TV über ebay kleinanzeigen gekauft, defekt am nächsten Tag erst entdeckt

magjar

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guten Tag,

ich bin offenbar auf einen Betrüger reingefallen, er hat mir den Fernseher geliefert, der in der halben Stunde als er noch hier war offenbar funktionierte. Am nächsten Tag kam erstmal kein Bild nach dem Kaltstart und der TV fing an sich nach ner Weile von selber auszuschalten. Um ihn überhaupt anzubekommen, muss man ihn mindestens 15 Minuten vom Strom trennen. Dann läuft er ne Weile und dann friert das Bild ein und er schaltet sich eben wieder aus. Scheint so als je länger er vom Strom getrennt ist, umso länger funktioniert er bis er wieder ausgeht

Mit dem Verkäufer telefoniert, meinte er auf einmal der TV hätte bei seinen Schwiegereltern gestanden. Durch Zufall entdeckte ich seinen ebay Account, und sehe dass er vom gleichen TV Gerät Ersatzteile als funktionsfähig verkauft. Nachdem schriftlich darauf angesprochen, unter Androhung einer Anzeige, meldet er sich gar nicht mehr.

bevors zum Anwalt geht:

ich bitte euch um eine Muster-Vorlage, die ich ihm per Post zuschicken lassen werde.
Reicht ein Einwurf Einschreiben?
 
Da wirste vermutlich schlechte Karten haben.
Privatverkauf ohne Garantie/Gewährleistung.
Bei der Übergabe hat das Ding ja grundsätzlich funktioniert.
Ob der "Fehler" nun schon vorher vorhanden war oder nachträglich aufgetreten ist - müßte man die Kiste wohl mal begutachten lassen.
Aber grundsätzlich kann halt n Gerät auch von heute auf morgen kaputt gehen (war z.B bei meinem TV so).

Was haste denn bezahlt?
 
Wurde ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen?
Wurde darin wirksam ein Gewährleistungsausschluss festgehalten?
 
@ dominton nein, aber Zeuge war dabei. in bar bezahlt. Das ebay kleinanzeigenformular würd ich gerne wieder sichtbar machen da sind keine Defekte aufgeführt gewesen sonst hätt ich den nie gekauft. Aber ich werde alles Mögliche unternehmen, notfalls vor Gericht ziehen. Denn wenn ich nix tue, triumphiert er sowieso


@ ULTRA zu viel für Schrott (400 inkl. Spritkosten). Damit werde ich mich nicht abfinden, um einen TV zu testen benötigt man einige Stunden. Diese Zeit hatte der nervöse Verkäufer offenbar nicht. Er ist 150km hierher gefahren da ich ihm sogar noch Sprit bezahlt habe.

werde wohl die angeblich voll funktionsfähigen Bauteile (netzteil) des gleichen TVs die er momentan bei ebay anbietet, kaufen und ihn auffordern die mir einzubazuen da er sie womöglich aus meinem TV hat.

Übrigens, die Seriennummer auf der Rückseite stimmt nicht mit der des im Menü überein. Ausserdem fehlt ne Schraube auf der Rückseite.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde solche Fälle immer wieder interessant, ich befinde mich auch in einem Rechtsstreit, jedoch habe ich ein Auto verkauft.
Ist im Prinzip das Selbe. Da wirst du es wirklich schwierig haben, weil du eine Gewährleistung vertraglich festhalten musst.
Wenn du willst, kannst ja mal meinen Fall lesen - https://www.computerbase.de/forum/threads/autoverkauf-privat-an-privat-maengel-nach-kauf.1665353/

Du kannst dich aufregen wie du möchtest, ist zu 99% Leergeld.
Ich bin froh das ich als Verkäufer alles vertraglich ausgeschlossen habe.
 
magjar schrieb:
um einen TV zu testen benötigt man einige Stunden
dann hättest du ihn nicht per kleinanzeigen, sondern in einem ladengeschäft kaufen sollen!
magjar schrieb:
Er ist 150km hierher gefahren da ich ihm sogar noch Sprit bezahlt habe.
möchte ja sein, oder soll er dir den versand schenken? du hast lustige ansichten...
 
ich bitte euch um eine Muster-Vorlage, die ich ihm per Post zuschicken lassen werde.
Reicht ein Einwurf Einschreiben?
werde gerichtlich gegen ihn vorgehen da der TV schonmal offenbar aufgeschraubt gewesen war.

@ cartridge: so viele Posts und ignorierst die Groß und Kleinschreibung und gibst mir nicht gerade hilfreichen Rat...
 
Ohne genau zu wissen, was in der Artikelbeschreibung stand bzw was genau mündlich vereinbart wurde, kann man schlecht was raten.

Ob jetzt der ggf nicht aufgeführte Ausschluß von Garantie/Gewähr automatisch dazu führt dass der Verkäufer dies leisten muß - da kennen sich hier andere besser aus als ich.

Übrigens, die Seriennummer auf der Rückseite stimmt nicht mit der des im Menü überein. Ausserdem fehlt ne Schraube auf der Rückseite.
Naja die Fehlende Schraube hätte Dir ggf auffallen können (dürfte aber idR nicht die Funktion beeinflussen).
Sofern er nicht die Seriennummer in der Artikelbeschreibung aufgeführt hat dürfte das auch kein Problem sein.
Vll hat er mal die Rückseite getauscht oder was weiß ich.

Natürlich is sowas ärgerlich, keine Frage.
Darum kauf ich idR höherpreisigen Gebrauchtkram im Bekanntenkreis (wo man die Sachen länger testen kann), oder bei gewerblichen Händlern, die zumindest Gewährleistung anbieten.
 
