Umfrage: Freiheit oder Speicherung

Wenn nächste Regierung Nutzung von Text, Musik und Film im Netz regelt, bin ich für

  • Freier Zugang zu Text, Musik und Film mit Bezahlung der Privatnutzung wie beim Radio.

    Stimmen: 25 67,6%
  • Recht auf Privatkopie abschaffen - Nutzungsverbot durch VorratsDatenspeicherung durchsetzen.

    Stimmen: 1 2,7%
  • anderer Meinung

    Stimmen: 11 29,7%

  • Umfrageteilnehmer
    37
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Buergerrecht

Cadet 3rd Year
Registriert
Mai 2005
Beiträge
39
Die nächste Regierung wird neue Gesetze für das Internet machen.
Die Entwürfe liegen bereits in der Schublade.

Wäre interessant zu wissen, welche Art von Gesetzen die Forumsteilnehmer wollen.

Gruß
Bürgerrecht

------------------------- Infos und Querverweise
Themen hier im Forum:
Gesetzliches Filesharing-Recht mit Zahlungspflicht wie im Radio-Bereich
Beispiel: Wie kommt man an Pollitiker ran

In diesem Zusammenhang sind vielleicht auch noch von Interesse einige Beiträge bei SternShortNews:
SternShortNews

zum Thema "Filesharing legalisieren"
31.05.05 - "Dementi": Keine neue Raubkopie-Kontrolle in Intel-Chipsatz
29.05.05 - Medien-Industrie: Versuch, spanischen Wissenschaftler mundtot zu machen?
28.05.05 - Drucker-Abgabe für Autoren unter Beschuss
28.05.05 - Schweden: Erstes Anti-Filesharing-Gesetz erlassen
27.05.05 - Musik-Industrie: Klagewelle gegen Internet2
siehe auch Internet-Seite: http://www.fairsharing.de

zum Thema "Datenschutz" und "Kontrolle von oben"
03.06.05 - FDP kritisiert von SPD geplante Pauschal-Überwachung aller Bürger
30.05.05 - Murdoch: Leser wollen Kontrolle über die Medien
26.05.05 - EU-Rat will IP-Speicherung erzwingen
20.05.05 - Deutsche Telekom vor Gericht: Darf T-Online IP-Daten herausgeben? (Update)
11.05.05 - Internetbenutzer verklagt T-Online wegen Herausgabe seiner IP-Adresse
siehe auch Internet-Seite: http://www.Daten-Speicherung.de
laut Information vom 1. Juni plant GMX seinen DSL-Flatrate-Kunden ab 1.7. die Option 'sofortige Löschung der Verbindungsdaten' anzubieten.

Links scheinen bei SternShortNews nicht zu funktionieren.
Beiträge kann man aber finden, indem man dort ein Wort aus dem Titel unter 'suchen' eingibt.
 
Wieso soll jeder Dussel alles kopieren dürfen.
Ich habe nichts zu verbergen. Jeder soll gespeichert werden.
Wie soll man die Penner denn anders fangen?
In GreatBritain gibts doch auch Speicherung für 36 Monate,
wieso will die SPD nur ein Jahr?
Hoffentlich ist die nächste Regierung nicht so lahm.
 
Verstehe ich das jetzt richtig das jeder eine Pauschale von Sagen wir mal 40 Euro für seinen Internetzugang Zahlen muss, dafür darf er dann aber auch sämtliche Musik, Videos, und und und Legal runterladen??
Ja wär schön, aber niemals Haltbar. Es würde wohl nur noch freischaffende Künstler geben und was die können wissen wir ja :D :cool_alt:
 
[-eraz-] schrieb:
Verstehe ich das jetzt richtig das jeder eine Pauschale von Sagen wir mal 40 Euro für seinen Internetzugang Zahlen muss, dafür darf er dann aber auch sämtliche Musik, Videos, und und und Legal runterladen??
Ja wär schön, aber niemals Haltbar. Es würde wohl nur noch freischaffende Künstler geben und was die können wissen wir ja :D :cool_alt:
Das stimmt so nicht.

Solange es noch keine Computer und nur Radio gab, haben die Künstler bekanntlich nicht schlecht gelebt und die Profis auch gut verdient.

Also kann die Bezahlung beim Radio so falsch nicht gewesen sein.

Wenn Du Lust hast geh mal zu GEMA. Dort kannst Du Dir deren aktuelle Preisliste runterladen.

Wenn Du Dir dann noch die Mühe machst, nachzurechnen, fängst Du an zu Staunen.

Im Radiobereich werden für ein ganzes Jahr Dauermusikberieselung gerade mal 20 Cent pro Radiogerät und Sender verlangt. Bei fünf Musiksendern im Empfangsgebiet ist das dann genau
ein einziger Euro pro Jahr und Gerät = Vergangenheit

Wer hätte das gedacht, wo man uns doch ständig einredet, unter wie du es sagst 40 Euro im Monat ginge gar nichts also tatsächlich verlangt
480 Euro pro Jahr und InternetPC = Zukunft

Ich denke diese Zahlen sprechen für sich.

Bürgerrecht
 
Laretta schrieb:
Wieso soll jeder Dussel alles kopieren dürfen.
Ich habe nichts zu verbergen. Jeder soll gespeichert werden...

