Das Problem hier ist, dass man mehr über den Verkäufer wissen muss, vor allem wie viel der so verkauft, denn damit kann er schneller als gewerblicher Händler eingestuft werden, als so mancher denkt, der dies nur als Hobby mit kleinem Nebenerwerb sieht, wie es das Beispiel mit dem Handel von Gebrauchtwagen zeigt:
Es kann auch sein das der VK den Fernseher von den Schwiegereltern schon zusammen mit dem Netzteil bekommen hat, welches der Schwiegervater vielleicht gekauft hat weil er dachte das andere wäre defekt, aber er hat es dann doch nicht eingebaut sondern sich gleich einen neuen Fernseher geholt und der Verkäufer hat dann den Fernseher ausprobiert, keinen Schaden festgestellt und ihn verkauft, weil er ihn nicht braucht und ebenso das Netzteil, wobei dies seine einzigen ebay kleinanzeigen seit Jahren sind, dann wird kein Richter ihm gewerbliches Handeln unterstellen. Verkauft er aber laufend gebrauchte Fernseher oder ähnliches, jeden Monat einen oder gar mehr, dann wäre es wohl analog zu dem zitierten Verhalten bei Gebrauchtwagen, sehr wohl als gewerbliches Handeln einzustufen, denn der Durchschnittsbürger verkauft sicher auch nicht mehr als ein oder zwei im Jahr.
Es kommt eben immer auf den Einzelfall an, aber auch hier war der Verkäufer ja wohl ein Vermittler und wenn er sowas öfter macht und das Gericht sein Handeln als gewerbsmäßig einstuft, dann kann er auch die Gewährleistung nicht mehr ausschließen und der TE ist fein raus. Nur kommt es da halt sehr auf den Einzelfall an und die Informationen aus dem Thread reichen einfach nicht um hier irgendeine vernünftige Aussage treffen zu können.
Es kann auch sein das der VK den Fernseher von den Schwiegereltern schon zusammen mit dem Netzteil bekommen hat, welches der Schwiegervater vielleicht gekauft hat weil er dachte das andere wäre defekt, aber er hat es dann doch nicht eingebaut sondern sich gleich einen neuen Fernseher geholt und der Verkäufer hat dann den Fernseher ausprobiert, keinen Schaden festgestellt und ihn verkauft, weil er ihn nicht braucht und ebenso das Netzteil, wobei dies seine einzigen ebay kleinanzeigen seit Jahren sind, dann wird kein Richter ihm gewerbliches Handeln unterstellen. Verkauft er aber laufend gebrauchte Fernseher oder ähnliches, jeden Monat einen oder gar mehr, dann wäre es wohl analog zu dem zitierten Verhalten bei Gebrauchtwagen, sehr wohl als gewerbliches Handeln einzustufen, denn der Durchschnittsbürger verkauft sicher auch nicht mehr als ein oder zwei im Jahr.