@el guapo,
damit muß ich Dir Recht geben und mich für meinen Teil entschuldigen.
Ich bin auch nur ein Mensch und steter Tropfen höhlt den Stein, was nicht als Ausflucht verstanden werden soll.
Ich versuche jetzt mal ein kurzes sachliches Fazit zu ziehen:
Bisher wurden alle Verbindungsdaten von
unschuldigen Bürgern solange gespeichert, wie der Provider dies für seine Verkehrzwecke, wie zb. Rechnungstellung benötigte.
Wie schon geschrieben, können die schon mal bis zu 6 Monaten gespeichert sein. Ist aber stark schwankend unter den Netzbetreibern.
Das bedeutet?
Wird man in dieser Zeit zu einem Beschuldigten in einem Strafverfahren, so sind die Provider dazu verpflichtet, ihre nichtgelöschten Daten gemäß §§ 100 g,h auf richterlichem Beschluß oder staatanwaltschaftlicher Eilanordnung herauszugeben.
Um was es jetzt geht:
Die Legislative arbeitet an einem Gesetzesentwurf, in dem alle Netzbetreiber dazu verpflichtet werde sollen, ihre einheitlich Verbindungsdaten für ein Jahr zu speichern.
Wie auch im obigen Fall, natürlich von
allen unschuldigen Bürgern.
Sollte jemand in dieser Zeit Beschuldigter in einem Strafverfahren werden, wird der jewilige Provider unter den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie oben erwähnt zu der Herausgabe der Verbindungsdaten aufgefordert.
In beiden Fällen werden
keine Daten von
unschuldigen Bürgern gesichtet!
Gleichwohl werden in beiden Fällen Daten von unschuldigen Bürgern gespeichert.
Der Unterschied ergibt sich in der verbindlichen Speicherfrist.
Ich denke, daß ist die sachlich korrekte Darlegung des Sachverhaltes.
Deweiteren werde ich diesen in meinen Augen verkorksten thread schließen und einen neuen mit neuer Umfrage starten.
Hier geht es weiter:
https://www.computerbase.de/forum/threads/verbindungsdaten-ein-jahr-lang-speichern.135350/
Gruß
olly3052
/edit:
Bürgerrechtler, unsere Beiträge hsbern sich überschnitten. Ich mach mal einen neuen thread auf mit einer neuen Umfrage auf.
edit end/