Tolle Einstellung :rolleyes:

Ich habe auch nichts zu verbergen, und genau deswegen bin ich gegen jede Speicherung.
 
Laretta schrieb:
Jeder soll gespeichert werden.
wieso will die SPD nur ein Jahr?
Hoffentlich ist die nächste Regierung nicht so lahm.
Da muss ich die SPD aber mal in Schutz nehmen. Es ist keineswegs 'die SPD', sondern nur Teile dieser Partei, welche unsere persönlichen Verbindungsdaten ein ganzes Jahr lang speichern lassen wollen.

Zu den Überwachungswütigen zählen wohl Schily und Zypriss. Andere SPD-Leute sagen offen, dass ein solcher Blödsinn genausowenig der Terrorbekämpfung dient, wie die Kontenschnüffelei, die inzwischen auch nur noch vom Finanzamt genutzt wird, um festzustellen, wer sich denn wohl ein paar Euros erschummelt hat.

Schaut man genauer hin, sind bei der Vorratsdatenspeicherung fast alle Parteien geteilter Meinung. Überall gibt es sowohl Befürworter wie auch Gegner.

Extremistische Parteien sind natürlich dagegen, aber nur solange sie nichts zu sagen haben. Hoffentlich ändert sich das nicht, sonst haben wir die Total-Überwachung schneller als wir denken können.

Das ist einer der Gründe, warum eigentlich jeder Demokrat gegen Vorratsdatenspeicherung sein muss. Demokratische Parteien dürfen doch nichts vorbereiten, was Extremisten mit Sicherheit mißbrauchen würden.

Bei den großen Parteien sind eigenlich auch nur wenige mit vollem Herzen für die Total-Beschüffelung aller Bürger. Im Moment ist aber so eine Stimmungswelle, wo jeder meint, er müsse was in dieser Richtung von sich geben.

Wirklich massiv gegen Vorratsdatenspeicherung sind meines Wissens nur die Grünen und vor allem die FDP.

Schade, dass die beiden wohl keine Aussicht haben, gemeinsam eine Regierung zu bilden. Wäre doch mal etwas anderes. :D

Bürgerecht
 
Schon heute werden Verbindungsdaten von allen Providern gespeichert.

Nur gibt es keine einheitliche Regelung über die Dauer.

An diese Verbindungsdaten kommen die Strafverfolgungsbehörden nur mit einem richterlichen Beschluß oder bei Gefahr im Verzuge einer staatsanwaltschaftlichen Eilanordunung.

Es gibt auch heutzutage Provider, die ihre Verbindungsdaten bis zu 6 Monate speichern.

Ich sehe darin nichts verwerfliches, diese Zeit einheitlich auf ein Jahr zu verlängern.

Ebenso sehe ich nach der geltendenen Gesetzesvorlage keine Gefahr des totalen Überwachungsstaates.

Gruß

olly3052
 
Überwachung will ich nicht !

olly3052 schrieb:
An diese Verbindungsdaten kommen die Strafverfolgungsbehörden nur mit einem richterlichen Beschluß oder bei Gefahr im Verzuge einer staatsanwaltschaftlichen Eilanordunung.
Hier bist Du Opfer einer gefährlichen Verwechselung.

Es gibt zwei ganz verschiedene Fälle von Verbindungsdaten. Verbindungsdaten, die nur auf richterlichen Beschluss oder Gefahr im Verzug herauszugeben sind, das ist nicht VorratsDatenspeicherung, sondern die Verbindungsdaten der Leute, die einer schweren Straftat verdächtig sind. Die Einzelheiten sind nachzulesen bei: http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html

Kontrolle bei Verdacht auf eine schwere Straftat ist rechtstaatlich geboten und im Gesetz ähnlich geregelt wie die Beschlagnahme der Briefpost.

Die TKÜV regelt die Einzelheiten so, dass den Strafverfolgungsbehörden in schweren Verdachtfällen eine Realtime-Strafverfolgung ermöglicht wird. Auf Knopfdruck läuft der gesamte Datenverkehr des Verdächtigen in Kopie über die Polizeicomputer. Die dafür nötige Leitungstechnik ist seit Anfang dieses Jahres bundesweit betriebsbereit.

Schwerkriminalität ist durch diese 'Realtime-Strafverfolgung' nach Ansicht von Experten viel besser zu bekämpfen als mit jeder VorratsDatenspeicherung, denn § 100a StPO zwingt die Polizei, sich auf schwere Straftaten zu konzentrieren und dort schnell zu reagieren. Vorrats-Datenspeicherung dagegen würde die Tendenz fördern, alles wieder auf die lange Bank zu schieben, so dass bei Schwerkriminalität eine erhebliche Verschlechterung der Strafverfolgung zu befürchten wäre.

Zur Verfolgung von Bagatellverstößen ist die high-tech Realtime-Strafverfolgung der TKÜV natürlich nicht zu gebrauchen. Dazu ist die vorgeschriebene Gerichtskontrolle viel zu teuer. Der einzige Sinn von Vorrats-Datenspeicherung kann nach Ansicht von Experten daher nur darin liegen, jeden unverdächtigen Bürger so zu überwachen, dass er nachträglich noch wegen jeder Bagatelle beschuldigt werden kann.


