UK: Gefängnis für Passwort-Verweigerung

MichiSauer schrieb:
...Beugehaft. Und die kann jederzeit verhängt werden und ist zudem unbegrenzt. ...nichts sagen will.... dann wird man eben in Beugehaft genommen, bis man etwas sagt. Da gilt dann dein Recht dich nicht selbst zu belasten auch nicht mehr.

Das ist quatsch, da verwechselt du was. Es gibt in D keine unbegrenzte Haft ohne Urteil, da erkundige dich noch mal genauer. Das Recht, sich nicht selbst zu belasten gilt in D.
 
Hätter er nicht etwas wirklich übles zu verbergen, dann würde er auch nicht freiwillig in den Knast wandern. So einfach ist das, da hilft auch kein Datenschutzgelaber von irgendwelchen Gutmenschen. Auch wenns die Freundin ist, irgendwo muss man nunmal die Grenze ziehen
 
Fu Manchu schrieb:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vier-Monate-Knast-fuer-Passwortverweigerer-1102420.html

In UK ist wieder jemand zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Passwörter für geschütze Dateien nicht herausgeben wollte.

Mich würde wirklich brennend interessieren ob er es wirklich nicht "herausgeben will" und sagt ne bekommt das Passwort nicht oder es wirklich nicht weiß bzw. so tut und die das als "nicht herausgeben" betrachten.
 
Hilbertraum schrieb:
Hätter er nicht etwas wirklich übles zu verbergen, ...

Nicht alles was Wert ist, verborgen zu bleiben, muss übel sein.
Der Wert ist immer subjektiv zu bewerten und auch du wirst bestimmt Dinge haben, die du auf keinem Fall jemanden anderen herausgeben möchtest. Wenn du sie jetzt nicht hast, weil du evtl Schüler bist, dann später, wenn du im Berufsleben stehst, andere Menschen schützen must (Familie) oder weil du Prinzipien entwickelt hast, für die du notfalls auch ins Gefängnis gehst, weil du der Überzeugung bist, das Richtige zu tun.

Viele Menschen im Widerstand (gegen was auch immer) tun das täglich, sei es politischer oder persönlicher Widerstand.

Und es gibt ja immer noch die Lage, das man das Passwort wirklich nicht mehr weiß oder zusammenkriegt. Man kann z.B. auch andere Dateien als Passwörter verwenden. Was jetzt, wenn diese Dateien verloren gehen oder geändert werden? Evtl durch die Polizei selbst beim Untersuchen des Computers, Festplatten sind ja auch empfindlich.
 
Es kann ja auch sein, dass er da Tausende MP3 hat und nicht unbedingt Millionenbeträge an die Musikindustrie überweisen will, wer weiß das schon. Da würde ich auch lieber ein paar Monate ins Gefängnis gehen, als Mein Leben lang auf keinen grünen Zweig mehr zu kommen.
 
Hilbertraum schrieb:
Hätter er nicht etwas wirklich übles zu verbergen, dann würde er auch nicht freiwillig in den Knast wandern. So einfach ist das, da hilft auch kein Datenschutzgelaber von irgendwelchen Gutmenschen. Auch wenns die Freundin ist, irgendwo muss man nunmal die Grenze ziehen

würdest du mir bitte eine kopie deines personalausweises, deiner kontoauszüge, deines arbeitsvertrages, geburtsurkunde, kompletten inhalt deiner festplatte schicken?.... ich vermute nämlich, dass du irgendwas böses gemacht hast, und wenn du dich weigerst mir diese informationen zu geben, dann hast du wohl was "wirklich übles zu verbergen".

jetzt nur mal hypothetisch: sagen wir er hat sexuellen kontakt mit seiner 17 jährigen freundin.
(zugegebenermaßen dummerweise) hat er sich dabei fotographiert, gefilmt, whatever.....

dem gesetz nach ist das dann kinderpornographie, für die er über jahre in den bau wandern würde.... in dieser situation würde ich auch überlegen, ob ich den behörden dieses material zugänglich machen würde.....


wie gesagt: das von mir beschriebene szenario ist hypothetisch, und sollte lediglich aufzeigen das nicht jeder der alles über sich preisgibt ein perverser kinderschänder, terrorist, oder kinderschändender terrorist ist....
 
Quackmoor

sehe ich genauso. Auserdem ist es doch lustig zusehn wie die sich verzweifelt einen abquälen.
Daten verschlüsseln gehört bei mir so dazu wie das installieren eines vierenscanners.

