florian. schrieb:
WD hat die Auflage nicht bekommen sondern sie haben sich das freiwillig auferlegt.
florian. schrieb:
Power USB soll dazu dienen Notebooks zu laden, nicht um externe Geräte mit strom zu versorgen.
Da in den News jeweils das Gegenteil von dem steht, was Du hier schreibtst, belegt doch bitte Deine Aussagen mal.
florian. schrieb:
wobei eine Festplatte nur ~5Watt braucht, das schaft USB3.0 wenn ich mich nicht täusche.
Träume weiter, schon eine
WD Green braucht 12VDC (A, peak) je nach Modell mit 1.65A oder 1.1A, also über 13W zum Anlaufen. Eine
Seagate Barracuda brauchen laut Datenblatt 2A Anlaufstrom, also 24W. Da kommt man mit den 4.5W die USB3 bietet also nicht weit.
florian. schrieb:
die 5V kann man auf 12V Konvertieren, es wäre also kein Problem eine Festplatte Ohne Netzteil zu bringen. Lohnt sich aber scheinbar für die Hersteller noch nicht.
Die Konvertieung geht, ist aber auch mit Verlusten verbunden und wegen des Anlaufströme absolut unmöglich, Du liegst also mal wieder daneben.
Blutschlumpf schrieb:
Ist doch vollkommen belanglos was der Hersteller als Garantie angibt, im Zweifelsfall bleibst du trotzdem auf dem Schaden sitzen, das hat nichts mit mangelnder Information vorher zu tun.
Auch falsch. Der Hersteller gibt ein Garantieversprechen und das kann man einklagen. Aber der Hersteller hat das Recht die Garantie an Bedingungen zu knüpfen und damit eben die Garantie abzulehnen, wenn gegen diese verstoßen wurde.
Blutschlumpf schrieb:
Gegenüber dem Hersteller hast du keine Ansprüche, denn mit dem hast du keinen Vertrag geschlossen und gegenüber dem Händler hast du 6 Monate bis zur Beweislastumkehr-Falle.
Wieder falsch! Der Hersteller hat Dir ein Versprechen gegeben und damit hast Du den Anspruch auf die Erfüllung des Versprechens. Der Händler ist gesetzlich 2 Jahre lang zur Gewährleistung verpflichtet. Diese deckt aber nur Schäden ab, die zum Zeitpunkt des Verkaufs schon vorhanden waren, was man unterstellt, wenn ein Defekt innerhalb der ersten 6 Monaten nach dem Kauf auftritt (wobei der Händler Dir sonst das Gegenteil beweisen muss) und danach musst Du das beweisen.
Blutschlumpf schrieb:
Ich möchte gerne mal wissen was du machst wenn du dir heute ne Platte mit 3 Jahren Garantie kaufst (von nem Hersteller der selber RMA macht), der Hersteller den RMA-Service für Endkunden einstellt und das Teil nach nem Jahr defekt ist, aber der Händler auf die Beweislastumkehr pocht und nen Beweis von dir will.
Du klopfst ja auch an die falsche Tür, wenn Du Dich nach einem Jahr an den Händler wendest, weil Du den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ignorierst. Wenn der Händler kulant ist, dann übernimmt er für Dich die Garantieabwicklung, aber seine Gewährleistungspflicht ist nach über 6 Monaten nur in Anspruch zu nehmen, wenn Du eben beweist, dass der Mangel bzw. dessen Ursache beim Kauf schon vorhanden war. Genau das macht auch der Händler, dessen Schreiben Du hier wiedergegeben hast und das ist mehr, als er müsste.