Hier hat unser Grundgesetz aber eine klare Entscheidung getroffen. Die Freiheit von 80 Millionen Bürgern, ohne Furcht vor staatlicher Überwachung reden und schreiben zu können, ist viel wichtiger, als die Verfolgung von Bagatelldelikten.

Deswegen haben wir das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis:
'Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war.' (§ 88 I TKG 2004)

Eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses in der Art, dass eine Kopie aller Daten vorsorglich bei einer Überwachungsbeörde abzuliefern ist, ist durch das Grundgesetz verboten. Würde der Staat ein derartiges Gesetz erlassen, das Verfassungsgericht würde es sofort aufheben.

Nun gibt es aber eine Grauzone. Daten können immer auch aus anderen Gründen zufällig vorhanden sein. Bittet ein Kunde beispielsweise die Telecom um Einzelverbindungsnachweis, um die Telefonrechnung besser kontrollieren zu können, dann wird die Telecom diese Nachweise speichern. Das ist keine verbotene Überwachung, sondern Kundenwunsch.

Kommt es dann später aus anderen Gründen zufällig zu einem Strafverfahren, bei dem diese Daten von Bedeutung sind, kann der Strafrichter selbstverständlich Akteneinsicht nehmen.


Diese Tatsache möchten sich die Überwachungsfanatiker unter unseren Politikern nun zu Nutze machen, um die vom Grundgesetz verbotene Bürgerüberwachung per VorratsDatenspeicherung durch die Hintertür doch noch zu erreichen.

Schlau wie sie sind, denken sie, wir überwachen nicht selber, sondern verpflichten andere, die schmutzige Arbeit für uns zu tun, machen einfach ein Gesetz, dass die Telecoms zur Vorrats-Datenspeicherung verpflichtet, dann haben wir die gewünschte Überwachung und brauchen noch nicht mal selber dafür zahlen.

Das beste Beispiel, wie so etwas durchgezogen wird, ist die Kontenüberwachung. Da wurde uns anfangs auch hoch und heilig versprochen, das sei nur für Terrorbekämpfung da und niemand danke an eine Überwachung der eigenen Bürger. Wie es gekommen ist, wissen wir. Von Terror ist heute keine Rede mehr, statt dessen macht sich das Finanzamt in unseren Konten breit.

Auch bei der VorratsDatenspeicherung wird hinter vorgehaltener Hand bereits heftig darüber diskutiert, wen man mit den Daten alles glücklich machen kann. Scharf auf diese Daten ist vor allem die Musik-Industrie, und die soll diese Daten nach nach dem neuesten Entwurf des Telemediengesetzes in Zukunft auch bekommen (http://www.netzwelt.de/news/71417_4-neues-telemediengesetz-schrecken-der-filesharer.html). Aber das ist ein anderes Thema.

Die geplante Überwachung durch die Hintertür, die VorratsDatenspeicherung ist es jedenfalls, wogegen immer mehr Bürger protestieren.



Schon heute werden Verbindungsdaten von allen Providern gespeichert.
Das ist eine von interessierter Seite gern verbreitete Falschinformation. In Wahrheit speichern keineswegs alle Provider.

Festzuhalten ist zunächst: Vergangenes Jahr erst hat es der Bundestag ausdrücklich abbelehnt, die oben beschriebene Bürgerüberwachung durch die Hintertür einzuführen. Die damals bereits vorgesehene Pflicht zur Vorrats-Datenspeicherung wurde wieder aus dem Telekommunikationsgesetz herausgestrichen, wie bei Heise nachzulesen ist:http://www.heise.de/newsticker/meldung/55575

Das geltende Gesetz verlangt von den Telecoms also keine Datenspeicherung, sondern schreibt in Wahrheit eine Pflicht zur sofortigen Datenlöschung vor. Nach § 97 II Nr.2 TKG sind grundsätzlich alle Verkehrsdaten unverzüglich nach Verbindungsende zu löschen.

Nur die zur Abrechnung nötigen Daten dürfen gespeichert werden, sind auf Wunsch des Kunden aber mit Rechnungsversand zu anonymisieren und müssen spätestens nach 6 Monaten endgültig gelöscht sein.

Wer das nicht glaubt, kann sich den Gesetzestext bei der Regulierungsbeörde runterladen: http://www.bmwa.bund.de/Navigation/...agen-telekommunikationspolitik,did=21996.html

Aus diesem Gesetzestext folgt, dass bei einer Flatrate keinerlei Datenspeicherung erlaubt ist, da eine Flatrate ja nicht mit Verbindungsdaten sondern mit einem Festbetrag abgerechnet wird.