Der junge Mann soll sich ja nix gefallen lassen.
 
Verschlüsselungen sind eh schon zu stark für Menschen.

Allein schon in Truecrypt:
Provides plausible deniability, in case an adversary forces you to reveal the password:

Hidden volume (steganography) and hidden operating system.

Wer sowas verschlüsselt, hat eh gewonnen. Da kann keiner sagen das stimmt nicht. Sonst wäre JEDER verdächtig, der Dateien auf seinen Computer hat.
Bei Steganographie sowieso. Wer weiss was in Bild oder Musikdateien so alles heimlich anhängt.

Hier ein Beispiel : Und das sind noch "alte" Programme wo man sogar noch Unterschiede feststellen kann.
http://www.plastic-spoon.de/Steganographie-Beispiel.html
 
Zuletzt bearbeitet:
@Morhaith
Die Untersuchung wird von keiner x-beliebigen Privatperson,
sondern durch eine staatliche Behörde durchgeführt.
Alle von dir genannten Dokumente sind bereits zugänglich.

Morhaith schrieb:
würdest du mir bitte eine kopie deines personalausweises, deiner kontoauszüge, deines arbeitsvertrages, geburtsurkunde, kompletten inhalt deiner festplatte schicken?....

Bezg. der Frage des Threaderstellers (Passwort verraten oder Gefängnis).
Wenn man sich ein bisschen Gedanken über das Thema macht,
und nicht wirren Unsinn wie "typisch AMI, Inselaffen oder Deutsche, etc" schreibt,
wird das Fazit wohl immer sein, dass fallabhängig (aber nicht willkürlich!) entschieden werden sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hilbertraum schrieb:
Hätter er nicht etwas wirklich übles zu verbergen, dann würde er auch nicht freiwillig in den Knast wandern. So einfach ist das

Bei so Aussagen kriege ich das kalte Kotzen.

Sind etwa alle so angepasst und duckmäuserisch, dass sie nur auf den eigenen Vorteil aus sind? Gibt es niemanden, der für sein Rechtsbewusstsein und für seine Überzeugung einsteht, wenn etwas offensichtlich derart falsch läuft - auch wenn das im Extremfall vielleicht sogar bedeutet, in den Knast zu müssen?

Ist die Devise einfach nur "unauffällig verhalten und Scheuklappen auf"?

Ich hoffe, mich belehrt jemand eines besseren - aber solche Beiträge sind echt das Letzte, zeigen sie doch, wie rückgratlos, feige und apathisch viele in den Tag hinein leben.
 
Was will man von den Briten schon anderes erwarten, ich finde es schlimm das deren Gesetze immer mehr Zustimmung im Rest Europas finden. Hierzulande wird doch auch schon für eine flächendeckende Videoüberwachung plädiert, immer unter dem Deckmantel man kämpfe ja gegen Terroristen oder Kinderschändern. Deutschland schimpft über andere Länder wie China oder Ex-Staaten wie die DDR und verhält sich selbst kein bisschen besser. Was man uns hier versucht zu suggerieren ist: Wir müssen all unsere Freiheiten aufgeben um weiter in Freiheit leben zu können, siehe Patriot Act der USA. In einigen Arabischen Ländern wird gefoltert, in Europa Beugehaft angeordnet um an Informationen zu gelangen, hier wundert mich nichts mehr.
 
lufkin schrieb:
Gegen den jungen Mann wird übrigens wegen Kindesmissbrauchs ermittelt und man vermutet entsprechendes Material auf seinem Rechner.

lufkin schrieb:
Ich wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnen...

Wegem was gegen dem Mann ermittelt wird ist doch völlig zweitrangig.
Es geht hier schlicht und ergreifend um Grundrechte. Nämlich um das elementare Grundrecht sich nicht selbst belasten zu müssen.
Allenfalls wenn es um Terroranschläge, konkret um viele Menschenleben, geht laß ich mir sowas eingehen.

Nitewing schrieb:
Halloooooooooooooo!
Es geht hier um einen Typen der Kinderpornos auf der Platte hat! Wollt Ihr den wirklich in Schutz nehmen?

Genau. Wenn jemand in den VERDACHT gerät Kinderpornographie zu besitzen hat man sofort alle erdenklichen Rechte verloren und hat sein Leben verwirkt.
Und in Schutz wird hier niemand genommen.
Dem Mann stehen aber die selben Rechte wie einem Taschendieb oder Verkehrsrowdy zu.

