magjar schrieb:
werde wohl die angeblich voll funktionsfähigen Bauteile (netzteil) des gleichen TVs die er momentan bei ebay anbietet, kaufen und ihn auffordern die mir einzubazuen da er sie womöglich aus meinem TV hat.
Davon würde ich nicht ausgehen, viel wahrscheinlicher ist, dass er sich ein neues Netzteil gekauft hat um den Schaden zu beheben, dies aber nicht funktioniert hat weil es eben nicht am Netzteil liegt und er sich eine weitere Fehlersuche sparen wollte. Vielleicht ist das Netzteil welches er verkauft wirklich aus Deinem Gerät und in Deinem steckt nun ein neuen, vielleicht hat er das neue NT auch wieder aus- und das originale NT wieder eingebaut. Es lässt vermuten das dem VK das Problem bekannt war, aber eine Vermutung ist kein Beweis.
Bietet er denn öfter Fernseher oder andere Gebrauchtgeräte an? Dann könnte man den Ansatz mit dem Gewerbliche Handeln versuchen, womit die Frage ob ein wirksamer Gewährleistungsausschluss erfolgt ist, dann irrelevant wäre, weil er dies also gewerblicher Verkäufer nicht kann.
magjar schrieb:
Übrigens, die Seriennummer auf der Rückseite stimmt nicht mit der des im Menü überein. Ausserdem fehlt ne Schraube auf der Rückseite.
Beides belegt ja nur, dass irgendwann mal an dem Gerät etwas gemacht wurde, es muss aber nicht an dem aktuellen Problem zu tun haben. Die abweichenden Seriennummern deuten aber aber stark darauf hin, dass dies von jemandem gemacht wurden der sowas professionell macht, denn wenn die Rückseiten vertauscht wurden, muss ja an zwei Geräten gleichzeitig gearbeitet worden sein und dies trifft wohl kaum für einen privaten Verkäufer zu, der den Fernseher der Schwiegereltern verkauft. Nur kann es eben auch schon vor längerer Zeit in einer Werkstatt bei einer Reparatur einer anderen Sache passiert sein, es beweist also nichts.
Idon schrieb:
Wäre die Verteidigungsstrategie des Verkäufers, dass er den nur zehn Minuten zum Testen an hatte um ihn dann erneut zu verkaufen
Wobei er dann aber eine gute Erklärung braucht, wieso er auch noch ein funktionierendes Netzteil für genau den Fernseher verkauft. Dies deutet schon sehr darauf hin, dass er von einem Problem mit dem Geräte gewusst hat, man kauft sich ja nicht einfach ein neues Netzteil für den Fernseher der Schwiegereltern den man nur für diese verkaufen soll.
Idon schrieb:
vermutlich gewerblicher Händler.
Kann man vermuten, aber man muss es dann auch belegen können, z.B indem man dokumentiert wie viele gebrauchte Elektrogeräte der so anbietet, dann muss man aber auch zum Gang vor Gericht mit allen Kosten und Risiken bereit sein.
dominion1 schrieb:
Schriftlich wurde schon einmal kein Gewährleistungsausschluss vereinbart.
Wenn dies aber in der Kleinanzeige stand, deren genauen Wortlaut der TE ja nicht mehr hat?
dominion1 schrieb:
Insoweit wäre mithin nur beweispflichtig, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Dies dürfte nicht schwer sein.
Nein, es muss bewiesen werden, dass der Sachmangel oder dessen Ursache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, also der Anlieferung des Gerätes vorgelegen haben. Dies ist zu vermuten, weil der VK ja auch ein neues Netzteil für diesen Fernseher hat und das Gerät ja schon mal geöffnet wurde, Beweise sind dies aber nicht.