T-Online, der größte deutsche Provider, möchte das jedoch anders sehen und macht die letzten Purzelbäume um zu begründen, warum er zur Abrechnung von Flatrates angeblich doch Verbindungsdaten braucht. Statt sich beim Datenschutz kundenfreundlich zu verhalten, läßt T-Online sich von seinen Kunden lieber auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verklagen. http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/59726&words=T-Online

Andere Provider sind dagegen weniger verbohrt. Lycos beispielsweise speichert bei überhaupt nicht, weder bei Flatrate noch bei VolumenTarifen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/59642

Bei Flatraterarifen löschen Arcor und Freenet zumindest dann sofort, wenn der Kunde das schriftlich verlangt. Weitere Provider sind dabei, sich dieser Bewegung anzuschließen. GMX will seinen Flatratekunden die Löschoption ab 1.7. anbieten. Über Einzelheiten informiert sehr gut die Seite www.daten-speicherung.de

Zusammenfassend ist also festzustellen, bisher ist es keineswegs so, dass alle Provider speichern, und die Provider die das bei Flatrateverträgen tun, tun das gegen den Gesetzestext.



Ebenso sehe ich nach der geltendenen Gesetzesvorlage keine Gefahr des totalen Überwachungsstaates.
Gut Überwachung 'nur', wenn auch noch nicht total, denn das Briefgeheimnis will man sich ja im Moment noch nicht unter den Nagel reißen und auch die Briefkästen werden noch nicht durch Automaten mit Speicherpflicht ersetzt, wie man das für Email-Provider plant.

Aber Überwachung aller unverdächtigen Bürger wäre es. Und Überwachung darf es nicht geben.

Überwachung will ich nicht!

Gruß
Bürgerrecht
 
Zuletzt bearbeitet: (Link zur geplanten Datenherausgabe an Musik-Industrie)
Ich denke nicht, daß ich Opfer einer gefährlichen Verwechslung bin.

Du solltest Dir mal die §§ 100 g,h anschauen.
Diese regeln die Herausgabe der Verbindungsdaten seitens der Provider.

Dein Link führt auf den §§ 100a, der im Zusammenhang mit dem 100 b die Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten, sprich des gesprochenen Wortes beinhaltet.

Desweiteren ist die Herausgabe von vergangenen und in die zukunft gerichtete Verbindungsdaten seit der Einführung obiger § fester Bestandteil polizeitaktischer Ermittlungen.

Das nenne ich Verbreitung von gefährlichem Halbwissen.

Bis dato gibt es kein Gesetz, in dem die Provider verpflichtet sind, die Verbindungsdaten über einen gewissen Zeitraum zu speichern.

Und darum geht es hier.

Bislang hat jeder Provider seine Daten nur so lange gespeichert, wie er diese für die Rechnungsstellung benötigte.

Bei einer Flatrate wäre eine Speicherung seitens der Provider wirklich unnötig.

Deshalb, so kannst Du mir glauben, hat jeder Provider bisher nach Gutdünken seine Telekommunikationdaten unterschiedlich lange gespeichert.

Und ja, es gibt welche, die noch nach 6 Monaten Verbindungsdaten zur Verfügung stellen können.

Ich schreibe hier hauptsächlich von Handy und Festnetzbetreibern.

Der einzige Sinn von Vorrats-Datenspeicherung kann nach Ansicht von Experten daher nur darin liegen, jeden unverdächtigen Bürger so zu überwachen, dass er nachträglich noch wegen jeder Bagatelle beschuldigt werden kann.

Da möchte ich mal wissen, welcher Experte sich dahingehend geäußert hat.:rolleyes:

Ich bin derart perplex über diese Aussage das mir eigentlich die Worte fehlen.

Ich glaube, dieser Experte hat nicht die geringste Vorstellung über die Zeiträume, Abläufe und die Komplexität mancher Ermittlungsverfahren.

Mit ein wenig Phantsie sollte jedem klar sein, daß gerade zurückliegende Verbindungsdaten von entscheidender Bedeutung sein können.

Man sollte schon sensibel auf Veränderungen im Bereich Datenschutz reagieren.

Jedoch sollte man sich dann auch richtig mit der Materie beschäftigen und nicht Halbwissen und Halbwahrheiten unter das Volk streuen.

So spielt man schön auf dem Klavier der Ängste von Bürgern.

Ich faß es die Eckdaten nocheinmal zusammen:

Lt. §§ 100g,h STPO kann ein Richter oder ein Staatsanwalt bei Gefahr in Verzuge die Herausgabe von Telekommunikationsdaten verlangen.
Diese können in die Vergangeheit und/ oder in die Zukunft gerichtet sein.
Bei einer staatsanwaltschaftlichen Eilanordnung muß die Bestätigung durch den Richter innerhalb von 3 Tagen erfolgen

Bisher war die Dauer einer Vorratspeicherung gesetzlich nicht geregelt.
Dieses haben die jeweiligen Provider meist nur solange gespeichert, wie sie zur Rechnungserstellung vonnöten waren.

Die jetzige Gesetzesänderung soll eine einheitliche Dauer der Speicherungsfristen bringen.


Gruß

olly3052
 
Aufwachen !

olly3052 schrieb:
Ich denke nicht, daß ich Opfer einer gefährlichen Verwechslung bin.
Schade, dass Du Deinen Irrtum nicht erkennen kannst.

Mag zwar sein, dass es statt §§ 100a StPO besser §100a ff geheißen hätte (also einschließlich der folgenden Paragrafen). Dies und andere unbedeutende Kleinigkeiten ändern aber nichts an Deinem Fehler..