Das UK überhaupt so ein Gesetz verabschieden konnte finde ich schon sehr bedenklich. Wahrscheinlich wurde es im Zuge der Terrorbekämpfung eingeführt, deswegen gebilligt, und wird nun auf andere Bereiche angewand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich muss in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung gelten. D.h., Justiz und Polizei müssen die Schuld des Verdächtigen beweisen.

Allerdings verstehe ich die Aufregung einiger hier nicht komplett.
Denn wenn die Polizei Hinweise hat, muss sie nach Beweisen suchen. Das ist ganz normal und natürlich.
Dazu gehört es fast zwangsläufig, dass sie auch in Privatbereiche eindringen muss. Anders geht es doch garnicht. Und anders ist es ja auch nicht mit dem sogenannten Durchsuchungsbefehl, den die Polizei benötigt, um die Wohnung eines Verdächtigen zu durchsuchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
andiac

da hast du schon recht aber der angeklagte ist nicht verpflichtet den behörden auch noch die tür zuöffnen wen er das nicht will.
 
was wäre denn, wenn er den verschlüsselungscode auf einem usb-stick lagert, das passwort also selbst nicht kennt und diesen dann bei der verhaftung vernichtet? dann kann er es ja nicht mehr öffnen, selbst wenn er es wollte.
 
Wer für die Sicherheit die Freiheit opfert, hat beides nicht verdient. (so oder ähnlich von Benjamin Franklin).

Bei einer polizeilichen Durchsuchung, auf jedem Fall den gerichtlichen Beschluß zeigen lassen. Hinein lassen muß man die Beamten nun mal leider doch. Es sei denn, Du möchtest eine eingetrene Tür haben (dann nehmen die Beamten Gefahr im Verzug an, dass Du nämlich nun vorgewarnt bist und alle Beweise vernichtest). Leider sieht die gerichtliche Praxis in Deutschland so aus, dass diese Beschlüsse meistens durchgewunken werden. Ablehnung muß nämlich weiter begründet werden und dazu haben einige Richter keine Lust (weil sie mit anderen Dingen auch schon belagert werden).
Sollten Polizeibeamten keine Kopie für den "Durchsuchten" haben, kannst Du darauf hinweisen, dass sie bitte sehr eine Kopie erstellen [Vorsicht, einige Beamten sind dann richtig genau und bringen dann alles durcheinander]. Die Beamten müssen auch nichts wieder in die richtige Ordnung bringen.
Sollten die Beamten einen Computer finden, werden die den bestimmt gerne mitnehmen. Deswegen immer schön verschlüsseln und nicht irre reden lassen, dass die Experten das in 10 Minuten knacken. Zur Herausgabe des Schlüssels ist man jedenfalls nicht verpflichtet.

In Deutschland wird das mit den Sicherheitsgezetzen auch immer schlimmer. Deswegen sollte jeder Erwachsene seinen Abgeordneten einen Brief schreiben, dass er keine verschärften Sicherheitsgesetze mehr haben möchte. Dann werden die auch nicht weiter verschärft. Alternativ aber leider zeitaufwändig ist die Vernichtung über das Verfassungsgericht.
 
Aber solang sie dir keine Kopie aushändigen musst du sie auch nicht reinlassen bzw. dürfen sie nichts durchsuchen und in der Zeit wo die den nächsten Copyshop suchen, kannst du in aller Ruhe die Beweise vernichten. So hat es mir mal ein Rechtsanwalt erklärt. ;)
 
lufkin schrieb:
Das ist aber was anderes als das Herausgeben von Passwörtern zu Daten mit denen man sich belasten würde.
Gegen den jungen Mann wird übrigens wegen Kindesmissbrauchs ermittelt und man vermutet entsprechendes Material auf seinem Rechner.

Der Verdacht alleine macht niemanden schuldig. Von daher finde ich es verfrüht ihn dazu zu zwingen seine Passwörter zu verraten.
 
Airbag schrieb:
Der Verdacht alleine macht niemanden schuldig. Von daher finde ich es verfrüht ihn dazu zu zwingen seine Passwörter zu verraten.

+1.

Stichwort: Unschuldsvermutung !

Und nein, die Beugungshaft ist nicht ,,unendlich'' sondern dauert max. 6 Woche.


Ich finde es übertrieben jemanden wegen eines Verdachtsfalles ins Gefängnis zu stecken ohne wirklichen Beweis.
 
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