F
Fu Manchu
Gast
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vier-Monate-Knast-fuer-Passwortverweigerer-1102420.html
In UK ist wieder jemand zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Passwörter für geschütze Dateien nicht herausgeben wollte.
Das ist dort nicht das erste mal, seit dem im Jahr 2007 ein entsprechendes Gesetzt verabschiedet wurde.
http://www.heise.de/security/meldung/Erste-Passwort-Erzwingungshaft-in-Grossbritannien-751083.html
Das heißt, das man in UK sich selbst nicht schützen darf und den Behörden Passwörter für Bereiche geben muss, die einen evtl selbst belasten.
Ich finde das absolut fürchterlich und einen Schritt in die Falsche Richtung. Es gibt in Deutschland z.B. das Recht darauf, sich selbst nicht belasten zu müssen mit Angaben und Aussagen, und das gab es IMO auch in UK.
Wie seht ihr das? Sind Haftstrafen angemessen für Menschen, die eine Passwortherausgabe verweigern? Oder sollten nur Vorbestrafte bzw. Personen, gegen die ermittelt wird, Passwörter herausgeben müssen?
Ein anderes technisches Problem stellt sich ja auch in der Hinsicht, das man selber seine Unschuld beweisen muss, keine verschlüsselten Dateien zu haben, weil sie sich technisch nicht von unformatierten Bereichen einer Festplatte unterscheiden. Wie will man sich da verteidigen?
In UK ist wieder jemand zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Passwörter für geschütze Dateien nicht herausgeben wollte.
Das ist dort nicht das erste mal, seit dem im Jahr 2007 ein entsprechendes Gesetzt verabschiedet wurde.
http://www.heise.de/security/meldung/Erste-Passwort-Erzwingungshaft-in-Grossbritannien-751083.html
Das heißt, das man in UK sich selbst nicht schützen darf und den Behörden Passwörter für Bereiche geben muss, die einen evtl selbst belasten.
Ich finde das absolut fürchterlich und einen Schritt in die Falsche Richtung. Es gibt in Deutschland z.B. das Recht darauf, sich selbst nicht belasten zu müssen mit Angaben und Aussagen, und das gab es IMO auch in UK.
Wie seht ihr das? Sind Haftstrafen angemessen für Menschen, die eine Passwortherausgabe verweigern? Oder sollten nur Vorbestrafte bzw. Personen, gegen die ermittelt wird, Passwörter herausgeben müssen?
Ein anderes technisches Problem stellt sich ja auch in der Hinsicht, das man selber seine Unschuld beweisen muss, keine verschlüsselten Dateien zu haben, weil sie sich technisch nicht von unformatierten Bereichen einer Festplatte unterscheiden. Wie will man sich da verteidigen?