Ohne nähere Unterscheidung hattest Du geschrieben
An diese Verbindungsdaten kommen die Strafverfolgungsbehörden nur mit einem richterlichen Beschluß oder bei Gefahr im Verzuge ..
Also sind gespeicherte Daten durch das Fernmeldegeheimnis genau so gut geschützt wie die Verbindungsdaten eines Verdächtigen, kann der Leser daraus nur schließen.

So ist es aber eben nicht. Du verschweigst uns, dass auf gespeicherte Daten aus der Vergangenheit nicht nur Strafrichter und Staatsanwalt, sondern auch andere Zugriff nehmen wollen, wie Heise am 06.05.1005 unter der Überschrift 'Auskunft über Provider-Kundendaten auch ohne Richterspruch' berichtete.

In die gleiche Richtung geht laut Netzwelt vom 04.06.2005 der Entwurf des neuen Telemediengesetzes, welches im Falle von Filesharing eine Herausgabe unmittelbar an die Film- und Musik-Industrie ohne jede richterliche Kontrolle vorsieht.

Es erweist sich damit als gefährlicher Fehler, dass Du nicht sauber unterschieden hast, zwischen dem Schutz der Verbindungsdaten eines kriminellen Verdächtigen und dem geringeren Schutz, den die gespeicherten Verbindungsdaten von Millionen unverdächtiger Bürger erhalten werden.

Nun mag das aber vielleicht noch Geschmackssache sein, wieviel Schutz man für die eigenen Daten für erforderlich hält. Was mir nicht genügt, mag Dir ja reichen.

Für noch viel verheerender halte ich die Wirkung Deiner letzten drei Sätze, wo es heißt:
Bisher war die Dauer einer Vorratspeicherung gesetzlich nicht geregelt.
Dieses haben die jeweiligen Provider meist nur solange gespeichert, wie sie zur Rechnungserstellung vonnöten waren.
Die jetzige Gesetzesänderung soll eine einheitliche Dauer der Speicherungsfristen bringen.
Gut, muß der unbefangene Leser denken, da wird endlich für Ordnung gesorgt, kann nicht mehr jeder wild auf Vorrat drauf los speichern, sondern für alle gilt dasselbe. Dann brauch ich mir ja keine Sorgen mehr machen.

Da sollten wir der Sache mal auf den Grund gehen:

- 'Vorratsspeicherung ist bisher nicht gesetzlich geregelt.'
genau, Vorratsspeicherung ist nämlich bei uns verboten.

- 'Nur solange gespeichert, wie vonnöten'
Klar, sonst ist nämlich Bußgeld fällig, bis 300.000 Euro.

- 'Dauer nicht geregelt'
Quatsch, Sofort-Löschung schreibt das Gesetz vor, wo nicht nötig
und auch bei 'nötig' ist spätestens nach sechs Monaten Schluss,
sonst gibts wieder Bußgeld, wir kennen es schon, bis zu 300.000 Euros.


- 'einheitliche (Vorrats-)Speicherfristen'
hatten wir schon. Vorratsdatenspeicherung ist bei uns verboten,
also gibts natürlich auch keine Fristen dafür, erst recht keine 'uneinheitlichen'.

- 'Gesetzesänderung soll lediglich Einheitlichkeit bringen'
Für wie dumm will man uns denn noch verkaufen?
Da wird nichts 'Bestehendes' vereinheitlicht,
Da wird die Speicherung der Daten
von Millionen unverdächtiger Bürger
mit der Brechstange eingeführt,
ohne dass es einen anderen Grund dafür gibt als Überwachung.
Schöne Einheitlichkeit.


Bist Du Dir wirklich nicht bewußt, in welcher Weise Du Dich mit Deiner irreführenden Information mitschuldig machst an der Einführung eines Überwachungsstaates und der Entrechnung der Bürger.

Ich hoffe, dass Du in der Lage bist, die Sache mit ein paar Worten richtig zu stellen. Dann will das Ganze gern ganz schnell vergessen.

Überwachung darf nicht sein !

Gruß
Bürgerrecht
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun gut, werde versuchen mich kurz zu halten.:D

Ersteinmal vorweg gibt es da schon kleine aber feine Unterschiede von gewichtiger Bedeutung.

Ich schrieb und schreibe hier von Verbindungsdaten gemäß §§100g,h, STPO.

Ein kleiner feiner Unterschied zu Deinen Links.

Desweiteren war von einem neuen noch nicht konstituiertem Telemediegesetz hier bislang nicht die Rede.

Ich hoffe, Du weißt um den Umfang von Verbindungsdaten nach o.g. Paragraphen.

Zu Deinem 1. Link und der Kinderporographie mag ich nur insoweit Stellung nehmen:

Es ist in dem Sachverhalt müßig darüber zu diskutieren, ob dieses Ansinnen der Staatsanwaltschaft rechtens war.

1. ist diese Adresse in einem laufenden Verfahren Beweiskräftig geworden.
2. beinhaltet die Anfrage an den Provider lediglich den Namen und die Anschrift des Users.

