaufe ein Spiel und zocke es an 2 Tagen durch und gebe es einfach zurück, weil man ja laut Fernabsatzgesetz 14 Tage Widerrufsrecht besitzen würde. Aus der Sicht eines Entwicklers fatal, denn das bedeutet Einbusen von nicht geringen Einnahmen.

Wenn ich mir aber eine App kaufe und feststelle, dass sie "Schrott" ist wäre ich als Konsument froh, wenn ich mein Geld wiederbekäme.

Die Gesetze sind dahingehend noch nicht eindeutig definiert und das werden/würden hierzulande nur hiesige Gerichte entscheiden können oder dürfen.

Auf jeden Fall ist das (aus juristischer Sicht) ein spannendes Thema. :)
 
Das mit dem durchspielen ist so eine Sache. Ich mein man könnte ja ein ganz normal bool wert erzeugen der in die app geschrieben wird uns sagt Durchgespielt= True oder False. Wenn das ganze True ist würde es nicht 100% vom Geld zurück geben sondern nur z.B. 5%. Auf der anderen Seite wären die Programmierer mal wider gefordert uns nicht jeden scheiß zu verkaufen den man gar nicht benötigt.
 
Um mal noch eine Anmerkung zu bringen: Jeder Entwickler, der seine Apps verkaufen will stellt Trial´s zu Verfügung. Man kann sich ansehen, ob einem das Programm/das Spiel gefällt und kauft es dann oder eben nicht. Man kann eben das Programm eingeschränkt nutzen, oder ein paar Level durchspielen. Möchte man mehr, muss man es eben kaufen.

Das, finde ich, ist ein guter Kompromiss und sollte sich flächendeckend durchsetzen. Man hat ja als Entwickler keinen Schaden, im Gegenteil. Wenn das Spiel/Programm Mist ist, kauft man es nicht. Der Entwickler weiß dann auch, was er verbessern sollte. Auf die Kommentare im Market kann man sich nicht immer verlassen, weil manche Nutzer die App gleich schlecht bewerten, wenn Bugs auftreten, die sind quasi teilweise überzogen.
 
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