Geiz ist halt nicht Geil.
Hättest du genug Geld für den Tv gehabt würdest du den neu kaufen und jetzt willst du dir Gerichtskosten + Anwalt leisten können? (Ja klar, deine Uroma ist Anwältin und es wird dich nichts kosten weil die ja noch den Richter kennt...)

ich bitte euch um eine Muster-Vorlage, die ich ihm per Post zuschicken lassen werde.
Reicht ein Einwurf Einschreiben?

Wie man Word öffnet weisst du schon? Oder besser, frag deinen Anwalt, wenn du den Rechtsweg gehen willst brauchst du eh einen.

#Lehrgeld kiddo.
 
Ohne einen wirksam vereinbarten Gewährleistungsausschluss muss auch der private Verkäufer Gewährleistung geben.
 
Eine Vorlage wäre eine konkrete Rechtsberatung und damit hier wohl unzulässig.
 
Kannst doch einfach so ein Muster nehmen (s.u.) Geht ja nur darum, das er die Reklamation schriftlich bekommt.
Und dann per Einwurf-Einschreiben. Das gilt dann als zugestellt, wenn eingeworfen.
Bei persönlicher Übergabe nimmt er ihn vielleicht nicht an (weil eventuell nicht da), und er holt ihn auch nicht bei der Post ab, dann kommt's zurück.

Muster:
https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/migration_files/media45581A.pdf
 
Das Gerät wurde offensichtlich Repariert (Seriennummern)
Das ist eine relevante Eigenschaft, welche beim Verkauf erwähnt werden muss.
Hier seh ich einen Angriffspunkt, schließlich darf man auch beim Privatverkauf Mängel nicht verschweigen.

Recht haben und recht bekommen sind aber leider 2 paar schuhe.
 
Ich seh jetzt an ner Reparatur keinen Mangel (ausser es wurde als "Originalzustand" whatever beschrieben).

ICH seh ebay Kleinanzeigen so wie n Flomarkt - gekauft wie gesehen.
Da is rechtlich vermutlich falsch, aber so is man "eher auf der sicheren Seite".

@florian.
Hier seh ich einen Angriffspunkt, schließlich darf man auch beim Privatverkauf Mängel nicht verschweigen.
Stimmt schon.
Aber stell Dir vor der Verkäufer hat die Kiste selber gekauft und dem is die fehlende Schraube auch entgangen und der hat die Kiste auch nur 10 min angemacht um zu gucken ob sie läuft...
Ich will den Typ nich per se in Schutz nehmen, aber wie Du richtig anmerkst
Recht haben und recht bekommen sind aber leider 2 paar schuhe.



Das mit Geiz und billig muß man mMn auch in Relation sehen.
Ich hab mir aus Asien 3 Fußballtrikots mitbringen lassen (für insgesamt 30€).
Gut 2 sind echt billig :D aber 1 is vom Stoff her "wie" das Original.
Aber selbst die Billigteile reichen halt für WM und EM alle paar Jahre ;)

Das Rugbytrikot aus NZ is da aussem Shop und 20€+ günstiger als bei Amazon oder sonst nem "namhaften Shop" im Internet.
 
Wäre die Verteidigungsstrategie des Verkäufers, dass er den nur zehn Minuten zum Testen an hatte um ihn dann erneut zu verkaufen (was nicht sein kann, weil der TV ja angeblich bei den Schwiegereltern stand), wäre mein Druckmittel plötzlich Finanzamt und vermutlich gewerblicher Händler.

Grundsätzlich kann man oft Angriffspunkte finden. Viele Geschäfte laufen eben nicht sauber ab.
 
Also 400€ für einen gebrauchten TV? Ich habe vor 2 Jahren einen 50 Zoll Sony für 699€ gekauft (Angebot bei MM) und heutzutage bekommst Du für 400-600€ echt sehr gute Fernseher von Sony & Samsung als NEUWARE vom Händler mit vollen 2 Jahren Garantie. Gibt immer wieder gute Angebote. Da würde mir NIE im Traum einfallen sowas gebraucht zu kaufen und schon gar nicht für 400€.

Um das alles zu beweisen, was Du hier von Dir gibst brauchst Du a) einen Gutachter und b) einen Anwalt. Alles kostet Geld und Du musst in Vorkasse gehen. Dann ggfs. Gerichtskosten und der Ausgang der Sache steht in den Sternen. Im schlechtesten Fall hast Du 1.000€ an Kosten und verliest.

Siehe es als Lehrgeld KEINE Elektronik von Privat für viel Geld zu kaufen ;) den Geiz ist NICHT Geil!

Und private Briefe würden bei mir eh in der Tonne landen, da sie uninteressant sind. Erst wenn ein Brief vom Gericht kommt, würde ich reagieren. Vorher würden sie alle in der Rundablage verschwinden mit einem müden lächeln^^
 
Kann auch anders laufen. Habe meinen auch per Kleinanzeigen gekauft - und er funktioniert mehr als nur tadellos, aber das nur nebenbei.

Der TV hat also nach der Übergabe noch funktioniert und verweigerte erst am nächsten Tag seinen Dienst? Und weil er Ersatzteile verkauft drohst du ihm gleich mit Anzeige?

Dann viel Spaß. Das Gerät war ja offensichtlich, auch nach deinem Eingangspost, funktionstüchtig bei Übergabe.
Wie Idon jetzt auf Finanzamt und gewerblicher Handel kommt bzw. wie er das aus eine Kleinanzeige konstruiert ist und bleibt schleierhaft
 
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