Ein ganz normales Prozedere, für das bei einem normalen Telefon oder Handyanschluß nicht einmal ein Staatsanwalt gefordert ist.Dafür genügt einfach die Telefonnummer:rolleyes:


Es erweist sich damit als gefährlicher Fehler, dass Du nicht sauber unterschieden hast, zwischen dem Schutz der Verbindungsdaten eines kriminellen Verdächtigen und dem geringeren Schutz, den die gespeicherten Verbindungsdaten von Millionen unverdächtiger Bürger erhalten werden.


Ich unterscheide immer, ob Verbindungsdaten von Verdächtigen und Unverdächtigern erhoben werden.

Auch heutzutage werden Verbindungsdaten zu Rechnungszwecken von allen Bürgern gespeichert.

Bis dato haben die Strafverfolgungsbehörden nicht anderes gemacht, als diese Daten bei einem Verdächtigen in einem Ermittlungsverfahren abzurufen.
Nichts anderes geschieht, wenn die Speicherungsfristen verbindlich geregelt werden.

Verstehst Du das?

Ich entrechte somit die Bürger und mache mich eines Überwachungsstaates schuldig?

Selten so gelacht.

Wer hier wohl irreführend argumentiert!

Ich würde gerne von Dir wissen, was Du forderst?

Eine sofortige Löschung aller Daten denke ich mal.

Das ist wirklich eine gute Idee, geradezu fördenswert;)


Ich spreche Dir einfach die Phantasie ab, zu wissen, was Du da forderst.

Und ich schreibe Dir:

Diese Art der Überwachung muß sein!


Gruß

olly3052
 
Zuletzt bearbeitet:
Überwachungsrepublik oder Rechtsstaat

-
Jetzt ist es raus.
olly3052 schrieb:
... Überwachung muß sein!
sagt Olly. - Wie kann Leben möglich sein, ohne Überwachung, das fragt uns Olly.

Du wirst staunen, Olly, das Undenkbare ist möglich. Ein Rechtsstaat, der sich um die Kriminellen kümmert statt um die Überwachung seiner Bürger, ein Rechtsstaat, in dem Bürger schaffen ohne Gängelband, ein Rechtsstaat, in dem Bürgerüberwachung unter Strafe steht, kaum zu glauben, Olly, aber ein solcher Rechtsstaat, der ist möglich.

Und wenn Du wissen willst, wie das denn möglich ist, verrat ich Dir das Geheimnis gern. Ein solcher Rechtsstaat hat schon mal existiert, Bundesrepubik Deutschland nanne sich der Staat, 1949 wurde er gegründet, blühte auf und wuchs heran bis zum Jahre 2005, als man nichts mehr von ihm hörte.



Nur gut, Olly, dass Du jetzt Farbe bekannt hast und nicht mehr so tust, als wäre nicht geplant, die Überwachung einzuführen, welche bei uns bisher verboten ist.

Um es nochmal klar zu sagen, verboten ist bei uns jede Maßnahme, die allein der Überwachung unverdächtiger Bürger dient.

Und wenn es nach Dir geht, soll genau das kommen: Speicherpflicht für die persönlichen Verbindungsdaten von Millionen unverdächtiger Bürger allein zum Zweck der Überwachung.

Das ist keine Nebensächlichkeit, die man nach dem Motto 'darf's vielleicht auch etwas mehr Bürgerüberwachung sein' unter die Leute bringen kann.



Hier geht es um die Richtung:

Wollen wir weiter einen Rechtsstaat haben, in dem die Überwachung unverdächtiger Bürger verboten ist,

oder lieber eine Republik mit Überwachungspflicht für die privaten Verbindungsdaten aller Bürger in Telefon und Internet.




Ich denke, jeder sollte vorher wissen, was man mit ihm vorhat, und frei darüber mitenscheiden, was ihm lieber ist.

Gruß
Bürgerrecht
 
Re: Überwachungsrepublik oder Rechtsstaat

Buergerrecht schrieb:
-

Wollen wir weiter einen Rechtsstaat haben, in dem die Überwachung unverdächtiger Bürger verboten ist,

oder lieber eine Republik mit Überwachungspflicht für die privaten Verbindungsdaten aller Bürger in Telefon und Internet.


Jaja, der unverdächtige Bürger wird überwacht:rolleyes:

Ich denke, Du verwechselst da wieder mal das Entscheidende.
Oder werden die gespeicherten Daten von den ganzen unschuldigen Bürgern von den bösen Providern oder den bösen Strafverfolgungsbehörden gesichtet?

Nein!

Werden bei einem Verdächtigen nach bestehenden Rechtsvorschriften möglicherweise diese Daten gesichtet?

Ja!

Ach ja, 1949 lebten wir auch nicht in einer Telekommunikationgesellschaft.
Auch wenn es sich dabei nur um ein rethorisches Mittel Deinerseits handelt.

Ich denke, wir haben unsere Standpunkte deutlich gemacht.

In Deinem Schlußsatz kann ich Dich nur unterstützen:

Man sollte wissen, um was es bei den Speicherfristen geht und dann frei entscheiden.

Gruß

olly3052

/ein kleines edit:

Diese Art der Überwachung war und ist nicht verboten.;)

edit end/
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will Abstimmungsmöglichkeit über Vorratsdatenspeicherung


Ich denke, viele Forumsteilnehmer würden gerne die Möglichkeit der Meinungsäußerung zu dieser Frage haben.

Meine dazu eröffnete Umfrage wurde jedoch geschlossen. Ich hoffe mal dass es sich dabei um ein Mißverständnis gehandelt hat und habe die Communityleitung aufgefordert, eine Umfrage möglich zu machen, in der jeder Forumteilnehmer darüber abstimmen kann, ob er

A) dafür ist, dass die Überwachung unverdächtiger Bürger weiterhin verboten bleibt.
oder
B) für eine Speicherpflicht der privaten Verbindungsdaten aller Bürger bei Telefon und Internet.

Ich denke die Communityleitung wird dieser verständlichen Bitte in Kürze nachkommen wollen.

Gruß
Bürgerrecht


-------------------------------------------------------
Es folgt noch eine Gesetzesstelle, damit endlich das Gerede aufhört,
Bürgerüberwachung sei haute schon erlaubt.

olly3052 schrieb:
Diese Art der Überwachung war und ist nicht verboten.;)
Auch wenn es dem Olly noch so gegen den Strich geht, das Gesetz lautet:

§96 Abs 2 TKG 2004
Die gespeicherten Verkehrsdaten dürfen über das Ende der Verbindung hinaus nur verwendet werden, soweit sie zum Aufbau weiterer Verbindungen oder für die in den §§ 97, 99, 100 und 101 genannten Zwecke erforderlich sind. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen


Die Speicherung unverdächtiger Daten auf Vorrat, um sie später auswerten zu können, gehört eindeutig nicht zu den genannten Zwecken, sonst brauchten die Befürworter der VorratsDatenspeicherung ja kein neues Gesetz.

Es kann also keinen Zweifel daran geben, dass die Speicherung von Daten mit dem Zweck, unverdächtige Bürger zu überwachen, derzeit gesetzlich verboten ist.

Wer 'diese Art der Überwachung' heute macht, wird nach § 149 TKG mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro bestraft.

Wer dass nicht wahr haben will, kann ja schon mal anfangen, für das fällige Bußgeld zu sparen.

Den ganzen Gesetzestext kann man nachlesen beim Bayerischen Landesbeauftragte für den Datenschutz
http://www.datenschutz-bayern.de/recht/tkg.htm


Bürgerrecht
 
Was mir entschieden gegen den Strich geht ist

a) das Du anscheinend nur das liest was Dir gerade in den Kram passt.

b) Du immer wieder aufs neue die Unwahrheit darüber schreibst, daß die Speicherung dem Zweck dient, unverdächtige Bürger zu überwachen.

c) Du Dich resistent gegenüber meinen vorherigen Beiträgen zeigst und weiterhin behauptest, daß die Herausgabe von Verbindungsdaten heute verboten ist.

Dadurch gewinne ich eigentlich den Eindruck, es mit einem 6 jährigen zu tun zu haben, der um ein Bonbon bettelt und es nicht bekommt.

Nochmal für Dich ganz langsam geschrieben:

Die Netzbetreiber speichern heute Daten so lange, wie sie für deren Abrechnungszwecke gebraucht werden.
Ganz im Sinne des § 96 TKG.
Dafür braucht augenscheinlich jeder Provider mehr oder weniger Zeit.

Kommt also der Gerichtsbeschluß vor der Löschung der Daten in das Haus der Netzbtreiber geflattert, dann sind sie lt. §§ 100 g,h STPO dazu verpflichtet, diese herauszugeben.

Nix illegales oder verbotenes, wie Du lesen kannst.


Deine hehren Ziele und Vorstellungen in allen Ehren, aber es kommt auch darauf an, wie man dieses vorträgt.
Ich kann die Grundaussage deines Themas sehr wohl nachvollziehen und man kann schon geteilter Meinung über die Einführung der Speicherfristen sein.

Mit Deinen Falschinformationen, Halbwahrheiten und Deiner Ignoranz, ob nun gewollt oder ungewollt, ist Dein Vortrag hier in meinen Augen ziemlich erbärmlich.

Gruß

olly3052
 
Das Thema ist zu ernst

Hi Olly

Das Thema ist wirklich zu ernst, als dass Du Dich damit lächerlich machen mußt.

Wenn Du Dir Deine eigene Rechtsmeinung basteln willst, und den Begriff Überwachung umdefinierst, bis er Dir in den Kram passt - Deine Sache.

Sollen sich die Forumteilnehmer doch ihre eigene Meinung bilden.

Vielleicht teilen die ja die Ansicht unserer Verfassungsväter, dass Überwachung nicht erst mit der Datenauswertung, sondern bereits mit der Datensammlung anfängt.

Wenn Daten über mich gesammelt werden, dann werde ich überwacht.

Genau das ist bisher ohne Verdacht verboten. Und genau das soll eingeführt werden.

Findest Du nicht, dass die Leute wissen müssen, wie sehr da in ihre Rechte eingegriffen werden soll.

Freiheit von Überwachung (im Sinne von gezielter Datensammlung ohne Verdacht),
dieses Bürgerrecht wäre dann Vergangenheit.


Aber was anderes, Olly, könnte es vielleicht sein, dass Du hier Modertor bist, und die Leute deswegen nicht darüber abstimmen dürfen, ob sie Vorratsdatenspeicherung haben wollen, weil Du in der Diskussion den Kürzeren gezogen hast?

Ist nur so ein Gedanke. Kannst ihn aber leicht entkräften. Die Abstimmung braucht nur los zu gehen.

Gruß
Bürgerrecht
 
Buergerrecht schrieb:
Vielleicht teilen die ja die Ansicht unserer Verfassungsväter, dass Überwachung nicht erst mit der Datenauswertung, sondern bereits mit der Datensammlung anfängt.

Wenn Daten über mich gesammelt werden, dann werde ich überwacht.

Genau das ist bisher ohne Verdacht verboten. Und genau das soll eingeführt werden.

ok, nehme ich mal diesen Gedankenfaden auf, mit Deiner Interpretation von Datenspeicherung = Überwachung.

Das passiert Dir jeden Tag, an dem Du telefonierst, Du mit Deiner Kreditkarte einkaufen gehst, Du Geld abhebst und so weiter und so weiter und es ist nicht verboten.

Auch wenn ich es Dir zum 100sten Mal schreibe: Ja auch Deine Daten von Festnetz, Handy, I-Net falls keine Flatrate... für eine gewisse Dauer!

Darum geht es und darüber kann man auch kontrovers zu diesem Thema schreiben und geteilter Meinung sein.

Nebenbei kann jeder boardie weiterhin zum Thema schreiben.

Wer hier in der Diskussion den kürzeren gezogen hat, liegt im Auge des Betrachters.
Dieses ist aber irgendwie nicht Thema dieses threads oder?

Vielleicht solltest Du auch mit solchen haltlosen Unterstellungen die Du in diesem Zusammenhang gezogen hast, ein wenig vorsichtig sein.

Zeigt mir aber doch irgendwie, welches Geistes Kind Du bist.

Gruß

olly3052
 
1. Persönliche Daten werden gesammelt und bei Bedarf auch als Beweismittel eingefordert und verwendet. Das ist Fakt; viele rennomierte Presseorgane, so z.B. die c't, haben schon ausfühlichst hierüber berichtet.
Was macht's? Mir in dem gegebenen Umfang nix! Ich surfe und Maile ein wenig im Netz; wenn jemand scharf darauf ist, zu wissen, welche Sites ich besuche, bitteschön.

2. Man möge mir die klaren Worte verzeihen, aber deine Arroganz ist geradezu unfassbar. Wer glaubst du eigentlich zu sein, dass du hier in den Thread haust wie die Axt in dem baum und fröhlich an allen Argumenten und Fakten vorbei deine ach so wichtige Meinung herausposaunst. Als Krone der Dreistigkeit unterstellst du unsere Moderation noch Manipulation. Und deine "subtilen" Beleidigungen machen dich auch nicht wirklich symphatischer.
Wenn du hier ein Thema diskutieren möchtest - nun, dafür ist ein Forum da. Aber deine gewählte Ausdrucksweise ändert nichts daran, dass deine Posts stark an Unverschämtheit grenzen. Und SO macht diskutieren keine Freude.
 
Lass die Leute abstimmen

Hi Olly,

ich hatte Dir nichts unterstellt, sondern gefragt, ob Du hier Moderator bist. Eine Antwort fände ich nicht falsch.

Ansonsten will ich das Thema nicht zerreden, bis auch der letzte Leser Reissaus genommen hat.

Daher nur kurz. Datensammlung zum Zweck der Überwachung unverdächtiger Bürger ist bisher verboten, das scheinst auch Du nicht mehr zu bestreiten.

Und ob Daten zufällig gespeichert werden oder gezielt zu Überwachungszwecken, ist ein großer Unterschied. Dazu braucht man keine Juravorlesung halten, das haben die Meisten selber im Gefühl, ob Sie nun Deine Meinung teilen oder meine.

Und so lange auf die Leute einreden, bis sie ihr Gefühl verloren haben und klein beigeben, das ist nicht mein Ding.

Solltest Du hier Moderator sein, dann sorg bitte dafür, dass die Leute endlich abstimmen können über die Frage,

ob die Vorratsdatenspeicherung kommen soll

oder

ob es beim Verbot der Überwachung unverdächtiger Bürger bleiben soll.

Gruß
Bürgerrecht

@b-runner
Tut mir leid, dass Du es als Zumutung empfindest, dass mir Eure 'Rechtsauffassung' abwegig erscheint und ich den Lesern das auch sage. Da Du gerade c't zitierst, sollte Dir aber eigentlich nicht unbekannt geblieben sein, dass das was ich hier schreibe die Mehrheitsmeinung nicht nur aller Datenschutzbeauftragen sondern auch der Heise-Redakteure ist. Wäre ja vielleicht doch das beste, würden wir einfach mal Atem holen und die Leser zur Abstimmung kommen lassen.
 
Re: Lass die Leute abstimmen

Buergerrecht schrieb:
Daher nur kurz. Datensammlung zum Zweck der Überwachung unverdächtiger Bürger ist bisher verboten, das scheinst auch Du nicht mehr zu bestreiten.

Du bist ein hoffnungsloser Fall, wirklich!

Ich denke zu Deiner Frage hat der Kollege Tiguar Dir eine klare Auskunft gegeben.

Gruß

olly3052
 
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